Geschaeftsbericht 2019

2019 – ein Jahr, in dem das Haus- und Grundeigentum in besonderem Maße Angriffen ausgesetzt war.

Nachdem der erste Versuch der Bayerischen Staatsregierung, in Bayern eine Mietpreisbremse einzuführen, im Dezember 2017 vor dem Landgericht München I gescheitert war, unternahm die Regierung Mitte 2019 einen erneuten Versuch und setzte zum 7. August 2019 eine neue Mietpreisbremse in Kraft. Diese hat zum Ziel, den Anstieg der Neuvermietungsmieten in bestimmten, nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung von Wohnungsmangel und hohen Mieten betroffenen Städten und Gemeinden zu begrenzen. Dieses Ziel geht manchen Akteuren in Politik und Gesellschaft aber offenkundig noch nicht weit genug. In einer bundesweit geführten Diskussion wird darüber hinaus gefordert, auch bei bestehenden Mietverhältnissen den Anstieg der Mieten zunächst für einen Zeitraum von mehreren Jahren zu stoppen und hierzu einen "Mietendeckel" einzuführen.

Erste "Früchte" dieser Entwicklung zeigen sich in dem aktuell vom Berliner Senat für das Land Berlin in Kraft gesetzten Mietendeckel und in Bayern in dem insbesondere vom Mieterverein München angestoßenen Volksbegehren "Mietenstopp". Wie wenig bei den Befürwortern eines länderbezogenen Mietendeckels das Grundgesetz noch zählt, wird an der Missachtung grundlegender verfassungsrechtlicher Vorgaben deutlich. Es stört sie nicht, dass die Gesetzgebungskompetenz im Mietrecht und damit auch für die Einführung eines Mietenstopps nicht bei den Bundesländern, sondern beim Bund liegt. Eine bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Länder zum Erlass einer entsprechenden Verordnung, wie z.B. bei der Mietpreisbremse, existiert allerdings nicht. Der geplante Mietenstopp wäre mangels Gesetzgebungskompetenz der Länder verfassungswidrig. Dies wurde inzwischen vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages sowie durch ein Gutachten des ehemaligen Prä- sidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, dem Referenten auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN, bestätigt. Darüber hinaus wäre ein Mietenstopp auch inhaltlich rechtlich unzulässig. Der Kaufkraftschwund führt zu real sinkenden Mieten. Dies wäre mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Zwar ist der Gesetzgeber zum Erlass von Gesetzen befugt, die den Mietenanstieg in gewissem Umfang einschränken, nicht aber zu Gesetzen, die reale Mietreduzierungen und damit einen echten Substanzverlust des Eigentums zur Folge haben.

Auf kommunaler Ebene ist es die Stadt München, die mit der Verschärfung der "Erhaltungssatzungen" immer tiefer in die Eigentümerrechte eingreift. Zur Abwendung des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Stadt beim Verkauf eines Grundstücks, das im Gebiet einer Erhaltungssatzung liegt, kann der Käufer dessen Ausübung verhindern, wenn er sich zu einer tief greifenden Einschränkung seiner Eigentümerrechte bereit erklärt, d.h. nicht wie schon bisher "nur" auf die Umwandlung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen sowie auf "Luxusmodernisierungen" verzichtet, sondern sich darüber hinaus verpflichtet, nur noch an Mieter zu vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, Eigenbedarf nur noch für eine einzige Wohnung in dem Objekt geltend zu machen und bei der Neuvermietung eine Miete von maximal € 11,50 pro m² zu verlangen. Auch Staffelmietverträge wären unzulässig. Untervermietung wäre nur noch an einen vertraglich festgelegten Personenkreis zulässig. Nicht zuletzt sind die Mietverträge dem Wohnungsamt vorzulegen.

Nachdem nur wenige Käufer bereit waren, einen solchen "Knebelungsvertrag" zu unterzeichnen, musste die Stadt mit Steuergeldern in Höhe von circa 300 Millionen Euro ihr Vorkaufsrecht ausüben, nur um eine relativ geringe Anzahl von Mietern zu schützen.

Ginge es nach den Vorstellungen einiger politischer Parteien und Interessenvertreter, sollten diese Zwangsmaßnahmen nicht nur für bestimmte Stadtbereiche gelten, für die das Gesetz Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung ("Milieuschutz") vorsieht, sondern für das gesamte Stadtgebiet. HAUS + GRUND MÜNCHEN kämpft seit mehreren Jahren auf dem Rechtsweg gegen Bestrebungen, die Rechte der Haus- und Wohnungseigentümer stetig weiter auszuhöhlen und in ihrer Substanz zu verletzen. Dieser Kampf ist zäh, aber er ist erfolgreich. Mit seiner Forderung, die Stadt München müsse die in den Mietspiegel 2017 eingeflossenen Vergleichsmieten offenlegen und die Überprüfung, ob deren Verwendung zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete überhaupt zulässig war, ermöglichen, obsiegte HAUS + GRUND MÜNCHEN Mitte 2019 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Die Stadt München wurde verurteilt, die in den Mietspiegel 2017 eingeflossenen Vergleichsmieten – aus Datenschutzgründen anonymisiert – herauszugeben. Und selbst dem kam die Stadt erst gegen Ende der vom Gericht gesetzten Frist nach. Die Auswertung der verwendeten Vergleichsmieten durch einen Sachverständigen läuft.

Die weiteren bereits eingereichten Klagen von HAUS + GRUND MÜNCHEN richten sich gegen die Beschlüsse des Münchner Stadtrats, mit denen die Mietspiegel 2017 und 2019 für "qualifiziert" und damit für rechtsverbindlich erklärt wurden.

Im Einzelnen wurde zu folgenden Themen beraten:

Die Vermietung von Wohnraum stand auch 2019 mit einem Anteil von circa 80% im Mittelpunkt der Rechtsberatung des Vereins. Die Schwerpunkte lagen bei der Gestaltung eines neuen Mietvertrages in Bezug auf die Laufzeit und die Möglichkeiten der Befristung, der Mietstruktur, der Bestimmung der zulässigen Neuvermietungsmiete nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse in zahlreichen bayerischen Städten und Gemeinden, der etwaigen Vereinbarung einer Index- bzw. Staffelmiete, sowie der Vermietern zu empfehlenden Form der Mietkaution. Die von HAUS + GRUND MÜNCHEN angebotene Online-Bonitätsprüfung wurde von den Mitgliedern in großem Umfang genutzt.

Das Jahr 2019 war von einer Reihe von Gesetzesänderungen und Neuregelungen für Vermieter geprägt. Die mit Inkrafttreten des Mietrechtsanpassungsgesetzes zum 1. Januar 2019 geltende Absenkung des für eine Modernisierungsmieterhö- hung gemäß § 559 BGB maßgeblichen Anteils der ansetzbaren Investitionskosten von 11 % auf 8 %, die Einführung des vereinfachten Verfahrens zur Erhöhung der Miete bei Modernisierungsmaßnahmen bis € 10.000,00 je Wohnung, sowie die Einführung einer Kappungsgrenze auch bei Modernisierungsmieterhöhungen sorgten für erheblichen Beratungsbedarf. Im Mietrechtsanpassungsgesetz wurden ferner die bundesgesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbremse verschärft. Sie betreffen insbesondere die Informationspflichten des Vermieters zur Höhe der Neuvermietungsmiete bereits im Vorfeld des Mietvertragsabschlusses sowie seine Auskunftspflicht nach einer Rüge des Mieters wegen vermuteter unzulässig hoher Miete. Nachdem der Bayerischen Staatsregierung bereits im Dezember 2017 vom Landgericht München I die Unwirksamkeit auch ihrer inzwischen nachgebesserten Mieterschutzverordnung attestiert worden war, erließ sie mit Wirkung zum 7. August 2019 eine neue Mietpreisbremse, die diesmal mit 162 Städten und Gemeinden noch mehr Kommunen mit einem angeblich angespannten Wohnungsmarkt ausweist, darunter zahlreiche kleine Gemeinden.

Die seit Längerem erwartete, aber kurzfristig in Kraft getretene Neuauflage der Mietpreisbremse in Bayern führte bei den Mitgliedern zu starker Verunsicherung und schlagartig hohem Beratungsbedarf bezüglich der Bestimmung der zulässigen Neuvermietungsmiete. HAUS + GRUND MÜNCHEN hatte bereits pünktlich zum Inkrafttreten des Mietrechtsanpassungsgesetzes am 1. Januar 2019 den von ihm herausgegebenen Wohnraummietvertrag an die neuen Bestimmungen angepasst, so dass den Mitgliedern stets aktuelle Mietvertragsformulare zur Verfügung standen. Vom Gesetzgeber bei der Ermittlung der zulässigen Neuvermietungsmiete im Stich gelassen fühlten sich besonders Vermieter von Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern, auf die der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar ist, und Vermieter von Wohnungen in Gemeinden, in denen kein Mietspiegel existiert. Rügen von Mietern bezüglich der Höhe einer ab 7. August 2019 vereinbarten Neuvermietungsmiete erfolgten trotz umfangreicher Stimmungsmache in den Medien in nur sehr geringem Umfang.

Im März 2019 sorgte der neue Mietspiegel der LH München für Aufsehen. Nachdem bereits der Vorgänger-Mietspiegel 2017 mit unrealistisch niedrigen Durchschnittsmieten und zweifelhaften Erstellungsmethoden ungläubiges Staunen verursachte, löste der Mietspiegel 2019 bei den Mitgliedern angesichts von angeblich gesunkenen Grundmieten bei 88 % der Wohnungen durchweg Empörung aus. HAUS + GRUND MÜNCHEN analysierte in der Bayerischen Hausbesitzer-Zeitung (BHZ Ausgabe Mai 2019) die ausgewiesenen Werte und zeigte die wirklichkeitsfremden Verzerrungen im Mietspiegel detailliert auf

Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union rückte, nachdem sie bei den Mitgliedern zunächst hohe Wellen geschlagen hatte, im Jahresverlauf zunehmend in den Hintergrund

Das Thema Schönheitsreparaturen, ein Klassiker in der Rechtsberatung des Vereins, verlor weiter an Bedeutung. Viele Mietverhältnisse endeten, bevor Schönheitsreparaturen überhaupt fällig wurden. Dank regelmäßiger Berichterstattung in der BHZ und zahlreicher Seminare verfügten die Mitglieder über einen hohen Wissensstand und ein ausgeprägtes Problembewusstsein. Die Rechtsberatung zu diesem Thema wurde vor allem beim bevorstehenden Ende eines Mietverhältnisses zur eigenen Rückversicherung in Anspruch genommen. Schönheitsreparaturregelungen beinhalteten nur noch vereinzelt unwirksame starre Renovierungsfristen, weit häufiger aber Endrenovierungsklauseln sowie unzulässige Farbwahlvorgaben betreffend Farbton und Farbqualität. Das Wissen um das Urteil des Bundesgerichthofs (BGH) vom 18. März 2015, wonach eine wirksame Schönheitsreparaturklausel eine bei Mietbeginn neu renovierte Wohnung oder alternativ einen angemessenen Ausgleich hierfür verlangt, setzt sich bei den Mitgliedern zunehmend durch. Die Unwirksamkeit von Klauseln zur prozentualen Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen ist weitgehend bekannt und akzeptiert.

Zentraler und regelmäßig wiederkehrender Bestandteil der mietrechtlichen Beratung sind die Betriebskosten. Die Mitglieder benötigten rechtliche und praktische Hilfe bei der Erstellung einer formell und inhaltlich ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung. Die Fragen betrafen die Umlagefähigkeit bestimmter Kosten auf den Mieter, die Herleitung und Berechnung der von ihm zu tragenden Kosten, die einzuhaltende Abrechnungsfrist und die Folgen ihrer Überschreitung sowie die Einwendungsmöglichkeiten des Mieters. Der Verein leistete umfassende Hilfestellung bei der Anfertigung von Betriebskostenabrechnungen und führte den in diesem Zusammenhang anfallenden Schriftverkehr mit dem Mieter bzw. dem Mieterverein.

