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Bauliche Änderungen – Neue Ansprüche des Mieters nach der WEG-Reform

Gericht BGH
Aktenzeichen § 554 Abs. 2 BGB
Urteilsdatum 01.12.2020

Das am 1.12.2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) brachte nicht nur tiefgreifende Veränderungen im Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander sowie zwischen Eigentümern und der Hausverwaltung (siehe BHZ 12/2020), sondern beinhaltet auch Änderungen im Mietrecht insbesondere hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung und Ansprüchen des Mieters auf Durchführung von baulichen Änderungen.