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Presseinformation
München, 16.11.2010
Mieterhöhung bei Sozialwohnungen ab 1.1.2011
Die Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen, die bei öffentlich geförderten Wohnungen, z. B. Sozialwohnungen in die Berechnung der Kostenmiete einfließen, sind seit 1.1.2002 indexiert, d. h. sie erhöhen sich alle 3 Jahre entsprechend der Steigerung des Lebenhaltungsindexes. Zuletzt haben sich die Pauschalen zum 1.1.2008 um 6,0 % erhöht. Für die jetzt anstehende Erhöhung zum 1.1.2011 ist die Erhöhung des Verbraucherpreisindexes maßgeblich, die im Oktober 2010 gegenüber dem Oktober 2007 eingetreten ist. Nach den aktuellen Berichten des Statistischen Landesamtes beträgt die Erhöhung 3,7 %. Gem. § 28 Abs.2 II. BV dürfen somit als Instandhaltungskosten je m²-Wohnlfläche im Jahr angesetzt werden:
Die Mieterhöhung erfolgt durch einseitige Erklärung des Vermieters, in der die Erhöhung berechnet und erläutert werden muss (§§ 10 WoBindG, 4 Abs. 1 NMV). Zur Durchführung der Mieterhöhung empfehlen wir die Verwendung des Formblattes 22 des Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e. V. Der Berechnung ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung oder ein Auszug daraus, die die Höhe der laufenden Aufwendungen erkennen lässt, beizufügen. Anstelle der Wirtschaftlichkeitsberechnung kann auch eine Zusatzberechnung zur letzten Wirtschaftlichkeitsberechnung oder, wenn das zulässige Entgelt von der Bewilligungsstelle aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung genehmigt worden ist, eine Abschrift der Genehmigung beigefügt werden. Die Erklärung des Vermieters hat die Wirkung, dass von dem Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die erhöhte Miete anstelle der bisher zu entrichtenden Miete tritt. Wird die Erklärung erst nach dem 15. eines Monats abgegeben, so tritt diese Wirkung erst von dem Ersten des übernächsten Monats ein. Wird die Erklärung bereits vor dem Zeitpunkt abgegeben, von dem an das erhöhte Entgelt zulässig ist, so wird sie frühestens von diesem Zeitpunkt an wirksam. Mieterhöhungen zum 1.1.2011 müssen dem Mieter somit spätestens am 15.12.2010 zugehen. Rechtsanwalt Rudolf Stürzer Vorsitzender Haus + Grund München |