Deutlich häufiger als im Vorjahr standen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen im Fokus der Beratung. Die Fragen gingen sehr ins Detail und beschäftigten sich auch mit technischen Problemen, insbesondere beim Anlagenbau und der Verwendung unterschiedlicher Erfassungsgeräte. Teilweise waren auch schwierige Einzelfragen zu klären, z.B. zum "Wärmecontracting" und zur Abrechnung bei Anlagen mit Solarunterstützung. Ferner wurden Ersatz- und Schätzverfahren sowie ihre Voraussetzungen gemäß der Heizkostenverordnung erläutert.

Wie groß der Informationsbedarf der Mitglieder beim Thema Betriebskosten ist, zeigte das von RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner viermal abgehaltene und stets ausgebuchte Seminar "Betriebskosten in der Praxis".

Nachdem Mieterhöhungen auf Vergleichsmietenniveau (§ 558 BGB) bereits im Jahr 2018 einen der Schwerpunkte der Rechtsberatung bildeten, nahm der Beratungsbedarf im Jahr 2019 nochmals stark und sprunghaft zu. Ursache war die von Mieterorganisationen angestoßene Diskussion über die Deckelung bzw. das Einfrieren der Mieten, insbesondere auch in München. Dadurch verunsichert, führten sehr viele Vermieter Mieterhöhungen durch, darunter auch zahlreiche Vermieter, die ohne die Diskussion um einen "Mietenstopp" keine Mieterhöhung verlangt hätten.

Begleitet wurde diese Entwicklung vom Erscheinen des neuen Mietspiegels für München 2019 im März 2019. In der Annahme, der neue Mietspiegel bilde mit seinen Durchschnittsmieten den Mietenanstieg der zurückliegenden zwei Jahre mit ab, strebte eine Vielzahl der Mitglieder eine Mieterhöhung an. Der Verein unterstützte die Mitglieder bei der Berechnung der Durchschnittsmiete gemäß Mietspiegel und fertigte für sie das Mieterhöhungsverlangen in zahlenmäßig hohem Umfang an.

Nicht wenige Mitglieder mussten jedoch feststellen, dass die Durchschnittsmiete für ihre Wohnung laut Mietspiegel nicht nur nicht gestiegen, sondern gesunken sei. Dies führte zu einem weitgehenden Akzeptanzverlust auf Seiten der Mitglieder und zu einer Gefährdung der Befriedungsfunktion des Mietspiegels. Die zu diesem Thema von RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner angebotenen Seminare "Mieterhöhung/Mietminderung" waren allesamt ausgebucht.

Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) spielten in der Rechtsberatung des Vereins wie bereits im Vorjahr eine untergeordnete Rolle. Meist handelte es sich bei den baulichen Maß- nahmen der Mitglieder nicht um Modernisierungen im Sinne des § 559 BGB, sondern um nichtumlagefähige Instandhaltungsmaßnahmen.

Gleichwohl war aufgrund der zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Änderungen zu Modernisierungsmieterhöhungen ein gestiegenes Interesse der Mitglieder an diesem Thema zu verzeichnen. Im Mittelpunkt stand hier insbesondere die Absenkung des Prozentsatzes der umlagefähigen Modernisierungskosten von 11 % auf 8 %, die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur pauschalen Bestimmung ersparter fiktiver Instandsetzungskosten bei Maß- nahmen bis € 10.000,00 je Wohnung, sowie die Einführung einer Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen bei sehr niedrigen Bestandsmieten. Von den Bestimmungen, die ein „Hinausmodernisieren“ von Mietern verhindern sollen, waren die Mitglieder nicht betroffen, da sie als private Vermieter an einem guten Verhältnis zu ihren Mietern interessiert sind. Die Neuregelung von Mieterhöhungen wegen Modernisierung wurde von den Mitgliedern als unattraktiv und kompliziert empfunden. Sie führt entgegen der Absicht des Gesetzgebers dazu, dass zahlreiche Vermieter von Modernisierungsmaß- nahmen während eines bestehenden Mietverhältnisses zunehmend Abstand nehmen und diese erst nach Beendigung des Mietverhältnisses durchführen.

Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (FREIE WÄHLER)
	und stellvertretender Ministerpräsident, spricht zum Thema „Eigentum schützen – Bau- und Wohnungswirtschaft pragmatischer gestalten“

Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (FREIE WÄHLER) und stellvertretender Ministerpräsident, spricht zum Thema „Eigentum schützen – Bau- und Wohnungswirtschaft pragmatischer gestalten“

Streitigkeiten wegen Minderung der Miete gingen wie bereits im Vorjahr noch einmal deutlich zurück. Häufige Minderungsgründe waren unverändert das Auftreten von Schimmel und Feuchtigkeitsschäden, Beeinträchtigungen des Wohngebrauchs durch Wasserschäden, Lärmstörungen durch Baustellen oder durch Wohnungsnachbarn, der Ausfall der Heizungsanlage oder des Aufzugs. Zu klären war die Zulässigkeit einer Mietminderung, die Höhe der Minderungsquote sowie ihre Bemessungsgrundlage. Der Verein vertrat die Mitglieder gegenüber den Mietern und dem Mieterverein und führte hierzu den Schriftverkehr. So konnten stets konstruktive Lösungen erzielt werden. Anders als in früheren Jahren waren die von den Mietern geltend gemachten Mietminderungen nach Anlass und Umfang meist nachvollziehbar und hatten nicht den erkennbaren Zweck, eine als zu hoch empfundene Miete mittels einer unberechtigten oder überzogenen Mietminderung zu reduzieren.

Der Themenkomplex Beendigung des Mietverhältnisses hat auch 2019 weiter an Bedeutung gewonnen. Die Geltendmachung von Eigenbedarf nahm gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich zu. Die Eigenbedarfsgründe waren vielfältig. Grund war zum einen, den eigenen Kindern oder Enkeln die Gründung eines eigenen Hausstandes zu ermöglichen, was diesen aufgrund des knappen Wohnungsangebotes und des in München und Umgebung stark gestiegenen Mietpreisniveaus aus eigener Kraft nicht möglich wäre. Zum anderen waren in der Elterngeneration altersbedingte Gründe maßgeblich, z.B. weil das aktuell bewohnte Einfamilienhaus mit Garten zu arbeitsintensiv geworden war, oder weil nach dem Auszug der Kinder der Lebensmittelpunkt vom Umland wieder in die Stadt zurückverlagert werden sollte. Vielfach kündigten die erwachsenen Kinder zugunsten ihrer betagten und pflegebedürftigen Eltern wegen Eigenbedarfs, weil sie diese in ihrer Nähe besser versorgt wissen wollten. In vielen Fällen wurde nach dem erstmaligen Erwerb einer Immobilie Eigenbedarf für sich selbst geltend gemacht, um künftig die hohe Miete nicht mehr bezahlen zu müssen. Der Verein informierte die Mitglieder ausführlich über die formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein wirksames Kündigungsschreiben.

Zahlreiche Mitglieder legten Wert darauf, das Kündigungsschreiben selbst anzufertigen und legten ihren Entwurf vor Absendung an den Mieter zur Durchsicht und Korrektur vor.

In vielen Fällen fertigte die Rechtsabteilung auch das gesamte Kündigungsschreiben an. Um einen Räumungsrechtsstreit und das damit verbundene Prozessrisiko zu vermeiden, handelte der Verein für die Mitglieder vielfach Aufhebungsvereinbarungen zur einvernehmlichen Beendigung des Mietverhältnisses aus und übernahm umfassend den Schriftverkehr mit der Gegenseite.

genseite. Weiterer häufiger, jedoch zahlenmäßig rückläufiger Kündigungsgrund war der Verzug mit der Mietzahlung, sowie die unerlaubte Untervermietung der Wohnung an Feriengäste. Kündigungen wegen wiederholt verspäteter Mietzahlung spielten in der Beratung kaum eine Rolle.

Vereinzelt waren Parteiänderungsvereinbarungen zu erstellen, wenn einer oder sämtliche Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheiden und ein neuer Mieter in das Mietverhältnis eintreten sollte. Die familienrechtliche Zuweisung einer von beiden Ehegatten gemieteten Wohnung an einen der Ehegatten im Rahmen der Scheidung spielte unverändert kaum eine Rolle.

Regelmäßig war die Abrechnung der Mietkaution Gegenstand der Beratung. Sie konzentrierte sich auf die Abrechnungsfrist, die Abgrenzung bloßer Abnutzungsspuren von Beschädigungen, die Bestimmung der Höhe von Schadensersatzansprüchen und deren Verjährung sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung. Regelmäßig musste darauf hingewiesen werden, dass ein Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung ein Verschulden des Mieters voraussetze, Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (FREIE WÄHLER) und stellvertretender Ministerpräsident, spricht zum Thema "Eigentum schützen – Bau- und Wohnungswirtschaft pragmatischer gestalten"Geschäftsbericht 2019 | haus + grund münchen 5 und dass beim Ersatz von Gegenständen gegebenenfalls ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen sei. Das Angebot des Vereins, den Zustand bei Mietende durch Architektin Andrea Lange in einem professionell erstellten Abnahmeprotokoll dokumentieren zu lassen, nahmen die Mitglieder im Bedarfsfall gerne an.

Überraschend vielen Mitgliedern war die Kürze der – sechsmonatigen – Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche nicht bekannt. Hier war auf die Möglichkeit hinzuweisen, den Eintritt der Verjährung durch rechtzeitige Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides oder Erhebung einer Zahlungsklage bei Gericht zu verhindern. Je nach Art der geleisteten Mietkaution, d.h. Barkaution, verpfändetes Sparbuch des Mieters oder Bankbürgschaft, wurden die Mitglieder hinsichtlich des konkreten Vorgehens zur Inanspruchnahme der Kaution beraten.

Hierbei war auch über ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Vermieters wegen einer zu erwartenden Betriebskostennachzahlung, deren Höhe erst nach Ablauf der Kautionsabrechnungsfrist beziffert werden kann, aufzuklären.

Langanhaltender Applaus für Hubert Aiwanger

Langanhaltender Applaus für Hubert Aiwanger

Die Vermietung von Geschäftsraum verlor in der Rechtsberatung des Vereins gegenüber dem Vorjahr zahlenmäßig an Bedeutung. Im Mittelpunkt standen die verschiedenen Möglichkeiten, die Laufzeit des Mietvertrages zu gestalten, und ihre Auswirkungen auf die dann geeigneten Instrumente zur Anpassung der Miethöhe. Besonderer Beratungsbedarf bestand in Bezug auf den Inhalt und die Funktionsweise von Wertsicherungsklauseln sowie die damit einhergehende Ausgestaltung des Mietvertrages. Mieterhöhungsschreiben auf Grundlage einer vereinbarten Wertsicherungsklausel wurden von den Mitgliedern anders als im Vorjahr kaum nachgefragt. Aufgezeigt wurden ferner die Möglichkeiten, die dem Vermieter obliegende Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung auf den Mieter zu übertragen.

Bei bestehenden Mietverhältnissen war Grund für Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien häufig der Wunsch des Mieters, einen befristeten, nicht ordentlich kündbaren Mietvertrag vorzeitig zu beenden, oder die Mieträume vertragswidrig unterzuvermieten. Außerordentliche fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzugs oder Mieterinsolvenzen spielten kaum eine Rolle.

Fragen zum Maklerrecht wurden wie in den Vorjahren lediglich vereinzelt gestellt. Das zum 1. Juni 2015 eingeführte "Bestellerprinzip" bei der Vermietung von Wohnraum hat sich im Bewusstsein der Mitglieder mittlerweile etabliert. Viele sind deshalb dazu übergegangen, die Mietersuche und den Abschluss des Mietvertrages selbst in die Hand zu nehmen

Vereinzelt waren Maklerverträge zu prü- fen. Die Fragen betrafen insbesondere die Höhe und Fälligkeit der Maklerprovision, die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und die möglichen Folgen ihrer Nichtbeachtung, sowie die formelle und inhaltliche Wirksamkeit von Reservierungsvereinbarungen. Das Verbraucherwiderrufsrecht bei Maklerverträgen wurde nur in Einzelfällen angesprochen.

Für kurzzeitige Verunsicherung bei den Mitgliedern sorgte der – aufgegebene – Vorschlag, auch bei Veräußerung einer Immobilie das Bestellerprinzip allein zulasten des Verkäufers einzuführen, um dem Käufer den Erwerb eigenen Wohneigentums zu erleichtern.

