Jahreshaupt­versammlung 2014

Grüne Klimapolitik beschleunigt den Klimawandel

Plädoyer für eine illusionsfreie Umweltpolitik

Die Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland führt zu stetig steigenden finanziellen Belastungen für Verbraucher und Unternehmen, auch und gerade für Immobilieneigentümer und Mieter. Wie „erfolgversprechend“ angesichts dieser Entwicklung die Klimapolitik der Bundesregierung sei, erläuterte Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts und Professor für National­ökonomie und Finanzwissenschaft an der Ludwig-Maximilian-Universität München, in seinem Referat "Das grüne Paradoxon – Plädoyer für eine illusionsfreie Klimapolitik" auf der Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN am 14. Mai 2014 im voll besetzten großen Festsaal des Löwenbräukellers.

Im Geschäftsjahr 2013, dem 135. Jahr des Bestehens des Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V., erhöhte sich die Mitgliederzahl dank eines Rekordzugangs von mehr als 2.000 neuen Mitgliedern auf über 28.000. Ein Ergebnis, das den Bundesverband Haus & Grund Deutschland veranlasste, den Verein zum siebten Mal in Folge als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer in der Bundesrepublik auszuzeichnen. Vor Vertretern sämtlicher Münchner Tageszeitungen und Wochenblättern, des Bayerischen Rundfunks, Radio Arabella und München TV erklärte Rechtsanwalt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von HAUS + GRUND MÜNCHEN, die von der Bundesregierung angekündigte „Mietpreisbremse“ und die Einführung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Wohnungen werden von HAUS + GRUND als ungemessener Eingriff in den Wohnungsmarkt entschieden abgelehnt – obwohl die Einführung zu einem nochmals verstärkten Ansturm neuer Mitglieder führen würde. Dann könne nämlich bei jeder der jährlich circa 50.000 Neuvermietungen in München die zulässige Miethöhe nicht mehr wie bisher nach Erfahrungswerten festgelegt werden. Mit Ausnahme des Erstbezugs eines Neubaus oder nach einer Grundsanierung der Wohnung müsse die Miete im Wege einer komplizierten, für den Laien schwer nachvollziehbaren Berechnung nach dem Münchner Mietspiegel bestimmt werden – wie dies bisher nur bei Mieterhöhungen notwendig war.

Hier entstehe für den Vermieter nicht nur das Risiko, die Miete zu niedrig anzusetzen, sondern im Falle einer zu hohen Miete auch mit Rückzahlungsansprüchen des Mieters und ggf. sogar mit Ansprüchen auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten konfrontiert zu werden. Hier sei großer zusätzlicher Beratungsbedarf zu erwarten.

Auch die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung werde dazu führen, dass Vermieter häufig keinen Makler mehr einschalten werden, sondern für die vom Makler bisher zusätzlich erbrachten Leistungen, z.B. die Bonitätsprüfung von Mietinteressenten und die Erstellung des Mietvertrages, die Unterstützung des Vereins anfordern.

Zum Rekordergebnis des Vereins trug, wie in den zurückliegenden Jahren, das laufend erweiterte Beratungsangebot, insbesondere zu den zahlreichen Verkomplizierungen durch Rechtsprechung und Gesetzgebung, z.B. zu Rauchwarnmelderpflicht, Legionellenproblematik und Umwandlungsverbot, ebenso bei wie die exklusiv für Mitglieder angebotene kos­tengünstige online-Bonitätsprüfung in Kooperation mit der Bertelsmann-Gruppe, die Möglichkeit des Herunterladens von Mietverträgen und Musterschreiben via Internet, das umfangreiche Seminarangebot sowie zahlreiche Fachbücher und Mitgliederinformationen.

