Mieter muss auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden

Formularklauseln mit einer sog. Anerkenntnisfiktion, z. B. "Die Abrechnung gilt als anerkannt, wenn der Mieter nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich begründete Einwendungen erhebt" unterliegen einer Wirksamkeitskontrolle nach § 10 Nr. 5 AGB-Gesetz und sind auch bei gewerblichen Mietverhältnissen nur dann wirksam, wenn sie dem Mieter eine angemessene Prüfungs- und Rügefrist einräumen und der Mieter mit der Übersendung der Abrechnung nochmals auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.3.2000, AZ 10 U 160/97, DWW 2000, 122).