Bild Geschäftsberichte

„Mietenwahnsinn“, „Horrormieten“, „Ausspekuliert“ – das waren die Schlagworte, die 2018 die Medienberichterstattung über die Situation Münchner Mieter prägten. Einfache Wahrheiten sind jedoch selten wahr, wie eine von der Süddeutschen Zeitung Mitte Juli 2018 veröffentlichte, groß angelegte Leserumfrage zu Tage brachte. Wendeten die Teilnehmer der Umfrage im Bundesdurchschnitt 26 % ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Miete auf, waren es in München gerade einmal 28 %. Auch das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW) ermittelte in einer aktuellen Studie eine Mietbelastung von 27 %. Und dies, obwohl die Münchner mit 40 m² pro Person bundesweit die höchste Wohnfläche pro Einwohner beanspruchen. Die Umfrage der SZ ergab aber auch: „Je geringer das Einkommen, desto höher die Mietbelastung“ – für Haushalte mit niedrigem Einkommen, z.B. Sozialhilfeempfänger, aber auch Alleinerziehende, 38 % ihres Einkommens.

Die hohe Mietbelastung bestimmter Einkommensgruppen wurde von fast allen Parteien auch 2018 bereitwillig benutzt, um den Mythos der Unbezahlbarkeit der Münchner Mieten aufrechtzuerhalten und weitere Einschränkungen von Vermieterrechten zu fordern, und zwar nicht nur für die wirklich betroffenen Mieter, sondern auch für die große Mehrheit der Mieter mit einer lediglich durchschnittlichen Mietbelastung. Ein weiter zurückgehendes Interesse am Bau von Mietwohnungen wird dabei billigend in Kauf genommen.

Zentrales Steuerungsinstrument der Stadt München bei Mieterhöhungen, zuletzt im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse, ist der Münchner Mietspiegel 2017, der vom Münchner Stadtrat für „qualifiziert“, d.h. nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, erklärt worden ist. HAUS + GRUND MÜNCHEN kritisierte bereits in der Vergangenheit vielfach, die sich aus dem Mietspiegel ergebenden Durchschnittsmieten spiegelten keineswegs das reale Mietenniveau in München wieder, sondern unterschritten dieses bei Bestandsmieten um circa 20 %, bei Neuvermietungen sogar um mehr als 30 %. Ein Resultat, das nicht überrascht, nachdem von zahlreichen Mitgliedern berichtet wurde, dass für den Mietspiegel auch öffentlich geförderte Wohnungen, wie z.B. Sozialwohnungen und Staatsbediensteten-Wohnungen, abgefragt worden sind.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung qualifizierter Mietspiegel hat sich HAUS + GRUND MÜNCHEN entschlossen, – nachdem es 2017 bereits die Mietpreisbremse in Bayern auf dem Rechtsweg zu Fall brachte – mit zwei Klagen gerichtlich gegen den Münchner Mietspiegel 2017 vorzugehen.

HAUS + GRUND MÜNCHEN verlangt zum einen Auskunft darüber, welche Vergleichsmieten in den Mietspiegel eingeflossen sind. Dieser Schritt war notwendig geworden, weil das Sozialreferat, nach anfänglicher Behauptung, die Daten seien bereits vernichtet, die Herausgabe der überraschend wieder aufgetauchten Mietspiegeldaten verweigerte. Das Bayerische Verwaltungsgericht München wies die Klage auf Auskunft Ende 2017 aus rein formalistischen Gründen ab. Die von HAUS + GRUND MÜNCHEN daraufhin beantragte Berufung wurde zugelassen. Eine Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof findet voraussichtlich am 8. Mai 2019 statt.

Die zweite Klage von HAUS + GRUND MÜNCHEN hat die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Qualifizierungsbeschlusses des Münchner Stadtrates zum Gegenstand. Der Mietspiegel weist erhebliche Mängel bei der Erhebung, insbesondere bei der Erhebung der Mietdaten auf. Er hätte daher vom Stadtrat nicht als „qualifiziert“ beschlossen werden dürfen. Die Rechtmäßigkeit des Qualifizierungsbeschlusses ist von erheblicher Bedeutung, weil die sich aus dem Mietspiegel ergebende Miete aufgrund bundesgesetzlicher Regelung dann als „ortsübliche Miete“ gilt, die zum einen eine Mieterhöhung auf diese Miethöhe begrenzt, und zum anderen im Falle der Geltung einer Mietpreisbremse die Bemessungsgrundlage für die zulässige Neuvermietungsmiete ist. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgericht München noch nicht anberaumt.

Erheblichen Aufwand für HAUS + GRUND MÜNCHEN verursachte das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018. Diese stellt sowohl an den Verein als auch an seine Mitglieder hohe technische und organisatorische Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten der Mitglieder und ihrer Mieter. HAUS + GRUND MÜNCHEN hat pünktlich sämtliche von ihm herausgegebenen Mietverträge und Formulare gemäß den gesetzlichen Vorgaben aktualisiert und ergänzt sowie die Arbeitsabläufe innerhalb des Vereins den Vorgaben der DSGVO angepasst. Die Mitglieder wurden über die für sie geltenden Neuregelungen in Beiträgen in der Bayerischen Hausbesitzer-Zeitung (BHZ), mit umfangreichen und ausführlichen Informationsbroschüren, die auf der Internetseite des Vereins zur Verfügung gestellt werden, sowie in einer Reihe spezieller, stets ausgebuchter Seminarveranstaltungen zur DSGVO informiert.

Im Einzelnen wurde zu folgenden Themen beraten:

Die Vermietung von Wohnraum stand, wie in den Vorjahren, mit einem Anteil von circa 80 % im Zentrum der Rechtsberatung des Vereins. Die Schwerpunkte lagen bei der Gestaltung eines Mietvertrages in Bezug auf dessen Laufzeit und die Möglichkeiten der Befristung, die Mietstruktur sowie die für Vermieter vorteilhafteste Form der Mietkaution. Die von HAUS + GRUND MÜNCHEN angebotene Online-Bonitätsprüfung wurde von den Mitgliedern in großem Umfang genutzt.

Obwohl die im Freistaat Bayern zum 1. August 2015 eingeführte „Mietpreisbremse“ vom Landgericht München I am 7. Dezember 2017 für unwirksam erklärt worden ist, herrschte bei den Mitgliedern das gesamte Jahr 2018 hinweg über große Verunsicherung im Hinblick auf die Bestimmung der zulässigen Neuvermietungsmiete. Die psychologischen Folgen der Mietpreisbremse auf die Mitglieder waren so tiefgehend, dass zunächst Ungläubigkeit darüber bestand, bei einer Neuvermietung – wieder – eine realistische Miete auf Marktniveau verlangen zu dürfen. Die von HAUS + GRUND MÜNCHEN angestrengten bzw. unterstützten Klagen gegen die Mietpreisbremse sorgten bei den Mitgliedern für ein äußerst positives Echo. Die Sorge vor der Einführung einer neuen Mietpreisbremse wiederum löste eine bis heute anhaltende Flut von Mieterhöhungsverlangen auf Vergleichsmietenniveau (§ 558 BGB) aus, um im Fall einer Neuauflage der Mietpreisbremse und eines in künftigen Mietspiegeln möglicherweise sinkenden Mietpreisniveaus die Neuvermietungsmiete mit einer möglichst hohen „Vormiete“ begründen zu können. Bei Neuabschluss von Mietverträgen über Wohnraum mit einem den aktuellen Marktbedingungen entsprechenden Mietpreisniveau wurde den Mitgliedern die Koppelung der Miethöhe an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland empfohlen.

Ebenfalls für große Verunsicherung bei den Mitgliedern sorgte die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Die Mitglieder waren zum größten Teil in Unkenntnis hierüber und mit der Erfüllung der damit verbundenen Pflichten vielfach überfordert. Die meisten Mitglieder äußerten Verwunderung und Unverständnis im Hinblick auf die ihnen neu aufgebürdeten, von ihnen in der Praxis kaum erfüllbaren Pflichten, die im Wesentlichen auf größere Unternehmen und nicht auf private Vermieter zugeschnitten sind.

Mit weiter abnehmender Tendenz waren die Kurzzeitvermietung an Feriengäste, Messe- und Oktoberfestbesucher durch Mieter sowie Fragestellungen zur Wartung von Rauchwarnmeldern an der Tagesordnung.

Das Thema Schönheitsreparaturen, insbesondere bei Beendigung eines Mietverhältnisses, büßte weiter an Bedeutung ein. Regelmäßige Berichterstattung in der BHZ und zahlreiche Seminare bewirkten einerseits einen hohen Informationsgrad und eine damit verbundene Problemsensibilität der Mitglieder. Andererseits gingen – wohl auch im Hinblick auf real stetig steigende Neuvermietungsmieten – mieterseitig ausgesprochene Kündigungen und damit die Zahl beendeter Mietverhältnisse zurück. Obwohl bereits vier Jahre alt und in der BHZ mehrfach besprochen, ist einer Vielzahl von Mitgliedern die Entscheidung des BGH vom 18. März 2015 nach wie vor nicht bekannt. In diesem Urteil erklärte der BGH Klauseln zur zeitanteiligen Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen („Quotenklausel“) in Wohnraummietverträgen für unzulässig. Ins Bewusstsein der Mitglieder vorgedrungen ist hingegen die in derselben Entscheidung des BGH getroffene Feststellung, eine wirksame Schönheitsreparaturklausel setze grundsätzlich voraus, dass die Wohnung bei Mietbeginn in einem renovierten Zustand an den Mieter übergeben worden sei. Lediglich vereinzelt waren unzulässige „Endrenovierungsklauseln“ oder „starre“ Renovierungsfristen zu beanstanden. Verstärkt zu beobachten waren dagegen unzulässige Klauseln, die die Verwendung einer bestimmten Farbqualität oder eines bestimmten Farbtons, z.B. „weiß“, vorgaben.

Die Betriebskosten spielten in der Rechtsberatung eine unverändert große Rolle. Insbesondere die zahlreichen neu in den Verein eingetretenen Mitglieder, die erstmals Eigentümer und Vermieter sind, profitierten von der aktiven Hilfe bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Die Fragen betrafen vor allem die Abgrenzung umlagefähiger von nicht umlagefähigen Betriebskosten, die Anwendung des vertragsgemäßen Verteilerschlüssels sowie die formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung. Die 12-monatige Frist zur Abrechnung der Betriebskosten ist den Mitglieder inzwischen durchwegs bekannt. Bei Streitigkeiten mit dem Mieter über die Betriebskostenabrechnung führte der Verein für die Mitglieder den notwendigen Schriftverkehr mit den Mietern bzw. dem Mieterverein.

Die Fragen der Mitglieder beschäftigten sich vermehrt mit der Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten. Sie waren oftmals sehr detailliert und betrafen auch technische Probleme, z.B. den Anlagenbau sowie die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Erfassungsgeräte. Vereinzelt waren schwierige Einzelfragen zum „Wärmecontracting“ und zur Abrechnung bei Anlagen mit Solarunterstützung zu beantworten.

Ferner waren Ersatz- und Schätzverfahren und ihre Voraussetzungen nach der Heizkostenverordnung Beratungsgegenstand.
Das im Jahr 2018 von RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner viermal abgehaltene und stets ausgebuchte Seminar „Betriebskosten in der Praxis“ zeigt das große Interesse der Mitglieder an diesem Thema.

