RA Rudolf Stürzer blickt zurück auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr und deutlich gestiegene Mitgliederzahlen

RA Rudolf Stürzer blickt zurück auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr und deutlich gestiegene Mitgliederzahlen

2022 – ein von dramatischen politischen Entwicklungen und ihren Folgen gepräges Jahr. Der Krieg in der Ukraine und mit ihm der Stopp der Erdgaslieferungen aus Russland hatten nicht nur schwerwiegende politische Konsequenzen, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf die Energieversorgung in Deutschland. Nicht nur die Inflationsrate erreichte binnen weniger Monate mit über 10 % eine ungeahnte Höhe. Allem voran der Preis für Energie vervielfachte sich binnen kürzester Zeit. Der Energieverbrauch in Industrie und Privathaushalten musste drastisch gesenkt und gleichzeitig die Menschen in Deutschland bei den enorm gestiegenen Kosten ihrer Versorgung mit Energie unterstützt werden.

Die Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur kurzfristigen und mittelfristigen Sicherung der Energieversorgung betreffen auch private Eigentümer und Vermieter in erheblichem Umfang und erlegen diesen zusätzliche Pflichten auf. Sie haben einen nicht unerheblichen technischen, finanziellen und bürokratischen Beitrag zu leisten, ihren und den Energieverbrauch ihrer Mieter zu senken sowie staatliche Entlastungszahlungen im Rahmen der Abrechnung der Heiz-und Warmwasserkosten an ihre Mieter weiterzugeben.

Diese Maßnahmen treffen auf zusätzliche, sich bereits aus der am 1.12.2021 in Kraft getretenen neuen Heizkostenverordnung ergebende Pflichten für Vermieter, insb. zum Einbau fernablesbarer Verbrauchserfassungsgeräte und zu monatlichen Verbrauchsinformationen für ihre Mieter.

In ihrer Gesamtheit stellen diese Maßnahmen für Eigentümer und Vermieter eine große Herausforderung dar, bei Privatpersonen als Vermieter nicht selten eine Überforderung.

Nicht zuletzt hat der Gesetzgeber nach lang andauernden Beratungen mit Wirkung zum 1.1.2023 die Aufteilung des Preises für den KohleSchönheitsreparaturenndioxid-Ausstoß einer vermieteten Immobilie zwischen Vermieter und Mieter auf den Weg gebracht. Das sog. Stufenmodell, das sich am CO2- Ausstoß pro m2 Wohnfläche und Jahr orientiert, verlangt dem Vermieter bei dessen Ermittlung erhebliches abrechnungstechnisches Wissen ab und wird voraussichtlich zu einem Anstieg der Streitigkeiten über die Heiz- und Warm- wasserkostenabrechnung führen.

Im Einzelnen hat unsere Rechtsab­teilung zu folgenden Themen bera­ten:

Die Vermietung von Wohnraum bildete traditionell mit einem Anteil von ca. 80 % den Schwerpunkt der Rechtsberatung des Vereins. Nach dem allmählichen Abklingen der COVID-19-Pandemie stellte sich der klassische Themen-Mix wieder ein. Die bisherige Zurückhaltung bei Mieterhöhungen wich vor dem Hintergrund der hohen Inflationsrate dem Bestreben, zurückgestellte Mieterhöhungen nachzuholen, insb. bei einer im Mietvertrag vereinbarten Indexmiete. Bei geplanten Neuvermietungen standen, neben der Laufzeit des Mietvertrages, der Mietstruktur, der Umlegung von Betriebskosten auf den Mieter und der dem Vermieter zu empfehlenden Art der Mietsicherheit, die Vor-und Nachteile einer Index- bzw.- Staffel- miete im Vordergrund. Hier war im Spannungsfeld zwischen hoher Inflationsrate einerseits und der Beschränkung der zulässigen Neuvermietungsmiete durch die Mietpreisbremse andererseits ausführliche rechtliche Beratung geboten.

Im Bereich des Wohnungseigentums wurden, nachdem 2022 die Eigentümerversammlungen wieder im bisherigen Umfang stattfanden, die tiefgreifenden rechtlichen Auswirkungen der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1.12.2020 für die Eigentümer sichtbar. Es bestanden sowohl auf Eigentümer- als auch auf Verwalterseite oft noch Unsicherheit und Unkenntnis bei der Anwendung des neuen Rechts. Gleichzeitig war zu beobachten, dass viele ältere Verwalter
ihre Tätigkeit aufgaben und die noch verbliebenen mittelständischen Hausverwalter zum Teil überfordert waren.

Im Bereich des Steuerrechts lösten die zumsein werden. 1.1.2022 gestiegenen Bodenrichtwerte in München sowie die Änderung des Bewertungsgesetzes zum Jahresende 2022 großen Andrang auf das Angebot des Vereins an seine Mitglieder, die erbschaftund schenkungsteuerliche Bewertung durchzuführen, aus. Als steuerrechtliches Großereignis führte die Grundsteuerreform in Bayern zu erheblicher Verunsicherung und großem Informationsbedarf der Mitglieder. Die Komplexität der Grundsteuerreform, die sich insb. in Gestalt der von den Eigentümern einzureichenden Steuerunterlagen zeigte, wurde von der Bayerischen Staatsregierung offenkundig unterschätzt. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung musste zweimal um jeweils drei Monate verlängert werden.

Schönheitsreparaturen – sonst Dauerthema in der Rechtsberatung – traten im vergangenen Jahr in den Hintergrund. Die Mitglieder waren dank der umfangreichen Berichterstattung in der Bayerischen Hausbesitzer-Zeitung (BHZ) gut über die aktuelle Rechtslage zur Verpflichtung von Mietern, Schönheitsreparaturen durchzuführen, informiert. Zuletzt häufige Gründe für die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturen-Klausel, z.B. „starre“ Renovierungsfristen, Farbvorgabeoder Endrenovierungsklauseln, spielten in neueren Mietverträgen kaum mehr eine Rolle. Die Mitglieder verwenden i.d.R. die von HAUS + GRUND MÜNCHEN herausgegebenen Mietverträge. Im Bereich von Mietverhältnissen über Wohnraum bestand jedoch noch immer weit verbreitete Unkenntnis über das Urteil des BGH vom 18.3.2015, wonach Voraussetzung für die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung turnusmäßiger Schönheitsreparaturen die Übergabe einer Wohnung bei Mietbeginn in renoviertem Zustand oder – alternativ – ein finanzieller Ausgleich hierfür notwendig ist. Vor allem bei Wohnungen mit häufigem Mieterwechsel stellt sich für die Mitglieder die Frage, ob eine Wohnung renoviert an den Mieter übergeben werden sollte, wenn damit zu rechnen sei, dass das Mietverhältnis vor Eintritt der Fälligkeit von Schönheitsreparaturen ende.

Betriebskosten stellten wie in den Vorjahren einen weiteren klassischen Beratungsschwerpunkt dar. Die Fragen betrafen die Umlagefähigkeit einzelner Betriebskostenarten, die Anwendung des richtigen Verteilerschlüssels, die formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung sowie die vom Vermieter grundsätzlich einzuhaltende 12-monatige Abrechnungsfrist. Vor dem Hintergrund, dass in zahlreichen Wohnungseigentümergemeinschaften die Jahresabrechnungen für 2020 selbst im Jahr 2022 noch nicht vorlagen, wurden die Mitglieder darüber informiert, wie sie ihren Anspruch auf Betriebskostennachzahlung des Mieters trotz Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist aufrechterhalten können.
Im Jahr 2022 bereits eingetretene und noch zu erwartende Kostensteigerungen bei Betriebskosten, insb. bei Gas und Heizöl, veranlassten die Mitglieder, die aktuellen Betriebskosten-Vorauszahlungen auf eine kostendeckende Höhe anzupassen, um spätere extrem hohe Betriebskostennachzahlungen der Mieter zu vermeiden. In der Rechtsberatung wurde aufgezeigt, wie und unter welchen Voraussetzungen diese Anpassung erfolgen kann. Die Unterstützung seitens des Vereins bei der Erstellung der vollständigen Betriebskostenabrechnung nahmen die Mitglieder gerne und zahlreich an.

Vor dem Hintergrund stark gestiegener Energiepreise bestand großer Informationsbedarf im Bereich „Heiz- und Warm- wasserkosten“. Im Mittelpunkt standen hier die zahlreichen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu dieser Thematik. Namentlich handelte es sich um:

  • die Novelle der Heizkostenverordnung zum 1.12.2021, insb. zur Fernablesbarkeit von Messgeräten und zur monatlichen Verbrauchsinformation für die Nutzer
  • die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSi- kuMaV) zum 1.9.2022 betreffend die Informationspflichten von Gasversorgern und Eigentümern über Energieverbrauch und Energiekosten
  • die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (En- SimiMaV) zum 1.10.2022 betreffend insb. die Pflicht zum hydraulischen Abgleich bei Gaszentralheizungen
  • das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) nach dem „Stufenmodell“ ab 1.1.2023
  • das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe für Gas-und Fernwärmekunden vom 19.12.2022
  • die Einführung einer Strompreisbremse ab Januar 2023 sowie eines „Gaspreisdeckels“ ab 1.3.2023

geschaeftsleitung mitgliederbewegung

Mieterhöhungen auf Vergleichs­ mietenniveau (§ 558 BGB) nahmen, der bereits 2021 einsetzenden Entwicklung folgend, im Jahr 2022 weiter zu und bewegten sich auf zahlenmäßig hohem Niveau. Die Rechtsabteilung erstellte für die Mitglieder in großem Umfang notwendige Mietspiegelberechnungen und, soweit möglich, die vollständigen Mieterhöhungen.

Die Zahl von Mieterhöhungen bei vereinbarter Indexmiete (§ 557b BGB) vervielfachte sich. Auslöser war der Anstieg der Inflation auf über 10 % und damit auch der im „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ zum Ausdruck kommende rasante Anstieg der Lebenshaltungskosten. Der Verein unterstützte die Mitglieder bei der Ermittlung der maßgeblichen Indexwerte, der Berechnung einer Mieterhöhung sowie vielfach bei der Erstellung des vollständigen Mieterhöhungsschreibens. Beratungsbedarf bestand zudem hinsichtlich des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Mieterhöhung und der einzuhaltenden Frist bei einem künftigen Mieterhöhungsverlangen. Da zahlreiche Mitglieder vor dem Hintergrund der Corona-Krise von einer Mieterhöhung seit Längerem abgesehen hatten, belief sich der Indexanstieg nicht selten auf mehr als 15 %, d.h. mehr als die z.B. in München für einen Zeitraum von drei Jahren geltende Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf Vergleichsmietenniveau (§ 558 BGB). Der Verein gab in diesem Zusammenhang den Mitgliedern zu bedenken, die wirtschaftliche Lage ihrer Mieter – auch im eigenen Interesse – mit zu berücksichtigen und eine mögliche Indexmieterhöhung ggf. betraglich nicht voll auszuschöpfen. Der Großteil der Mitglieder teilte diese Haltung.

Mieterhöhungen wegen Modernisierung (§ 559 BGB) spielten in der Beratung zahlenmäßig kaum eine Rolle. Die Fragen der Mitglieder waren meist grundsätzlicher Art, z.B. zur Unterscheidung zwischen nicht auf den Mieter im Rahmen einer Mieterhöhung umlagefähigen Instandhaltungs-und Instandsetzungsmaßnahmen von umlagefähigen „echten“ Modernisierungsmaßnahmen, z.B. einer energetischen Sanierung oder dem Einbau einer neuen energiesparenden Heizungsanlage, sowie zum Umfang einer möglichen Mieterhöhung. In Anbetracht des von 11 % auf 8 % abgesenkten Prozentsatzes der umlagefähigen Modernisierungskosten und des trotz der Einführung des „vereinfachten“ Verfahrens zur Bestimmung ersparter fiktiver Instandsetzungskosten nach wie vor hohen bürokratischen Aufwands bei der Erstellung des Mieterhöhungsverlangens sahen vor allem private Vermieter von einer förmlichen Mieterhöhung ab und versuchten, durch frühzeitige Einbindung des Mieters eine angemessene Anpassung der Miete aufgrund der Modernisierung zu vereinbaren – meist erfolgreich.

