Heizungsgesetz – Eine Kugel Eis für die Vermieter

Vermieter werden alte Heizungen weiterbetreiben

München, 28.08.2023

„Es bleibt dabei, dass die Förderung erneuerbaren Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund € 1 im Monat kostet – so viel wie eine Kugel Eis“. Diese trotzig formulierte Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums (Nr. 231/04 vom 30.07.2004) war die Reaktion des von Bündnis 90/Die Grünen geführten Ministerium auf die Kritik der Opposition an den Berechnungen des damaligen Umweltministers Jürgen Trittin, die Förderung erneuerbarer Energien würde einen durchschnittlichen Haushalt nur mit Kosten von € 1 im Monat belasten. Die Zeiten haben sich geändert: Heute kostet eine Kugel Eis ca. € 2 – immerhin das Doppelte.

Eine Heizungsanlage, die den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes entspricht z.B. eine Hybridheizung (Kombination Gas/Wärmepumpe) für ein Haus mit 150 m² Wohnfläche kostet heute allerdings ca. € 50.000. Davon darf ein Vermieter nach dem Willen der Bundesregierung € 0,50/m² monatlich auf seine Mieter umlegen; d.h. bei 150 m² Wohnfläche monatlich € 75. Für den Mieter also tatsächlich die Kosten einer Kugel Eis – allerdings nicht im Monat, sondern pro Tag. Für den Vermieter noch deutlich ärgerlicher: Er zahlt bereits für ein Darlehen zur Finanzierung der neuen Heizung, das die große Mehrheit der Vermieter aufnehmen muss (€ 50.000 abzüglich 30 % Förderung) beim derzeitigen Zinssatz von 4 % an monatlichen Zinsen € 116 an die Bank. Mit 3 % Tilgung beläuft sich die monatliche Belastung des Vermieters zur Finanzierung der neuen Heizung auf insgesamt € 204. Bei € 75 zulässiger Mieterhöhung muss der Vermieter also monatlich € 129; jährlich € 1.550 zuschießen.

Die Folge: Vermieter werden alte Heizungsanlagen reparieren bis zum „geht nicht mehr“. Schlecht für die Mieter wegen laufend steigender Heizkosten und schlecht für das Klima wegen hoher Emissionen. Forderungen von Haus + Grund nach einer Verbesserung der Umlagemöglichkeiten stießen bisher auf taube Ohren. Und was sagen die großen Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag dazu? Bisher nichts. Sie überlassen offensichtlich auch hier das Feld der kleinen gefürchteten Oppositionspartei mit den drei Buchstaben und wundern sich dann über den Ausgang der Wahlen.

Rechtsanwalt Rudolf Stürzer

Vorsitzender Haus + Grund München

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