Im Mittelpunkt der Pressekonferenz stand die doppelzüngige Haltung von Staat und Fiskus gegenüber dem hohen Mietpreisniveau in München. Der Vorsitzende von HAUS + GRUND MÜNCHEN legte dar, wie Staat und Fiskus an den hohen Münchner Wohnungsmieten mitverdienten, gleichzeitig jedoch beim Wohngeld für bedürftige Mieter und beim Baugeld für Investoren knauserten . Der Fiskus kassiere allein an Einkommensteuer jedes Jahr 1,1 Milliarden aus Münchner Wohnungsmieten. Jeder Euro, um den die Durchschnittsmiete in München steige, spüle jedes Jahr zusätzlich 100 Millionen mehr in die Staatskasse. Eine dreiprozentige Mietsteigerung pro Jahr führe zu 32 Millionen jährlichen Mehreinnahmen für den Staat. Geradezu entgegengesetzt sei die Situation beim Wohngeld für bedürftige Mieter. Nach dem aktuellen, turnusmäßig erstellten Bericht zur Wohnungssituation der Landeshauptstadt München erhielten im Jahr 2011 lediglich 7.231 Haushalte, d.h. circa 1 % der Haushalte, Wohngeld in Höhe von durchschnittlich 102,– im Monat, insgesamt 8,9 Millionen. Im Jahr 2005 waren es noch insgesamt 13,6 Millionen bei einer durchschnittlichen Wohngeldhöhe von 170,– im Monat pro Haushalt.

Die durchschnittliche Mietbelastungsquote in München liege bei 23 %, bei Haushalten mit einem Nettoeinkommen unter 1.500,–/Monat hingegen bei 42 %. Diese stellten 4 % der Münchner Haushalte. Jedoch gerade mal 1 % der Haushalte beziehe Wohngeld.

Die verbleibenden 3 %, d.h. mehr als 20.000 Haushalte, fielen „durch das Ras­ter“. Sie kämpften mit einer immensen Mietbelastung, hätten aber keinen Anspruch auf staatliche Hilfe.

In der Diskussion um Argumente für eine flächendeckende Mietpreisbegrenzung müssten diese zu beklagenden Fälle herhalten, obwohl gerade diesen Haushalten mit der Mietpreisbegrenzung nicht geholfen sei. Hier sei es nur recht und billig, wenn der Staat angesichts der Milliardeneinnahmen durch hohe Mieten gezielt, z.B. durch die Zahlung von Wohngeld, denjenigen effektive Hilfe gewährte, die wirklich auf Hilfe angewiesen seien.

Das Argument der Wohngeldgegner, ein höheres Wohngeld treibe die Mieten weiter in die Höhe, bezeichnete Stürzer als realitätsfremd. Kaum ein Vermieter verlange eine höhere oder niedrigere Miete, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit des Mietinteressenten. Das Problem der Geringverdiener sei gerade, dass sich die Miethöhe ausschließlich nach der Ortsüblichkeit und nicht nach ihrer Leistungsfähigkeit richte. Die Argumente der Wohngeldgegner beruhten vielmehr auf wahltaktischen Erwägungen. Eine Mietpreisbremse zugunsten aller Mieter zu fordern, sei politisch ungleich populärer als ein höheres Wohngeld für gerade mal 4 % der Mieter.

Da das allgemeine Steueraufkommen nicht zweckgebunden sei, könne man nicht verlangen, ein bestimmter Teil der aus der Wohnungswirtschaft vereinnahm­ten Steuern müsse wieder an diese zurückfließen. Der Staat selbst treibe jedoch die Mieten, an denen er kräftig mitverdiene, durch immer neue Maßnahmen weiter in die Höhe und vergrößere so das Missverhältnis zwischen dem, was er von den hohen Mieten abschöpfe und dem, was an bedürftige Mieter zurückfließe, jährlich um Milliardenbeträge. Zu diesen Maßnahmen gehörten insbesondere die restriktive und zögerliche Ausweisung von Bauland, die kostentreibende Verschärfung von Bauvorschriften, die Erhöhung von Gebühren sowie der Mehrwert- und Grunderwerbsteuer. Werden Autofahrer in der aktuellen Diskussion um eine Sonderabgabe für den Straßenunterhalt gerne als „Melkkuh der Nation“ bezeichnet, weil der Staat die Einnahmen aus KFZ- und Mineralölsteuer in Höhe von jährlich 67 Milliarden nicht einmal zu einem Drittel für den Straßenunterhalt verwende, sei das Missverhältnis in der Wohnungswirtschaft noch extremer. Mit Ausnahme von einigen kleinen „Fördertöpfchen“ für einzelne bauliche Maßnahmen liege – anders als beim Straßenunterhalt – die gesamte Unterhaltslast für Gebäude, aus deren Erträgen die Steuern flössen, allein beim privaten Eigentümer.