Bei Mieterhöhungen auf Vergleichsmietenniveau (§ 558 BGB) stieg der Beratungsbedarf gegenüber dem Vorjahr stark an. Auslöser war maßgeblich die Verunsicherung der Mitglieder, die, nachdem die von der Bayerischen Staatsregierung erlassene Mietpreisbremse von den Gerichten für unwirksam erklärt worden war, mit einer Neuauflage der Mietpreisbremse rechnen. Mit einer kurzfristigen Erhöhung der Miete auf Vergleichsmietenniveau sollte für den Fall einer Neuvermietung eine höhere „Vormiete“ herbeigeführt werden, um eine Deckelung der Neuvermietungsmiete durch eine künftige Mietpreisbremse in Verbindung mit einem noch unrealistischeren Mietspiegel zu vermeiden. Es waren daher zahlreiche Mietspiegelberechnungen zu erstellen und in vielen Fällen Mieterhöhungen auf Vergleichsmietenniveau auszusprechen. Die zu diesem Thema von RAin Noack und RAin Westner angebotenen Seminare „Mieterhöhung/Mietminderung“ waren allesamt ausgebucht.

Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) waren wie bereits im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung. Im Mittelpunkt der Beratung standen die Abgrenzung echter Modernisierungen von nicht umlagefähigen Instandhaltungsmaßnahmen, die formellen Anforderungen an die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme, die Berechnung der möglichen Mieterhöhung sowie die Vorteile einer Modernisierungsvereinbarung, wie sie HAUS + GRUND MÜNCHEN zusammen mit dem Mieterverein München ausgearbeitet hat. Mieterhöhungen wegen energetischer Sanierung spielten in der Beratung kaum eine Rolle, weil diese Maßnahmen nicht während des laufenden Mietverhältnisses, sondern erst nach dessen Beendigung und dem Auszug des Mieters vorgenommen werden. Es war zudem kein Anstieg von Mieterhöhungen zum Jahresende aufgrund der Verschlechterung der Umlagebedingungen ab 1. Januar 2019 infolge des Mietrechtsanpassungsgesetzes zu beobachten.

Nach einem Anstieg von Streitigkeiten wegen Minderung der Miete im Vorjahr, war 2018 ein deutlicher Rückgang zu beobachten. Regelmäßig angeführte Minderungsgründe waren das Auftreten von Schimmel oder Feuchtigkeitsschäden, Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs durch Wasserschäden, Lärmstörungen durch Baustellen oder durch Wohnungsnachbarn, der Ausfall der Heizungsanlage oder des Aufzugs. Im Mittelpunkt der Beratung standen die Bestimmung einer angemessenen Minderungsquote, der Beginn einer berechtigten Mietminderung sowie ihre Bemessungsgrundlage. Der Verein vertrat die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Mietern und dem Mieterverein in umfangreichem Schriftverkehr. Er konnte dadurch regelmäßig zu einer konstruktiven Lösung beitragen.

Stark an Bedeutung gewonnen hat der Themenkomplex Beendigung des Mietverhältnisses. Die Zahl der Kündigungen wegen Eigenbedarfs ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum stark angestiegen. Die Eigenbedarfsgründe waren vielfältig. Beweggrund war zum einen, den eigenen Kindern oder Enkelkindern die Gründung eines eigenen Hausstandes zu ermöglichen, was angesichts der zunehmenden Wohnungsknappheit und des in München und Umgebung stark angestiegenen Mietpreisniveaus aus eigener Kraft kaum möglich wäre. Zum anderen waren altersbedingte Gründe maßgeblich, z.B. weil das bisher bewohnte Einfamilienhaus mit Garten zu arbeitsintensiv geworden ist, oder weil die derzeit bewohnte Etagenwohnung aufgrund einer Erkrankung in absehbarer Zeit nicht mehr genutzt werden kann. In zahlreichen Fällen war der Kündigungsgrund jedoch der Wunsch des Vermieters, selbst nicht mehr zur Miete, sondern in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Genau aus diesem Grund hatten zahlreiche Mitglieder, die dem Verein neu beigetreten waren, eine eigene Immobilie erworben. Bei diesen Immobilien handelte es sich in vielen Fällen um Wohnungen in großen Wohnanlagen, die von einer Wohnungsbaugesellschaft in Eigentumswohnungen umgewandelt worden waren. Es war daher vorab zu prüfen, ob aufgrund einer möglicherweise – noch – bestehenden Kündigungssperrfrist von bis zu 10 Jahren ab Erwerb der Wohnung durch den ersten Käufer eine Kündigung wegen Eigenbedarfs überhaupt möglich ist. Die Mitglieder nahmen das Angebot des Vereins, das vollständige Kündigungsschreiben zu erstellen, in großem Umfang an.

Auf dem Niveau des Vorjahres bewegte sich die Anzahl der außerordentlichen fristlosen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs. Nur vereinzelt wurden Kündigungen wegen wiederholt verspäteter Mietzahlung oder unerlaubter Untervermietung ausgesprochen. Kündigungen von Mietern waren nur in wenigen Fällen Gegenstand der Beratung.

Die familienrechtliche Zuweisung einer von beiden Ehegatten gemieteten Wohnung an einen der Ehegatten im Rahmen der Scheidung spielte wie in den Vorjahren kaum eine Rolle.

Die tatsächliche Beendigung des Mietverhältnisses führte in vielen Fällen zu Streitigkeiten. Häufig war zur Vermeidung eines Räumungsrechtsstreits die Gewährung einer Räumungsfrist geboten oder eine Aufhebungsvereinbarung auszuhandeln. Der Verein unterstützte hier seine Mitglieder aktiv durch die umfassende Übernahme des Schriftverkehrs mit der Gegenseite.

Beratungsschwerpunkt war ferner die Abrechnung der Mietkaution. Im Mittelpunkt standen die Abrechnungsfrist, die Abgrenzung bloßer Abnutzungserscheinungen von Beschädigungen, die Bezifferung von Schadensersatzansprüchen und deren Verjährung sowie die inhaltlichen und formalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung. Regelmäßig war darauf hinzuweisen, dass nicht jede Beschädigung zu einem Anspruch auf Schadensersatz führe, sondern darüber hinaus ein Verschulden des Mieters Voraussetzung, und beim Ersatz von Gegenständen zudem ein Abzug „neu für alt“ vorzunehmen sei. Das Angebot des Vereins, den Zustand bei Mietende durch Architektin Andrea Lange in einem professionell erstellten Abnahmeprotokoll dokumentieren zu lassen, nahmen die Mitglieder im Bedarfsfall gerne an.

Nach wie vor ist vielen Mitgliedern die kurze sechsmonatige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche ab Rückgabe der Mieträume nicht bekannt. Hier war regelmäßig auf die Möglichkeit hinzuweisen, den Eintritt der Verjährung durch die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder die Erhebung einer Zahlungsklage bei Gericht zu verhindern. Je nach Form der geleisteten Mietkaution, d.h. Barkaution, verpfändetes Sparbuch des Mieters oder Bankbürgschaft, wurden die Mitglieder hinsichtlich des konkreten Vorgehens zur Inanspruchnahme der Kaution beraten. Hierbei wurde auch über ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Vermieters wegen einer zu erwartenden Betriebskostennachzahlung, die erst nach Ablauf der Kautionsabrechnungsfrist beziffert werden kann, aufgeklärt.

Die Vermietung von Geschäftsraum spielte in der Rechtsberatung zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle. Im Mittelpunkt stand die Gestaltung eines neu abzuschließenden Mietvertrages im Hinblick auf seine Laufzeit, die Vereinbarung einer ein- bzw. mehrmaligen Befristung und die Einräumung von Optionsrechten und in diesem Zusammenhang die Vereinbarung künftiger Mietanpassungen. Besonderer Beratungsbedarf bestand in Bezug auf die Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln, die damit verbundenen Anforderungen an die Ausgestaltung des Mietvertrages und an den Inhalt der Wertsicherungsklausel. In Einzelfällen wurden umfangreiche und komplizierte Mieterhöhungsschreiben nach Maßgabe einer vereinbarten Wertsicherungsklausel angefertigt. Erörtert wurden ferner die Möglichkeiten, die dem Vermieter obliegenden Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten auf den Mieter zu übertragen.

Bei bestehenden Mietverhältnissen wurden Meinungsverschiedenheiten aufgrund vertragswidriger Untervermietung, Änderung der Rechtsform des Mieters oder die Veräußerung des Geschäfts thematisiert. Wie bereits in den Vorjahren spielten außerordentliche fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzugs oder Mieterinsolvenzen kaum eine Rolle.

Fragen zum Maklerrecht waren der Entwicklung der letzten Jahre folgend rückläufig. Das bei der Vermietung von Wohnraum zum 1. Juni 2015 eingeführte „Bestellerprinzip“ ist inzwischen allgemein bekannt. Vereinzelt wurde jedoch angenommen, es gelte nicht nur bei der Vermietung von Wohnraum, sondern auch bei der Vermietung von Geschäftsräumen oder bei der Veräußerung einer Immobilie. In der Beratung zu erörtern waren insbesondere die unterschiedlichen Typen von Maklerverträgen und die sich für die Vertragsparteien hieraus ergebenden Pflichten. Lediglich vereinzelt war die Wirksamkeit einer Reservierungsvereinbarung zu prüfen. Der Informationsstand von privaten Vermietern und Verkäufern in Bezug auf die in einer Vermietungs- bzw. Verkaufsanzeige erforderlichen Pflichtangaben zum Energieausweis sowie hinsichtlich der Bewehrung mit Bußgeld und zusätzlich möglicher zivilrechtlicher Konsequenzen hat sich verbessert. Geringfügig gestiegen ist der Beratungsbedarf zum Verbraucherwiderrufsrecht bei Maklerverträgen und die rechtlichen Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung des Kunden hierüber.

Schließlich führte das zum 1. August 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler zu Nachfragen dieses Personenkreises.

Im Wohnungseigentumsrecht sorgte die ungebrochen hohe Zahl neu in den Verein eingetretener Mitglieder, die erstmals eine Eigentumswohnung erworben hatten, für stetig wachsenden Beratungsbedarf. Der Verein trug dem Informationsbedürfnis der Mitglieder zur Funktionsweise und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit zusätzlichen, intensiv besuchten Seminarveranstaltungen zum Wohnungseigentumsrecht Rechnung. Unmittelbarer Anlass, die Rechtsberatung bei HAUS + GRUND MÜNCHEN in Anspruch zu nehmen, waren bevorstehende, meist mit hohen Kosten verbundene Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum, z.B. an der Tiefgarage, der Aufzugsanlage oder der Hausfassade. Hier war neben dem Vorgehen der Hausverwaltung bei der Projektierung der Arbeiten insbesondere bei Wohnungseigentumsanlagen mit mehreren Häusern die Verteilung der Kosten auf die Wohnungseigentümer zu prüfen.

In diesem Zusammenhang war vor allem bei kleineren Instandsetzungsarbeiten die Abgrenzung von Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum vorzunehmen und nach Prüfung der Gemeinschaftsordnung eine etwaige Verpflichtung des Mitglieds zur Instandsetzung in Eigenregie oder zur gänzlichen oder teilweisen Kostentragung zu klären.

Weiterer Beratungsschwerpunkt waren die Jahresabrechnung, die Verwendung des richtigen Verteilerschlüssels, der Vermögensstand der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Höhe der Instandhaltungsrücklage sowie die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer.