Die Minderung der Miete durch den Mieter trat in der Beratungspraxis des Vereins weiter in den Hintergrund. Minderungsgründe waren unverändert die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs durch Wasserschäden und anschließende Trocknungsmaßnahmen, das Auftreten von Feuchtigkeits-und Schimmelschäden, Lärmstörungen durch Bauarbeiten im Haus selbst, der Ausfall der Heizungsanlage sowie Ruhestörungen durch Wohnungsnachbarn. Die Beratung fokussierte sich hier auf die Bestimmung einer angemessenen Minderungsquote und ihrer Bemessungsgrundlage, des zulässigen Minderungszeitraums sowie die praktische Umsetzung der Mietminderung gegenüber dem Vermieter. Der Verein vertrat die Mitglieder gegenüber dem Mieterverein sowie gegnerischen Rechtsanwälten und führte hierzu den Schriftverkehr. Fast immer konnten konstruktive Lösungen erreicht werden.

Die Beendigung eines Mietverhältnisses gewann gegenüber dem Vorjahr wieder an Bedeutung. Grund für eine Kündigung seitens des Vermieters war meist die Geltendmachung von Eigenbedarf für sich selbst bzw. zugunsten von Familienangehörigen, meist für Kinder oder Enkel. Typische Kündigungsgründe waren z.B. der geplante Auszug eines erwachsenen Kindes aus dem elterlichen Haushalt, der angestrebte Einzug einer betagten Person in eine barrierefreie Wohnung oder die Rückkehr der Bedarfsperson von einem mehrjährigen Aufenthalt im Ausland. Oftmals wurde eine Eigentumswohnung erworben in der Absicht, unmittelbar nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch Eigenbedarf für sich selbst geltend zu machen. Der Verein unterstützte die Mitglieder bei der Erstellung eines formal und inhaltlich ordnungsgemäßen Kündigungsschreibens, bis hin zur Anfertigung des vollständigen Schreibens. Dies nahmen die Mitglieder in großer Zahl in Anspruch.

Außerordentliche fristlose Kündigungen eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs bewegten sich zahlenmäßig auf dem vergleichsweise niedrigen Niveau des Vorjahres. Kündigungen wegen wiederholt verspäteter Mietzahlungen spielten in der Beratungspraxis keine Rolle. Gleiches gilt für fristlose Kündigungen wegen unerlaubter Untervermietung der Mieträume.

Parteiwechselvereinbarungen, z.B. wegen des beabsichtigten Ausscheidens eines Mieters aus einer Wohngemeinschaft und des Eintretens eines neuen Mieters in diese, wurden von der Rechtsabteilung unverändert häufig erstellt. Die familienrechtliche Zuweisung einer von beiden Ehegatten angemieteten Wohnung an einen der beiden Ehegatten im Rahmen der Ehescheidung spielte in der Beratung nur eine geringe Rolle.

Dauerthema in der Rechtsberatung ist die Mietkaution und deren Abrechnung bei Mietende. Ausgangspunkt der Beratung war stets die Erläuterung der Bedeutung eines aussagekräftigen RückgabeProtokolls für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Das Angebot des Vereins an seine Mitglieder, den Zustand der Mieträume bei Mietende durch Immobilienmakler und Hausverwalter Nikolaus Ziegelmayer in einem professionell erstellten Abnahmeprotokoll dokumentieren zu lassen, wurde von den Mitgliedern daher mit großem Interesse in Anspruch genommen.

Klassische Schwerpunkte der Beratung waren die Abgrenzung bloßer, nicht ersatzfähiger Abnutzungsspuren von Beschädigungen, die Ermittlung der Höhe von Schadensersatzansprüchen, ihre Verjährung, die formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung sowie die Frist zur Abrechnung der Kaution. Die unzutreffende Auffassung, der Mieter habe unabhängig von eigenem Verschulden für jegliche Verschlechterung der Mietwohnung aufzukommen, ist bei den Mitgliedern nach wie vor häufig anzutreffen. Vor allem bei der Beendigung langjähriger Mietverhältnisse war oftmals darauf hinzuweisen, dass beim notwendigen Ersatz von Gegenständen meist ein erheblicher, wenn nicht vollumfänglicher Abzug „neu für alt“ vorzunehmen sei. Hartnäckig hielt sich auch die Unkenntnis vieler Mitglieder, dass Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache bereits nach Ablauf von sechs Monaten ab Rückgabe der Mieträume verjähren. Notwendig war daher der Hinweis, den Eintritt der Verjährung durch rechtzeitige Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder Erhebung einer Zahlungsklage bei Gericht verhindern zu können.

Abhängig von der Art der geleisteten Mietsicherheit, d.h. Barkaution auf den Namen des Vermieters, verpfändetes Sparbuch des Mieters oder Bankbürgschaft, wurden die Mitglieder beraten, wie sie zur Inanspruchnahme der Mietsicherheit vorzugehen haben.

In Erwartung sehr hoher Betriebskostennachzahlungen für die Abrechnungsjahre 2021 und 2022 gewann das vom BGH bei Bestehen einer Barkaution anerkannte Zurückbehaltungsrecht des Vermieters („Sicherheitseinbehalt“) große Bedeutung.

Bei der Vermietung von Geschäftsraum standen unverändert die Gestaltung der Laufzeit des Mietvertrages und ihre Auswirkungen auf die Möglichkeiten zur Anpassung der Miethöhe im Vordergrund. Hier waren die praktischen Unterschiede zwischen einer Staffelmietvereinbarung und einer Wertsicherungsklausel, ihre rechtlichen Voraussetzungen, Anwendungsbereiche sowie ihre Funktionsweise, zu erläutern. Die Erstellung von Mieterhöhungsverlangen auf Grundlage einer Wertsicherungsklausel wurde nur vereinzelt nachgefragt. Keine Rolle in der Beratung spielte die Übertragung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters auf den Mieter.

Nur vereinzelt sahen sich Mitglieder mit dem Wunsch ihrer Mieter konfrontiert, ein Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, oder wegen Geschäftsaufgabe oder Geschäftsübergabe an einen Nachfolger aus dem Mietverhältnis auszuscheiden. Die teilweise bzw. vollständige Untervermietung von Geschäftsräumen spielte in der Beratung kaum eine Rolle.

Außerordentliche fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzugs bewegten sich zahlenmäßig auf niedrigem Niveau. Gestiegen ist hingegen der Beratungsbedarf zur Insolvenz des Mieters.

(v.l.) Albert Fittkau, Vorsitzender des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt München, RA Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus + Grund München, RAin Birgit Noack, stellv. Vorsitzende von Haus + Grund München, RA Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland

(v.l.) Albert Fittkau, Vorsitzender des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt München, RA Rudolf Stürzer, Vorsitzender von Haus + Grund München, RAin Birgit Noack, stellv. Vorsitzende von Haus + Grund München, RA Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland

Fragen zum Maklerrecht gingen in der Beratungspraxis des Vereins deutlich zurück. Sie betrafen die verschiedenen Arten von Makleraufträgen, ihre übliche Laufzeit, die Höhe und Fälligkeit der Maklerprovision sowie die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und die möglichen Folgen ihrer Nichtbeachtung. Das Verbraucherwiderrufsrecht spielte bei Makleraufträgen in der Beratungspraxis keine Rolle mehr. Gleiches gilt für das im Dezember 2020 in Kraft getretene „Bestellerprinzip“ beim Verkauf einer Wohnimmobilie an einen „Verbraucher“.

Im Wohnungseigentumsrecht – das in der Rechtsberatung des Vereins nach dem Mietrecht traditionell zweitwichtigste Rechtsgebiet – ist der Beratungsbedarf nach Inkrafttreten der jüngsten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) zum 1.12.2020 stark gestiegen. Grund hierfür dürfte sein, dass erste, auch obergerichtliche Urteile zum neuen WEG-Recht ergangen sind und nach zweijähriger coronabedingter Unterbrechung Eigentümerversammlungen wieder im bisherigen Umfang stattfanden. Über die gesetzlichen Neuerungen des reformierten WEG-Rechts, die im Wesentlichen darauf abzielen, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren, herrschte seitens der Mitglieder teilweise Unzufriedenheit. Auf Kritik stieß ferner, dass Jahresabrechnungen der WEG-Hausverwaltung nur noch dann gerichtlich angefochten werden können, wenn dies Einfluss auf das Abrechnungsergebnis haben kann. Vor dem Hintergrund weit verbreiteter Unzufriedenheit der Mitglieder mit ihrer Hausverwaltung bestand generelles Unverständnis darüber, dass direkte Ansprüche zwischen Wohnungseigentümern und Hausverwaltung praktisch nicht mehr bestehen und die Durchsetzung von Individualansprüchen der Eigentümer umständlich und zeitaufwändig ist. In der Beratung wurde der Eindruck gewonnen, dass die gerichtlichen Auseinandersetzungen in und mit Wohnungseigentümergemeinschaften nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts im Dezember 2020 stark abgenommen haben.

Klassische Einzelthemen in der Rechtsberatung waren unverändert die Anforderungen an eine formal und inhaltlich ordnungsgemäße Jahresabrechnung, die Anwendung des richtigen Verteilerschlüssels, die Abgrenzung von Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum, insb. im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für Instandhaltungs-und Instandsetzungsmaßnahmen und der Verteilung der anfallenden Kosten.

Die Änderungen im reformierten Wohnungseigentumsrecht wurden für die Mitglieder zunehmend dadurch spürbar, dass nun nicht mehr der einzelne Eigentümer der Träger von Rechten und Pflichten ist, sondern die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“, und in der Folge die Rechtsstellung des Einzelnen in der Wohnungseigentümergemeinschaft geschwächt ist.

Praktische, nicht selten auf Unverständnis der Mitglieder stoßende Auswirkungen hatte auch die Vereinfachung der Beschlussfassung bei baulichen Veränderungen mittels einfachen Mehrheitsbeschlusses. Auch in der wohnungseigentumsrechtlichen Beratung spielten die Kostenexplosionen am Bau eine wachsende Rolle, nämlich wenn im Vorjahr Beschlüsse mit einer bestimmten Angebotssumme gefasst worden waren, die im Folgejahr umgesetzt werden sollten, und dieser Betrag nicht mit der späteren Vertragssumme übereinstimmte. Dies führte in der Beratung zu einer Vielzahl von Fragestellungen.

Die neu eingeführte Möglichkeit, Eigentümerversammlungen online abzu_ halten, spielte in der Beratungspraxis kaum eine Rolle. Mit Interesse aufgenommen wurde die nun mögliche vereinfachte Beschlussfassung im Umlaufverfahren. Das konkrete Vorgehen hierbei war den Mitgliedern hingegen noch nicht im Einzelnen bekannt. Die beabsichtigte Errichtung von Wall-Boxen für Elektro-Fahrzeuge war nur vereinzelt Gegenstand der Rechtsberatung.

Überdurchschnittlich oft machten die Mitglieder zudem von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Hausverwaltung nunmehr ohne das Erfordernis eines schwerwiegenden Grundes fristlos abzuberufen. Auslöser waren nicht nur eine oftmals langjährige Unzufriedenheit mit der Qualität der Hausverwaltertätigkeit, sondern zuletzt auch das Einstellen jeglicher Kommunikation der Hausverwaltung mit den Eigentümern. Diese standen daraufhin, noch mehr als in den Vorjahren, oftmals vor großen Problemen, eine geeignete neue Hausverwaltung zu finden.

