Petition im Bayerischen Landtag zur Erbschaftsteuer

Turnusmäßige Änderung der Bodenrichtwerte – Erhöhung der Erb- und Schenkungsteuer ist vorprogrammiert -

München, 18.05.2018

Die Bewertung des Grundvermögens für Erb- und Schenkungsteuerfälle wird maßgeblich beeinflusst durch den anzuwendenden Bodenrichtwert, der vom jeweiligen Gutachterausschuss zuletzt ermittelt wurde.

Die Bewertung des Grundvermögens für Erb- und Schenkungsteuerfälle wird maßgeblich beeinflusst durch den anzuwendenden Bodenrichtwert, der vom jeweiligen Gutachterausschuss zuletzt ermittelt wurde. Diese Ermittlung wird in der Regel alle zwei Jahre zum Ende eines geraden Jahres – jetzt wieder zum 31.12.2018 – durchgeführt. Steigende Preise für Grundvermögen führen zu einer Steigerung der Bodenrichtwerte und damit zwangsweise zu einer Erhöhung der Erb- und Schenkungsteuer. Die Folge ist ein Verkauf der Immobilie zur Begleichung der Steuerlast. Steuervergünstigungen bis hin zur vollständigen Befreiung bzw. Erlass der Steuer wie beim unternehmerischen Vermögen gibt es nicht.

Die Zielsetzung der derzeit laufenden Petition im Bayerischen Landtag ist die Beendigung dieser Ungerechtigkeit. Bis zum 22.06.2018 können Sie sich daran beteiligen.

www.openpetition.de/petition/online/schluss-mit-ungerechter-erbschaftssteuer

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