Bereits im Vorfeld von Wohnungseigentümerversammlungen bestand hoher Beratungsbedarf. Die Fragen der Mitglieder betrafen vor allem die Einladung zur Eigentümerversammlung, die Einladungsfrist, die Teilnahme Dritter an der Versammlung sowie den Anspruch auf Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte in die Einladung zur Eigentümerversammlung. Unklarheit bestand oftmals über die Funktion des Verwaltungsbeirats und die Kompetenzverteilung zwischen Hausverwaltung und Verwaltungsbeirat.
Unverändert hoch ist die Unzufriedenheit vieler Mitglieder mit der Hausverwaltung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zahlreiche Mitglieder berichteten, die Hausverwaltung habe nach längeren Streitigkeiten „schon wieder gewechselt“. Zwar schienen nicht wenige Hausverwaltungen selbst Anlass zu ihrer Abberufung gegeben zu haben, z.B. durch schleppende oder unterlassene Umsetzung von Beschlüssen oder Untätigkeit bei der Ermittlung der Ursache von Schäden am Gemeinschaftseigentum. Nicht selten waren es jedoch einzelne Wohnungseigentümer, die durch willkürliche Beschlussanfechtungen und obstruktives Verhalten gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern eine ordnungsgemäße Verwaltung der Wohnlage in erheblichem Maße erschwerten, wenn nicht unmöglich machten. Hervorzuheben ist die wachsende Zahl von Hausverwaltungen, die in Zweifelsfragen regelmäßig und gewissenhaft im Vorfeld von Eigentümerversammlungen, Entscheidungen und Maßnahmen rechtlichen Rat in der Rechtsabteilung des Vereins einholen.

Im Einkommensteuerrecht lagen die Beratungsschwerpunkte bei der AfA-Bemessungsgrundlage bei Neuerwerb einer Immobilie, der Ermittlung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten in Abgrenzung zu den so genannten anschaffungsnahen Aufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten und verstärkt bei Miet- und Darlehensverträgen mit nahen Angehörigen.

Im Rahmen der Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage ergab sich aufgrund der geänderten Vorgaben der Finanzverwaltung im Durchschnitt nur noch ein geringer Gebäudewert und somit eine sehr niedrige Abschreibung. Um hier für die Mitglieder bessere Ergebnisse zu erzielen, war der Beratungsaufwand sehr hoch. Die Beratung durch den Verein zeigte bereits Erfolge, denn mittlerweile erkennt das Finanzamt in München den Baupreisindex für die im Jahresbericht des Gutachterausschusses veröffentlichten höheren regionalen Baukosten an, sodass sich höhere Sachwerte in diesen Bewertungsverfahren und somit eine höhere AfA-Bemessungsgrundlage errechnen lassen.

In gleichem Umfang waren Fragen zur Ermittlung der so genannten 15 %-Grenze bei anschaffungsnahen Aufwendungen, d.h. Aufwendungen, die innerhalb einer Dreijahresfrist ab Erwerb der Immobilie anfallen, sowie zur Ermittlung der nachträglichen Herstellungskosten bei umfassenden Modernisierungen zu beantworten. Die Ermittlung der nachträglichen Herstellungskosten bei Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderte umfassende Berechnungen zu den getätigten Investitionen sowie eine dezidierte Einordnung der einzelnen Gewerke. Auch hierzu bestand großer Beratungsbedarf.

Fragen zum gewerblichen Grundstückshandel bewegten sich zahlenmäßig weiterhin auf niedrigem Niveau. Die Ermittlung von Spekulationsgewinnen bei Veräußerung einer Immobilie spielte, anders als noch im Vorjahr, eine untergeordnete Rolle. „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ waren auch 2018 von geringer Bedeutung.

Im Bereich Grunderwerbsteuer bestand konstanter Beratungsbedarf. Wie in den zurückliegenden Jahren lag der Schwerpunkt bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, insbesondere im Falle des Mit­erwerbs beweglicher Einrichtungsgegenstände. Der Verein fertigte für die Mitglieder Steuerberechnungen an, die das miterworbene Inventar steuerfrei stellten.

Das Umsatzsteuerrecht bei Vermietung und Verpachtung war in der Rechtsberatung auch 2018 von geringer Bedeutung und lediglich im Zusammenhang mit Betriebskosten- und Wohngeldabrechnungen zu erörtern.

Nach Jahren des Rückgangs stieg die Zahl der Fragen zur Zweitwohnungsteuer 2018 deutlich an. Sie betrafen vor allem die unentgeltliche Nutzung durch nahe Angehörige, die Zweitwohnung wegen einer nicht am Heimatort gelegenen Arbeitsstelle sowie die Ermittlung der Bemessungsgrundlage.

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht war unverändert ein Schwerpunkt in der Rechtsberatung des Vereins, der weiter an Bedeutung gewinnt. Besonders intensiv in Anspruch genommen wurde das Angebot an die Mitglieder, die Immobilienbewertung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vorzunehmen. Darüber hinaus bestand umfassender Beratungsbedarf zu den Themen Schenkung zu Lebzeiten sowie zur vorweggenommenen Erbfolge und deren Gestaltung. Mit den Mitgliedern wurden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und mit Zahlen hinterlegt.

Es wurden umfassende Alternativberechnungen erstellt und Gesamtkonzepte zur Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation erarbeitet.

Weiterer Beratungsschwerpunkt war traditionell das Erbrecht. Das Interesse der Mitglieder konzentrierte sich hinsichtlich ihres Immobilienbesitzes auf die Themenbereiche Testamentserstellung, Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Die Beratung von Erbengemeinschaften als Immobilieneigentümer gewann auch 2018 weiter an Bedeutung. Die hier zu beantwortenden Fragen betrafen vor allem die Durchführung von Instandhaltungen und Modernisierungen, die damit zusammenhängenden Fragen zur Stimmenmehrheit und Beschlussfassung sowie die Auseinandersetzung einer in Immobilienbesitz befindlichen Erbengemeinschaft.

Vor allem vor dem Jahresende 2018 wurde von den Mitgliedern die zu erwartende Erhöhung der Bodenrichtwerte im Rahmen der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten verstärkt angesprochen.

Stark gestiegene Kaufpreise hielten auch 2018 viele Mitglieder nicht ab, Kapital in Immobilien zu investieren. Das private Baurecht war daher unverändert von erheblicher Bedeutung in der Rechtsberatung des Vereins. Es waren zahlreiche Kaufverträge auf etwaige Fallstricke hin zu prüfen. Die Fragen betrafen hauptsächlich die einzelnen Schritte von der Unterzeichnung des Kaufvertrages bis zur abschließenden Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch. Zu erläutern waren insbesondere die Funktionsweise einer Finanzierungsvollmacht und die Eintragung von Grundpfandrechten zur Absicherung des Käuferdarlehens, die Haftung des Käufers für noch ergehende Erschließungsbeiträge sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Überganges von Besitz, Nutzungen und Lasten.

Beim Kauf von Bestandsimmobilien war insbesondere auf die beabsichtigte Einschränkung von Gewährleistungsrechten des Käufers, den Beginn der Verjährungsfrist bei unwirksamen Abnahmeklauseln sowie auf die Möglichkeiten der Absicherung für den Fall der Insolvenz des Bauträgers zu achten. Beim Erwerb sanierter Altbauwohnungen vom Bauträger betraf die Beratung nicht zuletzt die Reichweite eines dort grundsätzlich möglichen teilweisen Ausschlusses der Gewährleistung.

Auch die Bestellung von Grunddienstbarkeiten, deren Inhalt und die Reichweite daraus resultierender Rechte und Beschränkungen wurden häufig thematisiert. Vereinzelt waren auch Architektenrechnungen, die Neufassung der HOAI und deren Mindestpreischarakter, die Haftung des Architekten sowie die Auswirkungen der Insolvenz des Bauträgers Gegenstand der Beratung.

Die Beratung zum öffentlichen Baurecht war durch ein breites Themenspektrum gekennzeichnet. Vor dem Hintergrund eines eigenen oder eines auf dem Nachbargrundstück geplanten Bauvorhabens informierten sich die Mitglieder hauptsächlich über die Bedeutung der Nachbarunterschrift und ihre Folgen, die Übernahme von Abstandsflächen, den Unterschied zwischen Verfahrensfreiheit und Genehmigungsfreiheit, den Prüfungsumfang und die Wirkung der Baugenehmigung sowie die Folgen des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens. Erörtert wurden ferner die Möglichkeiten der Anfechtung einer dem Grundstücksnachbarn erteilten Baugenehmigung sowie ein möglicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde bei Verletzung nachbarschützender Normen, die im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr geprüft werden.

Weitere Themen waren:

der Ausgleichsbetrag gemäß § 154 des Baugesetzbuches (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die Auslegung dieser Vorschrift, die Berechnungsgrundsätze sowie das Angebot der Stadt München, bei Verzicht des Eigentümers auf Anfechtung des Beitragsbescheides einen „Nachlass“ zu gewähren

die Änderung der Nutzung als Wohnung in gewerbliche Nutzung, die Erforderlichkeit einer Zweckentfremdungsgenehmigung und ihre Voraussetzungen sowie die bauordnungsrechtlichen Folgen der Nutzungsänderung, insbesondere die Stellplatzablöse

mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot, z.B. durch Umnutzung der Wohnung als Ferienwohnung, die Vermietung an „Medizintouristen“ oder durch längeren Leerstand, z.B. durch verzögerte Umbauarbeiten

die Erfordernisse des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren, insbesondere der „zweite Rettungsweg“ und nachträgliche Brandschutzauflagen außerhalb eines Genehmigungsverfahrens unter Durchbrechung des Bestandsschutzes

kommunales Abgabenrecht, Beitragssatzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG), die Beitragsbemessungsgrundsätze sowie die Möglichkeiten, Beitragsbescheide anzufechten. Hier lag der Schwerpunkt konstant bei Straßenausbaubeiträgen der Eigentümer von Anliegergrundstücken

die Abgrenzung zwischen Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen, da letztgenannte – aufgrund einer rückwirkenden Gesetzesänderung – ab 1.1.2018 nicht mehr erhoben werden dürfen

verwaltungsgerichtliche Klageverfahren bzw. einstweiliger Rechtsschutz gemäß §§ 80 Abs. 5, 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

die Aufforderung zur Dichtigkeitsprüfung gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt München

die nachträgliche Genehmigung von „Schwarzbauten“

der baurechtliche Bestandsschutz sowie das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Fragen zur grundsätzlich nicht mehr genehmigungspflichtigen Grund­stücks­teilung und ihrer mitunter gravierenden Folgen bei ungünstiger Aufteilungslinie

Erhaltungssatzungen und die „Verschärfung“ im Jahr 2014, insbesondere
die Genehmigungspflicht für bestimmte bauliche Maßnahmen
die Genehmigung für die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen sowie
das Vorkaufsrecht der Stadt und die so genannte Abwendungserkärung des Eigentümers

Auf dem Gebiet des Nachbarrechts waren in Einzelfällen Fragen zur Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch Baum- und Pflanzenbewuchs sowie durch Nichteinhaltung von Grenzabständen bei Bäumen und Sträuchern jeweils auf dem Nachbargrundstück zu klären, insbesondere im Hinblick auf die Verjährung etwaiger Abwehransprüche und ihre Durchsetzung. Weitere Themen waren unverändert die Errichtung von Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und kleinerer Bauten in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze, nicht zu duldende Immissionen von einem Nachbargrundstück sowie die Verkehrssicherungspflicht eines Eigentümers hinsichtlich seines eigenen Baumbestandes.