Im Einkommensteuerrecht bestand unverändert sehr großer Beratungsbedarf, vor allem zur „Ermittlung der AfABemessungsgrundlage bei Neuerwerb einer Immobilie“. Mit den von der Finanzverwaltung überarbeiteten Berechnungsschemata zur Aufteilung von Grund und Boden und des aufstehenden Hauses konnte gut gearbeitet werden. Mittlerweile wird die AfA-Bemessungsgrundlage durch die Durchführung eines Vergleichswertverfahrens, eines Ertragsverfahrens oder eines Sachwertverfahrens ermittelt. Alle drei Verfahren stehen gleichwertig nebeneinander und können vom Steuerpflichtigen frei gewählt werden. Wie erwartet ist der Beratungsbedarf in diesem Bereich erheblich gestiegen. Die Rechtsabteilung stellte hier in einem aufwändigen Verfahren die Möglichkeiten der AfAErmittlung dar. Auch wurde oftmals der Schriftverkehr mit dem Finanzamt übernommen.

Erheblicher Beratungsbedarf bestand unverändert zur Ermittlung der „Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten“ in Abgrenzung zu den „anschaffungsnahen Aufwendungen“ oder „nachträglichen Herstellungskosten“.

Erheblicher Beratungsbedarf bestand unverändert zur Ermittlung der „Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten“ in Abgrenzung zu den „anschaffungsnahen Aufwendungen“ oder „nachträglichen Herstellungskosten“.

Die ordnungsgemäße Abgrenzung erforderte die Überprüfung sämtlicher Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Ermittlung des ursprünglichen Zustands der Immobilie. Gerade im Hinblick auf energetische Modernisierungen ist auch künftig hoher Beratungsbedarf zu erwarten. Es zeigte sich, dass dieser Bereich wohl ein Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung ist.

Die Themenbereiche „Verträge mit nahen Angehörigen“, „verbilligte Wohnraumüberlassung an nahe Angehörige“ und „Mietverträge unter nahen Angehörigen“ nahmen auch 2022 in der Beratung erheblichen Raum ein.

Ein stark an Bedeutung gewinnender Beratungsschwerpunkt waren angesichts gestiegener Energiekosten die energetische Modernisierung eines Gebäudes und die steuerliche Geltendmachung. In der Beratung stand oftmals § 35 c EStG im Mittelpunkt, der eine Steuerbegünstigung bei energetischer Modernisierung in den eigenen vier Wänden vorsieht.

Die Grunderwerbsteuer spielte in der Beratung auch 2022 kaum eine Rolle.

Die Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung war von untergeordneter Bedeutung. Einzelne Anfragen der Mitglieder betrafen den Verkauf gewerblich genutzter Immobilien.

Fragen zur Zweitwohnungssteuer wurden nur in geringem Umfang gestellt.

Die Grundsteuer trat aufgrund der Neuregelung des Grundsteuergesetzes deutlich in den Vordergrund. Der Verein unterstützte die Mitglieder, die Grundsteuer-Formulare korrekt auszufüllen und die notwendigen Daten beizubringen. Die neue Grundsteuer wird in der Rechtsberatung weiter präsent sein, da die künftigen Grundsteuerbescheide auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Notwendigkeit eines Einspruchs hin zu prüfen sein werden.

Weiterer Beratungsschwerpunkt war wie gewohnt die Erbschaft­ und Schenkungsteuer. Das Angebot des Vereins an seine Mitglieder, die Immobilienbewertung nach dem Erbschaft-und Schenkungsteuerrecht durchzuführen, wurde vielfach in Anspruch genommen. Die Anzahl der Immobilienbewertungen nahm 2022, bedingt auch durch die ab 1.1.2022 gestiegenen Bodenrichtwerte, nochmals erheblich zu.

Umfassender Beratungsbedarf bestand ferner zum Thema „Schenkung zu Lebzeiten“ sowie zum gesamten Bereich „Vorweggenommene Erbfolge“ und deren Gestaltung. Mit den Mitgliedern wurden, wie in den Vorjahren, verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und diese mit Zahlen hinterlegt. Die Rechtsabteilung erstellte umfassende Alternativberechnungen und erarbeitete ein Gesamtkonzept zur Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation. Auch hier war der Beratungsbedarf angestiegen.

 Im Erbrecht waren, soweit es den Immobilienbesitz betraf, Fragen zur Testamentserstellung sowie zum Themenbereich „Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen“ zu beantworten.

Der Beratungsbedarf von Erbengemeinschaften, die Immobilienbesitz halten, nimmt weiterhin zu. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Durchführung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, zur erforderlichen Stimmenmehrheit und Beschlussfassung sowie zur Auseinandersetzung der Immobilienbesitz haltenden Erbengemeinschaft.

In der Rechtsberatung zum privaten Baurecht machten sich die Folgewirkungen des Krieges in der Ukraine bereits bemerkbar. Oftmals berichteten die Mitglieder von Lieferengpässen und erheblichen Materialkostensteigerungen. Manche Bauunternehmer versuchten immer wieder und mit immer neuen Mitteln, die Kostensteigerungen in vollem Umfang an ihre Auftraggeber weiterzugeben. Hiervon war ein Großteil der Beratung geprägt.

Wo Kostensteigerungen nicht an den Auftraggeber weitergereicht wurden, war oftmals der Versuch zu beobachten, sie durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. Die dadurch verursachten Baumängel lösten weiter gestiegenen Beratungsbedarf aus. Gleiches gilt aufgrund von Insolvenzen am Bau.

Wie in den Vorjahren war die Rechtsberatung im Übrigen geprägt von Fragen zu mangelhaften Handwerkerleistungen, zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten und Leistungsverweigerungsrechten gegenüber Werklohnforderungen, zu Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), zur Abgrenzung der Handlungsmöglichkeiten des einzelnen Käufers und der WEG, sowie zur Geltendmachung von Baumängeln gegenüber dem Bauunternehmer als Verwalterpflicht nach dem neuem Wohnungseigentumsrecht.

Im öffentlichen Baurecht zeigte sich wie in den Vorjahren, dass der Trend zur Nachverdichtung immer wieder zu erheblichen Konfrontationen mit den Grundstücksnachbarn führt. Im Fokus der Rechtsberatung stand daher insoweit, die Mitglieder über die sich aus ihrer Stellung als Grundstücksnachbarn ergebenden Rechte aufzuklären, insb. in Bezug auf die Einhaltung von Abstandsflächen und die Belichtung und Belüftung.

Erheblicher Beratungsbedarf bestand ferner zu „Zweckentfremdung von Wohnraum“ und Nutzungsänderung. Gleiches gilt hinsichtlich des Themenbereichs „Kanalisation und Instandhaltung derselben“ sowie „Entwässerung von Niederschlagswasser“. Das wasserrechtliche Gebot zum Entwässern auf dem eigenen Grundstück war den Eigentümern oftmals nicht bekannt und wird von ihnen folglich vielfach nicht beachtet.

Kritische Worte von Dr. Kai Warnecke zur Energiepolitik der Ampel-Koalition

Kritische Worte von Dr. Kai Warnecke zur Energiepolitik der Ampel-Koalition

Das Nachbarrecht spielte in der Rechtsberatung kaum noch eine Rolle. Streitpunkte waren hauptsächlich die Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch Baum-und Pflanzenbewuchs auf dem Nachbargrundstück, die Nichteinhaltung von Grenzabständen bei Bäumen und Sträuchern, die Verschattung des Grundstücks durch den Baumbestand auf dem Nachbargrundstück sowie Laubfall dort befindlicher Bäume. Diesbezüglich wurden etwaige Abwehransprüche, ihre praktische Durchsetzung sowie die zu beachtende Verjährungsfrist erläutert. Weitere Themen waren die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich des eigenen Baumbestandes sowie die Errichtung von Einfriedungen und Sichtschutzzäunen.

Die bautechnische Beratung des Vereins wurde auch 2022 rege in Anspruch genommen. Fragen zu geplanten baulichen Veränderungen bewegten sich auf dem zahlenmäßig hohen Niveau des Vorjahres, während Beratungen zu beabsichtigten Instandsetzungsmaßnahmen deutlich zurückgingen. Die Anzahl der Beratungsgespräche zu Modernisierungsmaßnahmen war konstant hoch. Fragen zu Nutzungsänderungen und der Aufteilung in Wohnungseigentum gingen auf zahlenmäßig niedrigem Niveau geringfügig zurück. Leistungen von Bauträgern, Handwerkern sowie Planern und Sachverständigen spielten in der Beratung kaum eine Rolle. Dies gilt auch für Bau- und Feuchtigkeitsschäden sowie Schallschutzmängel in Wohnanlagen. Beratungen zum beabsichtigten Kauf von Wohnungseigentum vom Bauträger stagnierten auf niedrigem Niveau.

Baurechtliche Fragen waren in nur geringer Anzahl Beratungsgegenstand. Gleiches gilt für von Nachbarn vorgelegte Genehmigungsplanungen bzw. auf dem Nachbargrundstück ausgeführte Baumaßnahmen sowie für Fragen zur Berechnung der Wohnfläche.

 

Jah­res­haupt­ver­samm­lung

Hauptthema der am 26. April 2022 abgehaltenen Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN waren die „Entwicklungen am Münchner Immobilienmarkt vor, während und nach (?) der Corona-Krise“.

Einleitend stimmte der Präsident des Zentralverbands Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai H. Warnecke, die Mitglieder auf die auf Eigentümer und Vermieter in den nächsten Jahren zukommenden Umwälzungen ein. Der Krieg in der Ukraine löste eine große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung aus. Er habe angesichts der großen Anzahl Geflüchteter, die auf den Wohnungsmarkt drängten, zudem bereits Auswirkungen auf die Wohnungspolitik in Deutschland gespürt. Die große Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland werde zu radikalen Veränderungen in unserer Energieversorgung führen – und zwar schneller als erwartet.

Die gestiegenen Preise für fossile Energie zwängen Eigentümer und Vermieter, selbst zu handeln und nicht auf die Politik zu warten. In der Energieversorgung, die in den letzten Jahrzehnten von einer immer stärker werdenden Zentralisierung geprägt gewesen sei, werde sich mit der Umstellung auf „Erneuerbare Energien“ ein massiver Umbruch vollziehen. Da diese nicht immer absolut zuverlässig verfügbar sind, seien insb. andere Energienetze notwendig. Eigentümer und Vermieter seien daher gezwungen, den gewohnten Weg zu immer mehr Komfort zu verlassen. Dr. Warnecke empfahl, in diesem Zusammenhang bevorzugt die Expertise eines unabhängigen Energieberaters in Anspruch zu nehmen und einen individuellen Gebäudesanierungsfahrplan erstellen zu lassen, statt auf die Empfehlungen eines in der Realität nicht verlässlichen Energieausweises zu vertrauen. Am Beispiel der Erneuerung der Heizungsanlage erläuterte er die Bedeutung individueller Lösungen für die einzelnen Gebäude. Dr. Warnecke warb dafür, weniger in einem ordnungsrechtlichen Rahmen mit Pflichten und Verboten für Eigentümer zu handeln, sondern die Bürger bei der Umsetzung der Energiewende mitzunehmen und ihnen Planungssicherheit hinsichtlich der in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Energieformen zu geben.

Der Referent regte ferner an, Eigentümern zu erlauben, Strom, den diese mit einer Fotovoltaik-Anlage auf ihren Hausdächern erzeugen, an ihre Mieter verkaufen zu dürfen. Dies sei derzeit nicht möglich. Der Grund hierfür sei die Sorge kommunaler Energieversorger vor unliebsamer Konkurrenz. Die auf Bundesebene ausgeübte Blockade sollte beendet werden.

Die Einführung eines CO2-Preises befürwortete der Präsident von Haus & Grund Deutschland grundsätzlich. Dieser müsse den Bürgern jedoch voll erstattet werden.

Informationen aus erster Hand von Albert Fittkau über die Explosion der Immobilienpreise

Informationen aus erster Hand von Albert Fittkau über die Explosion der Immobilienpreise

Haus & Grund Deutschland unterstütze daher Bündnis 90/Die Grünen und die FDP in ihrer Forderung, den CO2-Preis, z.B. als Bürgergeld, zurückzuerstatten. Dann wäre auch die Diskussion über die Umlagefähigkeit auf den Mieter hinfällig. Das sog. Stufenmodell sei dem 50:50-Teilungsmodell der SPD für sämtliche Betriebskosten allemal vorzuziehen. Auch wenn die Betriebskostenabrechnung dadurch komplizierter werde, sei bei Öl und Gas die beabsichtigte Lenkungswirkung ohnehin bereits gegeben. Richtig wäre es, so Dr. Warnecke, den CO2-Preis wieder abzuschaffen.