Trotzdem verhalte sich der Staat gegenüber Investoren, die z.B. bei verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau investieren und damit zur Entzerrung des Mietmarktes beitragen würden, ebenso knauserig wie gegenüber bedürftigen Mietern. Die Politik behaupte, zur Förderung des dringend notwendigen Neubaus fehle das Geld. Dem hält Stürzer entgegen, über die Wiedereinführung einer verbesserten Abschreibungsmöglichkeit sei man sich in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD bereits einig gewesen, doch sie wurde kurzerhand gestrichen und nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Übrig blieben lediglich populis­tische Maßnahmen wie die flächendeckende Mietpreisbremse. Diese werde den Mietwohnungsbau nicht nur weiter schädigen, sondern – sofern sie überhaupt wirkt – mittelfristig zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen. Ein klassisches Eigentor der Großen Koalition (vollständige Presseerklärung siehe auch in BHZ Juni 2014, Seite 271).

"Betriebskostenbremse statt Mietpreisbremse" war die Überschrift des zweiten großen Themas der Pressekonferenz. Die Mietbelastungsquote, d.h. der Prozentsatz, den ein Haushalt von seinem verfügbaren Nettoeinkommen für die Miete aufwenden müsse, sei nach den städtischen Berichten zur Wohnungssituation in München von 30 % im Jahr 1993 auf aktuell 23 % gesunken. Bei Münchner Haushalten, die keine Transferleistungen, z.B. Hartz IV, erhielten, liege die Mietbelastungsquote bei 20,8 %. Lediglich bei den 4-Personen-Haushalten erhöhte sich die Quote um 0,5 %.

Wie ist das möglich, wo doch allerorts von stark steigenden Wohnkosten die Rede sei, fragte Rudolf Stürzer. Der Schönheitsfehler an diesen Zahlen sei, dass die Stadt München nur die reinen Nettomieten, d.h. die Mieten ohne Heizung, Warmwasser, Strom, Müllabfuhr etc., für die Berechnung der Mietbelas­tung herangezogen habe. Die reinen Nettomieten seien in den zurückliegenden 20 Jahren tatsächlich nur moderat gestiegen. Das Direktorium der Stadt präsentierte Anfang Mai 2013 eine Statistik, wonach die Wiedervermietungsmieten bei Wohnungen in den letzten 20 Jahren um 16 % – 24 % gestiegen seien. Die allgemeinen Lebenshaltungskosten hingegen seien im gleichen Zeitraum um 36 % gestiegen, die Löhne und Gehälter sogar um durchschnittlich 48 %. So erkläre sich die gesunkene Mietbelastungsquote – sofern man eben nur die Nettomieten heranziehe. Ein völlig anderes Bild ergebe sich, wenn man auch die Nebenkosten, vor allem die Energiekosten, in die Berechnung mit einbeziehe. Diese seien in den vergangenen 20 Jahren geradezu explodiert. Kostete der Kubikmeter Gas 1993 noch 0,26 (DM 0,52), betrage der Preis heute 0,66/Kubikmeter. Eine Steigerung um 154 %. Bei einem jährlichen Gasverbrauch von 1.500 Kubikmetern für eine 80 Quadratmeter große 3-Zimmer-Wohnung bedeute dies eine Steigerung von 390,– auf 990,– pro Jahr.

Mit ursächlich für diesen Preisanstieg sei ein System der Querfinanzierung. Die Stadtwerke München erwirtschafteten mit den Preisen insbesondere für Gas und Strom Gewinne in Millionenhöhe, die sie an die Stadt abführen. Zusätzlich zahlten die Stadtwerke an die Stadt jährlich 100 Millionen an so genannten Durchleitungsgebühren für die Benutzung des städtischen Gasnetzes. Da die Stadtwerke eine 100 %-ige Tochter der Stadt München seien, zahle der Eigentümer des Gasnetzes an sich selbst und lasse sich den Aufwand von den Gaskunden erstatten. Leidtragende dieses Systems seien vor allem Geringverdiener und Rentner, die wenig oder gar keine Einkommensteuer zu zahlen haben und sich daher zu Recht nicht an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligen, z.B. an der Finanzierung der Verkehrsbetriebe oder der öffentlichen Schwimmbäder. Über die Hintertür würden diese Bürger hierzu doch herangezogen – ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach jeder Bürger nur entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Steuern, d.h. u.a. zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden dürfe. Diese seien von allen Steuerzahlern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu schultern und nicht nur von den Kunden der Stadtwerke. Es sei auch nicht nachvollziehbar, weshalb nur die Kunden der Stadtwerke, die ihre Anwesen mit Gas beheizen, die Defizite der Stadt ausgleichen sollen, diejenigen, die mit Öl oder mit Holz heizen, als Folge dieser Querfinanzierung jedoch ausgeklammert werden.