Die auch 2019 sehr hohe Zahl in den Verein neu eingetretener Mitglieder sorgte im Wohnungseigentumsrecht für anhaltend hohen Beratungsbedarf. Meist hatten diese gerade erstmals Wohnungseigentum erworben oder geerbt.

Hier stand der Informationsbedarf der Mitglieder zur Funktionsweise und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Vordergrund. Dem trug der Verein mit zusätzlichen, intensiv besuchten Seminarveranstaltungen zum Wohnungseigentumsrecht Rechnung.

Klassische Beratungsthemen waren unverändert die Prüfung von Jahresabrechnungen auf ihre inhaltliche und formelle Ordnungsmäßigkeit, die Verwendung des richtigen Verteilerschlüssels, der Vermö- gensstatus der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Höhe der Instandhaltungsrücklage. Im Rahmen der Prüfung der Zuständigkeit für Instandsetzungsmaßnahmen war das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum abzugrenzen. Beraten wurde ferner zur Kostenverteilung bei Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum und zur Möglichkeit, für den Einzelfall die Kosten bestimmten Eigentümern individuell zuzuweisen. Zu klären waren weiter die Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei der Beschlussfassung zu Instandsetzungsmaßnahmen, modernisierenden Instandsetzungen, Modernisierungsmaß- nahmen und baulichen Veränderungen. Beratungsbedarf bestand zudem im Hinblick auf die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer, um den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern. Auffällig war in diesem Zusammenhang, dass auch bei notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum die Wohnungseigentümer diese vermehrt mit Mehrheitsbeschluss verweigerten und das Mitglied darauf verwiesen war, den Anspruch auf Instandsetzung auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

In zunehmendem Maß waren Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander zu beobachten. Anlass waren zum einen Lärmstörungen aus regulär oder an Touristen vermieteten Wohnungen. Zum anderen beschwerten sich Eigentümer über eine gemäß der Teilungserklärung bestimmungswidrige Nutzung von Wohnungen oder Geschäftsräumen und die damit verbundenen Lärm- oder Geruchsimmissionen. Zunehmend kam es hier zu Unterlassungsklagen vor Gericht.

Die Mitglieder zeigten großes Interesse an der Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht. Sie nahmen häufig bereits vor einer anstehenden Wohnungseigentü- merversammlung die Rechtsberatung des Vereins in Anspruch.

Sie informierten sich über die Rechtslage zu einzelnen Tagesordnungspunkten, fragten nach Empfehlungen zum Verhalten bei der Abstimmung und nach erfolgter Beschlussfassung. Diese Informationsmöglichkeiten nutzten auch zahlreiche Hausverwaltungen.

Gleichwohl äußerten die Mitglieder – auf hohem zahlenmäßigem Niveau – in steigendem Maß starke Unzufriedenheit mit ihrer Hausverwaltung. Kritikpunkte sind hauptsächlich die mangelhafte oder gänzlich nicht stattfindende Kommunikation mit den Eigentümern bei berechtigten Anliegen, oftmals erst am Jahresende vorgelegte Jahresabrechnungen, die unzureichende Vorabinformation der Eigentümer auch bei umfangreichen Sanierungsmaß- nahmen und die Nichtausführung gefasster Beschlüsse. Häufiger als noch im Vorjahr kam es zu einem vorzeitigen Wechsel der Hausverwaltung bereits nach ein oder zwei Jahren.

Die für 2020 erwartete Reform des Wohnungseigentumsrechts wurde von den Mitgliedern kaum thematisiert. Die staatliche Förderung der Elektromobilität warf jedoch bereits Fragen auf, z.B. mit welcher Mehrheit eine Ladestation für Elektroautos beschlossen werden kann und ob es einen Anspruch auf Erlaubnis hierzu gebe.

Im Einkommensteuerrecht lagen die Beratungsschwerpunkte unverändert bei der Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage bei Neuerwerb einer Immobilie, der Ermittlung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten in Abgrenzung zu den so genannten anschaffungsnahen Aufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten, sowie bei Miet- und Darlehensverträgen mit nahen Angehörigen.

Im Rahmen der Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage zeigte sich, dass die Finanzverwaltung von ihrem starren Berechnungsschema, den Grund- und Boden-Anteil und das aufstehende Gebäude im pauschalierten Sachwertverfahren zu ermitteln, nicht abweicht. Dies führt in der Regel zu geringen Gebäudewerten und einer sehr niedrigen Abschreibung. Um für seine Mitglieder bessere Ergebnisse zu erzielen, war zusätzlich zu einer intensiven Beratung eine genaue Überprüfung der betreffenden Immobilie erforderlich. Meist konnte der Verein dadurch gute Ergebnisse für seine Mitglieder erreichen.

Ebenso stark nachgefragt waren die Ermittlung der 15 %-Grenze bei anschaffungsnahen Aufwendungen, d.h. bei Aufwendungen, die innerhalb einer Dreijahresfrist ab Erwerb der Immobilie anfallen, sowie die Ermittlung der so genannten nachträglichen Herstellungskosten bei umfassenden Modernisierungen. Die Ermittlung der nachträglichen Herstellungskosten bei Instandhaltungs- und Sanierungsfällen erforderte umfassende Berechnungen zu den getätigten Investitionen sowie eine dezidierte Einordnung der einzelnen Gewerke.

Weiterer Beratungsschwerpunkt waren Verträge mit nahen Angehörigen. Im Mittelpunkt stand die 66 %-Grenze der orts- üblichen Miete. Mit den Finanzämtern wurde hierzu umfangreiche Korrespondenz geführt, da sie die ihnen vorliegenden Vergleichsmieten anderer Steuerpflichtiger als ortsübliche Mieten ansetzen. Hier musste das Finanzamt zugunsten der Mitglieder von der Anwendbarkeit des Mietspiegels überzeugt werden.

Fragen zum gewerblichen Grundstückshandel und zur Ermittlung von Spekulationsgewinnen bei Veräußerung einer Immobilie traten in den Hintergrund.Das Thema "Haushaltsnahe Dienstleistungen" war wie im Vorjahr von geringer Relevanz.

Das Thema "Haushaltsnahe Dienstleistungen" war wie im Vorjahr von geringer Relevanz.

Anders als 2018 spielte die Grunderwerbsteuer in der Beratung keine Rolle.

Das Umsatzsteuerrecht bei Vermietung und Verpachtung gewann gegenüber dem Vorjahr an Bedeutung, insbesondere beim Verkauf gewerblich genutzter Immobilien. Hier wurde im Bereich der Umsatzsteuer bezüglich der Kaufvertragsgestaltung umfassend beraten.

Fragen zur Zweitwohnungsteuer spielten im Jahr 2019 zahlenmäßig kaum eine Rolle. Sie betrafen vor allem den Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei geringfügigem Einkommen sowie die Nutzung von Wohnungen naher Angehöriger.

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht stellte unverändert einen weiteren Beratungsschwerpunkt dar. Besonders stark genutzt wurde das Angebot an die Mitglieder, die Immobilienbewertung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vorzunehmen. Umfassender Beratungsbedarf bestand ferner zu den Themen Schenkung zu Lebzeiten sowie zur vorweggenommenen Erbfolge und deren Gestaltung. In der Rechtsberatung wurden mit den Mitgliedern verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und mit Zahlen hinterlegt. Es erfolgten ausführliche Alternativberechnungen sowie die Erarbeitung von Gesamtkonzepten zur Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation. In Anbetracht der hohen Werte der Immobilien bei der Bewertung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht wird der schon bisher anhaltend hohe Beratungsbedarf weiter zunehmen.

Weiteres Beratungsfeld war auch 2019 das Erbrecht. Die Fragen der Mitglieder betrafen hinsichtlich ihres Immobilienbesitzes vor allem die Erstellung eines Testaments sowie den Themenbereich Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Die Beratung von Erbengemeinschaften als Immobilieneigentümer gewann weiter an Bedeutung. Im Mittelpunkt standen hier Fragen zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen, die damit zusammenhängenden Fragen zur Stimmenmehrheit und Beschlussfassung sowie die Auseinandersetzung einer über Immobilieneigentum verfügenden Erbengemeinschaft.

Aufgrund anhaltend niedriger Darlehenszinsen und mangels anderweitiger attraktiver Anlagemöglichkeiten investierten auch 2019 viele Mitglieder trotz weiter stark gestiegener Kaufpreise in Immobilien. Dies führte im privaten Baurecht zu einem unverändert hohen Beratungsbedarf. Es waren zahlreiche Bauträgerverträ- ge auf etwaige Fallstricke hin zu prüfen. Die Fragen der Mitglieder betrafen insbesondere mangelhafte Handwerkerleistungen und die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, das Leistungsverweigerungsrecht gegenüber der Werklohnforderung des Handwerkers sowie die Wirksamkeit von Abnahmeklauseln für das Gemeinschaftseigentum bei einer Wohnungseigentumsanlage und die Folgen für den Beginn von Verjährungsfristen. Bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum waren die Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Wohnungskäufer und der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher voneinander abzugrenzen. Hier wurden die Handlungsmöglichkeiten der Käufer aufgezeigt und deren Risiken besprochen, z.B. der Rückbehalt der letzten Kaufpreisrate oder die Durchsetzung des Rechts auf Eintragung ins Grundbuch trotz des Rückbehalts von Kaufpreisraten. Ferner waren die Rechte des Käufers bei lediglich optischen, d.h. nicht funktionalen Mängeln im Sondereigentum, deren Beseitigung mit verhältnismäßigem Aufwand ungewiss ist, zu erörtern.

Weitere Themen in der Rechtsberatung waren die Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Wirksamkeit von die Mindestgebühren der HOAI unterschreitenden Architektenverträgen, die Neuregelung des privaten Bau- und Architektenrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie die Einführung des Verbraucherbauvertrages mit Widerrufsrecht.

Großer Festsaal im Löwenbräukeller bis auf den letzten Platz besetzt

Großer Festsaal im Löwenbräukeller bis auf den letzten Platz besetzt

Das Themenspektrum im öffentlichen Baurecht war traditionell breit gefächert. Meist anlässlich eines auf dem Nachbargrundstück geplanten Bauvorhabens informierten sich die Mitglieder über ihre rechtlichen Möglichkeiten, auf dieses Einfluss zu nehmen, über die Bedeutung der Nachbarunterschrift sowie die Einhaltung von Abstandsflächen bzw. deren Übernahme. Ferner wurde aufgezeigt, wann Gebäude von vorgeschriebenen Abstandsflächen ausgenommen sind und ob diese "Privilegierung" änderbar ist.

Unter dem Stichwort "Baugenehmigungsverfahren" wurde der Unterschied zwischen Verfahrensfreiheit und Genehmigungsfreiheit, der Prüfungsumfang und die Wirkung der Baugenehmigung sowie die Folgen des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens erklärt. Beratungsgegenstand waren auch die Möglichkeiten der Anfechtung einer dem Grundstücksnachbarn erteilten Baugenehmigung sowie ein möglicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde bei Verletzung nachbarschützender Normen.

Die Erhaltungssatzungen der Stadt München und die "Verschärfung" im Jahr 2014 und aktuell 2019, insbesondere die Genehmigungspflicht für bestimmte bauliche Maßnahmen, der Genehmigungsvorbehalt für die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen, das Vorkaufsrecht der Stadt sowie die nochmals verschärfte Abwendungserkärung des Käufers sorgten bei den Mitgliedern für große Verunsicherung und Ärger. Hier bestand erheblicher Beratungsbedarf über die rechtlichen Folgen einer Erhaltungssatzung für Hauseigentümer und Kaufinteressenten. Die BHZ berichtete hierüber in einer fünfteiligen Beitragsreihe.

Im Zuge der vielerorts stattfindenden Nachverdichtung bildete das Abstandsflä- chenrecht, das seit 1. September 2018 wieder Gegenstand der behördlichen Prüfung auch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist, einen deutlichen Schwerpunkt. Zu erörtern war hier nicht nur, ob Abstandsflächen eingehalten werden, sondern auch ob es ein Recht auf "Sozialabstand" gibt und wann Gebäude von vorgeschriebenen Abstandsflächen ausgenommen sind und ob diese "Privilegierung" änderbar ist.