Mit Blick auf das Mietrecht kritisierte der Referent die Verlängerung der Mietpreisbremse, die damit zum dritten Mal Gesetz werde. Er kündigte an, auch diesmal werde Haus & Grund Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese klagen.

Kritik erfuhr auch die für Herbst 2022 geplante Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 % für Mieterhöhungen auf Vergleichsmietenniveau (§ 558 BGB). Diese bestrafe gerade soziale und mieterfreundliche Vermieter. Auch insoweit strebe Haus & Grund Deutschland die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht an. Sowohl eine Mietpreisbremse als auch die Absenkung der Kappungsgrenze seien überflüssig, bundesweit und auch in München. Eine selbst in Auftrag gegebene Untersuchung habe ergeben: Zwischen 2015 und 2020 seien in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt die Mieten bezahlbarer geworden. Der Grund: Die NettoHaushaltseinkommen seien stärker gestiegen als die Mieten. Personengruppen, die von hohen Wohnkosten stärker belastet würden, z.B. alleinstehende Rentner und Alleinerziehende, müssten unterstützt werden. Eine Mietpreisbremse und eine Absenkung der Kappungsgrenze seien hierfür nicht notwendig. Der Präsident von Haus & Grund Deutschland schloss mit einem Appell, das Vertrauen in das Immobilieneigentum nicht zu verlieren, denn: Ohne Eigentum gebe es keine Freiheit. Eigentum und Freiheit seien auch künftig die tragenden Säulen unserer Demokratie.

Im anschließenden Hauptreferat der Jahreshauptversammlung berichtete der Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München, Albert Fittkau, anhand „druckfrischer“ Daten über die aktuellen Entwicklungen auf dem Münchner Immobilienmarkt.

Die Frage, ob die Corona-Krise spürbare Auswirkungen auf die Münchner Immobilienpreise gehabt habe, sei mit einem klaren „Nein!“ zu beantworten. 2021 seien ca. 13.090 Immobilien-Kaufverträge abgeschlossen worden, der Großteil (84 %) über Wohnungs-und Teileigentum. Im Beobachtungszeitraum Januar 2020 bis April 2022 startete der Januar 2020 auf vergleichsweise niedrigem Niveau (ca. 800 Beurkundungen), das während des 1. Lockdowns Ende März 2020 bis Mitte April 2020 auf 650 Beurkundungen abfiel. Bis Juli 2020 stieg die Anzahl der Vertragsbeurkundungen auf ca. 1.200. Die Verunsicherung von Verkäufern und Käufern sei von einem gewissen Gewöhnungseffekt der Marktakteure verdrängt worden. Zusätzlich machten sich die Mitte Juni 2020 in Kraft getretenen Corona-Lockerungen bemerkbar. Nach einem der Urlaubszeit geschuldeten Abfallen der Beurkundungszahlen von Mitte Juli bis August 2020 auf ca. 900, erhöhten sie sich bis Mitte Dezember 2020 auf 1.400. Vergleiche man den Jahresverlauf der Verkaufsfallzahlen der Jahre 2018 – 2021, seien diese, lediglich mit Ausnahme des 1. Lockdowns im März und April 2020, in Bezug auf die Anzahl der Verkäufe unauffällig. Ob sich der Krieg in der Ukraine bereits auf die Immobilienverkäufe auswirke, könne aufgrund noch fehlender Zahlen voraussichtlich erst ab Mitte 2023 beantwortet werden.

Der Geldumsatz im Jahr 2021 habe € 16,84 Mrd. betragen. Auf bebaute Grundstücke entfiel ein Anteil von 49 %, auf Wohnungs- und Teileigentum 37 %. Letztgenanntes stellte wider Erwarten damit nicht den Löwenanteil. Der Geld-Gesamtumsatz 2021 stelle einen Rekord dar. Auch während der Corona-Krise sei in München der Umsatz unverändert gestiegen, und zwar sowohl bei den Vertragsals auch bei den Umsatzzahlen. Während der Geldumsatz bei Wohnungs- und Teileigentum in den zurückliegenden zehn Jahren massiv gestiegen ist, sei dieser bei Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und kleinen Mehrfamilienhäusern weitgehend konstant geblieben. Unter den sieben bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands verzeichnete Berlin mit € 20 Mrd. zwar den höchsten Geldumsatz, jedoch nur knapp vor München mit € 18 Mrd., mit großem Abstand gefolgt von Hamburg (€ 10 Mrd.) und Frankfurt/Main (€ 7 Mrd.). Mit € 11.200 Geldumsatz pro Kopf der Einwohnerzahl liege München an der Spitze, vor Düsseldorf (€ 9.200) und Frankfurt/ Main (€ 8.700).

Beim Wohnbauland, d.h. unbebauten Grundstücken, bewegten sich die Preise bereits seit 2010 und auch in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Durchschnitt stetig nach oben. Das Preisniveau betrage heute das 4 – 5fache der Werte im Jahr 2009. Auslöser sei die damalige Wirtschafts- und Finanzkrise gewesen. Im Geschoßwohnungsbau war der Preisanstieg seit 2011/2012 deutlich stärker als bei „individuellem“ Wohnbauland. Im Bereich des Geschoßwohnungsbaus seien institutionelle Investoren aktiv, die die Preise weiter nach oben treiben könnten.

Im Jahresvergleich der Grundstückspreise für Wohnbauland der Jahre 2018 und 2021 seien keine signifikanten Auswirkungen der Covid-19-Pandemie festzustellen. Die Entwicklung der Preise zeige klar und eindeutig „nach oben“.

Die Wohnflächenpreise für wiederverkaufte freistehende Einfamilienhäuser unterschieden sich bei den einzelnen Baujahresgruppen kaum. Für neu gebaute Doppelhaushälften seien die Preise seit 2010 stetig und stärker gestiegen, gleichzeitig auch die Wohnflächenpreise. Bei wiederverkauften Doppelhaushälften war auffällig, dass ältere Baujahresgruppen mittlerweile die mittleren Baujahresgruppen beim Quadratmeterpreis überholt hätten. Auffällig sei auch, dass sich die Grundstücksflächen in den vergangenen Jahrzehnten verkleinert hätten, von rund 415 m2 bis im Jahr 1989 auf durchschnittlich 295 m2 zwischen 2010 und 2018. Dies deute auf einen sparsameren Flächenverbrauch hin.

Bei Doppelhaushälften im Wiederverkauf sei zwischen 2018 und 2021 trotz vergleichsweise weniger Verkaufsfälle ein Preisanstieg klar erkennbar. Diese Entwicklung zeigte sich auch bei neu gebauten Reiheneckhäusern. 2021 habe der Preis bereits bei durchschnittlich € 11.600/m2 gelegen (2018: € 9.100/m2). Neu gebaute Reihenmittelhäuser waren demgegenüber günstiger zu erwerben. Doch auch in diesem Marktsegment sei seit 2021 mit durchschnittlich € 10.750/ m2 die Marke von € 10.000/m2 bereits überschritten.

Reiheneckhäuser im Wiederverkauf lagen in der Baujahresgruppe 2010 – 2018 mit € 11.150 ebenfalls über der € 10.000/m2- Marke. Zwischen 2018 und 2021 waren auch hier die Preise stetig gestiegen. Bei wiederverkauften Reihenmittelhäusern sei die € 10.000/m2-Marke hingegen noch nicht überschritten.

Für neu gebaute 1-Zimmer-Appartements lag das Preisniveau 2021 bei € 11.100/m2 (durchschnittliche Lage) bzw. € 12.250/ m2 (gute Lage), im Wiederverkauf bei € 9.090/m2 (durchschnittliche Lage), € 10.800/m2 (gute Lage) bzw. € 11.990/ m2 (gute zentrale Lage).

Neu gebaute Eigentumswohnungen (Wohnfläche 71 m2 bis 89 m2) schlugen mit € 9.900/m2 (durchschnittliche Lage), € 11.200/m2 (gute Lage), € 19.100/m2 (gute zentrale Lage) bzw. € 16.500/m2 (beste Lage) zu Buche. Im Wiederverkauf betrugen die Kaufpreise € 8.300/m2 (durchschnittliche Lage), € 9.670/m2 (gute Lage), € 12.000/m2 (gute zentrale Lage) bzw. € 12.250/m2 (beste Lage). Bei Eigentumswohnungen stiegen die Preise sowohl für Neubauten als auch bei Wiederverkäufen seit 2005 stetig an. Mit Blick auf Eigentumswohnungen der Baujahresgruppe der 1970er und 1980er Jahre sei erkennbar, dass „alles zu jedem Preis“ gekauft werde. Auch das Alter einer Immobilie wirkte sich nicht negativ auf den Kaufpreis aus.

Im Bereich „Preis bei neu gebauten Eigentumswohnungen“ liege München mit einem m2-Preis vom € 10.000–€ 11.000 an der Spitze, gefolgt von Frankfurt/Main mit € 9.000 und Hamburg mit € 8.500. Berlin rangierte mit € 6.500/m2 auf Platz 5.

Nicht nur in München, sondern auch in den anderen deutschen Großstädten sei der Preisanstieg in den vergangenen Jahren erheblich gewesen. Bei Eigentumswohnungen im Bestand kämen die Unterschiede noch deutlicher zum Ausdruck. Liege der m2-Preis in München bei knapp € 10.000, betrage er in Frankfurt/ Main und Hamburg nur noch € 6.000 und in Berlin noch € 4.500. Bei Reihenhäusern im Bestand lägen die Kaufpreise pro Objekt in München bei rund € 1,2 Mio. und damit fast doppelt so hoch wie in der nächstplatzierten Stadt Frankfurt/Main. Hamburg und Berlin folgen mit € 550.000 bzw. € 500.000.

Innerhalb Bayerns, d.h. im Vergleich der sieben größten bayerischen Städte, stehe bei Eigentumswohnungen München weit oben: € 10.000/m2; bei Neubauwohnungen € 11.000. Zum Vergleich: in Nürnberg € 2.500/m2 bzw. € 4.000/m2, in Augsburg € 3.800/m2 bzw. € 5.000/m2.

Die Objektpreise für Doppelhaushälften in den Umlandgemeinden Münchens lägen auf einem ähnlich hohen Niveau wie in München selbst. An der Spitze stehe Starnberg, sowohl bei Bestandsobjekten als auch bei Neubauten, gefolgt von München, und, in überschaubarem Abstand, von Bad Tölz, Freising, Erding, Ebersberg und Fürstenfeldbruck. Bei Reihenmittelhäusern überträfen die Nachbargemeinden Grünwald und Oberhaching sogar das Münchner Preisniveau.

Anschließend folgte ein Überblick über die Ziele und Vorhaben der Politik in München. Im Vordergrund stehe die Schaffung neuen dauerhaft bezahlbaren Wohnraums und die Stärkung Münchens als Vorbild-Kommune für Umwelt und Klimaschutz. Das Instrument der „Sozial gerechten Bodennutzung“ solle weiterentwickelt und die Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (SEM) im Nordosten und Norden der Stadt vorangetrieben werden. Die bestehenden Erhaltungssatzungen sollen ebenfalls weiterentwickelt und die Gebiete, in denen die Erhaltungssatzungen gelten, auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Weitere Projekte seien verpflichtendes Bauen und Sanieren unter ökologischen Gesichtspunkten sowie die Verpflichtung zur Schaffung von Werkswohnungen. Bei der „Sozial gerechten Bodennutzung“ sollen insb. die mit ihr einhergehenden Bindungen für Wohnungseigentümer verschärft werden: Maximal 50 % der Wohnungen sollen in Wohnungseigentum aufgeteilt werden dürfen; mindestens 40 Jahre Dauer der Wohnungsbindung; Anhebung des Infrastrukturkosten-Beitrags auf mindestens € 100/m2 Geschoßfläche. Die bestehende Verpflichtung zur Abtretung von Flächen für Verkehr und Infrastruktur, der Kostenbeitrag für technische und „grüne“ Infrastruktur sowie für Gutachten etc. sollen weitergelten.

