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Betriebskostenvorauszahlungen – Anpassung auch nach Ablauf der Abrechnungsperiode

Jede Mietpartei kann durch einseitige Erklärung eine Anpassung der vereinbarten Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, wenn sich aus der Betriebskostenabrechnung über die vorausgegangene Periode ergibt, dass die geleistete Vorauszahlung infolge stark gestiegener oder gesunkener Betrie...

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Betriebskostenabrechnung – Zusammenfassung von Betriebskosten vermeiden

In der jährlichen Betriebskostenabrechnung sollte der Vermieter sämtliche Betriebskostenpositionen entsprechend der Betriebskostenverordnung separat beziffern und auflisten. Eine Zusammenfassung mehrerer Betriebskostenarten in einer Summe bedarf nach der Rechtsprechung des BGH eines sachlichen Grund...

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Betriebskostenabrechnung – Angabe der Gesamtkosten auch bei Vorwegabzug

Auch wenn sich in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch gewerblich genutzte Räume befinden, dürfen die Betriebskosten grundsätzlich mit einem einheitlichen Verteilerschlüssel abgerechnet werden (z. B. nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen, der Personenzahl oder der Miteigentumsanteile), d...

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Betriebskostenabrechnung – Vereinbarte Wohnfläche gilt

Mit Ausnahme der Kosten für Heizung und Warmwasser, die nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung zu verteilen sind, können die Parteien den Umlageschlüssel für Betriebskosten frei vereinbaren, z. B. Abrechnung nach dem Anteil der Wohnflächen, der Miteigentumsanteile oder nach Kopfzahlen. Fe...

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Betriebskostenabrechnung – Kostensteigerungen müssen nicht erläutert werden

Der Vermieter ist bei der Abrechnung der Betriebskosten von freifinanzierten Wohnungen nicht zu einer Gegenüberstellung der Kosten des laufenden Abrechnungsjahres mit denjenigen des vergangenen Jahres verpflichtet. Bei preisgebundenen Wohnungen (z. B. Sozialwohnungen) ist strittig und höchst richter...

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Betriebskostenabrechnung – Einsicht in Originale statt Kopien

Der Vermieter (von preisfreien Wohnraum) ist grundsätzlich nicht verpflichtet, der Betriebskostenabrechnung Fotokopien der Abrechnungsbelege (z. B. Rechnungen, Gebührenbescheide) beizufügen. Er kann den Mieter insofern auf die Einsichtnahme in die Belege verweisen. Die Einsichtnahme hat grundsätz...

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Betriebskostenabrechnung – Mieter muss Einwendungsfrist beachten

Bei der Betriebskostenabrechnung muss nicht nur der Vermieter, sondern auch der Mieter Fristen beachten. Will der Mieter gegen die Abrechnung des Vermieters Einwendungen geltend machen, muss er diese dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abr...

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Betriebskostenabrechnung – Belegkopien nur im Ausnahmefall

Zur Prüfung der Betriebskostenabrechnung kann der Mieter auf die Einsichtnahme in die entsprechenden Belege verwiesen werden. Ein Anspruch des Mieters auf Überlassung von Kopien kann nur ausnahmsweise bestehen, wenn die Einsichtnahme für den Mieter unzumutbar ist. Die Frage, ob der Ausnahmefall e...

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Eigentümerwechsel – Kein Datenschutz für Erwerber

Beim Verkauf einer Immobilie tritt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Er wird kraft Gesetz neuer Vertragspartner des Mieters. Der Mieter hat daher ein berechtigtes Interesse, nicht nur den (ihm schon bekannten) Verwalter, sondern auch den neuen Eigentüme...

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Betriebskosten – Auch Sperrmüllkosten sind umlagefähig

Zu den auf die Mieter des Anwesens umlagefähigen Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs ...

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