Musterschreiben zur Abrechnung der Betriebskosten:
Haben Sie mietvertraglich eine Nettomiete und eine monatliche
Vorauszahlung auf die Betriebskosten vereinbart ?
Dann sind Sie berechtigt und verpflichtet, jährlich über die
tatsächlich entstandenen Betriebskosten abzurechnen und können
rückständige Betriebskosten von Ihrem Mieter nachfordern.
Damit Ihre Betriebskostenabrechnung den hohen Anforderungen
der Rechtsprechung genügt, bieten wir Ihnen unser Musterschreiben
zur Abrechnung der Betriebskosten an.
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