|
Presseinformation
München, 15. Dezember 2008
Neue Erbschaftsteuer verfassungswidrig?
Auch Kinder zählen zu den Verlierern Neffen, Nichten und Geschwister werden künftig eine wesentlich höhere Erbschaftsteuer zahlen müssen. Dafür würden aber nahe Verwandte, insbesondere Kinder durch die Reform begünstigt - so die Befürworter der Reform. Dies ist allerdings nur die halbe Wahrheit und gilt nur für kleinere Vermögen, nicht aber bei Vererbung oder Überlassung von vermieteten Immobilien in Ballungsgebieten wie München. Hier wird sich die Erbschaftsteuer auch für Kinder drastisch erhöhen. Erbschaftsteuer steigt um bis zu 100 % In München werden Erben eines klassischen Mehrfamilienhauses - wie das nachfolgende Berechnungsbeispiel zeigt - ab 1.1.2009 eine um bis zu 100 % höhere Erbschaftsteuer zahlen müssen.
Ursächlich hierfür ist, dass das neue Gesetz regionale Unterschiede nicht berücksichtigt. Freibeträge und Steuersätze sind bundeseinheitlich geregelt, obwohl der Verkehrswert einer Immobilie, z. B. in München ein Mehrfaches des Durchschnittswertes beträgt. Während die Erbschaftsteuer in diesem Berechnungsbeispiel - das stellvertretend für Tausende von Mehrfamilienhäusern in Ballungsgebieten gilt - für Kinder "nur" um 70 % steigt, müssen entferntere Verwandte ab1.1.2009 um 92 % mehr zahlen. Aufgrund der demographischen Entwicklung erfolgt die Überlassung und Vererbung von Immobilien immer häufiger an weiter entfernte Verwandte. An Kinder werden inzwischen weniger als die Hälfte der Immobilien übertragen. Verkäufe von Mietshäusern werden zunehmen Insbesondere entfernte Verwandte werden das Anwesen aufgrund der Steuerlast verkaufen. Dies haben zahlreiche Mitglieder bereits angekündigt. Die Folgen für die betroffenen Mieter sind aus den stetig zunehmenden Verkäufen der letzten Jahre bekannt - Mieterhöhungen, Luxusmodernisierungen u. ä. Verfassungswidrigkeit der neuen Erbschaftsteuer Die Benachteiligung von Neffen, Nichten und Geschwistern wurde vom Gesetzgeber mit dem fiskalischen Ziel des Staates begründet, Einnahmen in bestimmter Höhe zu erzielen. Schließlich sollte das Steueraufkommen trotz Besserstellung von Selbstnutzern sowie nahen Angehörigen gleich bleiben. In seinem neuen Urteil zur Pendlerpauschale hat das Bundesverfassungsgericht jedoch darauf hingewiesen, dass gerade dieser Gesichtspunkt nicht zu einer Schlechterstellung von bestimmten Personengruppen führen darf; anderenfalls liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. Dementsprechend muss erwartet werden, dass das Bundesverfassungsgericht auch die Reform der Erbschaftsteuer als verfassungswidrig ansehen wird. Dringender Handlungsbedarf noch in diesem Jahr Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in München und anderen Hochpreisregionen sollten dringend von fachkundiger Seite prüfen lassen, ob eine Überlassung der Immobilie auf die nächste Generation noch in diesem Jahr sinnvoll ist. Allerdings sollte niemand allein wegen der Steuerersparnis (des künftigen Erben!) vorschnell seine Immobilie und damit möglicherweise seine eigene Altersvorsorge aus der Hand geben. Insofern gibt es jedoch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die den Übergeber finanziell absichern und beim Übernehmer zu einer erheblichen Steuerersparnis führen (z. B. die Vereinbarung eines Nießbrauchs und/oder die Eintragung einer sog. Rückauflassungsvormerkung). Rechtsanwalt Rudolf Stürzer Vorsitzender Haus + Grund München |