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Nutzung als Zweitwohnung
Umstritten ist die Frage, ob Eigenbedarf auch
dann geltend gemacht werden kann, wenn die Wohnung
lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll.
Dazu hat das LG Hamburg in einem neueren Urteil
vom 1.3.2001 (Az.: 307 S 114/00, ZMR 2001, 620)
entschieden, dass der Eigenbedarf auch dann begründet ist,
wenn der Vermieter die gekündigte Wohnung nur
als "Stadtwohnung" nutzen will, d. h., seinen Lebensmittelpunkt
nicht in diese Wohnung verlegt und sich überwiegend in der derzeitigen Wohnung aufhält.
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