Weitere Themen waren:

  • der Ausgleichsbetrag gemäß § 154 des Baugesetzbuches (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die Auslegung dieser Vorschrift, die Berechnungsgrundsätze sowie das Angebot der Stadt München, bei Verzicht des Eigentümers auf Anfechtung des Beitragsbescheides einen "Nachlass" zu gewähren
  • die Änderung der Nutzung als Wohnung in gewerbliche Nutzung, die Erforderlichkeit einer Zweckentfremdungsgenehmigung und ihre Voraussetzungen sowie die bauordnungsrechtlichen Folgen der Nutzungsänderung, insbesondere die Stellplatzablöse
  • mögliche Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot, z.B. durch Umnutzung der Wohnung als Ferienwohnung, die Vermietung an "Medizintouristen" oder durch längeren Leerstand, z.B. durch verzögerte Umbauarbeiten
  • die Erfordernisse des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren, insbesondere "zweiter Rettungsweg" und nachträgliche Brandschutzauflagen außerhalb eines Genehmigungsverfahrens unter Durchbrechung des Bestandsschutzes
  • kommunales Abgabenrecht, Beitragssatzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Kommunalabgabengesetz (KAG), die Beitragsbemessungsgrundsätze sowie die Möglichkeiten, Beitragsbescheide anzufechten
  • die Abgrenzung zwischen Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen, da letztgenannte aufgrund einer – rückwirkenden – Gesetzesänderung ab 1.1.2018 nicht mehr erhoben werden dürfen
  • verwaltungsgerichtliche Klageverfahren bzw. einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 123 VwGO
  • die Aufforderung zur Dichtigkeitsprü- fung gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt München
  • die nachträgliche Genehmigung von "Schwarzbauten"
  • der baurechtliche Bestandsschutz sowie das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
  • Fragen zur – grundsätzlich nicht mehr genehmigungspflichtigen – Grundstücksteilung und ihren mitunter gravierenden Folgen bei ungünstiger Aufteilungslinie

Die bautechnische Beratung des Vereins wurde auch 2019 von den Mitgliedern intensiv genutzt. Fragen zu geplanten baulichen Veränderungen sowie beabsichtigten Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bewegten sich zahlenmäßig auf dem Niveau des Vorjahres, wohingegen Nutzungsänderungen geringfügig und die Aufteilung in Wohnungseigentum deutlich öfter angesprochen wurden.

Leistungen von Bauträgern sowie von Planern und Sachverständigen waren auf unverändert niedrigem zahlenmäßigem Niveau Gegenstand der Beratung. Fragen zu mangelhaften Handwerkerleistungen und die Prüfung der zugehörigen Rechnungen waren rückläufig. Bau- und Feuchtigkeitsschäden sowie Schallschutzmängel in Wohnanlagen spielten in der Beratung kaum eine Rolle. Fragen zum beabsichtigten Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger, zu behördlichen Auflagen und zur Feuerbeschau nahmen leicht zu. Die Beratungen zu einer von einem Nachbarn vorgelegten Genehmigungsplanung bzw. zu auf dem Nachbargrundstück ausgeführten Baumaßnahmen bewegten sich zahlenmäßig auf dem Niveau des Vorjahres. Die Berechnung der Wohnfläche wurde nur vereinzelt thematisiert.

Jahreshauptversammlung

Hauptthema der am Abend des 30.4.2019 abgehaltenen Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN waren die Haltung und die Pläne der neu gewählten Bayerischen Staatsregierung zum Schutz der Eigentümer und Vermieter. In seinem Vortrag "Eigentum schützen – Bau- und Wohnungswirtschaft pragmatischer gestalten" bekannte sich Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, und stellvertretender Ministerpräsident, zur Bedeutung des Eigentums. Vor dem Hintergrund der Debatte um eine mögliche Enteignung von Großvermietern, sprach er sich strikt gegen Enteignungen aus. Es sei falsch, wenn Immobilieneigentümer keinen marktgerechten und kostendeckenden Mietpreis verlangen dürften.

Unter solchen Bedingungen sei kein Eigentümer mehr bereit, seine Mietwohnungen zu sanieren oder neue zu bauen. Mit derartigen Forderungen schadeten die Mieter ihren Interessen massiv. Investitionen in den Wohnungsbau müssten vielmehr attraktiver werden. Die immer grö- ßer werdende Zahl einzuhaltender Vorschriften treibe hingegen die Kosten in die Höhe. Wer sein Immobilieneigentum energetisch saniere, müsse angesichts der notwendigen Kosten auch eine Miete in entsprechender Höhe verlangen dürfen. Es gebe keinen Anspruch von Mietern auf billigen Wohnraum auf modernstem Stand.

Aiwanger hob ferner die u.a. auf Drängen der FREIEN WÄHLER beschlossene Abschaffung der Straßenausbaubeitragsatzung des Freistaates Bayern hervor. Da die Straßen der Allgemeinheit gehörten, sei es eine Selbstverständlichkeit, dass der Straßenunterhalt nicht nur von den Eigentümern der anliegenden Grundstü- cke, sondern von allen Steuerzahlern finanziert werde. Der Wegfall des Beitragsaufkommens für die Städte und Gemeinden in Höhe von circa € 62 Millionen werde jetzt mit pauschal € 120 Millionen aus dem Staatshaushalt ausgeglichen. Die Kommunen müssten künftig nicht mehr mit Eigentümern über die Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden streiten. Auch Mieter profitierten hiervon, denn für Vermieter bestehe kein Grund mehr, den Straßenausbaubeitrag, obwohl gesetzlich nicht möglich, "über die Hintertür" auf die Miete umzulegen.

Eine weitere Neuerung betreffe Ersterschließungsbeiträge für alte, gegenüber den Anliegern nicht abgerechnete Straßen. Künftig sei es den Kommunen zwar weiterhin möglich, diese Kosten gegenüber den Eigentümern geltend zu machen. Sie könnten hierzu aber nicht mehr gezwungen werden. Ein Verbot für Kommunen, Ersterschließungsbeiträge beim Bürger einzutreiben, sei aufgrund des Risikos von Schadensersatzforderungen der Städte und Gemeinden gegen den Freistaat Bayern in unkalkulierbarer Höhe keine Option gewesen. Im Hinblick auf die Neuregelung der Grundsteuer bekräftigte Aiwanger, eine eigentumsfeindliche Regelung des Bundes verhindern zu wollen. Die Bayerische Staatsregierung bevorzuge ein einfaches, einkommensneutrales Modell, das regionale Gegebenheiten berücksichtige.

Entschieden sprach sich Aiwanger für die Abschaffung der Erbschaftsteuer aus. Die Politik sei hierzu jedoch noch nicht bereit. Ein erster Schritt sei z.B. eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Als Minimum seien höhere Freibeträge anzustreben. Es sei nicht eine Enteignung durch die Hintertür, sondern "durch den Vordereingang", wenn eine Immobilie einen Wert von mehreren Millionen Euro habe, aber renovierungsbedürftig sei, und die Erben sie nicht selbst nutzen könnten. Aiwanger empfahl jungen Menschen, in eigenes Wohneigentum zu investieren. Die Bereitschaft hierzu sei aufgrund der hohen Belastungen über Jahrzehnte hinweg und der immensen finanziellen Belastung der Erbengeneration in Gestalt der Erbschaftsteuer jedoch nicht sehr hoch.

Ferner forderte der Bayerische Wirtschaftsminister eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungen. Sie sei aktuell deutlich zu niedrig. Das Volksbegehren des Mietervereins zu einem Mietenstopp, durch den die Umlage dieser Kosten auf die Miete verhindert werden solle, sei geradezu widersinnig. Kritisch setzte sich Aiwanger auch mit dem so genannten Flächenfraß auseinander, der hauptsächlich den Bau von Wohnraum betreffe. Wer bezahlbare Mieten wolle, müsse zwar auch den Bau von mehr Wohnungen akzeptieren. Allerdings sei die Frage berechtigt, ob die Grundstücksparzellen nicht auch kleiner als bisher sein könnten, oder ob die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen nicht bauherrenfreundlicher werden sollte, um z.B. den Ausbau von Dachgeschossen zu ermöglichen.

Im Hinblick auf die Herausforderungen der Energiewende beabsichtige die Bayerische Staatsregierung, ein Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen aufzulegen. Anlagen bis zu 30 KW Leistung sollen ohne Abführung einer EEG-Umlage betrieben werden können. Ferner solle die vergünstigte Weitergabe des durch eine eigene Photovoltaik-Anlage erzeugten Stroms an die Mieter möglich werden. Schließlich sei geplant, die Umstellung der Heizung auf ein Blockheizkraftwerk und Kraftwärmekopplung für Eigentümer attraktiver zu machen.

Handlungsbedarf bestehe zudem bei der ober- und unterirdischen Infrastruktur. Am Beispiel Kanalisation wies Aiwanger auf umfangreichen Sanierungsbedarf hin und warnte vor erheblichen Kosten, die auf die Eigentümer zukämen. Der Staat müsse diese Kosten abfedern. Es obliege nämlich den Kommunen, die Bausubstanz zu erhalten, um die Eigentümer nicht übermäßig mit Erhaltungskosten zu belasten. Abschließend bekräftigte der Bayerische Wirtschaftsminister, es sei die Aufgabe des Staates, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Eigentümer auch weiterhin in ihrem Eigentum wohnen und dieses angemessen nutzen können.

In der anschließend abgehaltenen turnusmäßigen Neuwahl des Vorstandes des Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V. bestätigten die Mitglieder den Vorsitzenden des Vereins, RA Rudolf Stürzer, einstimmig im Amt. Zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins wurde einstimmig RAin Birgit Noack gewählt. Sie tritt damit die Nachfolge von RA Michael Koch an, der für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung stand.

RA Michael Koch als stellvertretender Vorsitzender verabschiedet

RA Michael Koch als stellvertretender Vorsitzender verabschiedet

Fachseminare 2019

  • Seminar "Betriebskosten in der Praxis" am 21.5.2019, 4.7.2019, 7.11.2019 und am 28.11.2019 Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner
  • Seminar "Mietminderung & Mieterhö- hung" am 9.5.2019 und am 14.11. 2019 Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner
  • Seminar "Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen", Tipps für Vermieter/Verwalter von Wohn- und Geschäftsraummietobjekten am 7.5.2019 und am 5.11.2019 Referent: RA Detlef L. Sterns
  • Seminar "Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen", Praxistipps für Vermieter/Verwalter von Wohn- und Geschäftsraummietobjekten" am 3.6.2019, 24.9.2019 und am 9.12.2019 Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann
  • Seminar "Nachbarschaftsrecht", Praxistipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Wohnungseigentumsanlagen am 28.5.2019, 19.9.2019 und am 10.12.2019 Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann
  • Seminar "Was Immobilieneigentümer wissen sollten", Praxistipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohnund Gewerbeimmobilien und Wohnungseigentumsanlagen am 23.5.2019 und am 26.9.2019 Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann
  • Seminar "Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger und Profis mit aktueller Rechtsprechung" am 11.4.2019 und am 30.9.2019 Referent: RA Detlef L. Sterns
  • Seminar "Aktuelle Rechtsprechung zum WEG" am 12.11.2019 Referent: RA Detlef L. Sterns
  • Seminar "Schimmelpilz in Innenräumen" am 24.1.2019 Referent: Dipl.-Ing. Univ. Architekt Matthias Kraus
  • Seminar "Datenschutz im Mietrecht" am 30.4.2019 und am 26.11.2019 Referent: RA Dr. Ralf Heydrich

RAin Birgit Noack einstimmig zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt

RAin Birgit Noack einstimmig zur neuen stellvertretenden Vorsitzenden gewählt

Abendseminare

der Referentin RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer:
  • Seminar "Erben und Vererben" am 29.1.2019
  • Seminar "Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung" am 26.2.2019
  • Seminar "Bewertung von Immobilien in Erb- und Schenkungsfällen" am 25.3. 2019
  • Seminar "convocat spezial: Die Familiengesellschaft" am 9.4.2019
  • Seminar "Bewertung von Immobilien in Erb- und Schenkungsfällen" am 21.5. 2019
  • Seminar "Der Übergabevertrag – richtig an die nächste Generation übergeben" am 4.6.2019
  • Seminar "Erben und Vererben" am 23.7.2019
  • Seminar "Bewertung von Immobilien in Erb- und Schenkungsfällen" am 24.9. 2019
  • Seminar "convocat spezial: Die Familiengesellschaft" am 22.10.2019
  • Seminar "Bewertung von Immobilien in Erb- und Schenkungsfällen" am 26.11. 2019
  • Seminar "Der Übergabevertrag – richtig an die nächste Generation übergeben" am 10.12.2019

Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit

  • Presse, Rundfunk und Fernsehen berichteten ausführlich über die Jahreshauptversammlung am 30. April 2019, auf der Herr Hubert Aiwanger, Bayerischer Wirtschaftsminister, stellvertretender Ministerpräsident und Vorsitzender der FREIEN WÄHLER referierte.
  • Sämtliche Münchener Tageszeitungen berichteten über die erneute Auszeichnung des Vereins als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.
  • Bei der turnusmäßig stattfindenden Arbeitsgruppe der Landeshauptstadt München "Ein Blick in die Zukunft und auf aktuelle Entwicklungen" war der Verein durch RA Bernhard Stocker vertreten.
  • Bei der Münchner Wirtschaftstafel von MdL a. D. Heinrich Traublinger, zu der sich Vertreter von führenden Wirtschaftsunternehmen und Verbänden turnusmäßig zu einem Informationsund Gedankenaustausch treffen, war der Verein durch RA Rudolf Stürzer vertreten.
  • Fachseminare des Vereins zu mietund steuerrechtlichen Fragen, die auch von Nichtmitgliedern besucht werden können, mussten wegen der großen Nachfrage von den Referenten des Vereins mehrmals wiederholt werden
  • In mehreren Münchner Tageszeitungen, in Stadtteilblättern sowie bei regionalen Rundfunk- und Fernsehsendern wurden zahlreiche Spots, Inserate und Anzeigen geschaltet.
  • Die Zeitschrift Capital veröffentlicht monatlich auf dem Deckblatt eine Anzeige mit Informationen über die Dienstleistungen des Vereins.
  • Der Immobilienteil der Münchner Wochenanzeiger veröffentlichte unter der Rubrik „Die Expertenrunde“ regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Rechtsfragen.
  • Die Wochenzeitung Hallo veröffentlichte regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Themen.
  • In zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen konnte der Verein die Interessen und Belange der Mitglieder nachhaltig zum Ausdruck bringen.
  • Presse, Rundfunk und Fernsehen zeigten reges Interesse an der Meinung des Vereins zu den verschiedensten Themen. Dementsprechend nahmen Vorstand und Mitarbeiter in zahlreichen Interviews und Stellungnahmen die Gelegenheit wahr, der Öffentlichkeit die Auffassung des Vereins zu vermitteln.

Im Einzelnen:

2.1.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Martin Sauer zur Frage, ob der Vermieter zur Kündigung wegen Eigenbedarfs berechtigt ist, wenn er die vermietete Wohnung nur gelegentlich als Zweit- oder Ferienwohnung nutzen will.

4.1.: RA Martin Sauer erläutert in der Süddeutschen Zeitung, wann der Eigentümer eines Baumes für Schäden haftet, die durch Umstürzen des Baumes, z.B. aufgrund eines Sturms entstanden sind.

7.1.: SAT 1 Bayern sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Problematik von hohen Schneelasten auf Hausdächern. Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

8.1.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Abendschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

9.1.: Münchner Merkur und tz berichten über die Erfahrung von HAUS + GRUND MÜNCHEN, dass in München und Umgebung immer mehr Mietshäuser in Familienbesitz von den Erben aufgrund der drastisch gestiegenen Erbschaftsteuer verkauft werden müssen. RA Rudolf Stürzer nimmt Stellung zu den sich daraus für die Mieter ergebenden Nachteilen und erläutert, was Eigentümer bei der vorzeitigen Übertragung einer Immobilie auf die nächste Generation beachten sollten.

RA Martin Sauer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob der Vermieter verlangen kann, dass die Miete spä- testens am dritten Werktag des Monats auf seinem Konto eingegangen sein muss.

11.1.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, was bei drohenden Dachlawinen veranlasst werden sollte.

16.1.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Martin Sauer zur Frage, ob der Vermieter zur Kündigung berechtigt ist, wenn er vom Mieter leichtfertig einer Straftat, z.B. des Hausfriedensbruchs, bezichtigt wird.

17.1.: RA Rudolf Stürzer kritisiert in der Sendung quer des Bayerischen Fernsehens, dass die drastisch gestiegene Erbschaftsteuer den privaten Mietshausbesitz ruiniert und Eigentümer dadurch immer häufiger zum Verkauf an gewerbliche Investoren gezwungen werden. Ferner erläutert RA Rudolf Stürzer wie Staat und Fiskus an hohen Mieten und Preisen kräftig mitverdienen.

Im Münchner Merkur nimmt RA Rudolf Stürzer Stellung zum Thema Nachverdichtung und erläutert, warum dadurch die Bodenpreise noch weiter in die Höhe getrieben werden.

18.1.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ welche konkreten Vereinbarungen u.a. bezüglich der Instandhaltung getroffen werden sollten, wenn ein Haus bzw. eine Wohnung unter Vorbehalt des Nießbrauchs an die Kinder überlassen wird.

Ferner erläutert RA Rudolf Stürzer, wie sich Eigentümer verhalten sollten, wenn sich Mieter über den unfreundlichen Umgangston der beauftragten Hausverwaltung beschweren.

23.1.: Die Wochenzeitung Hallo ver- öffentlicht ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, ob bei möbliert vermieteten Wohnungen nur ein eingeschränkter Mieterschutz gilt.

25.1.: Der Immostar berichtet über den Besuch der chinesischen Wohnungsbauministerin Yang Jiayan mit 21 hochrangigen Delegierten aus Politik und Wirtschaft bei HAUS + GRUND MÜNCHEN. RAin Birgit Noack erläutert im Immostar die Änderungen im Mietrecht nach dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen Mietrechtsanpassungsgesetz.

RAin Kathrin Gerber erläutert in der Süddeutschen Zeitung, wie nach der Übertragung einer Immobilie unter dem Vorbehalt eines Nießbrauchs bzw. eines Wohnrechts die Lasten der Immobilie zwischen Eigentümer und Nießbrauchs- bzw. Wohnberechtigten verteilt werden.

RA Rudolf Stürzer erläutert in der tzSerie „Bürgeranwalt“, ob Hecken auf Verlangen des Nachbarn auch im Winter geschnitten werden müssen und nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen überhaupt geschnitten werden dürfen.

28.1.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Besuch der chinesischen Wohnungsbauministerin Yang Jiayan mit 21 hochrangigen Delegierten aus Politik und Wirtschaft bei HAUS + GRUND MÜNCHEN.

29.1.: RA Rudolf Stürzer widerspricht im Münchner Merkur und der tz der Auffassung des Münchner Mietervereins, wonach Mietwucher bereits dann vorliege, wenn die Miete um 50 % über den Mietspiegel liegt.

30.1.: RA Rudolf Stürzer kritisiert im Münchner Merkur und der tz die steuerrechtliche Regelung, wonach die Finanzämter Werbungskosten z.B. für Reparaturen und Zinsen nur anteilig anerkennen müssen, wenn der Vermieter vom Mieter weniger als 66 % der ortsüblichen Miete verlangt.

RAin Birgit Noack erläutert in der Wochenzeitung Hallo die Änderungen im Mietrecht nach dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen Mietrechtsanpassungsgesetz. Ferner berichtet Hallo über den Besuch der chinesischen Wohnungsbauministerin Yang Jiayan mit 21 hochrangigen Delegierten aus Politik und Wirtschaft bei HAUS + GRUND MÜNCHEN.

Die Münchner Wochenanzeiger ver- öffentlichen ein Interview mit RAin Melanie Sterns-Kolbeck zur Frage, wer bei einem Verwalterwechsel die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft erstellen muss.

1.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, wer für Schäden durch Dachlawinen haftet.

6.2.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Simon Koch zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft die Beseitigung eines großen Gartenhauses mit auffälligem Anstrich verlangen könne, das ein Wohnungseigentümer auf seiner Sondernutzungsfläche errichtet hat.

8.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, ob bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Eigentümerversammlung einen Wechsel des Telefonanbieters auch gegen den Willen von einzelnen Eigentümern beschließen kann. Ferner nimmt RA Rudolf Stürzer Stellung zur Frage, was Eigentümer von Gebäuden im Außenbereich bei größeren Sanierungsmaßnahmen beachten sollten

13.2.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Andrea Nasemann zum Einsichtsrecht des Mieters in die einer Betriebskostenabrechnung zugrundeliegenden Rechnungen und Belege.

20.2.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Birgit Noack zu den am 1.1.2019 in Kraft getretenen Änderungen im Mietrecht und berichten über den Besuch der chinesischen Wohnungsbauministerin Yang Jiayan mit 21 hochrangigen Delegierten aus Politik und Wirtschaft bei HAUS + GRUND MÜNCHEN.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Andrea Nasemann zur Frage, ob Fahrräder in die Wohnung mitgenommen werden dürfen oder ob auch teure Fahrräder in Fahrradkellern abgestellt werden müssen.

21.2.: Der Bayerische Rundfunk sendet im Notizbuch ein Interview mit RA Georg Hopfensperger zum Thema: Hausordnung – Was darf drin stehen, was nicht?

26.2.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RAin Birgit Noack zu den am 1.1.2019 in Kraft getretenen Änderungen im Mietrecht und berichten über den Besuch der chinesischen Wohnungsbauministerin Yang Jiayan mit 21 hochrangigen Delegierten aus Politik und Wirtschaft bei HAUS + GRUND MÜNCHEN.

Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums über die Einführung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Wohnungskäufen durch Makler.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Kritik von HAUS + GRUND MÜNCHEN am Münchner Mietspiegel.

27.2.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Änderung der Rechtslage bei Mieterhöhungen nach Durchführung von Modernisierungsmaß- nahmen gem. dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen Mietrechtsanpassungsgesetz.

HAUS + GRUND MÜNCHEN informiert in den Münchner Wochenanzeigern sowie in der Wochenzeitung Hallo über den bevorstehenden Ablauf der Frist für Einwendungen von betroffenen Bürgern gegen den geplanten Dachlandeplatz für Hubschrauber am Klinikum Großhadern.

28.2.: Die Verbandszeitschrift von Haus und Grund Köln berichtet über das neue von RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner verfasste Buch „Mietminderung“.

1.3.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, welche Angaben bei einer Erbschaftsteuererklä- rung gemacht werden müssen.

2.3.: HAUS + GRUND MÜNCHEN informiert in der Wochenzeitung Hallo über den bevorstehenden Ablauf der Frist für Einwendungen von betroffenen Bürgern gegen den geplanten Dachlandeplatz für Hubschrauber am Klinikum Großhadern.

Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RAin Birgit Noack zu den am 1.1.2019 in Kraft getretenen Änderungen im Mietrecht und berichtet über den Besuch der chinesischen Wohnungsbauministerin Yang Jiayan mit 21 hochrangigen Delegierten aus Politik und Wirtschaft bei HAUS + GRUND MÜNCHEN.

6.3.: RA Rudolf Stürzer kritisiert in der Sendung Drehscheibe des ZDF die stark gestiegene Steuerbelastung von Immobilienerben, die immer häufiger zum Verkauf des Anwesens und zu steigenden Mieten führt.

Der Münchner Merkur kündigt das Leserforum „Erben und Schenken“ am 2.4.2019 im Münchner Pressehaus mit Podiumsteilnehmerin RAin/StBin Agnes Fischl an.

RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, was Mietern vor Durchführung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in der Mietwohnung mitgeteilt werden muss.

8.3.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, wie Eigentümer und Mieter in einem Mehrfamilienhaus gegen laufende Ruhestörungen und Verschmutzungen des Hauses durch andere Bewohner vorgehen können.

12./ 15./ 19./ 21./ 26./ 27./ 29.3.: Der Münchner Merkur kündigt das Leserforum „Erben und Schenken“ am 2.4.2019 im Münchner Pressehaus mit Podiumsteilnehmerin RAin/StBin Agnes Fischl an.

