Heizölpreise - keine Marktbeobachtung durch den Vermieter erforderlich


Die Heizölpreise sind in letzter Zeit stark angestiegen. Dementsprechend werden auf viele Mieter bei der nächsten Jahresabrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten erhebliche Nachzahlungen zukommen. Immer häufiger verlangen Mieter von Ihrem Vermieter daher, dass dieser das Heizöl möglichst kostengünstig einkauft. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der mit der Mietrechtsreform in das Gesetz aufgenommen worden ist (§ 556 Abs. 3 S. 1 2. Halbsatz BGB), muss der Vermieter möglichst wirtschaftlich, d. h. mit Blick auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis handeln. Dies kann den Vermieter zwar verpflichten, unter mehreren gleichwertigen Angeboten ein möglichst günstiges auszuwählen, geht aber nach einem neuen Beschluss des LG München I nicht soweit, dass der Vermieter auch verpflichtet wäre, die Entwicklung der Heizölpreise am Markt zu beobachten und Heizöl immer dann nachzukaufen, wenn die Preise gerade günstig sind (LG München I, 15 S 22670/02).