Ein weiteres Instrument der LH München zur Erreichung ihrer wohnungspolitischen Ziele seien die Erhaltungssatzungen und das darin verankerte Vorkaufsrecht der Stadt. Die Anzahl der Abwendungserklä- rungen des Wohnungskäufers, mit der dieser die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt abwenden könne, sei zwischen 2018 und 2021 prozentual stark zurückgegangen. Maßgeblich hierfür waren massive Haushaltsprobleme der Stadt aufgrund coronabedingter Einnahmeausfälle sowie das Urteil des BVerwG vom 9.11.2021, das die Ausübung von Vorkaufsrechten in Erhaltungssatzungen faktisch verhindere.

Eine Prognose für die Zeit „nach Corona“ sei, so Albert Fittkau, nicht möglich. Es bleibe abzuwarten, wie sich die Tätigkeit im Homeoffice auf den Büromarkt auswirken werde. Eingesparte Flächen würden künftig, jedoch zu einem anderen Zweck, sicher weiter gebraucht. Noch nicht absehbar sei auch, wie sich der Online-Handel auf die Ladenstruktur, z.B. in der Kaufingerstraße, auswirken werde. Der Bodenrichtwert von € 160.000/m2 werde wohl nicht sinken. Weitere Unsicherheitsfaktoren seien der Ausgang des Krieges in der Ukraine und seine Auswirkungen auf den internationalen Handel, sowie die Frage, ob und inwieweit sich China von der Corona-Krise erhole und nicht zuletzt, wie sich all dies auf die Zinspolitik auswirken werde.

In der im Anschluss an die Vorträge abgehaltenen turnusmäßigen Neuwahl des Vorstandes des Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e.V. bestätigten die Mitglieder den Vorsitzenden des Vereins, RA Rudolf Stürzer, sowie die stellvertretende Vorsitzende des Vereins, RAin Birgit Noack, einstimmig im Amt.

Großer Mitgliederandrang auch in schwierigen Zeiten

 

Fachseminare 2022

 

Präsenzseminare:

  • „Kostenlasten und bauliche Veränderungen in der WEG“ am 17.1.2022 Referent: RA Detlef L. Sterns

  • „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen“ am 10.2.2022 Referent: RA Detlef L. Sterns

  • „Schimmelpilz in Innenräumen“ am 21.2.2022 Referent: Dipl.-Ing. Univ. Architekt Matthias Kraus

  • „Steuerrecht“ am 10.3.2022 Referentin: RAin Claudia Finsterlin

  • „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen“ am 21.3.222 Referentinnen: RAin Kathrin Gerber und RAin Andrea Nasemann

  • „Betriebskosten in der Praxis“ am 28.4.2022 Referentinnen: RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner

  • „Mieterhöhung & Mietminderung“ am 3.5.2022 Referentinnen: RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner

  • „Steuerrecht“ am 9.5.2022 Referentin: RAin Claudia Finsterlin

  • „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen“ am 31.5.2022 Referentinnen: RAin Kathrin Gerber und RAin Andrea Nasemann

  • „Betriebskosten in der Praxis“ am 20.6.2022 Referentinnen: RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner

  • „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen“ am 11.7.2022 Referent: RA Detlef L. Sterns

  • „Grundsteuerreform – Was ist 2022 zu tun?“ am 20.7.2022 und 28.7.2022 Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer und StB Andreas Jovanic

  • „Nachbarschaftsrecht“ a m 13.9.2022 Referentinnen: RAin Kathrin Gerber und RAin Andrea Nasemann

  • „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen“ am 19.9.2022 Referentinnen: RAin Kathrin Gerber und RAin Andrea Nasemann

  • „Rechte und Pflichten in der WEG Eigentümer, Verwalter und Beirat“ am 22.9.2022 Referent: RA Detlef L. Sterns

  • „Grundsteuerreform – Was ist 2022 zu tun?“ am 27.9.2022 und 29.9.2022 Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer und StB Andreas Jovanic

  • „Betriebskosten in der Praxis“ am 10.10.2022 Referentinnen: RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner

  • „Betriebskosten in der Praxis“ am 15.11.2022 Referentinnen: RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner

  • „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen“ am 6.12.2022 Referentinnen: RAin Kathrin Gerber und RAin Andrea Nasemann

 

Live-Online-Training:

  • „Die häufigsten Fragen zur Mieterhöhung“ am 29.3.2022 Referentin: RAin Birgit Noack

  • „Ein neues Mietverhältnis begründen – Was Sie dabei beachten sollten“ am 5.7.2022 Referentin: RAin Andrea Nasemann

 

Abendseminare ACCONSIS / Präsenz:

  • „Die Bewertung von Immobilien in Erb- und Schenkungssteuerfällen“ am 24.10.2022 Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer und StB Andreas Jovanic

  • „Immobilien schenken und vererben“ am 19.12.2022 Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer

 

Abendseminare ACCONSIS / Online:

  • „Der Übergabevertrag – richtig an die nächste Generation übergeben“ am 24.1.2022 Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer

  • „Die Übergabe von Immobilienvermögen innerhalb der Familie unter besonderer Berücksichtigung der Familiengesellschaft“ am 28.2.2022 Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer

  • „Die Immobilien im Privatvermögen“ am 28.3.2022 Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer

  • „Immobilien schenken und vererben“ am 26.4.2022 Referenten: RA Nicolai Utz und RA Alexander Scholz

  • „Die lebzeitige Übergabe von Immobilienvermögen“ am 30.5.2022 Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer

  • „Die Bewertung von Immobilien in Erbund Schenkungssteuerfällen“ am 27.6.2022 Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer

  • „Die Übergabe von Immobilienvermögen innerhalb der Familie unter besonderer Berücksichtigung der Familiengesellschaft“ am 18.7.2022 Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer und RA Nicolai Utz

  • „Grundsteuerreform – Was ist 2022 zu tun?“ am 19.7.2022 und 26.7.2022 Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer und StB Andreas Jovanic

  • „Der Übergabevertrag – richtig an die nächste Generation übergeben“ am 26.9.2022 Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer

  • „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“ am 29.11.2022 Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer

RA Rudolf Stürzer konnte über 20 Jahre konstante Mitgliederbeiträge berichten

RA Rudolf Stürzer konnte über 20 Jahre konstante Mitgliederbeiträge berichten

 

Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit

  • Presse, Rundfunk und Fernsehen berichteten ausführlich über die Jahreshauptversammlung am 26. April 2022, auf der Herr Albert Fittkau, Vorsitzender des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt München zum Thema „Entwicklungen am Münchner Immobilienmarkt vor, während und nach (?) der Corona-Krise“ sowie der Präsident des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland Herrn Dr. Kai Warnecke zum Thema „Energiewende und Wohnen in Zeiten der Ampel“ referierten.

  • Sämtliche Münchener Tageszeitungen berichteten über die erneute Auszeichnung des Vereins als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus-und Wohnungseigentümer.

  • Fachseminare des Vereins zu mietund steuerrechtlichen Fragen, die jetzt auch von Nichtmitgliedern in digitaler Form gebucht werden können, mussten wegen der großen Nachfrage von den Referenten des Vereins mehrmals wiederholt werden.

  • In mehreren Münchner Tageszeitungen, in Stadtteilblättern sowie bei regionalen Rundfunk-und Fernsehsendern wurden zahlreiche Spots, Inserate und Anzeigen geschaltet.

  • Der Immobilienteil der Münchner Wochenanzeiger veröffentlichte unter der Rubrik „Die Expertenrunde“ regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Rechtsfragen.

  • Die Wochenzeitung Hallo veröffentlichte regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Themen.

  • Presse, Rundfunk und Fernsehen zeigten reges Interesse an der Meinung des Vereins zu den verschiedensten Themen. Dementsprechend nahmen Vorstand und Mitarbeiter in zahlreichen Interviews und Stellungnahmen die Gelegenheit wahr, der Öffentlichkeit die Auffassung des Vereins zu vermitteln.

 

Im Einzelnen:

5.1.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Vorund Nachteile von Indexmietverträgen. Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, welche Kosten zu den „Sonstigen Betriebskosten“ zählen und auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

12.1.: Im Interview mit der Wochenzeitung Hallo erläutert RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer die steuerliche Kaufpreisaufteilung beim Immobilienerwerb.

Der Immostar veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur Räum-und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet über die Neuauflage des Praxishandbuchs Wohnungseigentum von RA Rudolf Stürzer, RA Georg Hopfensperger, RAin Melanie Sterns-Kolbeck, RA Detlef L. Sterns und RAin Claudia Finsterlin.

Der Immostar berichtet über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus-und Wohnungseigentümer.

19.1.: In der Serie „Erben und Vererben – Warum Münchner Hausbesitzer oftmals verkaufen müssen“ fordert RA Rudolf Stürzer, dass die seit 13 Jahren unveränderten Steuerfreibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich angehoben werden und als Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer der Ertrag des Hauses maßgeblich ist, nachdem immer mehr Erben gerade von sozialen Vermietern mit niedrigen Mieten aus den Erträgen des Hauses die exorbitant hohe Erbschaftsteuer die sich aus den Verkehrswert des Hauses errechnet, nicht bezahlen können und das Haus verkaufen müssen.

RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die steuerliche Situation bei Schenkung einer Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung.

22.1: Im Münchner Merkur und der tz erläutert RA Rudolf Stürzer, wie sich die verstärkte Verlagerung des Arbeitslebens in das Homeoffice auf die Nachfrage und die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt auswirkt.

26.1.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke zur Frage, was ein Grundstückseigentümer unternehmen kann, wenn Äste eines großen, auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes herüberragen und das Grundstück ferner durch in großer Menge herabfallende Nadeln und Zapfen beeinträchtigt wird.

Großer Festsaal des Löwenbräukellers bis auf den letzten Platz besetzt

Großer Festsaal des Löwenbräukellers bis auf den letzten Platz besetzt

27.1.: Die Immobilien Zeitung – Fachzeitung für die Immobilienwirtschaft berichtet über die Neuauflage des Wohnungseigentümer-Lexikons, das von RAin Melanie Sterns-Kolbeck, RA Detlef L. Sterns und RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke verfasst wurde.

31.1.: Im täglichen Ratgeber der tz erläutert RA Rudolf Stürzer die verschiedenen Arten von Steuern, die Immobilieneigentümer tragen müssen.

2.2.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob der Vermieter die Schließanlage eines Hauses auf Kosten des Mieters austauschen lassen kann, wenn der Mieter bei der Wohnungsrückgabe einen Schlüssel nicht zurückgegeben hat.

3.2.: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten von energetischen Maßnahmen bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden können.

Die Immobilien Zeitung – Fachzeitung für die Immobilienwirtschaft berichtet über die Neuauflage des Wohnungseigentümer-Lexikons, das von RAin Melanie Sterns-Kolbeck, RA Detlef L. Sterns und RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke verfasst wurde.

5.2.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Presseinformation mit Berechnungsbeispielen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur neuen Grundsteuer in Bayern.

11.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-­Serie „Bürgeranwalt“, ob und in welchen Fällen Grundstückseigentümer für Schäden auf dem Nachbargrundstück durch umgestürzte Bäume und herabgefallene Äste haften.

16.2.: RAin Florentina Mantscheff erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob der Vermieter dem Mieter eines Einfamilienhauses gestatten muss, eine Wallbox zum Laden seines Elektroautos zu montieren und was dabei beachtet werden sollte.

Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet in der FebruarAusgabe über die Neuauflage des von RA Rudolf Stürzer und RA Michael Koch verfassten Buches „Mietrecht für Vermieter von A–Z“ sowie über das von RAin Birgit Noack und RAin Martina Westner verfasste Buch „Heizkostenabrechnung leicht gemacht“.

18.2.: Der Immostar veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur neuen Grundsteuer.

Im Immostar erläutert RA Rudolf Stürzer, ob und in welchen Fällen Grundstückseigentümer für Schäden auf dem Nachbargrundstück durch umgestürzte Bäume und herabgefallene Äste haften.

19.2.: Die Augsburger Allgemeine veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Nachteilen für die Mieter, wenn eine Immobilie zur Zahlung der Erbschaftsteuer von den Erben an einen gewerblichen Investor verkauft werden muss.

22.2.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer über die Erhebungen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur Entwicklung der Mieten im Vergleich zur Entwicklung der Löhne und Gehälter der letzten 6 Jahre mit dem Ergebnis, dass der Anteil der Miete am Durchschnittsgehalt gesunken ist.

23.2.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, in welchen Fällen Mieter einen Anspruch auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis haben.

26.2.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Vergleichsberechnungen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zwischen der derzeitigen und der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer.

2.3.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, ob die Kosten einer Baumfällung zu den auf die Mieter umlagefähigen Betriebskosten zählen.

In der Sendung Der Funkstreifzug des Bayerischen Rundfunks nimmt RA Rudolf Stürzer Stellung zu den Gründen für die Zunahme von Baumängeln.

4.3.: Der Immostar veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer über die Erhebungen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur Entwicklung der Mieten im Vergleich zur Entwicklung der Löhne und Gehälter der letzten 6 Jahre mit dem Ergebnis, dass der Anteil der Miete am Durchschnittsgehalt gesunken ist.

In der tz-­Serie „Bürgeranwalt“ erläutert RA Rudolf Stürzer welche Versicherungen bei Sturmschäden zahlen.

5.3.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung, unter welchen Voraussetzungen Hauseigentümer für Schäden auf dem Nachbargrundstück durch umgestürzte Bäume haften.

Anlässlich des „Tages des Energiesparens“ veröffentlicht die tz ein Interview mit RA Rudolf Stürzer mit Tipps, wie man seine Energiekosten reduzieren kann.

6.3.: In der Sendung Der Funkstreifzug des Bayerischen Rundfunks nimmt RA Rudolf Stürzer Stellung zu den Gründen für die Zunahme von Baumängeln.

7.3.: Der tägliche tz-Ratgeber veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Aufgaben sowie den Rechten und Pflichten von Hausverwaltungen.

9.3.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Melanie Sterns-Kolbeck zur Frage, ob Wohnungseigentümer beschließen können, dass Eigentümerversammlungen künftig nur noch virtuell stattfinden.

10.3.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu dem Problem, dass immer mehr Erben von Mehrfamilienhäuser das Haus verkaufen müssen, weil sie die exorbitant gestiegene Erbschaftsteuer nicht bezahlen können.

Münchner Merkur und tz berichten über die Berechnungen von HAUS + GRUND MÜNCHEN, wonach sich die Nebenkosten aufgrund der stark gestiegenen Preise bei Gas und Öl, der erhöhten städtischen Müllgebühren sowie der CO2- Steuer im Laufe des Jahres mindestens verdoppeln werden und Eigentümer und Mieter im Frühjahr 2023 bei der Endabrechnung des Kalenderjahres 2022 mit Nachzahlungen im 4-stelligen Bereich rechnen müssen.

Der Bayerische Rundfunk und Radio Arabella berichten über unsere Presseinformation zu den dratisch gestiegenen Energiekosten und die Empfehlung, die monatlichen Heizkostenvorauszahlungen deutlich zu erhöhen.

Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet in der März-Ausgabe über das von RAin Birgit Noack verfasste Buch „Vermieterwissen 2022“ mit neuen, wichtigen Informationen für Vermieter, Makler und Hausverwalter.

11.3.: Im Bayerischen Rundfunk fordert RA Rudolf Stürzer, dass die seit 13 Jahren unveränderten Steuerfreibeträgen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich angehoben werden und als Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer der Ertrag des Hauses maßgeblich ist, nachdem immer mehr Erben gerade von sozialen Vermietern mit niedrigen Mieten aus den Erträgen des Hauses die exorbitant hohe Erbschaftsteuer, die sich aus dem Verkehrswert des Hauses errechnet, nicht bezahlen können und das Haus verkaufen müssen.

13.3.: Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung berichtet über die Forderung von RA Rudolf Stürzer, dass die seit 13 Jahren unveränderten Steuerfreibeträgen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich angehoben werden und als Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer der Ertrag des Hauses maßgeblich ist, nachdem immer mehr Erben gerade von sozialen Vermietern mit niedrigen Mieten aus den Erträgen des Hauses die exorbitant hohe Erbschaftsteuer, die sich aus den Verkehrswert des Hauses errechnet, nicht bezahlen können und das Haus verkaufen müssen.

16.3.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Ariane Schlegel, ob der Vermieter für rückstellige Stromkosten eines zahlungsunfähigen Mieters haftet.

18.3.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-­Serie „Bürgeranwalt“, welche Informationen der Mieter bei einer beabsichtigten Untervermietung der Wohnung dem Vermieter über den künftigen Untermieter geben muss.

Der Immostar berichtet über die Empfehlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN an Eigentümer und Mieter, hohe Rücklagen zu bilden für die im Frühjahr 2023 zu erwartenden Nachzahlungen von Heizund Energiekosten aufgrund der im Laufe dieses Jahres drastisch gestiegenen Preise.

23.3.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Birgit Noack zur Gültigkeitsdauer von Energieausweisen.

25.3.: RA Rudolf Stürzer begrüßt in der Abendzeitung den Vorstoß der GRÜNEN, soziale Eigentümer und Vermieter mit niedrigen Mieten bei der Erbschaftund Schenkungsteuer zu begünstigen.

30.3.: RAin Florentina Mantscheff erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob der Vermieter dem Mieter die Montage einer Wallbox zum Laden eines Elektroautos gestatten muss und was dabei beachtet werden sollte.

6.4.: In einem Beitrag von „Die Welt“ zur steigenden Zahl von Erben, die die exorbitant gestiegene Erbschaftsteuer nicht bezahlen können und deshalb das Haus verkaufen müssen, fordert RA Rudolf Stürzer eine deutliche Anhebung der seit 13 Jahren unveränderten Steuerfreibeträge und rät, zumindest alle 10 Jahre Anteile auf die Kinder zu übertragen, um wenigstens die – wenn auch viel zu niedrigen – Freibeträge auszuschöpfen.

RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, was die Verwaltung eines Mietshauses kosten darf.

11.4.: Im täglichen tz-Ratgeber erläutert RA Rudolf Stürzer, welche Kosten neben der Miete auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

13.4.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung, dass Indexmietverträge nicht erst seit der galoppierenden Inflation beliebt sind, sondern schon seit Jahrzehnten aufgrund ihrer Transparenz und Befriedungswirkung im Vergleich zu streitanfälligen Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel.

Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Andrea Nasemann zur Frage, ob ein Eigentümer an seinem auf der Grundstücksgrenze stehenden Haus eine Wärmedämmung anbringen darf, wenn die Dämmplatten in den Luftraum des Nachbargrundstücks ragen.

20.4.: RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wer in Wohnungseigentumsanlagen für Wasserschäden aufkommen muss, die am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers entstanden sind, z.B. am Parkettboden oder dem Inventar, wenn für den Schaden Mängel des Gemeinschaftseigentums (z.B. undichtes Dach) ursächlich sind.

21.4.: RA Rudolf Stürzer kritisiert im Münchner Merkur und der tz die geplante Verteilung der CO2-Kosten auf Eigentümer und Mieter auf Grundlage der letzten Heizkostenabrechnung d.h. nach dem Verbrauch des Mieters und nicht nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.

22.4.: Das IHK Magazin für München und Oberbayern veröffentlicht in der April-Ausgabe Berechnungen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur Entwicklung der Mieten im Vergleich zur Entwicklung der Löhne und Gehälter in den letzten sechs Jahren.

25.4.: DER SPIEGEL veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu den Vor- und Nachteilen von Indexmieten.

27.4.: Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur und tz berichten über die Warnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN vor Nachzahlungen von Heizund Energiekosten in 4-stelliger Höhe im Frühjahr 2023 aufgrund der im Laufe dieses Jahres drastisch gestiegenen Preise.

Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke zur Frage, ob Mieter den Anbieter für den Einbau einer Wallbox zum Laden von Elektroautos frei auswählen dürfen.

Im Münchner Merkur und der tz erläutert RA Rudolf Stürzer, warum die Inflation nicht nur Mieter mit Indexmieten, sondern auch Vermieter stark belastet.

28.4.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN und die Ausführungen von Albert Fittkau, dem Vorsitzenden des Münchner Gutachterausschusses und Leiter des städtischen Bewertungsamts zur Entwicklung der Grundstücks- und Kaufpreise in München.

29.4.: Der Immostar veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur neuen Grundsteuer.

RA Rudolf Stürzer erläutert in seinem im Immostar veröffentlichten Grußwort zur Münchner Immobilienmesse, warum sich der Kauf einer Immobilie auch bei steigenden Zinsen immer noch lohnt.

RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, ob der Mieter wegen eines Mangels auch dann die Miete mindern darf, wenn er mehrere Termine mit Handwerkern zur Beseitigung des Mangels platzen ließ.

2.5.: RA Rudolf Stürzer widerspricht in der Abendzeitung der Kritik des Mietervereins an Indexmieten mit Hinweis darauf, dass die Mieter in den vergangenen Jahren aufgrund der schwachen Indexentwicklung von Indexmieten stark profitiert haben.

2.,3.,4.,5.5.: München TV berichtet über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN und sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Themen der Pressekonferenz:

  1. Explodierende Heizkosten, galoppierende Indexmieten, CO2-Steuer – Was auf Mieter und Eigentümer zukommt
  2. War früher alles besser? – Münchner Mieten, Betriebs- und Energiekosten im Spiegel der letzten 40 Jahre
  3. Neue Grundsteuer – In München müssen 800.000 Wohnungen und Grundstücke neu bewertet werden

4.5.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Abendschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den stark steigenden Indexmieten.

RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, welche Kosten unter den Begriff „Sonstige Betriebskosten“ fallen, die auf die Mieter umgelegt werden können.

6.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Bayerischen Rundfunk, was bei energetischen Sanierungen von Gebäuden beachtet werden sollte.

7.5.: Die Passauer Neue Presse berichtet über den Landesverbandstag von Haus & Grund Bayern und die Kritik von RA Rudolf Stürzer zur geplanten Beteiligung von Vermietern an der CO2- Steuer auf Grundlage des Energieverbrauches des Mieters.

11.5.: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Vorteile eines Testaments bei Eintritt des Erbfalles.

12.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Notizbuch des Bayerischen Rundfunks die Vor- und Nachteile von Indexmieten.

13.5.: Der Immostar berichtet über die Vergleichsberechnungen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur Entwicklung der Münchner Mieten und der Betriebs- und Energiekosten im Vergleich zur Entwicklung der Löhne und Gehälter in den letzten 40 Jahren.

Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet über die Neuauflage des Buches „Mietrecht für Vermieter von A–Z“ von RA Rudolf Stürzer und RA Michael Koch sowie über die Neuauflage des Buches „Die Eigentümerversammlung“ von RAin Melanie Sterns-Kolbeck und RA Georg Hopfensperger.

RA Rudolf Stürzer erläutert im Immostar, was in Folge der CO2-Steuer, explodierender Heizkosten und galoppierender Indexmieten auf Eigentümer und Mieter zukommt.

In der tz-­Serie „Bürgeranwalt“ erscheint ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob Hausverwalter Grundsteuererklärungen für die Eigentümer erstellen dürfen.