Schwerpunkte der Energieberatung waren zum einen das Thema „Ursachen und Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden an Außenwänden im Keller- und Erdgeschoss“, zum anderen die Beurteilung von Angeboten zur Heizungserneuerung. In diesem Zusammenhang war auch zu erörtern, welcher Heizungstyp für die Zukunft sinnvoll sei.

Die bautechnische Beratung des Vereins wurde auch 2018 intensiv in Anspruch genommen. Fragen zu geplanten baulichen Veränderungen und beabsichtigten Instandsetzungsmaßnahmen bewegten sich auf dem Niveau des Vorjahres, während Modernisierungsmaßnahmen und Nutzungsänderungen verstärkt angesprochen wurden. Leistungen von Bauträgern, Planern und Sachverständigen spielten in der Beratung hingegen kaum eine Rolle. Mängel bei ausgeführten Handwerkerleistungen sowie die Prüfung der zugehörigen Rechnungen waren dem gegenüber verstärkt Gegenstand der Beratung.

Bauschäden und Mängel in Wohnanlagen, der beabsichtigte Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger, baurechtliche Fragenstellungen sowie behördliche Auflagen wurden, wie im Vorjahr, kaum angesprochen. Fragen zu einer von einem Nachbarn vorgelegten Genehmigungsplanung bzw. zu auf dem Nachbargrundstück ausgeführten Baumaßnahmen bewegten sich auf dem Niveau des Vorjahres. Vermehrt waren Fragen zur Berechnung der Wohnfläche zu erörtern.

Jahreshauptversammlung

Hauptthema der am Abend des 16.5.2018 abgehaltenen Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN waren die Bedeutung und die Rolle der Medien für die öffentliche Wahrnehmung von Problemen in gesellschaftlichen Debatten. Warum werden in der Debatte um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und das hohe Mietpreisniveau in München regelmäßig die Eigentümer und Vermieter als Schuldige bezeichnet? Wie kommt eine derart einseitige und unzutreffende Darstellung zustande? Die Mechanismen aufzuzeigen, die hinter dieser Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung stecken, war das Thema des Referates „Die Macht der Medien“ von Helmut Markwort, ehemaliger Chefredakteur des Nachrichtenmagazins Focus.

„Objektivität“ im Journalismus gebe es nicht, so Markwort. Die Meinung des Redakteurs präge stets die Berichterstattung. Ein Redakteur habe hinsichtlich der Themen, über die berichtet werde, eine „Selektionshoheit“. Zu dieser Machtstellung hätten Politiker eine Gegenmacht aufgebaut, indem sie z.B. Journalisten „auf die andere Seite“ holten und als Pressesprecher von Politikern zu gewinnen versuchten.

Viele Menschen dächten, die Tagesschau-Nachrichten seien eine objektive Darstellung der Realität. Richtig sei vielmehr, dass die Redakteure der Tagesschau aus circa 700 Meldungen täglich circa 15 Nachrichten auswählten. Aufgrund dieser Machtstellung legten Politiker großen Wert auf ein freundliches Verhältnis zur Presse. Schlimmer als von der Presse „totgeschrieben“ zu werden, sei „totgeschwiegen“ zu werden.

Dadurch entstehe ein Spannungsverhältnis zwischen Nähe und Distanz, zwischen Presse und Politik. Zur Herstellung von Nähe zu Journalisten dienten z.B. das Zuspielen von Informationen an diese oder die Einladung zu Hintergrundgesprächen. Journalisten würden auch dazu benutzt, um ein politisch heikles Gesetzesvorhaben an der eigenen Partei vorbei direkt in die öffentliche Diskussion einzuführen, um ein vorzeitiges Zerreden des Vorhabens innerhalb der Partei zu verhindern. Die Initiative zur Herstellung von Nähe zwischen Politik und Presse ginge auch von den Journalisten selbst aus.

Ein Grund für ein derartiges Verhalten von Politikern sei, sich innerhalb der Partei gegenüber konkurrierenden Parteifreunden behaupten zu müssen.

Die Möglichkeiten eines Zeitungslesers, sich ein objektives Bild vom realen Geschehen zu verschaffen, wären auch durch den Rückgang der Informationsvielfalt eingeschränkt. Das Problem bestehe darin, dass sich viele Zeitungen wirtschaftlich in einer Hand befänden und keine echte Informationsvielfalt gegeben sei. Oftmals sei ein Verlag Herausgeber von 4–5 Zeitungen.

Auch das Fernsehen sei von der Beeinflussung der öffentlichen Meinung betroffen. Die zen­trale Frage sei: „Wie schaffe ich es, in eine politische Talkshow eingeladen zu werden?“. Da Debatten im Bundestag von den Zuschauern kaum noch verfolgt würden, sähen sich Politiker mit Blick auf ihre Wiederwahlchancen gezwungen, sich auf andere Weise in der breiteren Öffentlichkeit zu profilieren. Indem sie die Zusammensetzung der Talkshow-Gäste festlegten, hätten die Redakteure einer Talkshow von Anfang an eine Machtstellung. Die Rollenverteilung bei der Auswahl der Teilnehmer ähnle nicht selten der eines Kasperltheaters, so Markwort. Vertretern der Wirtschaft würde meist die Rolle des Bösewichts zugewiesen, was im Ergebnis dazu führe, dass immer weniger Vertreter der Wirtschaft bereit seien, ihre Positionen in einer Talkshow darzulegen.

Wirklichkeitsverfälschende Klischees fänden sich auch in Fernsehkrimis, in denen Wohlhabende gern als Verdächtige dargestellt würden. Die Beeinflussung durch gesellschaftliche Klischees in derartigen Sendungen sei noch subtiler als in Nachrichtensendungen. Kritik erfuhr ferner die Art der Berichterstattung zur Flüchtlingskrise und zu den Einbruchserien der vergangenen Jahre. Markwort stellte im Anschluss hieran jedoch unmissverständlich klar, in Deutschland gebe es keine „Gleichschaltung“ der Presse, wohl aber eine Gleichförmigkeit im Denken.

Als Problem betrachtete Markwort auch die Funktionsweise von Suchmaschinen im Internet. Durch die Suchvorschläge von Algorithmen könnten unbeabsichtigt unbescholtene Bürger mit rufschädigenden Sachverhalten in Zusammenhang gebracht werden, ohne dass hierfür irgendein realer Hintergrund bestehe. Große Verantwortung hätten Journalisten auch im Hinblick auf die Überprüfung der Echtheit von Leserkommentaren im Internet.

Nicht glücklich war der Referent auch hinsichtlich der Eigenart von Online-Medien. Online-Töchter seien in ihrer Berichterstattung oftmals reißerischer und gewöhnlicher als ihr Mutter-Medium. Denn: Um beim Ranking in einer Suchmaschine auf den vordersten Plätzen zu stehen, müsse der betreffende Artikel von möglichst vielen Lesern angeklickt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bleibe die Qualität eines Beitrages nicht selten auf der Strecke.

Im Anschluss hieran berichtete der Präsident des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai H. Warnecke, in seinem Referat „Die neue Große Koalition: Was Eigentümer erwartet!“ von den Vorhaben der neuen Bundesregierung. Aufgrund der langwierigen Koalitionsverhandlungen gebe es noch keine echten Arbeitsergebnisse. Positiv sei zu bewerten, dass die Zuständigkeit für Wohnen und Bauen nicht mehr wie bisher beim Umweltministerium, sondern in dem von Horst Seehofer geführten, um den Bereich Heimat erweiterten Innenministerium angesiedelt sei. „Heimat“ sollte im Sinne von „zu Hause“ verstanden werden. Die Belange der Eigentümer und Vermieter seien damit an der richtigen Stelle angesiedelt, denn diese gäben anderen ein Zuhause und somit Heimat.

Der Referent erläuterte die im Koalitionsvertrag vorgesehene „kleine“ Modernisierungsmieterhöhung, die sich an „kleine“ Vermieter richte. Formalien und Aufwand sollen so reduziert werden, dass Mieterhöhungen wegen Modernisierung deutlich einfacher als bisher durchgeführt werden könnten.

Ansonsten sei es schlicht nicht möglich vorherzusagen, was die Große Koalition plane, denn die Koalitionspartner wüssten es selbst nicht. Zur Herbeiführung eines Konsens sei ein Dritter, z.B. die Bundeskanzlerin, nötig, um einen die Standpunkte überwölbenden Vorschlag zu machen, der selbst wiederum mehrdeutig sei.

Auf jeden Fall habe die Mietpreisbremse mittlerweile juristische und gesellschaftliche Folgen, die nicht mehr tragbar seien. Insbesondere in gesellschaftlicher Hinsicht sei immer stärker zu beobachten, dass Eigentümer und Vermieter in einer Art „Schwarzer Peter“-Spiel zu den Schuldigen für die steigenden Wohnkosten erklärt würden. Diese seien hingegen die Folge steigender Betriebskosten sowie steigender Grundstücks- und Baupreise. Die Mietpreisbremse befeuere die Entwicklung, Vermieter als solche zu verteufeln. Haus & Grund Deutschland setze sich daher auch auf dem Rechtsweg gegen die Mietpreisbremse zur Wehr.
In diesem Zusammenhang dankte der Präsident von Haus & Grund Deutschland ausdrücklich für den von HAUS + GRUND MÜNCHEN angestrengten, erfolgreichen Prozess gegen die Mietpreisbremse in Bayern.

Weiteres Thema des Referates war die anstehende Reform der Grundsteuer. Obwohl sich die Grundsteuer in den vergangenen 10 Jahren verdoppelt habe, komme der Staat seiner Verpflichtung gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Grundlagenbewertung regelmäßig zu überprüfen, nicht nach. Wenn die Bewertung laut Gericht alle sechs Jahre durchgeführt werden müsste, dies aber über 60 Jahre hinweg nicht getan werde, sei die hierauf gestützte Grundsteuer verfassungswidrig. Da eine regelmäßige Bewertung von 35 Millionen Grundstücken alle fünf Jahre nicht funktionieren könne, befürworte Haus & Grund Deutschland stattdessen ein für den Bürger einfach zu handhabendes, flächenbezogenes System. Dem Gegenmodell, der Bewertung nach dem Bodenrichtwert, erteilte er eine harsche Absage.

Ein klares „Nein“ erfuhr auch die so genannte Baulandsteuer, mit der Eigentümer zum Bebauen von Grundstücken animiert werden sollen, statt sie zum Zweck der Wertsteigerung ungenutzt vorzuhalten. Diese Steuer habe schon 1962/1963 bewiesen, dass sie nicht funktioniere und das Realisieren von Spekulationsgewinnen nicht verhindern könne.

In der Klima- und Umweltpolitik verwahrte sich Dr. Warnecke auch dagegen, Eigentümer als „Klimaverweigerer“ oder „Klimakiller“ zu bezeichnen.