13.3.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, was bei Abschluss eines Staffelmietvertrages beachtet werden muss.

14.3.: Die Fachzeitschrift des Deutschen Mieterbundes (DMB) Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) berichtet in der März-Ausgabe über die von RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner verfassten Bücher „Betriebskosten in der Praxis“ und „Mietminderung“.

18.3.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen die ablehnende Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zum Vorschlag von OB Dieter Reiter, wonach sich Münchner Bürger über einen Fond am Kauf und der verbilligten Vermietung von Immobilien beteiligen sollen, die von der Stadt im Wege des Vorkaufsrechts erworben wurden.

Die Zeitschrift des Deutschen Museums berichtet über die Dienstleistungen von HAUS + GRUND MÜNCHEN

20.3.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo ein neues BGH-Urteil, wonach der Vermieter auch bei nicht bzw. schwer zugänglichen Fenstern nicht zur Reinigung der Außenflächen verpflichtet ist.

22.3.: Der Immostar veröffentlicht ein Grußwort von RA Rudolf Stürzer zur Eröffnung der Münchner Immobilienmesse. Ferner berichtet der Immostar über die stark gestiegenen Mitgliederzahlen und die Dienstleistungen von HAUS + GRUND MÜNCHEN.

25.3.: Die Fachzeitschrift des IVD Süd Immo Professional berichtet über die Neuauflage des von RAin Melanie Sterns-Kolbeck und RA Georg Hopfensperger verfassten Buches „Die Eigentümerversammlung“.

27.3.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Dr. Benjamin Merkel zur Frage, ob Wohnungseigentümer von der Hausverwaltung die Herausgabe einer Eigentü- merliste mit Email-Adressen verlangen können.

29.3.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, ob der Vermieter die Kosten für die Dachrinnenreinigung vom Mieter verlangen kann und wie der Vermieter bei ausbleibenden Mietzahlungen vorgehen sollte.

2.4.: RA Rudolf Stürzer beantwortet in der tz Fragen zu den Rechten und Ansprüchen älterer Mieter u.a. hinsichtlich Kündigung, altersgerechten Umbau, Einzug vom Pflegepersonal etc.

3.4.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Bernhard Stocker zur Frage, wann und in welchem Umfang die Miete bei einer vereinbarten Indexmiete erhöht werden kann.

4.4.: Der Münchner Merkur berichtet über die Ausführungen von RAin/StBin Agnes Fischl beim Leserforum zum Thema „Erben und Verschenken von Vermögen“ im Münchner Pressehaus.

5.4.: RA Rudolf Stürzer gibt in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ Tipps, was beim Kauf einer Wohnung beachtet werden sollte.

6.4.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung die fatalen Auswirkungen der Diskussion über Enteignungen von Wohnungskonzernen auf das Verhalten von Investoren.

8.4.: Das IHK Magazin für München und Oberbayern berichtet in der April-Ausgabe über den Besuch der chinesischen Wohnungsbauministerin Yang Jiayan mit 21 hochrangigen Delegierten aus Politik und Wirtschaft bei HAUS + GRUND MÜNCHEN.

9.4.: Münchner Merkur und tz berichten über die Kritik von RA Rudolf Stürzer an der Diskussion über Enteignungen und der Forderung von HAUS + GRUND MÜNCHEN, bedürftige Mieter gezielt mit Wohngeld zu fördern anstatt den Markt mit investitionsfeindlichen Maßnahmen wie z.B. der Mietpreisbremse weiter zu schädigen.

Der Buchreport Spezial 2019 berichtet über die von Vorstand und Mitarbeitern der Rechtsabteilung verfassten Bücher Vermieter-Lexikon, Vermieter-Praxishandbuch, Mietrecht für Vermieter und Mietrecht von A–Z.

10.4.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob die neuen verschärften Datenschutzbestimmungen auch für Vermieter mit nur wenigen Wohnungen gelten.

12.4.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Abendschau anlässlich eines aktuellen Nachbarschaftsstreits ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Voraussetzungen eines Notwegerechts durch das nachbarliche Grundstück

In der tz-Serie „Bürgeranwalt“ erläutert RA Rudolf Stürzer die Voraussetzungen für die Erteilung eines Hausverbots an bestimmte Personen.

16.4.: Die tz berichtet über die Kritik von RA Rudolf Stürzer an dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegten Grundsteuer-Modell, das zu einer drastischen Erhöhung der Grundsteuern führen würde.

17.4.: Die Wochenzeitung Hallo ver- öffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Problematik von Bauvorhaben im sog. Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch.

RA Georg Hopfensperger erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Festsetzung des Hausgeldes und der Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentümergemeinschaften und was beim Kauf einer Wohnung und bei Abrechnung und Umlage auf die Mieter zu beachten ist.

RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wie bei Wohnungseigentümergemeinschaften die Auftragsvergabe für Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen ist.

20.4.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Münchner Merkur und der tz, warum sich der Kauf einer Immobilie immer noch lohnt und was beim Kauf und der Finanzierung zu beachten ist.

23.4.: Münchner Merkur und tz berichten über den von RA Rudolf Stürzer und RA Michael Koch verfassten Ratgeber „101 Fragen und Antworten für Mieter und Vermieter“.

24.4.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Simon Koch zur Frage, wer für die Instandhaltung eines nicht funktionierenden Internetanschlusses zuständig ist.

25.4.: Die tz berichtet erneut über den neuen von RA Rudolf Stürzer und RA Michael Koch verfassten Ratgeber „101 Fragen und Antworten für Mieter und Vermieter“ und veröffentlicht daraus zahlreiche weitere Auszüge.

Bild berichtet in der Sonderausgabe „BMW Open“ über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

26.4.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Abendschau sowie in der Rundschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Kritik von HAUS + GRUND MÜNCHEN an dem Volksbegehren des Mietervereins über einen Mietenstopp.

30.4.: Münchner Merkur und tz stellen im Beitrag „Top Anwälte in München“ die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsabteilung Agnes Fischl, Claudia Finsterlin, Detlef L. Sterns, Georg Hopfensperger und Harald Spöth vor.

2.5.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Rundschau sowie im Rundschau Magazin ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Kritik an dem erneuten Entwurf vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur geplanten Reform der Grundsteuer.

Die Abendzeitung berichtet über die Klage von HAUS + GRUND MÜNCHEN gegen den Münchner Mietspiegel.

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu den Gründen für die Kritik von HAUS + GRUND MÜNCHEN an dem Volksbegehren des Mietervereins über einen Mietenstopp.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Martin Sauer zur Frage, ob der Vermieter zur Kündigung wegen Eigenbedarfs berechtigt ist, wenn er die vermietete Wohnung nur gelegentlich als Zweit- oder Ferienwohnung nutzen will.

3./4./5./6.5.: MünchenTV sendet einen Bericht über die Jahreshauptversammlung des Vereins sowie Interviews mit RA Rudolf Stürzer zu den Themen der Pressekonferenz:

  • Klage gegen Münchner Mietspiegel 2019 eingereicht
  • Auskunftsklage zum Mietspiegel 2017: Verhandlungstermin vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anberaumt
  • Kritik am Volksbegehren des Mietervereins über einen Mietenstopp
  • Nachverdichtung treibt Bodenpreise in die Höhe
  • Eigentumsfeindliche Politik beschert HAUS + GRUND MÜNCHEN Rekordergebnis

Die Süddeutsche Zeitung sowie die Immobilien Zeitung – Fachzeitschrift für die Immobilienwirtschaft berichten über die Klage von HAUS + GRUND MÜNCHEN gegen den Münchner Mietspiegel.

Der Immostar berichtet im Editorial über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sowie über die Themen der Pressekonferenz.

RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ die Anzeigepflicht des Mieters bei erkennbaren Baumängeln sowie die Frage der Verwirkung von Betriebskostennachforderungen, wenn der Vermieter über einen langen Zeitraum keine Betriebskostenabrechnungen durchgeführt hat.

4.5.: Die Münchner Wochenanzeiger berichten zu dem gleichen Themen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

7.5.: Die Verbandszeitschrift von Haus und Grund Köln berichtet über die Neuauflagen des Vermieter-Lexikons und des Ratgebers „Mietrecht von A–Z“ von RA Rudolf Stürzer und RA Michael Koch sowie über das neu erschienene, von RAin Kathrin Gerber und RAin Andrea Nasemann verfasste Buch „Streitfall Eigenbedarf“.

Presse-spiegel 2019

8.5.: MünchenTV sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer über das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren gegen die Stadt München auf Offenlegung der Daten des Mietspiegels.

RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob der Mieter bei Mietende Einbauten auch dann entfernen muss, wenn sie vom Vermieter genehmigt wurden

9.5.: Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, tz, Abendzeitung, Bild und Augsburger Allgemeine berichten über die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren von HAUS + GRUND MÜNCHEN gegen die Stadt auf Offenlegung der Daten des Münchner Mietspiegels.

10.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ wer für Schäden aufkommen muss, den der städtische Räumdienst am Zaun eines Anliegers verursacht hat.

11.5.: Münchner Merkur und tz berichten erneut über die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und die Kritik des Eigenheimerverbandes

13.5.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Rundschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Stadt alle in den Mietspiegel eingeflossenen Miet- und Wohnungsdaten, die keinen Personenbezug haben, offenlegen muss.

Die Frankfurter Allgemeine, das Handelsblatt und die Augsburger Allgemeine berichten zum gleichen Thema.

RA Rudolf Stürzer diskutiert am „Runden Tisch“ der Süddeutschen Zeitung mit Spitzenvertretern aus Stadtverwaltung, Wirtschaft und Verbänden über Lösungen der Probleme des Münchner Wohnungsmarktes.

Die Augsburger Allgemeine berichtet über die Kritik von RA Rudolf Stürzer an dem Vorwurf von Mieterverbänden, Vermieter würden immer häufiger wegen Eigenbedarfs kündigen, um eine höhere Miete erzielen zu können.

14.5.: Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, tz, Abendzeitung und Bild berichten über das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

Die tz veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur geplanten Verschärfung der Mietpreisbremse.

15.5.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob der Vermieter bei einer grundlosen Strafanzeige des Mieters zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist.

16.5.: RA Rudolf Stürzer nimmt im Bayerischen Fernsehen in der Sendung mehr/wert Stellung zum Vorwurf des Mietervereins, Vermieter würden immer öfters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs kündigen.

17.5.: Süddeutsche Zeitung und Münchner Merkur veröffentlichen eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu der gescheiterten Petition des Münchner Bündnisses „Ausspekuliert“ nach einer Gesetzesänderung, die zu einer weiteren Senkung der Mietspiegelmieten geführt hätte.

RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ die Frage, ob der Ehepartner eines Wohnungseigentümers an Eigentümerversammlungen teilnehmen darf.

Der Immostar berichtet über die Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu den Gründen für die stark gestiegene Mitgliederzahl, über die Jahreshauptversammlung mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sowie über das Ergebnis der Analyse des Münchner Mietspiegels 2019, wonach gegenüber dem Mietspiegel 2017 88 % der Grundmietwerte gesunken sind.

18.5.: Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur und tz berichten über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und ver- öffentlichen das Ergebnis der Analyse des Münchner Mietspiegels 2019, wonach gegenüber dem Mietspiegel 2017 88 % der Grundmietwerte gesunken sind.

In der Süddeutschen Zeitung nimmt RA Rudolf Stürzer Stellung zur Kündigung einer 92-jährigen Mieterin wegen Eigenbedarfs und widerspricht dem Vorschlag von SPD-Politikern über eine Altersgrenze bei der Eigenbedarfskündigung.

20.5.: WordPress MeinReichenhall berichtet über die Landesverbandstage von Haus & Grund Bayern und ver- öffentlicht Stellungnahmen von RA Rudolf Stürzer u.a. zum Unterschied zwischen privaten Vermietern und gewerblichen Investoren sowie zur Forderung nach einer Gleichbehandlung von Immobilienerben mit Erben von Unternehmen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer.

22.5.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, ob bzw. zu welchen Zeiten und wie lange der Mieter in der Wohnung Klavier spielen darf.

