„Wer bist du? Halt die Fresse!“ – Das reicht für fristlose Kündigung

Urteilsdatum: 13.01.2022

Der Vermieter kann ein Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos d.h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört. Eine vorherige Abmahnung des Mieters ist nicht erforderlich, wenn durch dessen Handlung das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien zerstört worden ist.

In dem vom AG München entschiedenen Fall, war es nach der Hausordnung des Mehrfamilienhauses ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet, in der Garagenauffahrt, in den Gängen oder im Treppenhaus Fahrräder oder Kinderwägen abzustellen. Dennoch stellten zwei Mieter ihre Fahrräder im Eingangsbereich des Hauses ab und behinderten damit eine Familie, die mit ihren Kinderwagen daran nicht mehr vorbei gekommen ist. Bei dem Versuch des Vermieters, in dem Streit zwischen den Mietern zu vermitteln, eskalierte der Streit, wobei einer der Bewohner den Vermieter anfuhr: „Wer bist du? Halt die Fresse!“ und dabei auch seine Hand in Richtung Oberkörper des Vermieters bewegte, so dass dieser ausweichen musste. Darauf erstattete der Vermieter Strafanzeige und kündigte den Mietern fristlos. Das AG München bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung mit der Begründung, dass die Zurechtweisung des Vermieters im Beisein anderer Hausbewohner eine Nichtachtung und Missachtung darstellt und den Vermieter „auf eine unmenschliche Ebene herabwürdigt“. Hinzu kommt, dass die Beleidigung von Tätlichkeiten flankiert gewesen sei, „welche zugleich zumindest nötigenden Charakter hatten“. Eine Abmahnung war nicht notwendig, da durch die schwere Beleidigung das für die Vertragserfüllung unerlässliche Vertrauen zerstört worden ist (AG München, Urteil v. 13.01.2022, Az. 473 C 9473/21).

                                                                                                                                  18.03.2022

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