Mit deutlicher Kritik begegnete er der geplanten Einführung so genannter Smartmeter ab 2020. Ein Smartmeter zeige mittels eines Signals auf dem Mobiltelefon den Stromverbrauch an. Der „Vorteil“ für den Verbraucher solle darin bestehen, dass Haushaltsgeräte dann eingeschaltet würden, wenn Strom im Stromnetz gerade besonders günstig zu beziehen sei. Der Nachteil sei, dass diese Geräte dreimal so teuer seien wie herkömmliche Stromzähler. Zwar sei geplant, den Preis von Smartmetern auf den Preis herkömmlicher Geräte zu deckeln, es sei jedoch damit zu rechnen, dass die Stromversorger, die diese Geräte bereitstellten, die Kostendifferenz über eine Erhöhung des Strompreises wieder hereinholen würden. Es sei im Übrigen bereits beobachtet worden, dass die von Smartmetern ermittelten Stromverbräuche um bis zu 58 % überhöht waren. Grund genug, so Dr. Warnecke, solche Geräte nicht einzuführen.

Fachseminare 2018

Seminar „Die Betriebskostenabrechnung“ am 19.4.2018, 21.6.2018, 25.10.2018 und am 22.11.2018; Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner
Seminar „Mietminderung & Mieterhöhung“ am 14.6.2018 und am 8.11.2018; Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner
Seminar „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen, Tipps für Vermieter/Verwalter von Wohn- und Geschäftsraummietobjekten“ am 12.4.2018, 19.7.2018 und am 30.10.2018; Referent: RA Detlef L. Sterns
Seminar „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen, Praxis­tipps für Vermieter/Verwalter von Wohn- und Geschäftsraummietobjekten“ am 17.4.2018, 20.9.2018 und am 15.11.2018; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann
Seminar „Nachbarschaftsrecht, Praxistipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Wohnungseigentumsanlagen“ am 7.6.2018 und am 13.11.2018; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann
Seminar „Was Immobilieneigentümer wissen sollten, Praxistipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Wohnungseigentumsanlagen“ am 8.5.2018, 11.10.2018 und am 4.12.2018; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann
Seminar „Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger und Profis mit aktueller Rechtsprechung“ am 3.5.2018 und am 6.11.2018; Referent: RA Detlef L. Sterns
Seminar „Aktuelle Rechtsprechung zum WEG“ am 5.7.2018; Referent: RA Detlef L. Sterns
Seminar „Schimmelpilz in Innenräumen“ am 25.1.2018 und am 13.3.2018; Referent: Dipl.-Ing. Univ. Architekt Matthias Kraus
Seminar „Datenschutz im Immobilienrecht“ am 20.6.2018, 10.7.2018, 24.7.2018 und am 23.11.2018; Referent: RA Dr. Ralf Heydrich
Seminar „Datenschutz im WEG-Recht“ am 10.10.2018; Referent: RA Dr. Ralf Heydrich

Abendseminare:

Seminar „Erben und Vererben“ am 30.1.2018; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
Seminar „Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/Patientenverfügung“ am 27.2.2018; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
Seminar „Bewertung von Immobilien in Erb- und Schenkungsfällen“ am 13.3.2018; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
Seminar „convocat spezial: Die Familiengesellschaft“ am 24.4.2018; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
Seminar „Bewertung von Immobilien in Erb- und Schenkungsfällen“ am 8.5.2018; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
Seminar „Berliner Testament – ein einfaches Testament mit zahlreichen Fallstricken“ am 7.6.2018; Seminar „Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/Patientenverfügung“ am 24.7.2018; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
Seminar „Bewertung von Immobilien in Erb- und Schenkungsfällen“ am 27.9.2018; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
Seminar „convocat spezial: Die Familiengesellschaft“ am 25.10.2018; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
Seminar „Bewertung von Immobilien in Erb- und Schenkungsfällen“ am 13.11.2018; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl
Seminar „Der Übergabevertrag – richtig an die nächste Generation übergeben“ am 11.12.2018; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit

Presse, Rundfunk und Fernsehen berichteten ausführlich über die Jahreshauptversammlung am 16.5.2018, auf der Helmut Markwort, ehemaliger Chefredakteur des Nachrichtenmagazins Focus und RA Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland referierten.

Sämtliche Münchener Tageszeitungen berichteten über die erneute Auszeichnung des Vereins als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

Bei der turnusmäßig stattfindenden Arbeitsgruppe der Landeshauptstadt München „München für Klimaschutz“ war der Verein durch RA Bernhard Stocker vertreten.

Bei der Münchner Wirtschaftstafel von MdL a. D. Heinrich Traublinger, zu der sich Vertreter von führenden Wirtschaftsunternehmen und Verbänden turnusmäßig zu einem Informations- und Gedankenaustausch treffen, war der Verein durch RA Rudolf Stürzer vertreten.

Fachseminare des Vereins zu miet- und steuerrechtlichen Fragen, die auch von Nichtmitgliedern besucht werden können, mussten wegen der großen Nachfrage von den Referenten des Vereins mehrmals wiederholt werden.

In mehreren Münchner Tageszeitungen, in Stadtteilblättern sowie bei regionalen Rundfunk- und Fernsehsendern wurden zahlreiche Spots, Inserate und Anzeigen geschaltet.

Die Zeitschrift Capital veröffentlichte monatlich auf dem Deckblatt eine Anzeige mit Informationen über die Dienstleistungen des Vereins.

Der Immobilienteil des Münchner Wochenanzeigers veröffentlichte unter der Rubrik „Die Expertenrunde“ regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Rechtsfragen.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlichte regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Themen.

In zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen konnte der Verein die Interessen und Belange der Mitglieder nachhaltig zum Ausdruck bringen.

Presse, Rundfunk und Fernsehen zeigten reges Interesse an der Meinung des Vereins zu den verschiedensten Themen. Dementsprechend nahmen Vorstand und Mitarbeiter in zahlreichen Interviews und Stellungnahmen die Gelegenheit wahr, der Öffentlichkeit die Auffassung des Vereins zu vermitteln.

Im Einzelnen:

2.1.: Die Fachzeitschrift Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW) berichtet über die Jubiläumsausgabe „25 Jahre Vermieter-Lexikon“ von RA Rudolf Stürzer und RA Michael Koch.

3.1.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, ob Mieter die gemietete Wohnung ihren erwachsenen Kindern überlassen dürfen.

4.1.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Bild-Zeitung Stellung zu einem Angebot im Internet über den „Verkauf“ eines möblierten Zimmers mit 13 m² einer 6-Zimmer-Wohnung zum Preis von Euro 214.500.
Das IHK-Magazin für München und Oberbayern veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Gründen für das Scheitern der Mietpreisbremse.

10.1.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob der Eigentümer einer Wohnung in einem Gebäude mit lediglich zwei Wohneinheiten die Bestellung eines Hausverwalters verlangen und ggf. gerichtlich durchsetzen kann.

11.1: Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, tz und Bild berichten über die Klage von HAUS + GRUND MÜNCHEN gegen den Münchner Mietspiegel 2017.

12.1.: RA Heiko Wagener erläutert in der Süddeutschen Zeitung, ob der Mieter zur Minderung der Miete berechtigt ist, wenn das über seiner Wohnung liegende Dachgeschoss des Hauses ausgebaut wird.
Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zu aktuellen Urteilen aus dem Immobilienrecht.
Die Verbandszeitung des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins berichtet über das neue, von den RAinnen Kathrin Gerber und Andrea Nasemann verfasste Buch „Sicherer Umgang mit Handwerkern“.

17.1.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, welche Raumtemperaturen der Mieter einer Wohnung verlangen kann.

19.1.: RA Rudolf Stürzer nimmt im Münchner Merkur und der tz Stellung zur Verdoppelung der Straßenreinigungsgebühren in zahlreichen Straßen der Innenstadt aufgrund zunehmender Verschmutzung u.a. durch Partymüll.
In der tz erläutert RA Rudolf Stürzer, welche Versicherung unter welchen Voraussetzungen für Sturmschäden eintritt.

24.1.: RA Rudolf Stürzer diskutiert im Bayerischen Rundfunk zum „Thema des Tages“ mit der Geschäftsführerin des Bayerischen Mieterbundes RAin Monika Schmid-Balzert über die Notwendigkeit des Neubaus von mehr Sozialwohnungen.
Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zur voraussichtlichen Entwicklung der Kauf- und Mietpreise.
RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo das Einsichtsrecht von Wohnungseigentümern in die Beschluss-Sammlung der Gemeinschaft.

25.1.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Abendschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Verdoppelung der städtischen Straßenreinigungsgebühren in zahlreichen Straßen der Innenstadt.
Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum gleichen Thema.

26.1.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet ausführlich über das von RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner gehaltene Tagesseminar zur Abrechnung von Betriebskosten sowie über deren Fachbuch „Betriebskosten in der Praxis“.
Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zu neuen Urteilen aus dem Immobilienrecht.

27.1.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Wochenzeitung Hallo wann ein Grundstückseigentümer für Sturmschäden, z.B. durch umgestürzte Bäume oder herabgefallene Äste, haftet.
Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Presseinformation des Vereins zur Verdoppelung der städtischen Straßenreinigungsgebühren in zahlreichen Straßen der Innenstadt.

29.1.: Immowelt.de veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Rechtslage nach dem Tod des Mieters.

31.1.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, wer für einen Fehl­alarm eines Rauchwarnmelders haftet.

2.2.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Francesco di Pace zur Frage, wie sich Immobilieneigentümer bei einem Bußgeldbescheid oder einem Zwangsgeld, z.B. wegen des Vorwurfs einer Zweckentfremdung von Wohnraum, verhalten sollen.
Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zur verstärkten Nachfrage von Chinesen nach Immobilien in München.

5.2.: Die Verbandszeitung des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins berichtet über die Jubiläumsausgabe „25 Jahre Vermieter-Lexikon“ von RA Rudolf Stürzer und RA Michael Koch.

6.2.: RA Rudolf Stürzer weist in der Abendzeitung den Vorwurf des Münchner Mietervereins zurück, Vermieter würden Mieter immer häufiger „Hinausmodernisieren“.

7.2.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob der Vermieter zusätzlich zu einer Kaution von drei Monatsmieten die Bürgschaft eines Dritten, z.B. eines Bekannten des Mieters, annehmen darf.

9.2.: Der Immostar veröffentlicht Pres­se­informationen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu neuen Urteilen aus dem Immobilienrecht.

10.2.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu einem neuen Beschluss des BGH, wonach es sich nicht mehr um eine vom Mieter zu duldende Modernisierung handelt, wenn diese den Charakter der Mietsache verändert.

14.2.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum Thema „Straßenreinigungsgebühren“.
RA Martin Sauer erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, ob der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter die Kosten für eigenmächtig in Auftrag gegebene Reparaturarbeiten in der Mietwohnung zu erstatten.

16.2.: RAin Kathrin Gerber und RAin Claudia Finsterlin erläutern in der Süddeutschen Zeitung, welche Ausgaben Vermieter steuermindernd geltend machen können.

RA Rudolf Stürzer nimmt in der Abendzeitung Stellung zu den Plänen von CDU/CSU und SPD, ein Baukindergeld einzuführen und die Abschreibungsmöglichkeiten zu verbessern.
In der tz-Serie „Bürgeranwalt“ erläutert RA Rudolf Stürzer die Frage, ob der Eigentümer einer Wohnung Schadensersatz für einen 8-monatigen Nutzungsausfall seiner Küche verlangen kann, der in Folge eines von einer Installationsfirma verursachten Wasserschadens entstanden ist.

21.2.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Georg Hopfensperger zur Frage, ob vor Bestellung eines Hausverwalters für eine Wohnungseigentümergemeinschaft Angebote mehrerer Hausverwalter eingeholt werden müssen.

