Bild Geschäftsberichte

Riesige finanzielle Hilfsprogramme sowie politisch und rechtlich stark umstrittene Interventionen der Europäischen Zentralbank (EZB) vermochten es auch 2013 nicht, das Vertrauen der Bürger in anhaltende Geldwertstabilität zurückzugewinnen. Zu rigide ist die Niedrigzinspolitik der EZB und zu risikobehaftet die gleichzeitige Aufblähung der in den Wirtschaftskreislauf gepumpten Geldmenge, als dass sich die Bürger von sicheren Anlageformen wie Immobilieneigentum wieder abwenden würden. Dieses Misstrauen sorgte auch im vergangenen Jahr trotz Empfehlungen zum Aktienkauf in den Medien zu leergekauften Immobilienmärkten und massiv, teilweise irrational stark gestiegenen Preisen, die mancherorts das Entstehen einer Immobilienblase befürchten ließen.

Das Jahr 2013 war geprägt vom Inkrafttreten der Mietrechtsreform zum 1. Mai 2013, die den Vermietern zwar einige Erleichterungen im Hinblick auf energetische Sanierungen verschaffte, insgesamt jedoch zu einer Einschränkung der Vermieterrechte führte. Die mit der Reform eingeführte Möglichkeit einiger Städte und Gemeinden, die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % innerhalb von drei Jahren herabzusetzen, hatte in München vor Wirksamwerden dieser Neuregelung am 15. Mai 2013 eine Flut von Mieterhöhungsverlangen zur Folge. Unruhe lösten auch neue gesetzliche Pflichten für Vermieter aus, insbesondere zur erstmaligen Untersuchung vermieteter Mehrfamilienhäuser mit zentralen Warmwasserbereitungsanlagen auf Legionellen bis zum 31. Dezember 2013.

Auch der Wegfall des Kaminkehrer-Monopols zum 31. Dezember 2012 löste bei den Mitgliedern Verunsicherung aus. Für die Durchführung der nichthoheitlichen Tätigkeiten waren Haus- und Wohnungseigentümer gehalten, nun selbst einen qualifizierten Kaminkehrer zu finden und vertraglich zu verpflichten. In München sorgte der neue Mietspiegel 2013 bei vielen Vermietern für Verwunderung und Verärgerung. Zwar blendet der neue Mietspiegel die Entwicklung der Mietpreise nicht völlig aus, verschließt sich jedoch den realen Verhältnissen. Die sich aus ihm ergebenden Durchschnittsmieten liegen 20 % unterhalb der Bestandsmieten und 30 % unterhalb der Neuvermietungsmieten. In Verbindung mit der noch für 2014 zu erwartenden „Mietpreisbremse“ der Berliner Großen Koalition ein verfassungsrechtlich höchst kritischer Eingriff in das Eigentumsrecht und ein Sargnagel für den privaten Mietwohnungsbau.

Im Einzelnen wurde zu folgenden
Themen beraten:

Die Vermietung von Wohnraum war auch 2013 von hohem Beratungsbedarf geprägt. Der Schwerpunkt lag insbesondere auf der individuellen Vertragsgestaltung. Der Wunsch, das Mietverhältnis zu befristen, bestand, wie in den Vorjahren, nur in wenigen Fällen. Besonders wichtig war den Mitgliedern die wirksame Überwälzung der umlagefähigen Betriebskos­ten auf den Mieter, auch im Hinblick auf neu eingeführte Betriebskostenarten wie z.B. die Kosten der Trinkwasseruntersuchung und Wartung von Rauchwarnmeldern. Der Trend, eine Indexmiete zu vereinbaren, durch die die Miethöhe vom Mietspiegel entkoppelt und an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angebunden wird, setzte sich verstärkt fort. Aus zahlreichen Berechnungen der Durchschnittsmiete nach dem Mietspiegel für München 2013 wuchs bei den Mitgliedern die Erkenntnis, dass zum einen die sich aus dem Mietspiegel ergebende Durchschnittsmiete deutlich unterhalb des realen Mietpreisniveaus liegt, zum anderen, dass ohne Vereinbarung einer Indexmiete oder Staffelmiete auf viele Jahre hinaus eine von Modernisierungsmaßnahmen unabhängige Mieterhöhung nicht mehr möglich sein würde.

Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) sorgten im vergangenen Jahr bei der Frage, ob der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet ist, die Schönheitsreparaturen durchzuführen, für Verunsicherung.

