Neue Verordnung zur Zweckentfremdung


Am 1. August 2001 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 24. Juli 2001 in Kraft getreten (GVBl. Nr. 14/2001, S. 366). Diese Verordnung bestimmt abweichend von den bisher bestehenden Verordnungen vom 28.7.1992 und 22.7.1997 Städte und Gemeinden, in denen die Nutzung von Wohnraum zu anderen (z.B. gewerblichen) Zwecken einer Erlaubnis bedarf.

Auskünfte über die von den Verordnungen betroffenen bayerischen Städte und Gemeinden erteilt der Landesverband bayerischer Haus- und Grundbesitzer.