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HAUS + GRUND MÜNCHEN
Seminar
"Nachbarschaftsrecht"
Praxistipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien und
Wohnungseigentumsanlagen
Ansprüche und Rechte: was erlaubt ist und was nicht
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Der Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V. veranstaltet in den Schulungsräumen von
HAUS + GRUND MÜNCHEN, Eingang Herzog-Wilhelm-Straße 10/V. Stock (Lift) ein Seminar über 1 Tag zu den Themen:
- Mein Grundstück - Dein Grundstück
- Betretungsrechte, Geh- und Fahrtrechte, Zäune
- Sturmschäden, Räum- und Streupflicht, Dachlawinen
- Das Baunachbarrecht
- Die Baugenehmigung, Achtung Nachbarunterschrift!
- Abstandsflächen zum Nachbarn Überbau
- Energiesparmaßnahmen
- Pflanzenpracht in Nachbars Garten
Bäume, Sträucher und Hecken, Verwilderung, Unkraut, Zweige und Wurzeln, Früchte, rankende Pflanzen
- Das (störende) Leben der Anderen
Lärm und Schallschutz, Kinder, Musik, Partys, Sportlärm, Geruch, Tierhaltung, Parabolantenne, Videoüberwachung, Mobilfunk, Rauchen, gewerbliche Nutzung etc.
- Der Wohnungseigentümer
Sondernutzungsrechte, Umbauten, Gartennutzung, Gartenzwerge, Grill-und Küchengerüche, Kinder, gewerbliche Nutzung, Gemeinschaftliche Einrichtungen, Hausmusik, Trittschall, Tierhaltung, Satellitenschüsseln, Videoüberwachung etc.
- Ansprüche und Rechte bei Störungen
- Alles über das Schlichtungsverfahren und seine Durchführung
- Wie Sie als Vermieter gegen störende Mieter vorgehen können
Wann:
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Dienstag, 06. März 2012
Donnerstag, 05. Juli 2012
Dienstag, 13. November 2012
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| Zeit: |
9.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
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Referenten: |
Rechtsanwältin Kathrin Gerber
Rechtsanwältin Andrea Nasemann
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Mittagspause 12.00 Uhr - 13.00 Uhr
| Seminargebühr: |
€ 140,00 für Mitglieder, € 160.00 für Nichtmitglieder |
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incl. 1 Exemplar des Buches Nachbarschaftsrecht |
Anmeldeformulare liegen in der Geschäftsstelle des Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V. aus bzw. können über Frau Straßer, Telefon 089/55141-371, Fax 089/55141-366 oder per E-Mail angefordert werden.
Mindestteilnehmeranzahl beträgt 10 Personen,
die Höchstteilnehmeranzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
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