16.5.: Im täglichen Ratgeber der tz erläutert RA Rudolf Stürzer, zu welchen energetischen Sanierungsmaßnahmen Hauseigentümer verpflichtet sind, welche Kosten auf Mieter umgelegt werden können und welche Maßnahmen steuermindernd geltend gemacht werden können.

18.5.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer zum Thema „Schenkung einer Eigentumswohnung und anschließende Veräußerung unter den Voraussetzungen des § 23 Einkommensteuergesetz“.

20.5.: In der tz-­Serie „Bürgeranwalt“ erläutert RA Rudolf Stürzer die Frage, ob die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses in einem Mehrfamilienhaus auch auf die Erdgeschossmieter umgelegt werden dürfen.

21.5.: Die tz veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum Nachbarrecht.

25.5.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Ariane Schlegel zur Frage, ob bei einem gewerblichen Mietverhältnis ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis vorliegt und daher auch ein 10-jähriger Mietvertrag vom Mieter mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn sich Mieter und Vermieter mündlich auf eine 50 %-ige Mietminderung für einen Zeitraum von 6 Monaten wegen der Corona-Pandemie geeinigt haben.

1.6.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob der Mieter bei Verlust eines Wohnungsschlüssels die Kosten für den Austausch der kompletten Schließanlage tragen muss.

3.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-­Serie „Bürgeranwalt“ ein neues Urteil des Amtsgericht München, wonach der Vermieter bei Beleidigung und Bedrohung durch den Mieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt ist.

5.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Bayerischen Rundfunk die Vorund Nachteile von Index- und Staffelmieten.

8.6.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, ob der Vermieter Unkosten z.B. Portokosten, die ihm aufgrund seiner neuen monatlichen Mitteilungspflicht über bestimmte Verbrauchsinformationen entstehen, auf die Mieter umlegen darf.

Der Münchner Merkur und der tz berichten über die Kritik von RA Rudolf Stürzer an der derzeitigen steuerrechtlichen Regelung zum sog. „Geldwerten Vorteil“, die im Falle eines Münchner Vermieters zu einer Steuernachforderung des Finanzamts von mehr als 40.000 € geführt hat, weil der Vermieter nach Auffassung der Behörde mehrere Wohnungen zu billig an seine Angestellten vermietet hat.

v.l.n.r.: RA Dr. Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, RAin Birgit Noack, stellv. Vorsitzende
	von HAUS + GRUND MÜNCHEN, Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende von Haus & Grund Bayern, RA Rudolf Stürzer,
	Vorsitzender von HAUS + GRUND MÜNCHEN

v.l.n.r.: RA Dr. Kai H. Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, RAin Birgit Noack, stellv. Vorsitzende von HAUS + GRUND MÜNCHEN, Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende von Haus & Grund Bayern, RA Rudolf Stürzer, Vorsitzender von HAUS + GRUND MÜNCHEN

9.6.: Das Windkraftjournal stellt das neue von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer verfasste Buch zur Grundsteuerreform vor.

11.6.: Die tz veröffentlicht Vergleichsberechnungen von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur neuen Grundsteuer.

14.6.: RA Rudolf Stürzer nimmt im Bayerischen Rundfunk Stellung zur Frage, für wen sich ein Erbbaurecht lohnt.

15.6.: RAin Florentina Mantscheff erläutert in der Wochenzeitung Hallo, ob dem Mieter eines Einfamilienhauses die Montage einer Wallbox zum Laden seines Elektroautos gestattet werden muss und was dabei beachtet werden sollte.

Das Magazin für Kommunales Management stellt das neu erschienene, von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer verfasste Buch zur neuen Grundsteuer vor.

16.6.: RA Rudolf Stürzer nimmt im Bayerischen Fernsehen Stellung zum Fall eines Vermieters, von dem das Finanzamt eine Steuernachforderung in 5-stelliger Höhe fordert, weil er Mitarbeitern Wohnungen zu einer günstigen Miete vermietet hat.

20.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Notizbuch des Bayerischen Rundfunks die neue Grundsteuer.

Das Bayerische Fernsehen sendet in der Abendschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur neuen Grundsteuer.

22.6.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Simon Koch zur Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verbot des Abstellens von Elektroautos in der Tiefgarage wirksam beschließen kann.

Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet über die Neuauflage des Buches „Mietrecht für Vermieter von A–Z“ von RA Rudolf Stürzer und RA Michael Koch.

25.6.: Die Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur und tz berichten über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN, das neue Buch zur Grundsteuerreform von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer sowie über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

26.6.: Bild und Welt am Sonntag berichten über die Kritik von RA Rudolf Stürzer an der derzeitigen steuerrechtlichen Regelung zum sog. „Geldwerten Vorteil“, die im Falle eines Münchner Vermieters zu einer Steuernachforderung des Finanzamts von mehr als 40.000 € geführt hat, weil der Vermieter nach Auffassung der Behörde mehrere Wohnungen zu billig an seine Angestellten vermietet hat.

28.6.: Der Bayerische Rundfunk berichtet über die Bedenken von RA Rudolf Stürzer, dass vielen Hauseigentü- mern und Mietern das Ausmaß der Nachzahlungen bei den Heiz- und Energiekosten im Frühjahr nächsten Jahres aufgrund der exorbitanten Preissteigerungen noch nicht bewusst ist.

Das Magazin für Kommunales Management stellt das neu erschienene, von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer verfasste Buch zur neuen Grundsteuer vor.

29.6.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, ob die Kosten einer Baumfällung zu den auf den Mieter umlagefähigen Betriebskosten zählen.

30.6.: RA Rudolf Stürzer weist in der Augsburger Allgemeinen daraufhin, dass Grundsteuererklärungen nicht nur online, sondern auch in Papierform eingereicht werden können und in Bayern Wert und Lage sowie Alter und Zustand des Gebäudes für die Grundsteuer nicht relevant sind.

2.7.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung, welche Angaben Eigentümer in der Grundsteuererklärung machen müssen.

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum Inhalt der Steuererklärung für die neue Grundsteuer.

Das IHK Magazin von München und Oberbayern berichtet in der Juli-Ausgabe über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

4.7.: RA Rudolf Stürzer erläutert im täglichen tz-Ratgeber die Fallen beim Immobilienkauf.

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zum Leerstand von Wohnungen des Freistaates Bayern und zur Entwicklung der Bodenrichtwerte in München.

6.7.: RA Georg Hopfensperger weist im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern daraufhin, dass nach der speziellen Bestimmung zur Covid-19-Pandemie Mieter wegen rückständiger Mieten im Zeitraum vom 1.4.–30.6.2020 zwar nicht gekündigt werden konnten, die Mieten jedoch vollständig nachgezahlt werden müssen.

7.7.: Der Buchmarkt das Ideenmagazin für den Buchhandel stellt das neue von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer verfasste Buch zur Grundsteuerreform vor.

8.7.: Der Immostar berichtet über den von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer verfassten Ratgeber zur neuen Grundsteuer sowie über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, ob und in welcher Art und Weise Mieter bei Auszug zum Streichen von Türen verpflichtet sind.

Die Bayerische Staatszeitung stellt das neu erschienene, von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer verfasste Buch zur neuen Grundsteuer vor.

Der Immostar berichtet über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN sowie über die Presseinformation zur neuen Grundsteuer.

9.7.: Bild berichtet über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN, das neue Buch zur Grundsteuerreform von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer sowie über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

13.7.: Die Münchner Wochenanzeiger berichten über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN, das neue Buch zur Grundsteuerreform von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer sowie über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

RAin Ariane Schlegel erläutert in der Wochenzeitung Hallo ein neues BGH-Urteil, wonach Eigentümer und Vermieter nicht für rückständige Strom- und Gaskosten des Mieters haften, wenn der Verbrauch der vermieteten Wohnung über einen eigenen Zähler erfasst wird.

16.7.: Die Abendzeitung sowie die Wochenzeitung Hallo berichten zu den gleichen Themen.

RA Rudolf Stürzer weist im Fokus die Kritik von Mieterverbänden an der Indexmiete zurück und erinnert daran, dass Mieter in der Vergangenheit aufgrund der schwachen Indexentwicklung über einen langen Zeitraum von der Indexmiete profitiert haben.

18.7.: Der SIS Steuerberaterbrief stellt das neu erschienene, von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer verfasste Buch zur neuen Grundsteuer vor.

19.7.: Der Vdiv stellt das neu erschienene, von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer verfasste Buch zur neuen Grundsteuer vor.

Glüxmagazin stellt das neu erschienene, von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer verfasste Buch zur neuen Grundsteuer vor.

20.7.: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Voraussetzungen für die Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Vorliegen eines „Familienheims“.

27.7.: RA Georg Hopfensperger weist im Interview mit der Wochenzeitung Hallo daraufhin, dass nach der speziellen Bestimmung zur Covid-19-Pandemie Mieter wegen rückständiger Mieten im Zeitraum vom 1.4. – 30.6.2020 zwar nicht gekündigt werden konnten, die Mieten jedoch vollständig nachgezahlt werden müssen.

30.7.: Im Handelsblatt erläutert RA Rudolf Stürzer die Vor- und Nachteile von Indexmieten und die Gründe für die steigende Zahl von indexierten Mietverträgen.

1.8.: AssCompact stellt das neu erschienene, von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer verfasste Buch zur neuen Grundsteuer vor.

3.8.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, was Nachbarn unternehmen können, wenn sie mehrmals in der Woche durch Rauch- und Grillgerüche aus der darunterliegenden Wohnung belästigt werden.

4.8.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Handelsblatt die Gründe für die in den letzten Jahren exorbitant gestiegene Erbschaft- und Schenkungsteuer.

5.8.: Der Immostar berichtet über die Kritik von RA Rudolf Stürzer an einem neuen Gesetzesentwurf, wonach sich die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter nicht nach dem energetischen Zustand des Gebäudes, sondern ausschließlich nach dem Energieverbrauch des Mieters richten soll.

10.8.: RAin Florentina Mantscheff erläutert in der Wochenzeitung Hallo, ob der Mieter an dem mit der Wohnung vermieteten Garagenstellplatz eine Wallbox anbringen darf und was Vermieter in diesem Fall beachten müssen.

Das Bayerische Fernsehen sendet in der Rundschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob die gestiegenen Hypothekenzinsen und die starken Energiepreissteigerungen zu einem Rückgang der Kaufpreise von Immobilien führen werden.

11.8.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der ARD Stellung zum Fall eines Hauseigentümers, von dem das Finanzamt eine Steuernachzahlung von € 41.445 fordert, weil er nach Auffassung der Behörde mehrere Wohnungen zu billig vermietet hat.

13.8.: Die tz berichtet über die Kritik von RA Rudolf Stürzer an einem neuen Gesetzesentwurf, wonach sich die Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter nicht nach dem energetischen Zustand des Gebäudes, sondern ausschließlich nach dem Energieverbrauch des Mieters richten soll.

17.8.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die sog. Schonfristzahlung d.h. ob und unter welchen Voraussetzungen ein Mieter eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch Nachzahlung der Miete unwirksam machen kann.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke zur Frage, ob Mieter den Anbieter für eine Elektroladestation in der Tiefgarage frei auswählen können.

25.8.: Der Bayerische Rundfunk berichtet über die Forderung von RA Rudolf Stürzer, die Frist für die Abgabe der G r u n d s t e u e r e r k l ä r u n g   ü b e r   d e n   31.10.2022 hinaus zu verlängern.

26.8.: Die Bayerische Staatszeitung berichtet über die Kritik von RA Rudolf Stürzer am derzeit geltenden Steuerrecht, das gerade soziale Vermieter mit niedrigen Mieten benachteiligt, weil sie bei Mieten, die unter 66 % der ortsüblichen Miete liegen, ihre Werbungskosten u.a. Reparaturen und Abschreibungen nicht in voller Höhe absetzen können.

RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz Stellung zur Frage, ob einem Mieter gekündigt werden kann, wenn er seine Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters an Touristen untervermietet.

27.8.: Die Abendzeitung berichtet über die Kritik von RA Rudolf Stürzer zum gleichen Thema.