Nachdem die Unwirksamkeit „starrer“ Renovierungsfristen und prozentual gestaffelter Abgeltungsklauseln den meisten Mitgliedern bereits bekannt war, sorgten die Entscheidungen zur Unwirksamkeit zweier Vertragsklauseln für Unmut: Eine vertragliche Regelung, die den Mieter zur Verwendung bestimmter Farbtöne bei der Durchführung der turnusmäßigen Streicharbeiten verpflichte, sei unwirksam. Ferner beanstandete der BGH, eine Klausel zur zeitanteiligen Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen dürfe nicht den Anschein erwecken, der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes sei als Berechnungsgrundlage verbindlich. Begrüßt wurde hingegen die Entscheidung des BGH, wonach der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses bunt gestrichene Wände nicht als vertragsgemäß akzeptieren muss.

Die Betriebskosten waren traditionell der zweite wichtige Beratungsschwerpunkt. Langjährige Mitglieder verfügten nicht zuletzt dank umfangreicher und regelmäßiger Berichterstattung in der Bayerischen Hausbesitzer-Zeitung und spezieller Betriebskosten-Seminare über gute Kenntnisse und ein dementsprechendes Problembewusstsein bei der Erstellung einer Betriebskostenabrechnung. Bei den zahlreichen neu eingetretenen Mitgliedern, die erstmals Eigentümer einer Wohnung wurden und nun in der Rolle des Vermieters sind, war hingegen intensive Beratungsarbeit zu leisten. Das Spektrum der Fragen reichte über die Umlagefähigkeit von Betriebskosten, die Erweiterung des Kreises umlagefähiger Betriebskos­ten, die richtige Ausgestaltung der Umlegung im Mietvertrag und die fristgerechte Erstellung einer formal und inhaltlich ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung bis hin zu den Möglichkeiten, eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung nachträglich zu korrigieren. Wie bereits im Vorjahr waren die Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien über die Ordnungsmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung überwiegend konstruktiv und konnten in den meisten Fällen einvernehmlich beendet werden.

Die neu eingeführte Verpflichtung des Vermieters, vermietete Mehrfamilienhäuser mit zentralen Warmwasserbereitungsanlagen erstmalig auf Legionellen zu untersuchen, warf die Frage nach der Umlagefähigkeit der hierfür anfallenden Kosten auf, zusammen mit der Frage, ob ein bestehender Mietvertrag die Umlegung auf den Mieter gestatte und wie dies in künftigen Mietverträgen geregelt werden sollte.

Informationsbedarf bestand auch hinsichtlich der Verpflichtung, bis 31.12.2013 bei Zentralheizungen die für die Warmwassererzeugung anfallende Wärmemenge zu erfassen und einen Wärmemengenzähler an der zentralen Warmwasserbereitungsanlage zu installieren. Ferner waren die Mitglieder über die Pflicht zu unterrichten, alte Heizkosten- und Warmwasserkostenverteiler bis 31.12.2013 auszutauschen. Schließlich war auf die seit 1.12.2013 gegenüber Mietern bestehende Informationspflicht hinzuweisen, wenn die Trinkwasserversorgung des Anwesens noch über Bleirohre erfolgt.

Mieterhöhungsverlangen auf Vergleichsmietenniveau gemäß § 558 BGB spielten im Jahr 2013 eine hervorgehobene Rolle. Grund ist die Veröffentlichung des neuen Münchner Mietspiegels Ende März 2013 und das Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes zum 1. Mai 2013, auf dessen Grundlage der Freistaat Bayern für die Stadt München bereits zum 15. Mai 2013, und anschließend für zahlreiche weitere Städte und Gemeinden, die gesetzliche Kappungsgrenze von bisher 20 % auf nun 15 % innerhalb von drei Jahren herabsetzte. Die Erwartung der Mitglieder, dass der Mietspiegel für München 2013 ein realistischeres Preisniveau habe als der Mietspiegel 2011, sowie die bevorstehende Herabsetzung der Kappungsgrenze führten zu einem Ansturm in der Rechtsberatung des Vereins. In vielen Fällen zeigte sich jedoch, dass auch die immer noch unrealistischen Werte des neuen Mietspiegels 2013 eine Mieterhöhung auf Vergleichsmietenniveau nicht zuließen. In der praktischen Anwendung des Mietspiegels 2013 führten neu eingeführte Zu- bzw. Abschlagskriterien, z.B. „Stadthaus“ und „größerer gepflasterter Innenhof“, zu Unsicherheiten und unterschiedlichen Interpretationen durch den Haus- und Grundbesitzerverein München und den Mieterverein.

Das Angebot des Vereins, Mieterhöhungsverlangen auf Vergleichsmietenniveau vollständig anzufertigen, wurde in großem Umfang angenommen. Auch die Berechnung der prozentualen Indexveränderung und die Anfertigung der Indexmiet­erhöhung übernahm der Verein in vielen Fällen.