Auch die Preissteigerungen für Frischwasser (+ 85 %), Grundsteuer (+ 57 %) und Strom (+ 60 %), bei dem am 1. Juni 2014 die jüngste Erhöhung bereits in Kraft getreten sei, lägen weit über der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskos­ten (+ 36 %) und betragen ein Vielfaches des prozentualen Mietanstiegs im gleichen Zeitraum. Hier dränge sich die Frage auf, welche Art von „Bremse“ sinnvoller wäre – für Mieten oder für Betriebskosten?

Ein weiterer Schwerpunkt waren die im Zuge des Inkrafttretens der neuen Ener­gieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) am 1. Mai 2014 für Haus- und Wohnungseigentümer eingeführten Pflichten und die damit verbundenen Stolperfallen. Wolle der Eigentümer einer Immobilie diese nämlich neu vermieten oder verkaufen, müsse er künftig sicherstellen, dass die Immobilienanzeige bestimmte Pflichtangaben enthalte (siehe auch unter: www. haus-und-grund-muenchen.de): die Art des Energieausweises, d.h. Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis; den im Energieausweis genannten End­energiebedarf bzw. Energieverbrauch (Ener­giekennwert); die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger, d.h. die Beheizungsart des Gebäudes; bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr sowie die Energieeffizienzklasse (Energieeffizienzbuchstabe) des Gebäudes.

Dies gelte nicht nur für Makler, sondern auch für private Vermieter bzw. Verkäufer. Ausgenommen seien lediglich private kos­tenfreie Kleinanzeigen. Verstöße könnten mit einem Bußgeld bis zu 15.000 geahndet werden, warnte Stürzer. Die Bußgeldbewehrung trete jedoch erst am 1. Mai 2015 in Kraft. Trotzdem sollten sich Vermieter und Verkäufer bereits jetzt an die Vorgaben halten, da bei unterlassenen Pflichtangaben eine Abmahnung nach § 8 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) drohe. Die unterlassenen Pflichtangaben gemäß § 16 a EnEV könnten als abmahnfähige „Irreführung der Verbraucher“ (§ 5 a Absatz 2 UWG) angesehen werden, mit der Folge, dass ein Makler dem Abmahner die anfallenden Abmahnkosten, z.B. Rechtsanwaltsgebühren, erstatten müsse.

Eine weitere Verschärfung der Pflichten von Haus- und Wohnungseigentümern betreffe neue Ansprüche von Kauf- und Mietinteressenten in Bezug auf den Energieausweis. Bisher habe es ausgereicht, dass der Energieausweis dem Interessenten „zugänglich“ gemacht wurde, er also lediglich die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt des Energieausweises hatte. Seit 1. Mai 2014 müsse der Energieausweis bzw. eine Kopie spätestens bei Besichtigung vorgelegt werden. Diese Vorlagepflicht werde allerdings auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages müsse der Energieausweis (oder eine Kopie) dem Käufer bzw. Mieter unverzüglich übergeben werden. Auch hier drohe bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ein Bußgeld bis zu 15.000.

Ein Einsichtsrecht hätten nur „Interessenten“, d.h. Personen, die als künftige Mieter oder Käufer tatsächlich infrage kämen. Stürzer empfahl, der Vermieter solle sich bei Abschluss des Mietvertrages vom Mieter durch Unterschrift bestätigen lassen, dass diesem der Energieausweis übergeben worden sei. Sollten die tatsächlichen Verbrauchswerte die im Energieausweis ausgewiesenen Werte übersteigen, könne der Mieter hieraus keine Gewährleistungsrechte, z.B. Mietminderung, ableiten. Gemäß § 5 a Satz 3 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) diene der Energieausweis lediglich der Information. Keinesfalls sollte der Vermieter den Energieausweis zur Anlage oder zum Bestandteil des Mietvertrages machen. In diesem Fall könnten die Angaben als zugesicherte Eigenschaft gewertet werden, was bei Abweichungen möglicherweise zu Ansprüchen des Mieters führe. Bei bereits bestehenden Mietverhältnissen könne der Mieter nicht nachträglich die Vorlage eines Energieausweises verlangen.

