Presseinformation
München, 28. Dezember 2010


Dachlawinen - Wer haftet?


Für die nächsten Tage wird von den Wetterberichten Tauwetter vorhergesagt.
Durch die Schneefälle der letzten Zeit und das jetzt einsetzende Tauwetter bilden sich Schneebretter auf den Dächern, die als Dachlawinen zu erheblichen Personen- und Sachschäden, z. B. an geparkten Pkw's führen können.

Durch Schneefanggitter kann ein Herabstürzen von Dachlawinen weitgehend verhindert werden. Die Verpflichtung zur Montage ist in den örtlichen Bauvorschriften unterschiedlich geregelt. Besteht eine solche gesetzliche Verpflichtung und unterlässt der Hauseigentümer trotzdem die Montage von Schneefanggittern, haftet er für eintretende Schäden.
Der Haus- und Grundbesitzerverein München weist darauf hin, dass im Stadtgebiet München zwar keine generelle Verpflichtung zur Montage von Schneefanggittern besteht, der Hauseigentümer aber dennoch aufgrund seiner zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht zur Montage von Schneefanggittern verpflichtet sein kann, insbesondere dann, wenn sich auf dem Anwesen z. B. wegen seiner Lage in einer schneereichen Gegend oder seiner Dachneigung häufig Dachlawinen bilden und es daher zu Schäden an Personen oder Sachen, z. B. Fußgängern oder parkenden Pkws kommen kann.
In diesem Fall kann sich der Eigentümer auch nicht durch ein Schild ("Vorsicht Dachlawinen") von seiner Haftung befreien, erklärt Rechtsanwalt Rudolf Stürzer, Vorsitzender Haus + Grund München. Dies ist nur dann möglich, wenn sich auf dem Anwesen nur relativ selten, z. B. nach außergewöhnlich starken Schneefällen Dachlawinen bilden. Hat der Hauseigentümer sein Dach mit Schneefallgittern gesichert, ist er nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts München nicht für abgehende Dachlawinen verantwortlich. In diesem Fall müssen auch keine Warnschilder aufgestellt oder der Gefahrenbereich abgesperrt werden (AG München, AZ: 222 C 25801/05).

Dennoch ist für Hauseigentümer der Abschluss einer entsprechenden Eigentümerhaftpflichtversicherung, die Schäden durch Dachlawinen abdeckt, in jedem Fall empfehlenswert.


Rechtsanwalt Rudolf Stürzer
Vorsitzender Haus + Grund München