Mieterhöhungsverlangen aufgrund vorangegangener Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559 BGB bewegten sich auf zahlenmäßig niedrigem Niveau. Ungeachtet dessen bestand auf Vermieterseite nicht nur eine hohe Bereitschaft, in die energetische Sanierung ihrer Anwesen zu investieren. Dies wird von den meisten Eigentümern mittlerweile sogar als selbstverständlich erachtet.

Im Mittelpunkt der Beratung standen Fragen zur korrekten Ankündigung der Maßnahmen und die Umlegung der Inves­titionskosten auf die Miete. Aktueller Informationsbedarf bestand insbesondere im Hinblick auf die seit 1. Mai 2013 erleichterte Umsetzung energetischer Sanierungen und den befristeten Ausschluss des Rechts zur Mietminderung. Nicht zuletzt aufgrund der hohen formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Modernisierungsankündigung und die anschließende Modernisierungsmieterhöhung stieß die von HAUS + GRUND MÜNCHEN zusammen mit dem Mieterverein München erarbeitete „Modernisierungsvereinbarung“, die der Verein auch auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt, auf großes Interesse.

Unverändert großer Streitpunkt zwischen den Vertragsparteien ist die Mietminderung wegen Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in den Mieträumen. Isolierglasfenster und die Anbringung eines Vollwärmeschutzes an der Fassade stellen erhöhte Anforderungen an das Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter, denen diese im Alltag nicht bzw. nur unzureichend gerecht werden. Von Bedeutung ist hier auch das Bestreben von Mietern, aufgrund hoher Energiepreise Heizkosten zu sparen. Im Mittelpunkt der Beratung standen die Beweislastverteilung zur Bestimmung der Ursache des Mangels und die sich hieraus ergebende Zuständigkeit zur Mangelbeseitigung. Ziel der Beratung war das Finden einer kons­truktiven Lösung des Feuchtigkeits- und Schimmelproblems, bei der der Fokus auf einer dauerhaften baulichen Ursachenbeseitigung bzw. einem verbesserten Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters lag.

Weitere Minderungsgründe waren zum Teil massive, anhaltende Lärmstörungen durch Wohnungsnachbarn sowie lärmintensive Bauarbeiten auf Grundstücken in unmittelbarer Nähe. Hier war auf die gelockerte Darlegungslast der Mieter bei der Begründung der Mietminderung hinzuweisen.

Weiterer Beratungsschwerpunkt war die Beendigung von Mietverhältnissen. Anlass für fristlose Kündigungen war in aller Regel der Verzug mit der Mietzahlung, in wenigen Fällen die wiederholt verspätete Zahlung der Miete. Die Zahl der fristlosen Kündigungen wegen Zahlungsverzuges lag 2013 geringfügig über der des Vorjahres.

Die für ab 1. Mai 2013 abgeschlossene Mietverhältnisse neu eingeführte Möglichkeit, das Mietverhältnis wegen Nichtzahlung der Mietkaution fristlos zu kündigen, spielte noch keine Rolle.

Anlass für ordentliche Kündigungen war regelmäßig die Geltendmachung von Eigenbedarf zugunsten naher Angehöriger. Manchen Mitgliedern waren die hohen inhaltlichen Anforderungen an eine Kündigung wegen Eigenbedarfs noch nicht geläufig. Das Angebot des Vereins, für die Mitglieder das vollständige Kündigungsschreiben anzufertigen, wurde vielfach in Anspruch genommen. Ungewöhnlich häufig wurden die Mitglieder mit dem Wunsch ihrer Mieter konfrontiert, eine von zwei Personen auf Mieterseite wolle aus dem Mietverhältnis ausscheiden. Nach Hinweis auf die hierzu nicht bestehende Verpflichtung des Vermieters und die damit für diesen verbundenen Risiken fertigte die Rechtsabteilung in zahlreichen Fällen die gewünschte Parteiänderungsvereinbarung an. Während weitgehend bekannt ist, dass der beabsichtigte Verkauf der vermieteten Immobilie grundsätzlich nicht die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt, waren nicht wenige Mitglieder der Meinung, eine geplante umfangreiche Modernisierungsmaßnahme, die durch den Verbleib des Mieters in den Mieträumen behindert werde, könne zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen. Ziel der Beratung war aufgrund des hohen Prozess- und Kostenrisikos in diesen Fällen das Zustandekommen einer Aufhebungsvereinbarung. Hoffnungen setzten die Mitglieder auf die mit der Mietrechtsreform zum 1. Mai 2013 eingeführte Beschleunigung von Räumungsprozessen, die nach einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges angestrengt werden.