Darüber hinaus verschärfe die Energieeinsparverordnung 2014 auch die Pflicht von Eigentümern bestehender Gebäude zu Nachrüstungen . Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, durften schon bisher nur noch bis 31. Dezember 2006 bzw. unter bestimmten Vor­aussetzungen bis 31. Dezember 2008 betrieben werden. Seit 1. Mai 2014 dürfen nun auch Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut worden sind, ab 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. Heizkessel, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden. Die Einhaltung dieser Verpflichtung werde von den bevollmächtigten Bezirkskaminkehrern im Rahmen der Feuerstättenschau geprüft. Ein Verstoß könne mit einem Bußgeld bis zu 50.000 geahndet werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung seien auch weiterhin Niedertemperaturheizkessel sowie Brennwertkessel.

Bereits nach den bisher geltenden Bestimmungen der Energieeinsparverordnung durfte die oberste Geschossdecke eines Hauses bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten und musste ggf. nachträglich mit einer Wärmedämmung versehen werden. Ausnahmen gelten auch weiterhin für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen bereits am 1. Februar 2002 eine der Wohnungen vom Eigentümer selbst bewohnt wurde. Die EnEV stelle klar, dass die Nachrüstpflicht als erfüllt gelte, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt sei oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz genüge. Verstöße gegen die Nachrüstpflicht waren bisher nicht bußgeldbewehrt. Dies habe sich zum 1. Mai 2014 geändert. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können mit Bußgeldern bis zu   50.000 geahndet werden.

Die Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen sei bereits vor Inkrafttreten der EnEV 2014 ersatzlos gestrichen worden. Bisher mussten elektrische Speicherheizsysteme in Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten, in denen die Raumwärme ausschließlich mit diesen Geräten erzeugt wurde, 30 Jahre nach ihrer Installation oder Erneuerung außer Betrieb genommen werden. Vorhandene Nachtspeicherheizungen dürfen daher auch künftig weiter genutzt werden.

Die Themen der Pressekonferenz und die Ausführungen des Vorsitzenden von HAUS + GRUND MÜNCHEN waren in den nächsten Tagen Gegenstand umfangreicher Berichterstattung in den bei der Pressekonferenz vertretenen Medien.

Rechtsanwalt Rudolf Stürzer eröffnete die am Abend im voll besetzten Löwenbräukeller abgehaltene Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN mit deutlicher Kritik an den von einigen Politikern und Parteien, insbesondere den Grünen und Linken, immer wieder erhobenen Forderungen nach einer Verschärfung von energetischen Nachrüst­pflichten für Bestandsgebäude. Solche Maßnahmen seien weder von den Vermietern noch von den Mietern bezahlbar. In Anbetracht der damit verbundenen Kosten müsse zudem die Frage gestellt werden, ob die bereits in den zurückliegenden fünf Jahren geltenden Nachrüstpflichten überhaupt einen nennenswerten Effekt gehabt hätten oder ob möglicherweise sogar unerwünschte Folgewirkungen eingetreten seien.

Diesen Fragen ging Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts und Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der Ludwig-Maximilian-Universität München, in seinem Referat „Das grüne Paradoxon – Plädoyer für eine illusionsfreie Klimapolitik“ kritisch auf den Grund.

Auch die Haus- und Wohnungseigentümer seien Opfer der Klimapolitik der Bundesrepublik Deutschland. Die damit verbundenen Maßnahmen seien teuer und träfen einseitig die Vermieter. Dabei sei zu fragen, ob diese Maßnahmen überhaupt zielführend seien. Zur Darstellung der grundlegenden Zusammenhänge stellte Professor Sinn sechs Thesen auf:

Unter der Überschrift „Die grüne Enteignung“ kritisierte Sinn, die Energieeinsparverordnung treibe die Baukosten um circa 6 – 8 % in die Höhe. Die Einsparungen wögen diese Investitionen jedoch nicht auf. Die Folge seien finanzielle Verluste.

