Nutzung als Zweitwohnung


Umstritten ist die Frage, ob Eigenbedarf auch dann geltend gemacht werden kann, wenn die Wohnung lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Dazu hat das LG Hamburg in einem neueren Urteil vom 1.3.2001 (Az.: 307 S 114/00, ZMR 2001, 620) entschieden, dass der Eigenbedarf auch dann begründet ist, wenn der Vermieter die gekündigte Wohnung nur als "Stadtwohnung" nutzen will, d. h., seinen Lebensmittelpunkt nicht in diese Wohnung verlegt und sich überwiegend in der derzeitigen Wohnung aufhält.