BEITRAGSORDNUNG
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Von der
Mitgliederversammlung wurden am 22.4.2002 die seit 1.1.1989 geltenden, d. h. seit
14 Jahren unveränderten Beiträge mit Wirkung ab 1.1.2003 neu festgesetzt. Der Jahresbeitrag
beträgt somit in: |
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KLASSE I |
Anwesen
mit einem Jahresbruttomietertrag oder |
€ 150,00 |
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Zusatzbeitrag
für jedes weitere Anwesen |
€ 30,00 |
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KLASSE II |
Anwesen
mit einem Jahresbruttomietertrag oder Mietwert über 25.000,00 bis €
50.000,00 |
€ 130,00 |
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Zusatzbeitrag
für jedes weitere Anwesen |
€ 25,00 |
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KLASSE III |
Anwesen
bzw. Eigentumswohnungen mit einem |
€ 110,00 |
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Zusatzbeitrag
für jedes weitere Anwesen/Wohnung |
€ 20,00 |
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KLASSE IV |
Anwesen
bzw. Eigentumswohnungen mit einem |
€ 85,00 |
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Zusatzbeitrag
für jedes weitere Anwesen/Wohnung |
€ 15,00 |
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KLASSE V |
Anwesen
bzw. Eigentumswohnungen mit einem Jahresbruttomietertrag oder Mietwert
unter € 5.000,00 |
€ 60,00 |
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Zusatzbeitrag
für jedes weitere Anwesen/Wohnung |
€ 10,00 |
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Gehören
einem Mitglied mehrere Anwesen oder Eigentumswohnungen, so wird der
Grundbeitrag nach dem Anwesen bzw. der Eigentumswohnung mit dem höchsten
Jahresbruttomietertrag bemessen. Jahresbruttomietertrag ist das
Gesamtentgelt, das der Mieter (Pächter) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen
für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen hat. Der Zusatzbeitrag für die
weiteren Anwesen bzw. Eigentumswohnungen richtet sich danach, welcher
Beitragsgruppe sie angehören. Bei selbstgenutzten
Anwesen bzw. Eigentumswohnungen ist der Mietwert die Bemessungsgrundlage.
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