Grundsteuer
Grundsteuerrechner
Bayern hat sich bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung der Grundsteuer für das sog. Flächenmodell entschieden. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist danach ausschließlich die Fläche des Grundstücks sowie die Flächen des Gebäudes und die Art der Nutzung. Wert und Lage des Grundstücks sowie Alter und Zustand des Gebäudes spielen keine Rolle.
In Bayern müssen sämtliche Grundstücke und Wohnungen neu bewertet werden. Wann und auf welche Weise dies zu erfolgen hat, ist im Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) vom 10.12.2021 (GVBl 2021 S. 638) festgelegt.
Nähere Informationen erhalten Sie aus unserer Pressemitteilung vom 20.01.2022.
Erläuterung der Berechnung
Ihre voraussichtliche Grundsteuerbelastung
Die Berechnung soll eine Orientierung im Hinblick auf eine künftige Grundsteuerbelastung geben. Sie ersetzt weder ganz noch teilweise die Abgabe einer Steuererklärung oder anderweitige steuerliche Festsetzungen oder Erklärungen. Eine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der ausgeführten Programme kann nicht übernommen werden.
Allgemeine Information zu den Berechnungen: Hier nutzen Sie die aktuellsten vorhandenen Daten (Stand: 11.06.2021), jedoch ist zu erwarten, dass vor allem die Hebesätze von den Gemeinden bis zur tatsächlichen Erhebung der neuen Grundsteuer ab 2025 noch verändert werden. Insofern sollte die berechnete Steuer als potenzielle Steuer nach der Grundsteuerreform vorbehaltlich künftiger Änderungen betrachtet werden.