Die Mitglieder hatten kein Verständnis für die in diesen Fällen oftmals lange Prozessdauer, die auf Vermieterseite in vielen Fällen zu großen, meist nicht wieder einbringbaren finanziellen Schäden führte. Bei Beendigung des Mietverhältnisses standen vor allem praktische Fragen im Vordergrund, insbesondere zur Anfertigung und Bedeutung des Abnahmeprotokolls, zur Abgrenzung vertragsgemäßer Abnutzungserscheinungen von Beschädigungen, zur Nachfristsetzung bei nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen, Reinigungsarbeiten und bei der Rückgängigmachung baulicher Veränderungen, zur kurzen Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters sowie zur korrekten und fristgerechten Abrechnung der Mietkaution.

Fragen zur Vermietung von Geschäftsraum bewegten sich zahlenmäßig auf dem Niveau der Vorjahre. Thematisiert wurden die Möglichkeiten, das Mietverhältnis zu befristen und dennoch zeitlich flexibel zu gestalten, damit zusammenhängend künftige Miethöheanpassungen vorab zu regeln, die Überwälzung von Instandhaltungspflichten auf den Mieter sowie individuelle, auf das jeweilige Mietobjekt bezogene Zusatzvereinbarungen. Vereinzelt waren auf der Grundlage von Wertsicherungsklauseln zum Teil komplexe Miethöheberechnungen und Mieterhöhungsverlangen zu erstellen. Fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzuges waren nur in einer überschaubaren Anzahl von Fällen veranlasst. Gleichwohl kam es auf Mieterseite immer wieder zu Insolvenz­fällen, die zur Beendigung des Mietverhältnisses führten. Vorübergehende Zahlungsengpässe konnten oftmals durch Stundungsvereinbarungen überbrückt und das Mietverhältnis fortgesetzt werden.

Fragen zum Maklerrecht wurden im Zuge des starken Anstiegs von Immobilienkäufen vermehrt gestellt. Sie bezogen sich im Wesentlichen auf die inhaltliche Ausgestaltung des Maklervertrages, die Höhe und Fälligkeit der Maklerprovision sowie die Wirksamkeit von Reservierungsvereinbarungen. Nicht selten bestand auf Seiten der Mitglieder Unzufriedenheit mit dem Engagement des beauftragten Maklers. Es war daher des Öfteren zu prüfen, ob und wann der Maklerauftrag vorzeitig bzw. ggf. ordentlich gekündigt werden könne.

Der bereits seit einigen Jahren zu beobachtende Ansturm auf Eigentumswohnungen konfrontierte viele Mitglieder, insbesondere die neu beigetretenen, die erstmals eine Eigentumswohnung erworben hatten, mit den Besonderheiten und Fallstricken des Wohnungseigentumsrechts. In speziellen Seminarveranstaltungen, jedoch hauptsächlich im Rahmen der Mitgliederberatung, waren regelmäßig die grundlegenden Kenntnisse zur rechtlichen Funktionsweise einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu vermitteln. Die Beratung konzentrierte sich demzufolge auf die Prüfung der formellen und materiellen Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und die Möglichkeiten gerichtlichen Rechtschutzes, die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum im Hinblick auf die Zuständigkeit für Instandsetzungsmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Verteilung der Bewirtschaftungskosten auf die Wohnungseigentümer in der Jahresabrechnung.

Ausgeprägtes Problembewusstsein zeigten die Mitglieder im Vorfeld von Wohnungseigentümerversammlungen in Bezug auf die erforderlichen Abstimmungsmehrheiten bei anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen, so genannten modernisierenden Instandsetzungen, Modernisierungen und baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums. In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften war die Bereitschaft zu mitunter kostenaufwändigen energetischen Sanierungsmaßnahmen vorhanden. Nicht selten entstanden hieraus Konflikte zwischen rein kos­tenorientiert denkenden Eigentümern und den Eigentümern, die größeres Gewicht auf den langfristigen Werterhalt des Objektes legen.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen neigten die Landgerichte auch 2013 zu pragmatischen Entscheidungen, die dem Mehrheitsprinzip bei der Abstimmung in Wohnungseigentümergemeinschaften Rechnung tragen. Insbesondere bei modernisierenden Instandsetzungen billigten die Gerichte den Wohnungseigentümern einen immer größeren Entscheidungsspielraum zu. Wie schon in den Vorjahren beschwerten sich zahlreiche Mitglieder über ihre Hausverwaltung. Die Kritik betraf vor allem die unzureichende inhaltliche Vorbereitung der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung und die mangelhafte Information der Eigentümer über die Tagesordnungspunkte, gerade bei geplanten kostenträchtigen und technisch aufwändigen Modernisierungsmaßnahmen. Nicht selten nahmen Hausverwaltungen im Vorfeld der Wohnungseigentümerversammlung eingereichte, ihnen unangenehme Beschlussanträge pflichtwidrig nicht in die Tagesordnung mit auf, um die Beschlussfassung zu verhindern. Des Öfteren drängte sich der Eindruck auf, dass der zur Kontrolle der Hausverwaltung bestellte Verwaltungsbeirat seinen Pflichten nicht nur nicht nachkam, sondern zusammen mit der Hausverwaltung gegen die Interessen der Wohnungseigentümer arbeitete. Die Voraussetzungen der außerordentlichen Abberufung der Hausverwaltung und die Kündigung des Verwaltervertrages waren daher oftmals zu erläutern.