Das Reichenhaller Tagblatt berichtet über die Landesverbandstage von Haus & Grund Bayern und veröffentlichen Stellungnahmen von RA Rudolf Stürzer u.a. zum Unterschied zwischen privaten Vermietern und gewerblichen Investoren sowie zur Forderung nach einer Gleichbehandlung von Immobilienerben mit Erben von Unternehmen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Podiumsdiskussion des münchner immobilien fokus im Literaturhaus mit Vertretern der Wohnungswirtschaft, der Stadt sowie der Mieterverbände und die Ausführungen von RA Rudolf Stürzer zur Mietbelastung in München und der Forderung nach einer gezielten staatlichen Unterstützung bedürftiger Mieter anstelle von investitionsfeindlichen Maß- nahmen wie z.B. der Mietpreisbremse.

23.5.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Live-Interview mit RA Rudolf Stürzer zu zwei neuen Urteilen des BGH zum Thema „Eigenbedarf“.

RA Rudolf Stürzer widerspricht im Münchner Merkur dem Vorwurf des Mietervereins, Vermieter würden immer häufiger einen Eigenbedarf vortäuschen, um eine höhere Miete erzielen zu können.

25.5.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den häufigsten Streitfällen im Nachbarschaftsrecht.

29.5.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo das Einsichtsrecht des Mieters in die einer Betriebskostenabrechnung zugrundeliegenden Belege z.B. über die Hausmeisterkosten.

31.5.: RA Rudolf Stürzer gibt im Münchner Merkur und der tz Tipps, wie man sich bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn verhalten sollte.

Der Immostar berichtet ausführlich über die Rede von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger auf der Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN.

5.6.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wann Ansprüche von Grundstückseigentümern auf Zurückschneiden von überhängenden Ästen verjähren.

12.6.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ab welchem Zeitpunkt die gesetzlich von früher 11 % auf jetzt 8 % reduzierte Modernisierungsumlage gilt.

14.6.: Der Immostar veröffentlicht die Glückwünsche von RA Rudolf Stürzer zur 400. Ausgabe und berichtet über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als erfolgreichste Vertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

18.6.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Diskussion am „Runden Tisch“ mit Spitzenvertretern aus Stadtverwaltung, Wirtschaft und Verbänden und die Ausführungen von RA Rudolf Stürzer zu den Problemen des Münchner Wohnungsmarktes.

Antenne Bayern sendet ein Interview mit RAin Birgit Noack zum Thema „Wohnungssuche in München“.

19.6.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Ariane Schlegel zur Frage, ob ein Grundstückseigentümer vor Errichtung eines 1,80 m hohen Holzflechtzauns die Zustimmung des Nachbarn einholen muss.

26.6.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, was bei Vereinbarung einer Staffelmiete beachtet werden muss.

28.6.: Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet in der Juni-Ausgabe über die Neuauflage des Vermieter-Praxishandbuchs von RA Rudolf Stürzer / RA Michael Koch / RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner sowie über die Kritik von HAUS + GRUND MÜNCHEN an dem vom Münchner Mieterverein beabsichtigten Volksbegehren über einen Mietenstopp.

3.7.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Georg Hopfensperger zur Frage, wie viele Verwaltungsbeiräte in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gewählt werden müssen und ob auch ein Mieter zum Verwaltungsbeirat bestellt werden kann.

6.7.: Das IHK-Magazin für München und Oberbayern sowie die Süddeutsche Zeitung berichten über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

10.7.: RAin Birgit Noack diskutiert in der Live-Sendung des Bayerischen Fernsehens „jetzt red i“ mit dem Bayerischen Wohnungsbauminister Dr. Hans Reichhart (CSU) und Studiogästen wohnungspolitische Themen.

Das Bayerische Fernsehen sendet in der Reihe „DokThema – Wer beherrscht Bayern? Wir oder ausländische Investoren?“ Interviews mit RA Rudolf Stürzer zum Wohnungsmarkt in Bayern.

In der Abendzeitung nimmt RA Rudolf Stürzer Stellung zu einem neuen Modell der FDP – Stadtratsfraktion zur Förderung des Wohnungseigentums.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Dr. Benjamin Merkel zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer gegenüber der Hausverwaltung einen Anspruch auf Herausgabe einer Eigentümerliste mit Email-Adressen hat.

12.7.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, welche Maßnahmen zur Vertreibung von Tauben zulässig sind.

Die Abendzeitung berichtet über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

13.7.: Münchner Merkur und tz berichten zum gleichen Thema.

RA Rudolf Stürzer nimmt im Bayerischen Rundfunk Stellung zu den Plänen der Bundesregierung über die Einführung einer CO²-Steuer.

15.7.: RAin Birgit Noack referiert auf dem 10. Mietgerichtstag über das von HAUS + GRUND MÜNCHEN erstrittene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.5.2019, wonach die Stadt Daten des Münchner Mietspiegels offenlegen muss.

17.7.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Ariane Schlegel zum Sonderkündigungsrecht des Vermieters im Zweifamilienhaus

RAin Kathrin Gerber nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Bedeutung von sog. Grenzeinrichtungen im Nachbarrecht.

RA Francesco di Pace erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Eigentumsverhältnisse bei Wänden, die auf der Grundstücksgrenze stehen.

RAin Birgit Noack referiert beim Kundentag der Hausbank München über die Rechte und Pflichten von Vermietern.

24.7.: Die Wochenzeitung Hallo ver- öffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob die neuen verschärften Datenschutzbestimmungen auch für Vermieter mit nur wenigen Wohnungen gelten.

25.7.: Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet über das neue von RAin Kathrin Gerber und RAin Andrea Nasemann verfasste Buch „Streitfall Eigenbedarf“.

26.7.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ die unzureichende Abstimmung des Mietrechts mit dem Wohnungseigentumsrecht und die Folgen für Mieter und Eigentümer, wenn die Eigentümergemeinschaft Änderungen der Hausordnung, z.B. Verbot des Grillens oder des Abstellens von Gegenständen im Treppenhaus, beschließt.

Der Immostar veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN über die am 7.8.2019 in Kraft tretende Neufassung der Bayerischen Mietpreisbremseverordnung.

Die Mitarbeiter von HAUS + GRUND MÜNCHEN (v.l.n.r.)

Die Mitarbeiter von HAUS + GRUND MÜNCHEN (v.l.n.r.)

Reihe vorne: RA Francesco di Pace, Renate Nesslauer, RAin Martina Westner, Vera Person-Böhm, RA Heiko Wagener, Katharina Lazovic, RA Harald Spöth, RA Detlef L. Sterns

Reihe mitte: RAin Florentina Mantscheff, RA Simon Koch, RAin Kathrin Gerber, Andreas Stürzer, RAin Birgit Noack – stellvertr. Vorsitzende, RA Rudolf Stürzer – Vorsitzender HAUS + GRUND MÜNCHEN, RAin Melanie Sterns-Kolbeck, Eva Stürzer, RAin Ariane Schlegel, Katharina Rößler, Andrea Oswald, Ruzica Milicevic

Reihe hinten: RA Martin Sauer, Martin Seydel, RA Georg Hopfensperger, RA Dr. Benjamin Merkel, RA Bernhard Stocker, RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer, RAin Andrea Nasemann, Dipl.-Ing. Andreas Heisler, RAin Astrid Congiu-Wehle, Dipl.-Arch. Andrea Lange, Sabine Grasarevic, RAin Claudia Finsterlin, Christina Schenker

28.7.: Die Welt am Sonntag berichtet über die Forderung von HAUS + GRUND MÜNCHEN nach einer Änderung der derzeitigen Rechtslage im Bereich des Wohnungseigentumsrechts, die einen Ausbau der Elektromobilität behindert.

31.7.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Süddeutschen Zeitung sowie im Münchner Merkur und der tz Stellung zu dem vom Mieterverein beabsichtigten Volksbegehren über einen Mietenstopp in Bayern.

Die Münchner Wochenanzeiger ver- öffentlichen ein Interview mit RAin Ariane Schlegel zur Frage, ob der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, wenn der Mieter eines Einfamilienhauses ohne Zustimmung des Vermieters im Garten ein betoniertes Schwimmbecken einbaut.

1.8.: Der Münchner Merkur berichtet über das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Stadt einen Großteil der in den Münchner Mietspiegel eingeflossenen Daten offenlegen muss.

3.8.: RA Francesco die Pace erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Probleme beim alters- und behindertengerechten Umbau von Wohnungen.

RAin Ariane Schlegel nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Frage, ob der Mieter bei hochsommerlichem Wetter mit extrem hohen Raumtemperaturen zur Minderung der Miete berechtigt ist.

7.8.: MünchenTV sendet in „Menschen in München“ ein 40-minütiges Interview mit RA Rudolf Stürzer zu Themen rund um den Wohnungsmarkt.

Das Bayerische Fernsehen sendet in der Rundschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Rechtslage, wenn der Mieter auf seinem Balkon eine Photovoltaikanlage montieren will.

Die Zeitschrift Spotlight veröffentlicht in der Rubrik Pro und Contra ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Argumenten gegen einen von Mieterverbänden geforderten Mietenstopp.

RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo wer für die Instandsetzung eines nicht funktionierenden Internetanschlusses zuständig ist.

14.8.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, ob der Mieter eine hohe Nachzahlung von Betriebskosten verweigern darf, wenn der Vermieter deutlich zu niedrige Vorauszahlungen angesetzt hatte.

21.8.: RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, welche Hausverwaltung bei einem Verwalterwechsel zur Erstellung der Jahresabrechnung verpflichtet ist.

28.8.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Ariane Schlegel zur Frage, ob ein Mieter zur Minderung der Miete berechtigt ist, wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) z.B. zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder von freiliegenden Leitungen nicht nachkommt.

31.8.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Frage, ob der Vermieter von einem Mietinteressenten die Kontaktdaten des derzeitigen Vermieters abfragen darf, um sich z.B. über den Verlauf des Mietverhältnisses zu informieren.

Münchner Merkur und tz kündigen das Expertenforum Immobilien am 12.9.2019 im Münchner Pressehaus mit RA Rudolf Stürzer als Diskussionsteilnehmer an.

4.9.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Andrea Nasemann zur Frage, ob der Mieter bei Mietende Einbauten z.B. Einbauschränke auch dann entfernen muss, wenn der Vermieter dem Einbau zugestimmt hatte.

4./5./6./7./9./10.9.: Münchner Merkur und tz kündigen das Expertenforum Immobilien am 12.9.2019 im Münchner Pressehaus mit RA Rudolf Stürzer als Diskussionsteilnehmer an.

11.9.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu Fällen, in denen Mietshäuser in Familienbesitz von den Erben verkauft werden mussten, weil sie sonst die hohe Erbschaftsteuer nicht hätten bezahlen können. Die Münchner Wochenanzeiger ver- öffentlichen ein Interview mit RAin Ariane Schlegel zur Frage, ob bei alten, vor dem 1.1.1983 abgeschlossenen Wohnungsmietverträgen die Verpflichtung des Vermieters zur Verzinsung der Kaution ausgeschlossen werden konnte.

Münchner Merkur und tz kündigen das Expertenforum Immobilien am 12.9.2019 im Münchner Pressehaus mit RA Rudolf Stürzer als Diskussionsteilnehmer an.

12.9.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Rundschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum Zusammenhang zwischen der derzeitigen Niedrigzinsphase und den steigenden Immobilienpreisen.

Münchner Merkur und tz kündigen das Expertenforum Immobilien am 12.9.2019 im Münchner Pressehaus mit RA Rudolf Stürzer als Diskussionsteilnehmer an.

13.9.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ die Zulässigkeit von Holzflechtzäunen als Sichtschutz zwischen zwei Grundstücken.

14.9.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu Fällen, in denen das Finanzamt Vermietern den Ansatz von Werbungskosten nur teilweise anerkannt hat, weil sie nach Auffassung der Behörde zu billig vermietet haben.

RAin Astrid Congiu-Wehle nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zu Ansprüchen des Mieters bei Geruchsbelästigungen aus der Nachbarwohnung.

16.9.: Münchner Merkur und tz berichten über die Ausführungen von RA Rudolf Stürzer auf der Podiumsdiskussion des Expertenforums Immobilien im Münchner Pressehaus.

