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Neuer Mitgliederservice Bewertung von Immobilien nach der Erbschaftsteuerreform Nach der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform ist für die Besteuerung von Immobilien im Erbfall oder bei Überlassungen zu Lebzeiten der Wert der Immobilie durch vorgeschriebene Bewertungsverfahren zu ermitteln. Die vorgeschriebenen Verfahren, so im Einzelnen Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren, sind ein aufwendiges Bewertungsverfahren, so dass wir für diese zusätzliche Dienstleistung nachfolgend benannte Gebühren erheben:
Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und gelten ausschließlich für Immobilien innerhalb des Stadtgebiets München. Bei Immobilien außerhalb des Stadtgebiets sind zusätzliche Ausgaben notwendig, so dass hier gesonderte Gebühren erhoben werden müssen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Vorbesprechung unter 089 / 551 41-371 (Frau Straßer). Rechtsanwalt Rudolf Stürzer Vorsitzender Haus + Grund München |