23.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ die Rechtslage bei Belästigungen durch streunende Nachbarkatzen.
Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zur aktuellen Rechtsprechung aus dem Miet- und Nachbarschaftsrecht.

28.2.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, ob der Mieter zu einem „Abwohnen“ der Kaution berechtigt ist d.h. die letzten Mieten vor Beendigung des Mietverhältnisses mit der Kaution verrechnen darf.

3.3.: Die Süddeutsche Zeitung sowie die Wochenzeitung Hallo berichten über die neue Homepage von HAUS + GRUND MÜNCHEN.
RAin Birgit Noack beantwortet im Münchner Wochenanzeiger die wichtigsten Fragen zur Rauchwarnmeldepflicht.

5.3.: Die Fränkische Hausbesit­zerzeitung berichtet über die Kritik von RAin/StBin Agnes Fischl an der steuerlichen Benachteiligung von Immobilien­eigentümern gegenüber Unternehmen durch die Neufassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

7.3.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob Vermieter von Mietinteressenten die Angabe der Kontaktdaten des derzeitigen Vermieters verlangen dürfen.

9.3.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Kritik von HAUS + GRUND MÜNCHEN an der Verdoppelung der städtischen Straßenreinigungsgebühren in zahlreichen Straßen der Innenstadt.
RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, wie sich Wohnungseigentümer gegen störenden Lärm aus der Nachbarwohnung wehren können.
Der Immostar berichtet über die neue Homepage von HAUS + GRUND MÜNCHEN und veröffentlicht ein Grußwort von RA Rudolf Stürzer zur Münchner Immobilienmesse.

13.3.: Der Münchner Merkur veröffentlicht ein Interview mit RAin Melanie Sterns-Kolbeck zur Frage, was eine gute Hausverwaltung auszeichnet und was bei der Auswahl der Hausverwaltung beachtet werden sollte.
Die Verbandszeitung des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins berichtet über das von Vorstand und Mitarbeitern der Rechtsabteilung verfasste „Praxishandbuch Wohnungseigentum“.

14.3.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger Fragen im Zusammenhang mit der Benutzung der Waschküche durch die Mieter des Anwesens.
Die Wochenzeitung Hallo berichtet in der Jubiläumsausgabe „50 Jahre Hallo“ über die Dienstleistungen und den starken Mitgliederzuwachs bei HAUS + GRUND MÜNCHEN.

16.3.: Die tz veröffentlicht in der Serie „Bürgeranwalt“ ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Zulässigkeit einer Staffelmiete.
RAin Kathrin Gerber erläutert in der Süddeutschen Zeitung, wie der Auftraggeber bei Mängeln von Handwerkerleistungen vorgehen sollte.

19.3.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Welt am Sonntag Stellung zur Entwicklung des Münchner Wohnungsmarktes und widerspricht der Prognose des Rates der Immobilienweisen in deren Frühjahrsgutachten über einen baldigen Rückgang der Kaufpreise.

21.3.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die gesetzlichen Grenzabstände von Bäumen, Sträuchern und Hecken zum Nachbargrundstück.

22.3.: Münchner Merkur und tz berichten über eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu einem Urteil des AG München, wonach Bedrohungen und auch derbe Beleidigungen von Mitbewohnern durch einen Mieter keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses begründen können, weil es sich dabei nur um „allgemeine Sprachverschiebungen“ handelt.

23.3.: Der Immostar berichtet über das gleiche Thema.

28.3.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger die Wirksamkeit von Reservierungsvereinbarungen beim Kauf einer Immobilie.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zur aktuellen Rechtsprechung aus dem Immobilienrecht.

31.3.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht einen Gastkommentar von RA Rudolf Stürzer zu der im bundesweiten Vergleich lediglich durchschnittlichen Mietbelastung in München.
Ferner berichtet die Süddeutsche Zeitung über den Mietersolvenzcheck von HAUS + GRUND MÜNCHEN und veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zur Frage, wie sich Vermieter vor Mietnomaden schützen können.

4.4.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Andrea Nasemann zur Frage, ob Mieter auf ihren Balkon auch Bäume pflanzen dürfen.
Die Süddeutsche Zeitung online veröffentlicht einen Gastkommentar von RA Rudolf Stürzer zu der im bundesweiten Vergleich lediglich durchschnittlichen Mietbelastung in München.
Ferner berichtet die Süddeutsche Zeitung über den Mietersolvenzcheck von HAUS + GRUND MÜNCHEN und veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zur Frage, wie sich Vermieter vor Mietnomaden schützen können.

5.4.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Gründe für die Schwierigkeiten von Hauseigentümern, gute Handwerker zu finden.

6.4.: Der Immostar veröffentlicht Presse­informationen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu aktuellen Urteilen aus dem Immobilienrecht.

7.4.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN über ein neues BGH-Urteil zum Pfandrecht des Vermieters an Fahrzeugen des Mieters.

11.4.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger die Frage, ob eine sog. Versorgungssperre zulässig ist d.h. ob einem Mieter, gegen den wegen erheblicher Mietrückstände ein gerichtliches Räumungsverfahren läuft, die Wasserzufuhr zur Wohnung gesperrt werden darf.

12.4.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zur Berechnung der Grundsteuer.

18.4.: RA Georg Hopfensperger erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob die Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch Angaben über Kontostände enthalten muss.
Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Vorteilen eines im Hause wohnenden Hausmeisters gegenüber einem gewerblichen Hausmeisterservice.

20.4.: Die Süddeutsche Zeitung und der Immostar berichtet über das neue von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke verfasste Buch „Einbruchsicherung – So schützen Eigentümer, Vermieter und Mieter ihre Immobilie“.
RAin Kathrin Gerber erläutert in der Süddeutschen Zeitung, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter dem Mieter wegen Mietrückständen kündigen kann.

21.4.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die stark steigenden Mitgliederzahlen bei HAUS + GRUND MÜNCHEN, die neue Homepage und das neue von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke verfasste Buch „Einbruchsicherung – So schützen Eigentümer, Vermieter und Mieter ihre Immobilie“.
Die Haufe-Verlagsgruppe veröffentlicht eine Pressemitteilung zu dem neuen Buch „Einbruchsicherung“ von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke.

24.4.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu den Vor- und Nachteilen einer Nachverdichtung in Wohngegenden.

25.4.: Die Bild-Zeitung berichtet über den von HAUS + GRUND MÜNCHEN erstellten „Beleidigungsspiegel“ zur Frage, bei welchen Schimpfwörtern und Kraftausdrücken Mietgerichte eine Kündigung des Vermieters als berechtigt angesehen haben.
RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, ob der Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten kündigen kann.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht Presseinformationen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu aktuellen Urteilen aus dem Immobilienrecht.

30.4.: Die Main-Post berichtet über den Landesverbandstag von Haus & Grund Bayern in Schweinfurt und veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu der regional sehr unterschiedlichen Rendite von Mietwohnungen und zu Investitionshindernissen wie z.B. der Mietpreisbremse.

2.5.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke zur Frage, ob ein Mieter die angemietete Wohnung seinen erwachsenen Kindern überlassen darf.

4.5.: Der Immostar berichtet in der neuesten Ausgabe über die Einladung zur Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN am 16.5.2018 mit dem Hauptredner Helmut Markwort, ehemaliger Chefredakteur des Nachrichtenmagazins Focus und RA Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland.
Ferner berichtet der Immostar über den von HAUS + GRUND MÜNCHEN erstellten „Beleidigungsspiegel“ zur Frage, bei welchen Schimpfwörtern und Kraftausdrücken Mietgerichte eine Kündigung des Vermieters als berechtigt angesehen haben.

6.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Verbrauchermagazin des Bayerischen Rundfunks, wie man Winterschäden am Haus erkennt und beseitigt.

9.5.: Der Münchner Wochenanzeiger veröffentlicht ein Interview mit RA Dr. Benjamin Merkel zur Frage, wann nach dem Auszug des Mieters Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen einer Beschädigung der Mietsache verjähren.

11.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, wie ein Vermieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs vorgehen sollte, wenn sich der Mieter nicht auf einen bestimmten Auszugstermin festlegen will und wer die Anwalts- und Gerichtskosten trägt, wenn der Mieter nach Erhebung einer Räumungsklage noch vor dem Verhandlungstermin auszieht.

12.5.: Der Amper-Kurier berichtet über die Verlosung von Exemplaren des neuen Buches „Einbruchsicherung“ von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke unter den Lesern.

15.5.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den von HAUS + GRUND MÜNCHEN erstellten „Beleidigungsspiegel“ zur Frage, bei welchen Schimpfwörtern und Kraftausdrücken Mietgerichte eine Kündigung des Vermieters als berechtigt angesehen haben.
Münchner Merkur und tz berichten über das neue von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke verfasste Buch „Einbruchsicherung“ und verlosen mehrere Exemplare des Buches an ihre Leser.

16.5.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, welche Raumtemperaturen Mieter verlangen können.

17.5.: Münchner Merkur und tz berichten über die Klage von HAUS + GRUND MÜNCHEN gegen den Münchner Mietspiegel.
Radio Arabella sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Fehlern, die bei der Datenerhebung zum Münchner Mietspiegel gemacht worden sind.

18./19./20./21.5.: MünchenTV sendet einen Bericht über die Jahreshauptversammlung des Vereins sowie ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Themen der Pressekonferenz:

GroKo plant Mietspiegel-Gesetz
Das Aus für manipulierte Mietspiegel?

Münchner Mietspiegel 2017
2 Gerichtsverfahren anhängig

Gescheiterte Mietpreisbremse
Neuer Anlauf der Bayerischen Staatsregierung erst im November?
RA Michael Koch
nimmt in der Immobilien Zeitung Stellung zu den Auswirkungen der von der Stadt geplanten Verschärfung des sog. Milieuschutzes in Erhaltungssatzungsgebieten auf die Immobilienpreise.

2.6.: Die Wochenzeitung Hallo berichtet über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

4.6.: Die Verbandszeitung von Haus und Grund Kassel berichtet in der Juni-Ausgabe über das neue Buch „Einbruchsicherung“ von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke.

6.6: RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, wie lange der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage Unterlagen, z.B. über durchgeführte Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen, aufbewahren muss.

13.6.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Mieter von seinem Vermieter die Kosten für selbst veranlasste Reparaturen in der Mietwohnung verlangen kann.

15.6.: RA Michael Koch erläutert in der Süddeutschen Zeitung, ob und unter welchen Voraussetzungen Mieter einen Anspruch auf Kopien der einer Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Belege haben und die Verbrauchsdaten anderer Mieter des Anwesens einsehen dürfen.
RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ die Rechtslage, wenn einem Wohnungseigentümer durch nachlässiges Verhalten der Hausverwaltung, z.B. wegen Unterlassen von Reparaturen Schäden, z.B. Wasserschäden in seiner Wohnung, entstehen.

16.6.: Die Abendzeitung veröffentlicht Presseinformationen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu den stark gestiegenen Mitgliederzahlen, zur neuen Homepage sowie zu dem neu erschienenen Buch „Einbruchsicherung“ von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke.

20.6.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, wann Haus- und Wohnungseigentümer einen Energieausweis benötigen.

22.6.: Auf dem 9. Münchner Mietgerichtstag mit dem bayerischen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback sowie Mietrichtern, Rechtsanwälten und Vertretern der Wohnungswirtschaft referiert RA Michael Koch zum Thema „Münchner Mietspiegel und Mietpreisbremse“.

