Mietverträge über Garagen:
Wollen Sie eine Garage unabhängig von einem bestehenden
Wohnraummietverhältnis vermieten und damit die Möglichkeit
einer erleichterten Kündigung nach Gewerberaummietrecht nutzen ?
Dann können wir nur raten, (auch zusätzlich zum Wohnraum-Mietvertrag)
einen selbständigen Garagenmietvertrag mit dem Mieter abzuschließen.
Die hierfür notwendigen Vereinbarungen haben wir für Sie in unserem
Garagenmietvertrag vorgesehen.
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