Gleichwohl fielen in der Mitgliederberatung auch Hausverwaltungen auf, die ihre Pflichten gewissenhaft wahrnehmen und bei schwierigen Entscheidungen frühzeitig rechtlichen Rat einholen und die Wohnungseigentümer über die Planung eines baulichen Vorhabens eingehend informieren.

Im Einkommensteuerrecht lag der Beratungsschwerpunkt bei den Themen Verträge mit nahen Angehörigen, Vermietung und Verpachtung sowie Spekulationsgewinne bei Veräußerung von Immobilien. Verträge mit nahen Angehörigen, insbesondere Miet- oder Darlehensverträge, nahmen großen Raum in der Beratung ein. Vielfach wurden mit den Mitgliedern Verträge erarbeitet und überprüft, ob die einzelnen Konditionen dem Fremdvergleich standhielten. Der Verein vertrat die Mitglieder in zahlreichen Fällen gegenüber dem Finanzamt. In den Vordergrund trat die Beratung von Erbengemeinschaften und Bruchteilseigentümern in Bezug auf die Versteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Fragen konzentrierten sich auf die Zuordnung der Einkünfte sowie auf Sonderwerbungskos­ten und Sondereinnahmen. Im Bereich Vermietung und Verpachtung erhöhte sich der Beratungsbedarf abermals vor allem in Bezug auf den Werbungskostenabzug. Der Schwerpunkt der Anfragen lag bei der Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im weitesten Sinne, insbesondere bei der Abgrenzung von Erhaltungsaufwand, nachträglichen Herstellungskosten und Anschaffungskosten. Die Rechtsabteilung fertigte für die Mitglieder detaillierte Berechnungen und Anlagen zur Steuererklärung an. Unverändert stark nachgefragt wurde der Themenbereich anschaffungsnahe Aufwendungen.

Gerade Investitionen innerhalb der ers­ten drei Jahre nach Erwerb der Immobilie führten oftmals zu nachträglichen Herstellungskosten und wurden vom Finanzamt besonders sorgfältig geprüft. Auch hier vertrat der Verein seine Mitglieder gegenüber dem Finanzamt. Der Beratungsaufwand bei Investitionen in denkmalgeschützte Anwesen bewegte sich auf Vorjahresniveau. Die Einzelberatung war in diesem Themenkomplex überdurchschnittlich aufwändig, da neben den steuerrechtlichen Vorschriften auch die des Denkmalschutzgesetzes zu beachten waren und vor der Durchführung der jeweiligen Maßnahme eine auch steuerrechtliche Abstimmung mit dem Denkmalamt stattzufinden hatte. Weiterer Schwerpunkt der Mitgliederberatung war nach wie vor die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage. Dies lag an der Praxis der Finanzverwaltung, den pauschalen Ansatz des Grund- und Bodenanteils mit 20 % bis 30 %, wie früher üblich, nicht mehr zu akzeptieren. Es war deshalb notwendig, Bewertungen des Grund und Bodens sowie des Gebäudes zu erstellen.

Auch das Angebot des Vereins, die Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuer hinsichtlich der Anlage „Vermietung und Verpachtung“ zu unterstützen und zu begleiten, wurde wieder in großem Umfang wahrgenommen. Der Beratungsbedarf nahm auch hier weiter zu. Fragen zum gewerblichen Grundstückshandel sowie zu haushaltsnahen Dienstleistungen spielten kaum eine Rolle.

Unverändert hoch war der Beratungsbedarf bei der Grunderwerbsteuer. Der Schwerpunkt lag wie in der Vergangenheit bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage, vor allem bei Erwerb unbebauter Grundstücke mit noch zu erstellenden Gebäuden.

