Bearbeitungsfrist für Betriebskostenabrechnungen – Liebe Mitglieder, bitte beachten Sie, dass Betriebskostenabrechnungen 2025 nur bis zum 30.11.2026 angenommen werden können.
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Altbau – Mieter muss Nachteile akzeptieren // Kosten des Sicherheitsdienstes – Umlagefähig nur bei konkreter Erforderlichkeit // Eigentümerwechsel – Kein Datenschutz für Erwerber // Einbau von Klimaanlage – Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich // Kündigungsverzicht – Bei Gewerbe nicht auf vier Jahre beschränkt // Nachbarrecht – Kein Unterlassungsanspruch bei blendenden Dachziegeln // Mieterhöhung – Auch fehlerhaftes Verlangen kann verbindlich sein //

Urteile für Mieter und Vermieter

20.03.2020 München Immostar