31.8.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob und unter welchen Voraussetzungen Nachbarn die Fassadendämmung eines auf der Grundstücksgrenze stehenden Gebäudes auch dann dulden müssen, wenn die Wärmedämmplatten in den Luftraum ihres Grundstücks ragen.

Die tz veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Rechten von Bauherrn im Falle von erheblichen Verzögerungen bei der Fertigstellung von Neubauten.

2.9.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Abendzeitung die Auswirkungen der stark gestiegenen Darlehenszinsen sowie der Energiepreise auf den Immobilienmarkt.

RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz­-Serie „Bürgeranwalt“ Stellung zur Frage, ob Eigentümer eines Stellplatzes ein dort geparktes fremdes Fahrzeug auch ohne Vorliegen einer Behinderung sofort Abschleppen lassen können.

3.9.: RA Rudolf Stürzer kritisiert im Interview mit der Süddeutschen Zeitung einen neuen Regierungsentwurf, wonach sich die Aufteilung der CO2- Abgabe zwischen Vermieter und Mieter nicht nach dem energetischen Zustand des Gebäudes, sondern nur nach dem Energieverbrauch des Mieters richten soll.

6.9.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Entwicklung der Indexmieten und deren Vor- und Nachteile.

7.9.: Der Bayerische Rundfunk sendet in der Radio Welt ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur neuen Grundsteuer insb. zur Frage, warum die Abgabe der Steuererklärungen so schleppend läuft und welche Probleme die Eigentümer mit der Grundsteuererklärung haben.

RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Vorteile eines Testaments bei Eintritt des Erbfalles.

12.9.: Im täglichen tz-Ratgeber erläutert RA Rudolf Stürzer, ob und in welchem Umfang Hauseigentümer zur Sanierung und Modernisierung des Hauses verpflichtet sein können.

14.9.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer zur Entwicklung der Immobilienpreise. Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln berichtet in der SeptemberAusgabe über das anlässlich der Grundsteuerreform neu erschienene Buch von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer.

21.9.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Ariane Schlegel zur Frage, ob bei einem gewerblichen Mietverhältnis ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis vorliegt und daher auch ein 10-jähriger Mietvertrag vom Mieter mit 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden kann, wenn sich Mieter und Vermieter mündlich auf eine 50 %-ige Mietminderung für einen Zeitraum von 6 Monaten wegen der Corona-Pandemie geeinigt haben.

28.9.: Wirtschaftsjurist Andreas Stürzer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Vor- und Nachteile von Index- und Staffelmieten.

5.10.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Martina Westner zur Frage, ob Vermieter die Kosten z.B. Portokosten, die durch die neue monatliche Pflicht zur Mitteilung von bestimmten Verbrauchsinformationen entstehen, auf die Mieter umlegen können.

6.10.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN, das Buch zur neuen Grundsteuer von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer sowie über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

8.10.: RA Rudolf Stürzer widerspricht im Interview mit der Rundschau des Bayerischen Fernsehens der Forderung des Mieterbundes nach einer allgemeinen Deckelung der Indexmieten. Bild veröffentlicht die Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zum gleichen Thema.

12.10.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit Wirtschaftsjurist Andreas Stürzer zur Frage, wie eine Hausverwaltung zur Umsetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft veranlasst werden kann.

15.10.: Münchner Merkur und tz berichten über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN, das Buch zur neuen Grundsteuer von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer sowie über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

DER SPIEGEL berichtet über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

Das IHK Magazin für München und Oberbayern berichtet in der OktoberAusgabe über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

19.10.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verbot des Abstellens von Elektroautos in der Tiefgarage wirksam beschließen kann.

22.10.: Die Süddeutsche Zeitung sowie die Bild berichten über die Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN, das Buch zur neuen Grundsteuer von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer sowie über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

26.10.: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob man ein widerrufenes notarielles Testament wieder „aufleben“ lassen kann. RA Rudolf Stürzer erläutert im Münchner Merkur und der tz die Auswirkungen der Energiekrise und der steigenden Darlehenszinsen auf den Münchner Mietmarkt.

Die Verbandszeitung von Haus und Grund Köln stellt das anlässlich der Grundsteuerreform erschienene Buch von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer „Grundsteuer für Immobilieneigentümer und Verwalter“ sowie das Buch „Steuern sparen für Immobilieneigentümer“ von RAin Claudia Finsterlin und Dr. Ulrike Kirchhoff vor.

28.10.: Münchner Merkur und tz berichten über das Buch „Einbruchsicherung“ von RA Rudolf Stürzer und Architekt Stefan Onischke.

RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz-Serie „Bürgeranwalt“, wie ein Vermieter reagieren sollte, wenn er feststellt, dass ein Mieter, mit dem er einen Mietvertrag abgeschlossen hat, nicht selbst in die Wohnung eingezogen ist, sondern diese einem Verwandten überlassen hat.

Der Immostar berichtet über die Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis 31.1.2023 sowie über den Ratgeber zur neuen Grundsteuer von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer.

2.11.: RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob die Befreiung von der Erbschaftsteuer wegen Vorliegen eines „Familienheims“ durch Aufnahme von Flüchtlingen gefährdet wird.

9.11.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit Wirtschaftsjurist Andreas Stürzer zur Frage, ob sich Wohnungseigentümer an den Betonsanierungskosten der Tiefgarage auch dann beteiligen müssen, wenn sie nicht Eigentümer eines Stellplatzes sind.

14.11.: RA Rudolf Stürzer, RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer, Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende Haus & Grund Bayern und Sibylle Barent, Haus & Grund Deutschland, diskutieren beim Ortstermin im Anwesen eines Mitglieds, dessen Erben zur Zahlung der Erbschaftsteuer in Millionenhöhe nicht in der Lage sein werden, mit MdB Claudia Tausend über die Forderungen von HAUS + GRUND nach Änderungen im Erbschaftsteuerrecht.

RA Rudolf Stürzer kritisiert in der Süddeutschen Zeitung die erneute steuerliche Höherbewertung von Immobilien durch das Jahressteuergesetz 2022 bei stagnierenden Freibeträgen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

 

Unser Team

Unser Team

 

Reihe vorne: RA Bernhard Stocker, RA Simon Koch, Christina Schenker, RAin Martina Westner, RAin Claudia Finsterlin, RAin Birgit Noack – stellvertr. Vorsitzende, RA Rudolf Stürzer – Vorsitzender, Eva Stürzer, Sabine Grasarevic, Ruzica Milicevic, Renate Nesslauer, Karina Popescu, RAin Florentina Mantscheff, RAin Katharina Rößler, RAin/StBin Agnes Fischl-Obermayer

Reihe mitte: Nicolaus Ziegelmayer, Vera Person-Böhm, RA Alexander Schulze-Schönherr, RA Martin Sauer, RA Heiko Wagener, RA Georg Hopfensperger, StB Andreas Jovanic, RA Nicolai Utz, RA Dr. Benjamin Merkel, RA Harald Spöth, RA Detlef L. Sterns, Wirtschaftsjurist Andreas Stürzer

Reihe hinten: Dipl.-Ing. Andreas Heisler, Katharina Lazovic, RA Martin Seydel, RAin Andrea Nasemann, RAin Melanie Sterns-Kolbeck, RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke, RAin Astrid Congiu-Wehle, RAin Ariane Schlegel, StBin/WPin Regine Funke-Lachotzki, RAin Kathrin Gerber, Dipl.-Arch. Eth Andrea Lange

 

15.11.: Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, tz und Abendzeitung berichten über das Gespräch mit MdB Claudia Tausend und die Forderungen von HAUS + GRUND.

16.11.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit Wirtschaftsjurist Andreas Stürzer zur Frage, ob bei Neuabschluss eines Mietvertrages eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart werden sollte.

21.11.: In einem Beitrag der Radio Welt des Bayerischen Rundfunks kritisiert RA Rudolf Stürzer die Bemessung der Erbschaftsteuer nach den Bodenrichtwerten und die seit 13 Jahren unveränderten Steuerfreibeträge.

23.11.: Wirtschaftsjurist Andreas Stürzer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob die Miete von Rauchmeldern als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann.

24.11.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Rundschau ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Forderung von HAUS + GRUND MÜNCHEN die für Betriebserben geltenden Verschonungsregelungen bei der Erbschaftsteuer entsprechend auch bei der Erbschaft von Immobilien anzuwenden.

26.11.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, welche Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können und was in Anbetracht der stark gestiegenen Energiepreise beachtet werden muss.

29.11.: RA Rudolf Stürzer nimmt in FOCUS online Stellung zur neuen Grundsteuer.

30.11.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Kritik an der seit Jahren laufend steigenden Erbschaftsteuer für Immobilien und den Forderungen von HAUS + GRUND nach einer Erhöhung der Freibeträge sowie einer Änderung der Bemessungsgrundlagen.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Mieter eine fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs durch Nachzahlung der rückständigen Mieten unwirksam machen können.

2.12.: In der tz-­Serie „Bürgeranwalt“ erläutert RA Rudolf Stürzer, ob und auf welche Weise gegen andauernden Baulärm im Nachbarhaus vorgegangen werden kann.

Die tz berichtet über die Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur Erhöhung der Mieten im sozialen Wohnungsbau ab 1.1.2023.

5.12.: MÜNCHEN TV sendet in der Münchner Wirtschaft ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Kritik an der für Immobilienerben exorbitant gestiegenen und zunehmend unbezahlbaren Erbschaftsteuer und zu den Forderungen von HAUS + GRUND nach einer Änderung der Bemessungsgrundlage.

7.12.: Wirtschaftsjurist Andreas Stürzer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob der Mieter einer Eigentumswohnung berechtigt ist, an der Außenseite einer gemauerten Balkonbrüstung Fotovoltaik-Module (sog. „Balkonkraftwerk“) anzubringen.

9.12.: Der Immostar veröffentlicht eine Presseinformation von HAUS + GRUND MÜNCHEN zur Räum- und Streupflicht von Eigentümern und Mietern sowie ein „Update“ des sog. „Beleidigungsspiegels“. Ferner berichtet der Immostar über die erneute Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet sowie über den neuen Ratgeber zur Grundsteuerreform von RAin Claudia Finsterlin und RA Rudolf Stürzer.

14.12.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und unter welchen Voraussetzungen Nachbarn die Fassadendämmung eines auf der Grundstücksgrenze stehenden Gebäudes auch dann dulden müssen, wenn die Wärmedämmplatten in den Luftraum ihres Grundstücks ragen.

15.12.: Der Bayerische Rundfunk sowie das Bayerische Fernsehen senden in der Abendschau sowie in der Sendung mehr/wert ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum Thema: „Neue Immobilienbewertung: Wird erben unbezahlbar?

21.12.: Wirtschaftsjurist Andreas Stürzer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die mietrechtlichen Sonderregelungen, die bei Vermietung eines Zimmers innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung gelten.

28.12.: Wirtschaftsjurist Andreas Stürzer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob die Miete von Rauchmeldern als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden kann.

30.12.: Das Mittagsmagazin von ARD und ZDF sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Forderungen von Haus & Grund nach einer Senkung der Erbschaftsteuer für Immobilienerben.

 

Geschäftsstelle

Der Verein beschäftigte 28 Angestellte und 9 freie Mitarbeiter. Die Nachfrage bei Drucksachen, Merkblättern und Broschüren war unverändert hoch. Mietverträge und Musterschreiben sind jetzt auch online über das Internet erhältlich.

Unsere Vergleichsmietensammlung wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert. Sie umfasst inzwischen ca. 13.703 Wohnungen und erfreute sich reger Nachfrage. Gleiches gilt auch für die Grundstücksund Mietrechtsschutzversicherung.

 

Dank an Mitglieder und Mitarbeiter

Die Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 2022 gibt der Geschäftsleitung Anlass, allen Mitgliedern für ihren Zusammenhalt und allen ehrenamtlichen sowie hauptberuflichen Mitarbeitern für ihre erfolgreich geleistete Arbeit Dank und Anerkennung auszusprechen.