Im Bereich Umsatzsteuer wurden vielfältige Fragen zur mehrwertsteuerpflichtigen Vermietung von Gewerbeeinheiten und zur Erstellung der Betriebskos­tenabrechnungen bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung beantwortet. Auch im Bereich des Wohnungseigentumsrechts waren umfassende Fragestellungen zur Umsatzsteuer und zur Möglichkeit der Option zur Umsatzsteuer zu klären.

Die Zweitwohnungsteuer war weniger häufig Gegenstand der Beratung. Hintergrund der Fragen war meist die Notwendigkeit einer Zweitwohnung aufgrund der Distanz zwischen Heimatort und Ort der Arbeitsstelle.

Bedeutender Teil des Beratungsspektrums des Vereins war nach wie vor die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Rechtsabteilung fertigte vielfach Immobilienbewertungen an und vertrat die Mitglieder gegenüber dem Finanzamt. Die umfassende Beratung erstreckte sich auf Schenkungen zu Lebzeiten sowie den gesamten Themenbereich der vorweggenommenen Erbfolge und deren Gestaltung. Den Mitgliedern wurden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und mit Zahlen hinterlegt. Anhand von Alternativberechnungen konnte der Verein den Mitgliedern ein Gesamtkonzept zur vorweggenommenen Erbfolge erarbeiten. Der Beratungsbedarf nahm auch hier zu.

Fragestellungen zum Erbrecht bildeten einen weiteren Beratungsschwerpunkt. Der Verein unterstützte die Mitglieder bei der Erstellung eines Testamentes und beantwortete Fragen zum Erbschein, zur Aufteilung des Nachlasses, Testamentsauslegung und zur Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Besonders beschäftigte die Mitglieder das Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Mitglieder, die Teil einer Erbengemeinschaft sind, wandten sich in stärkerem Umfang als bisher vornehmlich mit Fragen zur gemeinsamen Verwaltung der Erbengemeinschaft und in Einzelfällen auch mit Fragen zur Abwehr oder Betreibung der Teilungsversteigerung an die Rechtsabteilung.

Der anhaltende Trend, Vermögen wieder verstärkt in Immobilien anzulegen, fand seinen Niederschlag auch in der Beratung zum privaten Baurecht. Beim Kauf neu errichteter Eigentumswohnungen standen vorrangig die Gewährleis­tungsrechte des Käufers, beim Kauf sanierter Altbauwohnungen die Reichweite des Gewährleis­tungsausschlusses im Blick. Hier waren den Mitgliedern ihre Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsmöglichkeiten gegen den Zahlungsanspruch des Bauunternehmers zu erläutern. Beratungsgegenstand waren ferner Architektenabrechnungen, die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), der Mindestpreischarakter der HOAI sowie die Haftung des Architekten. In einzelnen Fällen wurden Bauträgerverträge auf die Auswirkungen einer möglichen Insolvenz des Bauträgers und die Absicherung des Käufers hiergegen untersucht.

Im Zuge der Prüfung zahlreicher Wohnungskaufverträge waren den Mitgliedern, die in vielen Fällen erstmals Immobilieneigentum erwarben, die grundlegenden rechtlichen Schritte von der Unterzeichnung des Kaufvertrages bis zur abschließenden Eigentumsübertragung durch Umschreibung des Grundbuchs zu erläutern. Von besonderem Interesse waren die Absicherung des Eigentumserwerbs durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises, der Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten sowie die Bestellung von Grundpfandrechten für Finanzierung des Kaufs zugunsten der Bank des Käufers.

Im öffentlichen Baurecht zeichnete sich die Beratung der Rechtsabteilung auch 2013 durch vielfältige Themenbereiche aus. Anlass, die Unterstützung des Vereins in Anspruch zu nehmen, war meist ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück. Es war insbesondere über Bedeutung und Rechtsfolgen der Nachbarunterschrift des Mitglieds auf den Bauplänen des Bauherrn hinzuweisen.

Nach wie vor bestand erheblicher Informationsbedarf über das Abstandsflächenrecht, das seit 1.1.2008 von der Baugenehmigungsbehörde nicht mehr geprüft wird und gegen dessen Verletzung eine Anfechtungsklage nicht mehr zulässig ist. Zu erläutern waren hier insbesondere Inhalt, Umfang und Reichweite einer Abstandsflächenübernahme. Die Fragen der Mitglieder betrafen weiter die Unterscheidung der bauordnungsrechtlichen Verfahrensfreiheit von der Genehmigungsfreiheit, Prüfungsumfang und Wirkung der Baugenehmigung und die Folgen des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens. Fester Bestandteil des Fragenkatalogs der Mitglieder waren unverändert die Anfechtung einer dem Grundstücksnachbarn erteilten Baugenehmigung sowie ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei der Verletzung drittschützender Normen, die nicht mehr Prüfungsgegenstand des Baugenehmigungsverfahrens sind.

