Musterschreiben zur Umlage von erhöhten Betriebskosten:
Haben Sie vor dem 01.09.2001 mietvertraglich eine Brutto-Kaltmiete vereinbart,
in der die Betriebskosten z.B. für Wasser und Müllabfuhr bereits
enthalten sind und stellen Sie fest, dass diese Betriebskosten
gestiegen sind, können Sie von Ihrem Mieter eine Mieterhöhung
im Umfang der gestiegenen
Betriebskosten verlangen, wenn der Mietvertrag einen entsprechenden Vorbehalt
enthält (wie z.B. bei unseren Mustermietverträgen).
Auch insofern werden von der Rechtsprechung hohe Anforderungen an die sog.
Nachvollziehbarkeit Ihrer Mieterhöhung gestellt.
Die Einhaltung dieser Formvorschriften erleichtert Ihnen unser Musterschreiben.
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