26.6.: RA Rudolf Stürzer ist Ehrengast beim Sommerfest der Süddeutschen Zeitung.

27.6.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Simon Koch zur Frage, auf welche Weise der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus den Zugang der Mieter zur gemeinsamen Waschküche regeln darf.

29.6.: RA Rudolf Stürzer ist Ehrengast beim großen Sommerfest der Argenta-Gruppe von Dr. Helmut Röschinger (anlässlich des 50-jährigen Bestehens).
RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ wie gegen Geruchsbelästigungen aus der Nachbarwohnung bzw. des Nachbargrundstücks vorgegangen werden kann.

30.6.: Münchner Merkur und tz veröffentlichten eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN über die stark gestiegenen Mitgliederzahlen und die erneute Auszeichnung als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer sowie über die neue Homepage und das neu erschienene, von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke verfasste Buch „Einbruchsicherung“.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zur aktuellen Rechtsprechung aus dem Miet- und Immobilienrecht.

2.7.: RA Rudolf Stürzer kritisiert im Münchner Merkur und der tz die Benachteiligung von Privatvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gegenüber Firmenvermögen und erläutert, warum Hauseigentümer, die weniger als die ortsübliche Miete verlangen, Probleme mit dem Finanzamt bekommen können.

3.7.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Münchner Merkur und der tz, wie sich die neue Datenschutzgrundverordnung auf Mieterselbstauskünfte auswirkt und was Vermieter von Mietinteressenten abfragen dürfen.

4.7.: Der Münchner Wochenanzeiger und die Wochenzeitung Hallo berichten über das neu erschienene Fachbuch „Einbruchsicherung“ von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke sowie über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.
RAin Martina Westner erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger die rechtlichen Konsequenzen, wenn der Vermieter den Warmwasserverbrauch nicht mit den jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Wärmemengenzählern erfasst und die Kosten weiterhin wie früher lediglich rechnerisch ermittelt.

6.7.: Die Fachzeitschrift Das Grundeigentum sowie das IHK-Magazin für München und Oberbayern berichten in der Juli-Ausgabe über das neu erschienene, von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke verfasste Buch „Einbruchsicherung“.
RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit dem Deutschlandfunk die steuerlichen Nachteile, die sich bei günstiger Vermietung ergeben können.

7.7.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu einem neuen BGH-Urteil zur Frage der Instandhaltungspflicht des Vermieters für Gegenstände, die der Mieter von seinem Mietvorgänger abgelöst hat.

11.7.: Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet über das von RAin Kathrin Gerber und RAin Andrea Nasemann verfasste Buch „Sicherer Umgang mit Handwerkern“ sowie über das von RA Georg Hopfensperger und Architekt Stefan Onischke verfasste Buch „Renovieren und Modernisieren“.
RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, warum ein Mieter nach Kündigung des Mietverhältnisses nicht zum „Abwohnen“ der Kaution berechtigt ist d.h. die letzten Mieten nicht mit der Kaution verrechnen darf.

13.7.: RAin Kathrin Gerber erläutert in der Süddeutschen Zeitung, wie ein Kündigungsschreiben zugestellt werden sollte.

18.7.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer über die Entwicklung der Immobilienpreise in München und zu Fragen der Finanzierung sowie der Rentabilität von Immobilien.

RA Simon Koch erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger die Frage, ob der Eigentümer einer Erdgeschosswohnung einer Wohnungseigentumsanlage berechtigt ist, in dem Gartenanteil vor seiner Wohnung ein Trampolin für seine Kinder aufzustellen.

20.7.: RA Rudolf Stürzer beantwortet in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ Leserfragen zur Anlage von Mietkautionen sowie zur Zulässigkeit des Grillens auf dem Balkon einer Wohnungseigentumsanlage.

21.7.: Die Abendzeitung berichtet über die erneute Auszeichnung für HAUS + GRUND MÜNCHEN als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

25.7.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob ein Kaufinteressent eine an den Verkäufer bzw. Makler bezahlte Reservierungsgebühr zurückfordern kann, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt.

26.7.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Sendung „quer“ des Bayerischen Fernsehens wie Staat und Fiskus über laufend steigende Steuereinnahmen an den hohen Mieten kräftig mitverdienen.

1.8.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Abendzeitung Stellung zu den Risiken beim Kauf von Hotelzimmern.
Der Münchner Wochenanzeiger veröffentlicht ein Interview mit RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke zur Frage, ob der Vermieter beim Vorliegen von Schäden beim Auszug des Mieters dem Mieter zunächst eine Frist zur Behebung der Schäden setzen muss oder sofort Schadenersatz verlangen kann.

4.8.: Die tz veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Gründen für die Zunahme von Erbstreitigkeiten und Teilungsversteigerungen von Immobilien.

8.8.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob der Vermieter berechtigt ist, nach Erhebung einer Räumungsklage wegen Mietrückständen die Wasserzufuhr zu den Mieträumen zu unterbrechen.

10.8.: Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über die Neuauflage des Buches „Die Eigentümerversammlung“ von RAin Melanie Sterns-Kolbeck und RA Georg Hopfensperger.

15.8.: Der Münchner Wochenanzeiger veröffentlicht ein Interview mit RA Dr. Benjamin Merkel zur Rechtslage, wenn sich in einem Mehrfamilienhaus der Trittschallschutz durch Erneuerung des Bodenbelages in einer Eigentumswohnung verschlechtert hat.

20.8.: Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Stellungnahme von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur Frage, welche Angaben von Mietinteressenten verlangt werden dürfen.

22.8.: Münchner Merkur und tz berichten über die Verfahren von HAUS + GRUND MÜNCHEN gegen den Münchner Mietspiegel.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Andrea Nasemann zur Frage, ob eine Wohnung wegen Eigenbedarfs für den Lebensgefährten gekündigt werden kann.

24.8.: Der Immostar berichtet über die Dienstleistungen und das Fachbuchangebot sowie über den starken Mitgliederzuwachs von HAUS + GRUND MÜNCHEN und veröffentlicht Presseinformationen zu aktuellen Urteilen aus dem Immobilienrecht.

27.8.: Die tz veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob und für wen sich die Anschaffung einer Immobilie noch lohnt, was bei der Finanzierung unbedingt beachtet werden sollte und welche Objekte besonders empfehlenswert sind.

29.8.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, wann Immobilienmakler nach der am 1.8.2018 in Kraft getretenen Berufszulassungsregelung für ihre Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis einholen müssen.

31.8.: RA Francesco di Pace erläutert in der Süddeutschen Zeitung, ob für das Aufstellen eines Schwimmbeckens oder einer Sauna im Garten eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

5.9.: RA Rudolf Stürzer ist Studiogast im Rundschau-Magazin des Bayerischen Fernsehens und beantwortet Fragen zu der vom Bundeskabinett beschlossenen Verschärfung der Mietpreisbremse.
RA Harald Spöth erläutert in der Süddeutschen Zeitung, wie sich Bewohner eines Mehrfamilienhauses gegen Lärmstörungen wehren können.
Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Dr. Benjamin Merkel zur Frage, wann Schadensersatzansprüche des Vermieters, z.B. wegen Beschädigung der Mietsache, verjähren.

6.9.: Münchner Merkur und tz berichten über die Kritik von RA Rudolf Stürzer an der vom Bundeskabinett beschlossenen Verschärfung der Mietpreisbremse und veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Münchner Wohnungsmieten.

7.9.: Der Immostar veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum Ergebnis einer Leserumfrage der Süddeutschen Zeitung, wonach die Mietbelastung der Münchner Mieter nicht über dem Bundesdurchschnitt liegt.

8.9.: RA Rudolf Stürzer kritisiert im Bayerischen Rundfunk die Pläne der SPD, die Erhöhung von Bestandsmieten durch den Lebenshaltungskostenindex zu deckeln.

10.9.: Münchner Merkur und tz berichten ebenfalls über die Kritik von RA Rudolf Stürzer an den Plänen der SPD.

12.9.: Der Münchner Wochenanzeiger veröffentlicht ein Interview mit RA Martin Sauer zur Frage, ob die Formulierung in einem Formularmietvertrag, wonach die Miete spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen sein muss, noch wirksam ist.

17.9.: Die Verbandszeitschrift von Haus und Grund Köln „Eigentum aktuell“ berichtet über das von RA Georg Hopfensperger und Architekt Stefan Onischke verfasste Buch „Renovieren und Modernisieren“.

18.9.: Der Münchner Merkur berichtet über den Vorwurf von HAUS + GRUND MÜNCHEN, dass in die Münchner Mietspiegel unzulässigerweise auch Mieten von Sozial- und Genossenschaftswohnungen eingeflossen sind.

19.9.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Georg Hopfensperger zur Frage, ob Wohnungseigentümer ein Verbot des Grillens auf den Balkonen der Wohnanlage beschließen können.

21.9.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Funktion sowie die Vor- und Nachteile einer Indexmiete.

25.9.: RA Rudolf Stürzer ist Gast in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung beim „Runden Tisch“ zum Thema „Mobilität in München“.
Die Augsburger Allgemeine veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, warum sich die öffentliche Hand aus dem Mietwohnungsbau zurückgezogen hat sowie zu den Gründen dafür, dass Staat und Fiskus an den laufend steigenden Wohnungsmieten kräftig mitverdienen.

26.9.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger die Frage, ob eine möbliert vermietete Wohnung leichter kündbar ist.

28.9.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Abendzeitung Stellung zum Bericht einer Schweizer Großbank, wonach in München das Risiko einer Immobilienblase im vergangenen Jahr stark angestiegen sei.
In der tz erläutert RA Rudolf Stürzer, was ein Grundstückseigentümer gegen den Überbau einer Gartenmauer auf sein Grundstück unternehmen kann.

29.9.: Die Bild-Zeitung berichtet über die wiederholte Auszeichnung für HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer und veröffentlicht eine Presseinformation zu einer großen Leserumfrage der Süddeutschen Zeitung, die bestätigt, dass die Mietbelastung der Mieter in München nicht höher liegt als im Bundesdurchschnitt.

3.10.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Melanie Sterns-Kolbeck zur Frage, wie lange ein Verwalter Unterlagen, z.B. Protokolle von Eigentümerversammlungen, aufbewahren muss.

5.10.: RA Heiko Wagener erläutert in der Süddeutschen Zeitung, was Grundstückseigentümer vor der Nachbar­unterschrift zu einem Bauvorhaben prüfen und beachten sollten.

7.10.: Die Welt am Sonntag berichtet über die wiederholte Auszeichnung für HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer und veröffentlicht eine Presseinformation zu einer großen Leserumfrage der Süddeutschen Zeitung, die bestätigt, dass die Mietbelastung der Mieter in München nicht höher liegt als im Bundesdurchschnitt.

8.10.: Münchner Merkur und tz berichten zum gleichen Thema.

10.10.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, ob ein Wohnungseigentümer auf seiner ihm zur alleinigen Nutzung zugewiesenen Gartenfläche ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Gartenhaus errichten darf.

16.10.: RAin/StBin Agnes Fischl und RA Rudolf Stürzer diskutieren auf dem Münchner Immobilienfokus mit Vertretern der Stadt und Makler Thomas Aigner über die Erbschaftsteuer und die von der Stadt verschärfte Abwendungserklärung in Erhaltungssatzungsgebieten.