Weitere Themen waren:

– der Ausgleichsbetrag gemäß § 154 des Baugesetzbuches (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die Auslegung dieser Norm, die Berechnungsgrundsätze sowie das Angebot der Stadt München auf „Nachlass“ bei Verzicht des Eigentümers auf die Anfechtung des Beitragsbescheides

– die Änderung der Nutzung als Wohnung in gewerbliche Nutzung, die Erforderlichkeit einer Zweckentfremdungsgenehmigung und deren Voraussetzungen, sowie die bauordnungsrechtlichen Folgen der Nutzungsänderung, insbesondere die Stellplatzablöse

– Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot durch Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung

– die Erfordernisse des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren, nachträgliche Brandschutzauflagen außerhalb eines Genehmigungsverfahrens unter Durchbrechung des Bestandsschutzes

– kommunales Abgabenrecht, Beitragssatzungen nach dem Baugesetzbuch und dem Kommunalabgabengesetz (KAG), die Beitragsbemessungsgrundsätze sowie die Möglichkeiten, Beitragsbescheide anzufechten. Der Schwerpunkt lag hier bei Straßenausbaubeiträgen der Eigentümer von Anliegergrundstücken

– verwaltungsgerichtliche Klageverfahren bzw. einstweiliger Rechtsschutz, die Aufforderung zur Dichtigkeitsprüfung gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt München sowie die Möglichkeiten der nachträglichen Genehmigung von „Schwarzbauten“

Fragen zum Nachbarrecht waren gegenüber den Vorjahren leicht rückläufig. Im Mittelpunkt des Interesses standen Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung durch überhängende Zweige, die Einhaltung von Grenzabständen bei Grenzbepflanzungen, die Verjährung von Beseitigungsansprüchen sowie angesichts häufiger auftretender Stürme die grundsätzlichen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern in Bezug auf Bäume. Im Zusammenhang mit vermehrt durchgeführten Wärmedämmmaßnahmen traten die nachbarrechtlichen Beziehungen bei Nachbar- und Grenzwänden in den Vordergrund. Hier war die nun in Artikel 46a AGBGB gesetzlich geregelte Duldungspflicht bei geringfügigem Überbau infolge einer nachträglich angebrachten Wärmedämmung zu erläutern. Nicht zu duldende Immissionen waren in der Beratung kaum von Bedeutung.

Die von HAUS + GRUND MÜNCHEN angebotene Energieberatung beschäftigte sich vorrangig mit den Möglichkeiten der Sanierung von Wohngebäuden. Hierbei spielte auch die Wahl geeigneter Baustoffe eine wesentliche Rolle. Die Fragen der Mitglieder betrafen ferner die Förderung von Einzelmaßnahmen, z.B. Fens­teraustausch, Heizungserneuerung, Dämmung der obers­ten Geschossdecke und Dachsanierung. Hinsichtlich des Austauschs von Fenstern wurden auch die Lüftungsproblematik und die DIN EN 1946-6 erörtert. Beratungsgegenstand waren schließlich die Nachrüstpflichten für Eigentümer aufgrund der am 1. Mai 2014 in Kraft tretenden Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) sowie im Vorfeld einer Erneuerung der Heizungsanlage mögliche Alternativen zu herkömmlichen Anlagen, z.B. Wärmepumpen, Solaranlagen und Blockheizkraftwerke. Wie in der Rechtsberatung war auch in der Energieberatung das Auftreten von Schimmel in Mietwohnungen häufig Anlass, die Hilfe des Vereins in Anspruch zu nehmen. Hier trat der Zusammenhang zwischen dem Einbau neuer Isolierglasfenster und anschließend auftretendem Schimmel deutlich zu Tage.

Im Mittelpunkt des Mitgliederinteresses stand ferner die technische Beratung bei unzureichenden Instandsetzungsmaßnahmen oder Modernisierungen in Wohnungseigentumsanlagen im Hinblick darauf, gegenüber Hausverwaltung und Wohnungseigentümergemeinschaft Nachbesserungen effektiver geltend machen zu können. Fragen zur Trinkwasserverordnung, zum Brandschutz sowie zur Heizkos­tenverordnung rundeten das Beratungsspektrum ab.