18.9.: RAin Martina Westner erläutert in der Wochenzeitung Hallo, ob und in welchem Umfang Klavierspielen in der Wohnung zulässig ist.

20.9.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, ob ein Grundstückseigentümer Äste, die vom Nachbargrundstück überhängen selbst abschneiden darf oder vom Nachbarn die Kosten für das Abschneiden durch eine Fachfirma verlangen kann.

Der Immostar veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die rechtliche Zulässigkeit von gesetzlichen Regelungen über eine Mietpreisbremse.

25.9.: RA Georg Hopfensperger erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob eine Eigentümergemeinschaft durch Beschluss das Anbringen von Blumenkästen an den Außenseiten von Balkonen verbieten kann.

28.9.: Münchner Merkur und tz berichten in einer Sonderbeilage über die Ausführungen von RA Rudolf Stürzer auf der Podiumsdiskussion des Expertenforums Immobilien im Münchner Pressehaus. Ferner veröffentlichen Münchner Merkur und tz ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, was nach dem Kauf einer Immobilie beachtet und veranlasst werden sollte.

RA Harald Spöth erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Erfolgsaussichten von Kündigungen und Räumungsklagen wegen Eigenbedarfs.

2.10.: Die Wochenzeitung Hallo ver- öffentlicht ein Interview mit RA Dr. Benjamin Merkel zur Frage der Verjährung von Ansprüchen des Grundstückseigentü- mers auf Zurückschneiden des Überwuchses vom Nachbargrundstück.

4.10.: Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zu neuen Urteilen aus dem Mietrecht.

8.10.: Die Abendzeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu dem soeben veröffentlichten Halbjahresbericht des Münchner Gutachterausschusses über den Immobilienmarkt München.

9.10.: RAin Florentina Mantscheff erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen und Wohnungen im Münchner Umland gilt.

RA Georg Hopfensperger diskutiert auf dem Podium zum WEG-Forum des Verbandes Wohnen im Eigentum mit Dr. Katrin Herresthal, Richterin am OLG München, Dr. Manuela Rottmann, MdB, Gabriele Heinrich, Vorstand Wohnen im Eigentum sowie Walter Rosifka von der Arbeiterkammer Wien.

10.10.: Radio Gong und Radio Energy senden ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Verfassungswidrigkeit des Volksbegehrens für einen 6-jährigen Mietenstopp.

11.10.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zum gleichen Thema.

12.10.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Rundschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum Thema Schlichtungsverfahren im Nachbarrecht.

16.10.: Die Wochenzeitung Hallo ver- öffentlicht ein Interview mit RAin Ariane Schlegel zur Frage, ob ein Grundstückseigentümer zum Aufstellen eines Holzflechtzaunes an der Grundstücksgrenze berechtigt ist.

Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet über das neue von RAin/StBin Agnes Fischl und RAin Claudia Finsterlin verfasste Buch „Immobilien erben und vererben“.

17.10.: Radio Arabella sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, wer für Schäden an Kraftfahrzeugen durch herabfallende Kastanien haftet.

18.10.: Münchner Merkur und tz berichten über das von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke verfasste Buch „Einbruchsicherung“ mit Vorwort des Münchner Polizeipräsidenten Hubertus Andrä.

Der Immostar berichtet im Editorial über die von HAUS + GRUND MÜNCHEN vorgetragenen Einwände gegen die Unterschriftensammlung des Münchner Mietervereins für einen Mietenstopp in Bayern.

22.10.: Das ARD-Magazin REPORT MAINZ sendet Interviews mit RA Rudolf Stürzer und RAin/StBin Agnes Fischl zur Kritik an der steuerlichen Regelung, wonach Vermietern der Abzug von Werbungskosten gekürzt wird, wenn sie nach Meinung des Finanzamts eine zu niedrige Miete verlangen

23.10.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern unter welchen Voraussetzungen eine Immobilie steuerfrei an die Kinder vererbt werden kann.

25.10.: Der Bayerische Rundfunk sendet im Notizbuch ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu verschiedenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Betriebskosten.

In der tz-Serie „Bürgeranwalt“ nimmt RA Rudolf Stürzer Stellung zur Frage, wie der Wert einer Immobilie zu ermitteln ist.

30.10.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Georg Hopfensperger zur Frage, wie viele Verwaltungsbeiräte in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gewählt werden müssen und ob auch ein Mieter zum Verwaltungsbeirat bestellt werden kann.

4.11.: SAT. 1 Bayern sendet ein Interview mit RAin/StBin Agnes Fischl zum Fall eines Augsburger Vermieters, dem das Finanzamt den Abzug von Werbungskosten gekürzt hat, weil er nach Auffassung des Finanzamtes zu wenig Miete verlangt.

5.11.: Münchner Merkur und tz berichten über die Veröffentlichung von Mietspiegeldaten durch die Stadt aufgrund des von HAUS + GRUND MÜNCHEN erstrittenen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

6.11.: Die Abendzeitung berichtet über eine Stellungnahme des Vereins zur Anzahl der Wohnungen von privaten Haus- und Wohnungseigentümern in München.

Die Münchner Wochenanzeiger ver- öffentlichen ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, ob ein Mieter wegen einer Verschattung in Folge eines Balkons, der an die über ihm liegende Wohnung angebaut worden ist, zur Minderung der Miete berechtigt ist.

8.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“ die Rechte von Grundstückseigentümern, wenn Äste und Zweige vom Nachbargrundstück her- überragen.

12.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz die negativen Folgen der Niedrigzinsphase auf Mietkautionen.

13.11.: Die Wochenzeitung Hallo ver- öffentlicht ein Interview mit RAin Ariane Schlegel zur Frage, ob das Sonderkündigungsrecht des Vermieters im Zweifamilienhaus auch dann gilt, wenn außer den zwei Wohnungen noch weitere Räume existieren.

15.11.: Der Immostar veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zum Thema „Herbst-Streitigkeiten um Bäume, Blätter und mehr“.

19.11.: RA Rudolf Stürzer kritisiert im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk das mit dem Klimapaket der Bundesregierung beschlossene Verbot von Ölheizungen ab 2026.

20.11.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Simon Koch zur Frage, ob der Mieter vertraglich zur Endreinigung der Wohnung bei Auszug durch eine Fachfirma verpflichtet werden kann.

21.11.: Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet über die Neuauflage des Vermieter-Praxishandbuchs Stürzer / Koch / Noack / Westner.

22.11.: Die Stuttgarter Nachrichten veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Gründen, warum München nach dem Ergebnis der neuesten Studie des Forschungs- und Beratungsunternehmens F+B bei den Wohnungsmieten nicht mehr Spitzenreiter ist und die Mieten in Stuttgart sowie in den Münchner Umlandgemeinden Karlsfeld, Dachau und Germering inzwischen angeblich höher sind als in München.

27.11.: Der Bayerische Rundfunk sendet auf B5 Bayern aktuell ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum gleichen Thema.

RAin Ariane Schlegel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob der Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, wenn der Mieter im Garten des gemieteten Hauses ohne Erlaubnis ein betoniertes Schwimmbecken einbaut.

30.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung welche Formulierungen und Äußerungen Vermieter bei der Auswahl von Mietinteressenten unterlassen sollten, um sich nicht dem Vorwurf einer Diskriminierung von Mietinteressenten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auszusetzen.

3.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit der Abendzeitung die Gründe, warum die Mietwerte des Münchner Mietspiegels deutlich niedriger liegen als die tatsächlich gezahlten Mieten.

4.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern ein neues BGH-Urteil, wonach eine Geldschenkung zum Erwerb einer Immobilie vom Schenker zurückgefordert werden kann, wenn die Beziehung der Beschenkten bereits nach kurzer Zeit scheitert.

9.12.: MünchenTV sendet ein Interview mit RAin Birgit Noack zum Thema Betriebskosten, u.a. zur Frage, welche Fristen einzuhalten sind, welche Positionen überhaupt abgerechnet werden können und welche Voraussetzungen eine korrekte Betriebskostenabrechnung erfüllen muss.

10.12.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Ausführungen von RA Rudolf Stürzer bei der Diskussion „Der Runde Tisch“ zum Thema „Mobilität in und um München“ mit Stadtbaurätin Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft.

11.12.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und unter welchen Voraussetzungen der Mieter zur Nachzahlung von Betriebskosten auch dann verpflichtet ist, wenn der Vermieter die Vorschüsse erheblich zu niedrig angesetzt hatte.

12.12.: Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet in der Dezember-Ausgabe über das neue Buch „Immobilien erben und vererben“, das von den Mitarbeiterinnen der Rechtsabteilung RAin/StBin Agnes Fischl und RAin Claudia Finsterlin verfasst wurde.

13.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, was bei der Errichtung eines Gartenhauses aus Holz in rechtlicher Hinsicht beachtet werden muss.

Der Immostar berichtet über das 140- jährige Bestehen von HAUS + GRUND MÜNCHEN und die erneute Auszeichnung als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

RA Rudolf Stürzer erläutert im Immostar die Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

18.12.: RA Martin Sauer erörtert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wie eine Mieterhöhung durchgeführt werden kann und was dabei zu beachten ist.

20.12.: Münchner Merkur und tz berichten über die Kritik von RA Rudolf Stürzer am derzeit geltenden Erbschaftsteuerrecht, wonach Immobilien grundsätzlich nach den Bodenrichtwerten und nicht nach den Erträgen d.h. den Mieteinnahmen besteuert werden mit der Folge, dass Erben, die niedrige Mieten verlangen, immer häufiger zum Verkauf des Anwesens gezwungen werden, um die hohe Erbschaftsteuer bezahlen zu können.

23.12.: Münchner Merkur und tz berichten über die Empfehlung von RA Rudolf Stürzer Betriebskosten des Kalenderjahres 2018 spätestens bis 31.12. abzurechnen, da der Mieter andernfalls die Nachzahlung von Betriebskosten verweigern kann.

27.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Zeitschrift wise.life warum die Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung durch den Münchner Stadtrat rechtlich unzulässig und wohnungspolitisch unsinnig ist.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Ariane Schlegel zur Frage, ob ein Mieter zur Minderung der Miete berechtigt ist, wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) z.B. zur Dämmung der obersten Geschossdecke oder von freiliegenden Leitungen nicht nachkommt.

31.12.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über das 140-jährige Bestehen von HAUS + GRUND MÜNCHEN und die erneute Auszeichnung als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

Kassenwesen

Das Beitragssoll für 2019 errechnet sich mit EUR 3.828.351. Hiervon waren am Jahresende beglichen EUR 3.804.000, so dass im Berichtsjahr ein Beitragsrückstand von EUR 24.351 (Vj. EUR 41.098) angefallen ist.

Von den Beitragsrückständen der Jahre vor 2019, die zu Beginn desselben EUR 71.396 betrugen, konnten unter Berücksichtigung einiger Beitragsberichtigungen und Außersollstellungen EUR 20.660 bereinigt werden. EUR 50.736 stehen noch offen. Zum 31.12.2019 errechnet sich ein Gesamtrückstand von EUR 75.086 (Vj. EUR 71.396), um dessen Ausgleichung die Geschäftsleitung unter Heranziehung aller gebotenen Möglichkeiten bemüht ist. Nach Abzug der Mehrwertsteuer ergibt sich für die Einnahmen- und Ausgabenrechnung ein Gesamteingangssoll von Beiträgen für 2019 in Höhe von EUR 3.715.062.

Geschäftsstelle

Der Verein beschäftigte 26 Angestellte und 10 freie Mitarbeiter. Die Nachfrage bei Drucksachen, Merkblättern und Broschüren war unverändert hoch. Mietverträge und Musterschreiben sind jetzt auch online über das Internet erhältlich.

Unsere Vergleichsmietensammlung wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert. Sie umfasst inzwischen ca. 11.668 Wohnungen und erfreute sich reger Nachfrage. Gleiches gilt auch für die Grundstücksund Mietrechtsschutzversicherung.

Dank an Mitglieder und Mitarbeiter

Die Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 2019 gibt der Geschäftsleitung Anlass, allen Mitgliedern für ihren Zusammenhalt und allen ehrenamtlichen sowie hauptberuflichen Mitarbeitern für ihre erfolgreich geleistete Arbeit Dank und Anerkennung auszusprechen.