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Eigenbedarf trotz Alternativwohnung
Wendet der Mieter ein, der Vermieter würde die
gekündigte Wohnung nicht benötigen, da ihm eine
andere geeignete Wohnung zur Verfügung steht, kann
dieser Einwand nicht allein mit der Begründung zurückgewiesen
werden, die Alternativwohnung sei anderweitig vermietet worden
(so Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.11.1990, NJW 1991, 157).
Nach einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
kann Eigenbedarf jedoch trotz einer im Hause der gekündigten
Wohnung leerstehenden Alternativwohnung bestehen, wenn diese
zum Bezug durch einen anderen Miteigentümer vorgesehen ist
und ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund für das
Festhalten des anderen Miteigentümers am Bezug gerade der
gekündigten Wohnung gegeben ist (BVerfG, Beschluss vom
7.5.2001, Az.: 2 BvR 188/00, NZM 2001, 706).
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