Ein grundsätzlicher Fehler sei der „doppelte Ausstieg“, nämlich der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe – hier hatte Bundeskanzlerin Merkel 2007 in Heiligendamm die Verringerung der Emissionen um mindestens 50 % bis 2050 angekündigt – und der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie bis 2022. Der Wegfall dieser beiden Energieressourcen und deren Ersetzung durch „grünen Strom“ kämen in seiner Dimension einer neuen industriellen Revolution gleich.

Deutschland verhalte sich, so die erste These, in Sachen Atomausstieg wie ein Geisterfahrer. Weltweit seien 380 Atomkraftwerke in Betrieb, davon – noch – neun in der Bundesrepublik. Neu gebaut würden aktuell 66 Atomkraftwerke, Polen plane sechs, die Türkei vier neue Atomkraftwerke. Vorplanungen gebe es für 303 neue Kraftwerke, vor allem in China. Ausstiegswillig seien allein Deutschland und Belgien – bis 2030. Der Atomausstieg Deutschlands habe nicht zu einer Trendwende bei der Nutzung der Atomenergie geführt. Deutschland stehe damit weltweit fast allein. Schon die unterschiedlichen Sichtweisen innerhalb der Industriestaaten Europas klafften weit auseinander:

Während Frankreich seine Atomindus­trie als „Staatsschatz“ betrachte, werde in Deutschland die Atomenergie als „Grundübel“ angesehen.

Schaffen es also Wind- und Sonnenstrom, die Energielücke zu schließen?

Allein um das Atomkraftwerk Biblis A zu ersetzen, benötigte man 6.800 Windräder, was einen riesigen Flächenverbrauch zur Folge hätte, nämlich die gesamte Fläche Nordrhein-Westfalens oder Baden-Würt­tembergs, und zwar leer geräumt. Selbst das Aufstellen der Windräder im Wattenmeer wäre keine Lösung. Man benötigte hierzu die 6,5 fache Fläche des Wattenmeers. Hinzu kämen die sehr hohen Kosten für Windparks auf See. Die Erzeugung von Windenergie in Süddeutschland wiederum wäre unwirtschaftlich, da z.B. in Bayern die Windstärke nur 50 % der Windstärke in Norddeutschland beträgt. Physikalisch wäre damit nur 1/8 der Energieausbeute zu erzielen, die im Norden möglich sei.

Die Stromtrassen, die notwendig seien, um den Strom aus den Braunkohlegebieten im Norden nach Süddeutschland zu transportieren, führten ebenfalls zu einem erheblichen Verbrauch an Landschaft. Blieben alternativ Stromtrassen in westlich und östlich gelegene Nachbarländer, die über zahlreiche Atomkraftwerke verfügen. Es existierten außerhalb Deutschlands 142 Atomkraftwerke in Europa, viele von ihnen entlang des Rheins. Im Falle einer Atomkatastrophe in einem dieser Kraftwerke, wäre die Gefährdungslage Deutschlands unverändert. Der Export bzw. Import von Strom innerhalb des europäischen Stromnetzes sei grenzüberschreitend. Der Import von Atomstrom sei deshalb nicht zu verhindern.

Strom aus Wind und Sonne habe einen wesentlichen Nachteil. Es handle sich bei diesem um „Zappelstrom“. Die Versorgung mit Wind- und Sonnenstrom sei qualitativ minderwertig, da sie naturgemäß ein Muster aufweise, das an die Ausschläge bei der Messung von Erdbebenstößen erinnere. Diese Stromsorte müsse zunächst „geglättet“ werden, bevor sie für die Industrie, die auf eine gleichmäßige Stromversorgung angewiesen sei, verwertbar sei. Werde Windenergie mit einer Nennleistung von 35 Gigawatt erzeugt, entspreche dies der Leistung von 35 Atomkraftwerken. Praktisch stünden jedoch nur 5,37 Gigawatt, also die Leistung von fünf Atomkraftwerken, zur Verfügung.

Unter „gesicherter Leistung“, die für die Stromversorgung entscheidend sei, verstehe man wiederum die Stromleistung, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 % zur Verfügung stehe. Im Jahr 2013 war ihr Anteil bei Windstrom mit nur 1 % der Nennleistung der Windkraftanlagen in Deutschland verschwindend gering.

