Sperrmüllkosten können Betriebskosten sein

Sperrmüllkosten sind nur dann Betriebskosten, wenn sie laufend anfallen (LG Berlin, Urteil v. 31.10.2000, 64 S 123/00, NZM 2002, 65). Dies ist nach einer weiteren Entscheidung des LG Berlin vom 21.8.2001 (64 S 476/00, NZM 2002, 65) jedenfalls dann nicht der Fall, wenn der Vermieter allen Mietern anbietet, Müll an bestimmten Tagen auf dem Hof abzustellen, wo er dann abgeholt wird.