17.10.: Die Abendzeitung berichtet über die wiederholte Auszeichnung für HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer und veröffentlicht eine Presseinformation zum Ergebnis einer großen Leserumfrage der Süddeutschen Zeitung, die bestätigt, dass die Mietbelastung der Mieter in München nicht höher liegt als im Bundesdurchschnitt.
RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wann Hauseigentümer einen Energieausweis benötigen.

18.10.: Münchner Merkur und tz berichten über die Ausführungen von RA Rudolf Stürzer und RAin/StBin Agnes Fischl auf dem Münchner Immobilienfokus und veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Entwicklung der Kauf- und Mietpreise in den nächsten fünf Jahren.

19.10.: RA Rudolf Stürzer widerspricht im Münchner Merkur und der Abendzeitung der Auffassung, Mieter könnten aufgrund der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung die Entfernung ihres Namens auf dem Klingelschild verlangen.
Münchner Merkur und tz berichten über das neue Buch „Einbruchsicherung – So schützen Sie Ihr Eigentum“ von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke.
RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, ob der Eigentümer eines Walnussbaumes für Schäden haftet, die an einem darunter geparkten PKW durch herabgefallene Walnüsse entstanden sind.

23.10.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Ausführungen von RA Rudolf Stürzer beim Redaktionsgespräch „Der Runde Tisch“ zum Thema „Lösungen für die Mobilität von morgen“ mit Stadtbaurätin Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft.

24.10.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, ob Mieter Fahrräder auch in der Wohnung unterstellen dürfen.

26.10.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Live-Sendung „Tagesgespräch“ des Bayerischen Rundfunks und ARD Alpha das sog. Trompeten-Urteil des BGH und beantwortet Hörer- und Zuschauerfragen zum Nachbarschaftsrecht.
Das IHK-Magazin für München und Oberbayern veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zum Ergebnis einer großen Leser­umfrage der Süddeutschen Zeitung, die bestätigt, dass die Mietbelastung der Mieter in München nicht höher liegt als im Bundesdurchschnitt.
RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, zu welchen Tageszeiten lärmintensive Laubbläser betrieben werden dürfen, ob Grundstückseigentümer vom Nachbarn den Rückschnitt einer Hecke verlangen können, die in den öffentlichen Grund ragt und wie man sich bei laufenden Lärmstörungen und Beleidigungen durch den Nachbarn verhalten sollte.

31.10.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, ob ein Mieter berechtigt ist, die Nachzahlung von Heizungs- und Warmwasserkosten zu verweigern, wenn der Verbrauch entgegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht durch die gesetzlich vorgeschriebenen Wärmemengenzähler erfasst worden ist.

2.11.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ Stellung zur Frage, ob entlang der Grundstücksgrenze ohne Zustimmung des Nachbarn ein hoher Zaun aus Holzelementen errichtet werden darf.

3.11.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Forderung von RAin/StBin Agnes Fischl, Immobilienerben bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer ebenso zu begünstigen wie Erben von Unternehmen, wenn sie bestehende Mieten für einen gewissen Zeitraum unverändert lassen.

7.11.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, was der Vermieter dem Mieter bei beabsichtigten Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in der Mietwohnung vor Beginn der Arbeiten mitteilen muss.

9.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ Fragen zur Grundstücksentwässerung, zur Rechtslage bei Pflanzen, die über die Grundstücksgrenze ragen sowie zur Frage, ob Mieter aus Datenschutzgründen die Entfernung des Namens vom Klingelschild verlangen können.

10.11.: Der Spiegel berichtet über die Dienstleistungen und den starken Mitgliederzuwachs bei HAUS + GRUND MÜNCHEN sowie über die wiederholte Auszeichnung als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

14.11.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob ein Wohnungseigentümer auf der ihm zur alleinigen Nutzung zugewiesenen Gartenfläche ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Trampolin für seine Kinder aufstellen darf.

16.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, was Wohnungseigentümer unternehmen können, wenn sich die Hausverwaltung nicht um die Beseitigung von Mängeln und Schäden am Gemeinschaftseigentum kümmert.
Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu neuen Urteilen aus dem Immobilienrecht.

19.11.: Die Haufe-Verlagsgruppe präsentiert in Buchhandlungen von Großstädten u.a. in München, Stuttgart, Hannover und Berlin von November bis Anfang nächsten Jahres auf speziellen Ständen die von Vorstand und Mitarbeitern der Rechtsabteilung verfassten Bücher.

20.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz, unter welchen Voraussetzungen in einer Wohnanlage eine Videoüberwachung zulässig ist.
Die Fachzeitschrift „Das Grundeigentum“ berichtet in der November-Ausgabe über die Neuauflage des von RAin/StBin Agnes Fischl mit verfassten Buches „Eigentumswohnung – Professionell kaufen, versichern, verwalten, vererben, veräußern“.

21.11.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger das neue Urteil des BGH, wonach Vermieter auch bei schwer zugänglichen Fenstern und Glaselementen einer Mietwohnung nicht zur Reinigung der Außenflächen verpflichtet sind.
Die münchner immobilien nachrichten berichten in der November-Ausgabe über die Ausführungen von RAin/StBin Agnes Fischl und RA Rudolf Stürzer auf dem Münchner Immobilien Fokus zu den Themen Erbschaftsteuer, Mietpreisbremse und Erhaltungssatzung.

22.11.: Die Fachzeitschrift des Deutschen Mieterbundes (DMB) Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) berichtet über die von RAin Melanie Sterns-Kolbeck und RA Georg Hopfensperger verfasste Neuauflage des Buches „Die Eigentümerversammlung“.

23.11.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RAin Birgit Noack zu den neuen Zulassungs- und Fortbildungsregelungen für Hausverwalter und berichtet über den von RAin Birgit Noack verfassten Ratgeber „Vermieterwissen“.
RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit der Abendzeitung, warum das Modell der österreichischen Landeshauptstadt Wien, in der bei zwei Drittel aller neugebauten Wohnungen die Miete nicht über € 5/m² liegen darf, in München nicht umsetzbar wäre.

26.11.: RA Michael Koch nimmt in der Rundschau des Bayerischen Fernsehens Stellung zu den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer.

27.11.: RA Rudolf Stürzer kritisiert im Münchner Merkur und der tz den Entwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Reform der Grundsteuer.

28.11.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zum gleichen Thema.
RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo ein neues Urteil des BGH, wonach der Vermieter bei Schäden, die vom Mieter verursacht worden sind, sofort Schadensersatz verlangen kann und dem Mieter nicht erst eine Frist zur Beseitigung der Schäden setzen muss.

30.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ Rechtsfragen zum Zutrittsrecht des Vermieters bei Durchführung von notwendigen Arbeiten in der Mietwohnung sowie zur Frage, wer zur Beseitigung von Verschmutzungen durch Handwerker in der Wohnung oder auf Gemeinschaftsflächen verpflichtet ist.
Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu neuen Urteilen aus dem Immobilienrecht.

5.12.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RAin Birgit Noack zu den neuen Zulassungs- und Fortbildungsregelungen für Verwalter und berichtet über den von RAin Birgit Noack verfassten Ratgeber „Vermieterwissen“.
RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit dem Münchner Wochenanzeiger, wie eine Mieterhöhung bei einer vereinbarten Indexmiete durchzuführen ist.

12.12.: RA Dr. Benjamin Dr. Merkel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Rechtslage, wenn es durch den Austausch des Bodenbelages in einer Eigentumswohnung zu Trittschallbelästigungen in der darunterliegenden Wohnung kommt.

13.12.: Die Zeitschrift Fränkischer Hausbesitz berichtet in der Dezember-Ausgabe über das Vermieter-Lexikon von RA Rudolf Stürzer und RA Michael Koch.

14.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz den Begriff „Bauerwartungsland“ und warnt vor Grundstücksangeboten, die zwar so bezeichnet werden, aber die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Ferner nimmt RA Rudolf Stürzer in der tz Stellung zu einem neuen Urteil des BGH, wonach der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, ein Anwesen mit veralteter Ausstattung (z.B. Wärmedämmung, Heizung, Fenster) dem gegenwärtigen Stand der Technik anzupassen.
Der Immostar berichtet über die Dienstleistungen und den starken Mitgliederzuwachs von HAUS + GRUND MÜNCHEN und veröffentlicht eine Presseinformation zur Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

19.12.: Der Münchner Wochenanzeiger veröffentlicht ein Interview mit RAin Melanie Sterns-Kolbeck zur Frage, ob Hausverwaltungen Aufträge zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums auch selbstständig erteilen dürfen.

20.12.: Die Fachzeitschrift des Deutschen Mieterbundes (DMB) Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) berichtet in der Dezember-Ausgabe über die Neuauflage des von RAin/StBin Agnes Fischl mitverfassten Buches „Eigentumswohnung – Professionell kaufen, versichern, verwalten, vererben, veräußern“.

27.12.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob Verwalter von Mehrfamilienhäusern nach den neuen Vorschriften über die Berufszulassung für Immobilienmakler und gewerbliche Wohnimmobilienverwalter für ihre Tätigkeit eine amtliche Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung benötigen.

28.12.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Mietpreisentwicklung und zu den Gründen für den voraussichtlich weiteren Anstieg der Wohnungsmieten in München im kommenden Jahr.
RA Francesco di Pace erläutert in der Süddeutschen Zeitung warum in Bayern derzeit keine Mietpreisbremse gilt.
Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über die Neuauflage des von RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner verfassten Buches „Betriebskosten in der Praxis“.

Kassenwesen

Das Beitragssoll für 2018 errechnet sich mit EUR 3.634.115. Hiervon waren am Jahresende beglichen EUR 3.593.017, so dass im Berichtsjahr ein Beitragsrückstand von EUR 41.098 (Vj. EUR 27.819) angefallen ist.

Von den Beitragsrückständen der Jahre vor 2018, die zu Beginn desselben EUR 71.404 betrugen, konnten unter Berücksichtigung einiger Beitragsberichtigungen und Außersollstellungen EUR 41.106 bereinigt werden. EUR 30.298 stehen noch offen. Zum 31.12.2018 errechnet sich ein Gesamtrückstand von EUR 71.396 (Vj. EUR 71.404), um dessen Ausgleichung die Geschäftsleitung unter Heranziehung aller gebotenen Möglichkeiten bemüht ist. Nach Abzug der Mehrwertsteuer ergibt sich für die Einnahmen- und Ausgabenrechnung ein Gesamteingangssoll von Beiträgen für 2018 in Höhe von EUR 3.526.150.

Geschäftsstelle

Der Verein beschäftigte 24 Angestellte und 10 freie Mitarbeiter. Die Nachfrage bei Drucksachen, Merkblättern und Broschüren war unverändert hoch. Mietverträge und Musterschreiben sind auch online über das Internet erhältlich.
Unsere ­Vergleichsmietensammlung wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert. Sie umfasst inzwischen ca. 11.094 Wohnungen und erfreute sich reger Nachfrage.
Gleiches gilt auch für die Grundstücks- und Mietrechtsschutzversicherung.

Dank an Mitglieder und Mitarbeiter

Die Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 2018 gibt der Geschäftsleitung Anlass, allen Mitgliedern für ihren Zusammenhalt und allen ehrenamtlichen sowie hauptberuflichen Mitarbeitern für ihre erfolgreich geleistete Arbeit Dank und Anerkennung auszusprechen.