Mietspiegel München
Hier können Sie den Mietspiegel 2023 der Stadt München öffnen
Bei dem Mietspiegel der Landeshauptstadt München handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel. Er ist ausschließlich anzuwenden für frei finanzierte Mietwohnungen im Stadtgebiet München. Das Berechnungsergebnis muss dem Mieterhöhungsverlangen beigefügt werden. Als Anschreiben für die Mieterhöhung kann das Formblatt 17 verwendet werden.
Zu unserer Kritik am Münchner Mietspiegel 2015 und 2017…
Der Mietspiegel findet keine direkte Anwendung für:
- möblierten Wohnraum
- Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Einzelzimmer und Penthousewohnungen
- Wohnungen im Untergeschoss
- Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch
- mietfrei überlassenen Wohnraum
- Selbst genutzten Wohnraum
- private Untermietverhältnisse
- Durch behördliche Auflagen mietpreisgebundenen Wohnraum
- Wohnungen, deren Küche, Toilette und Bad –soweit vorhanden – von anderen Mietparteien mitbenutzt werden
- Wohnungen ohne Küche, ohne Badezimmer oder Toilette
- Wohnungen ohne vom Vermieter ausgestattetes Badezimmer
- Wohnungen ohne vom Vermieter gestellte Heizung
- Wohnungen ohne vom Vermieter gestellte Warmwasserversorgung
- Wohnraum in Anstalten, Heimen oder Wohnheimen, bei denen die Mietzahlung auch Service-
- Leistungen abdeckt, z.B. Verpflegung oder Betreuung
- Wohnungen unter 20 m2 und über 160 m2 Wohnflache