Bayern verlängert Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung

München, 31.01.2023

Haus + Grund München begrüßt die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis 30. April 2023. 30 % der Haus- und Wohnungseigentümer hatten bis 31.01.2023 die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Nachdem auch der Bund bereits angekündigt hatte, dass er die Erklärungen für seine Bundesimmobilien nicht fristgerecht abgeben kann, ist es nur folgerichtig, dass auch die Frist für die privaten Haus- und Wohnungseigentümer verlängert wird.

Unabhängig davon raten wir Haus- und Wohnungseigentümer weiterhin gegen den Steuermessbescheid d.h. den Grundlagenbescheid vorsorglich Einspruch zu erheben und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Wird nämlich der Grundlagenbescheid bestandskräftig, können gegen den nachfolgend von der Stadt aufgrund der beschlossenen Hebesätze erlassenen Grundsteuerbescheid grundsätzlich keine Rechtsmittel mehr eingesetzt werden. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Grundlagenbescheids eingelegt werden.

Der Einspruch kann wie folgt formuliert werden:

Gegen den Grundsteuerwertbescheid und die Grundsteuermesszahl vom …………… lege ich fristgerecht Einspruch ein.

Zur Begründung darf ich Folgendes vortragen:

„Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung des Grundsteuergesetzes vorgegeben, dass es sich hier um ein steuerneutrales Aufkommen handeln soll. Da die Hebesätze der Gemeinden erst im Jahr 2024 festgesetzt werden, kann ich derzeit die Steuerneutralität nicht überprüfen. Ich lege daher gegen die oben benannten Bescheide fristgerecht Einspruch ein und bitte, den Einspruch offen zu halten bis die Grundsteuer berechnet werden kann.

Hinzu kommt, dass ich überprüfen möchte, ob mein Grundstück durch die Neuregelung benachteiligt wird. In diesem Fall möchte ich einen Erlassantrag stellen, so dass auch hier der Bescheid noch nicht endgültig verbescheidet werden kann“.

Rechtsanwalt Rudolf Stürzer

Vorsitzender Haus + Grund München     

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