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Bauliche Änderung – Betoniertes Schwimmbecken rechtfertigt fristlose Kündigung // Wohnfläche – Auch Keller und Dachgeschoß können dazu gehören // Mallerarbeiten – Kein Anspruch des Vermieters aus Mietervereinbarung // Bauliche Änderung – Mieter darf Türspion einbauen // Instandhaltung – Vermieter muss nicht Fenster putzen // Grenzzaun – Kein Holzgeflecht vor Maschendrahtzaun

Urteile für Mieter und Vermieter

16.11.2018 München Immostar