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Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum Beschluss des BayVGH zur Nichtigkeit von Bestimmungen in der Münchner Zweckentfremdungssatzung, wonach Bauherrn nach Abriss eines Gebäudes verboten werden sollte, Eigentumswohnungen zu errichten und sie darüber hinaus gezwungen werden sollten, für die neuerrichteten Wohnungen nur die Mietspiegelmiete zu verlangen.

26.01.2021 München Logo_BR