Noch schlechter sei die Bilanz bei der Energiegewinnung aus Sonne. Erzeugt wurde 2013 eine Nennleistung von 36 Gigawatt. Die tatsächliche Einspeisung ins Stromnetz betrug jedoch nur 3,39 Gigawatt, also 1/10 der Nennleistung. Der Anteil der „gesicherten Leistung“ lag bei 0 %.

Zum „Glätten“ von Wind- und Sonnenstrom benötige man z.B. Speicherkraftwerke. Derzeit existierten in Deutschland 35 Pumpspeicherkraftwerke. Um die gesamte Strommenge zu speichern, wären jedoch 3559 Pumpspeicherkraftwerke notwendig. Bei aufwandsneutraler Berechnung würden so 8,7 Gigawatt, also die Leistung von neun Atomkraftwerken, erzeugt. Der Betrieb der Pumpspeicherkraftwerke selbst schlage mit Verlusten von 25 % zu Buche. Schließlich komme man zu dem Ergebnis: Wollte man die Leis­tung von fünf Atomkraftwerken mit dem Bau von Pumpspeicherkraftwerken ersetzen, koste dies so viel wie 36 Atomkraftwerke.

Die vereinzelt diskutierte Speicherung von „Zappelstrom“ in den Batterien von Elektrofahrzeugen sei bei genauerer Betrachtung, nämlich im Hinblick auf die notwendige, unrealistisch hohe Anzahl von Elektrofahrzeugen in Deutschland, abwegig und könne nur als Scherz bezeichnet werden.

Die Speicherung von Wind- und Sonnenstrom sei in Methanspeichern wesentlich wirtschaftlicher als in Pumpspeicherkraftwerken. Dazu müsse Strom in Form von Methan gespeichert werden. Werde jedoch Methan wieder zurück in Strom verwandelt, gingen 75 % der Energie verloren. Strom würde also viermal so teuer.

Hier könnte Erdgas, z.B. aus Russland, als Lückenbüßer einspringen, nämlich dann, wenn gerade mal kein Wind- oder Sonnenstrom erzeugt werde. Auch auf diese Weise könnte „glatter“ Strom bereitgestellt werden. Russisches Erdgas koste derzeit 0,03/KWh, Gas aus der Methan­anlage hingegen 0,24/KWh. Die Folge wäre eine noch größere Abhängigkeit Deutschlands von russischem Erdgas. Wir müssten uns bewusst machen, dass sich Wind- und Sonnenenergie nur in Verbindung mit der Nutzung von Gas wirtschaftlich nutzen lassen. Unabhängigkeit in der Energieversorgung sei nicht erreichbar. Deutschland habe sich daher, so die zweite These, mit der Energiewende verwundbar gemacht. Die Nutzung von Wind- und Sonnenenergie brauche mit Erdgas fossile Energie. Dadurch sei Deutschland unsicherer geworden.

Deutschland habe sich ohnehin von seinem Klimaziel verabschiedet (dritte These). Dies könne aus der so genannten Endenergie-Verbrauchsstruktur abgeleitet werden. Um den aus Wind und Sonne erzeugten Strom zu glätten, werde der hierzu erforderliche Strom auch aus Kohle- und Gaskraftwerken kommen.

Leistet wenigstens das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) einen positiven Beitrag? Helfen die Einspeisevergütungen dem Klima? Dahinter seien sehr große Fragezeichen zu machen. Jedenfalls seien die Einspeisevergütungen sehr teuer.

Im Jahr 2012 habe Sonnenstrom 8,9 Mrd. zusätzlich gekostet, Wind- und Sonnenstrom zusammen sogar  15 Mrd. zusätzlich. Man komme angesichts dieser Beträge schon ins Zweifeln, wenn für die Forschung am Fusionsreaktor in Greifswald, der keine radioaktive Strahlung erzeugen würde, gerade Mal 200 Mio. zur Verfügung stehen.

In Deutschland sei Strom schon heute doppelt so teuer wie in Frankreich. Dies stelle für Unternehmen ein ernstes Problem dar. Ein namhaftes Unternehmen der Halbleiterindustrie in Südostbayern verlege seine Produktion nach Tennessee (USA), da die Stromkosten dort um 50 % niedriger seien als in Deutschland. Leider sei zu erwarten, dass die so genannte EEG-Umlage auf den Strompreis weiter steige.

Das EEG sei nicht nur sehr teuer, so Sinn, es werde durch den europäischen Emissionshandel sogar neutralisiert. Dem Emissionshandel liege der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der fossile Brennstoffe verbrauchen wolle, hierzu Emissionszertifikate benötige. Die Vergabe dieser Zertifikate werde zentral in Brüssel festgelegt, nicht in Deutschland. Benötigen Unternehmen in Deutschland weniger Emissionszertifikate, werden die frei gewordenen Zertifikate von den Unternehmen in anderen europäischen Ländern genutzt, um selbst mehr Emissionen ausstoßen zu dürfen. Der Effekt auf die CO 2-Einsparung sei Null. Das EEG schütze das Klima nicht, so die vierte These. Es verteuere aber den Strom und gehöre abgeschafft.

In der Diskussion um die Einsparung von CO2 werde zudem einseitig auf die „Nachfrage“ nach Energie abgestellt. Vergessen werde jedoch völlig das „Angebot“ an Energie. Entscheidend sei nämlich nicht, an welchem Ort die CO2-Emissionen anfielen, sondern vielmehr deren Menge. In der Europäischen Union sei die CO2-Produktion seit 1990 um 18 %, in Deutschland sogar um 21 % gesunken. Europa habe seine Hausaufgaben also gemacht. Weltweit jedoch sei der CO2-Ausstoß seit 1990 sehr stark angestiegen.

Auch der Abschluss des Kyoto-Protokolls im Jahr 1997, in Kraft getreten im Jahr 2005, und der Beginn des Emissionszertifikate-Handels der EU ebenfalls im Jahr 2005 führten nicht einmal zu einem Knick in der steil nach oben zeigenden Kurve des CO2-Ausstoßes.

Warum ist diese Politik wirkungslos? Der Grund liege darin, dass alle Politik auf Maßnahmen setze, die Nachfrage nach Energie zu reduzieren. Es komme jedoch auf die Angebotsseite an. Wir können Ener­gie sparen so viel wir wollen. All das werde nutzlos sein, wenn andernorts viel Energie nachgefragt werde.

Schlimmer noch: Je mehr wir sparen, desto stärker sinke der Preis für Energie auf dem Weltmarkt. Dies wiederum treibe den Energieverbrauch in den USA und China an, die von den Niedrigpreisen profitierten. Damit subventionierten wir deren Spritschlucker und umweltverschmutzende Fabriken. Die Anbieter von Energie müssten ihr Angebot reduzieren, denn alles was gefördert werde, werde auch verbrannt. Der europäische Klimaschutz sei unwirksam, so lange die Ressourcenbesitzer nicht reagierten (fünfte These).

Die Frage sei, wann die ölexportierenden Staaten ihr Öl verkaufen. Leider verhalte es sich so, dass durch die „grüne Politik“ die Erwartungshaltung der Energieanbieter geprägt werde. Das „grüne Säbelrasseln“ komme aus Sicht der Energieanbieter der Ankündigung einer Marktvernichtung gleich. Die nachvollziehbare Reaktion sei, dass diese Länder bestrebt seien, so viel Öl wie möglich zu fördern und auf den Markt zu bringen.

Man müsse sich Folgendes vor Augen halten, so Professor Sinn: „Gerade weil wir grün werden wollen, wird besonders viel gefördert.“ Das „grüne Säbelrasseln“ habe eine 30 Jahre andauernde Verzögerung des Ölpreisanstiegs herbeigeführt. In der Zeit des Erstarkens der grünen Bewegung sei Rohöl immer billiger geworden.

In seiner sechsten These hielt Sinn fest: „Das „grüne Säbelrasseln“ hat zu einer Erhöhung der Fördermengen von Rohöl geführt und dadurch den Klimawandel beschleunigt. Dies ist das grüne Paradoxon.“.


Welche Lösungsansätze gebe es in dieser Situation?

1. Einführung eines weltweiten Emissionshandels zur Mengenbegrenzung bei der Förderung fossiler Energien

2. Erhebung von Quellensteuern auf Kapitalerträge

3. Aufforstung

Mit der Schlussfolgerung, der von der Bundesrepublik Deutschland beschrittene Weg sei ein Irrweg – notwendig sei der Ausstieg aus dem Ausstieg – schloss Professor Hans-Werner Sinn den Vortrag.