Die bautechnische Beratung wurde 2013 in deutlich höherem Umfang in Anspruch genommen als im Vorjahr. Geplante Um- und Ausbauten selbstgenutzter oder vermieteter Objekte rückten weiter in den Vordergrund. Die Zahl der Beratungen zu beabsichtigten Instandsetzungsmaßnahmen verdoppelte sich nahezu. Fragen zu anstehenden Modernisierungsmaßnahmen und Nutzungsänderungen stagnierten hingegen. Die Aufteilung von Mietshäusern in Wohnungs- bzw. Teileigentum wurde seltener angesprochen, möglicherweise im – wie sich aktuell herausgestellt hat – irrigen Vertrauen darauf, dass die Bayerische Staatsregierung von diesem Vorhaben dauerhaft absehen werde.

Die Zahl der Beratungen zu Leistungen von Bauträgern, Handwerkern und Planern wie auch zu mangelhafter Tätigkeit der Hausverwaltung im Zusammenhang mit Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben bewegte sich auf Vorjahresniveau. Schallschutzmängel spielten im vergangenen Jahr keine Rolle. Wieder verstärkt im Fokus der Mitglieder standen behördliche Auflagen und Fragen zur Berechnung der Wohnflächen im Zusammenhang mit Betriebskos­tenabrechnungen. Fragen zu Baubeschreibungen beim beabsichtigten Kauf einer Immobilie waren hingegen rückläufig.

Jahreshauptversammlung

In Vertretung für Oberbürgermeister Chris­tian Ude beschrieb Alexander Reissl, Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion, die Herausforderungen, vor denen die Stadt München aufgrund des starken Anstiegs ihrer Einwohnerzahl stehe. Zwischen 2007 und 2011 sei die Einwohnerzahl um circa 100.000 auf mehr als 1.400.000 Millionen zum Jahresende 2011 gestiegen. Entsprechend nehme auch die Nachfrage nach Wohnraum zu. Dieses Wachstum könne auf kommunaler Ebene jedoch nicht gesteuert werden. Künftig könne der Schwerpunkt nicht mehr nur auf „mehr Wohnungsbau“ gelegt werden. Da nur noch wenige freie Flächen zur Verfügung stünden, müsse die „Verdichtung“ in den Vordergrund gerückt werden. Neue freifinanzierte und auch bezahlbare Wohnungen würden heute leider in viel zu geringer Zahl gebaut. Deshalb sei die Aufstockung bestehender Mietshäuser zur Schaffung neuen Wohnraums wünschenswert.

Helmut Thiele , Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Stadt München und Leiter des Städtischen Bewertungsamtes, gewährte in seinem Referat „Superlative München – Neueste Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt“ Einblick in Umfang und Preisentwicklung der verschiedenen Formen von Immobilieneigentum.

Für die zutreffende Beurteilung der aktuellen Entwicklungen müsse der Markt langfristig beobachtet werden. Zwischen 1990 und dem Beginn der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 bewegt sich die Zahl der Verkäufe zwischen 12.000 und 14.000 pro Jahr und stieg im Jahr 2011 abrupt auf 17.500 an. Im Jahr 2012 sank die Zahl der Verkäufe wieder deutlich. Ursache sei nicht das Schrumpfen des Immobilienmarktes gewesen, sondern ein nicht mehr ausreichendes Angebot an Objekten.

Die Umsätze bewegten sich ab 1990 bis 2007 zwischen 4.000 Mio. Euro und 8.000 Mio. Euro pro Jahr. Von 2008 bis Ende 2012 stiegen die Umsätze von 5.500 Mio. Euro auf fast 10.000 Mio. Euro.

Die Zahl der Verkäufe von Wohnungs- und Teileigentum betrug seit 1990 circa 11.000 pro Jahr. Zwischen 2008 und 2011 schnellten die Verkäufe auf 15.000 pro Jahr nach oben, gefolgt von einem Rückgang auf 13.000 Verkäufe pro Jahr bis Ende 2012. Hinsichtlich des umgesetzten Geldvolumens verharrten die Umsätze zwischen 1990 und 2008 zwischen 1.700 Mio. Euro und 2.200 Mio. Euro pro Jahr. Ab 2008 wuchsen die Umsätze auf 4.000 Mio. Euro im Jahr 2011 an, auch hier gefolgt von einem leichten Rückgang im Jahr 2012.

86 % der Kaufverträge entfielen auf Wohnungs- und Teileigentum. Bebaute bzw. unbebaute Grundstücke waren mit 9 % bzw. mit 5 % vertreten. Beim Geldumsatz hatten die Verkäufe von Wohnungs- und Teileigentum nur einen Anteil von 49 % des Geldvolumens, bebaute Grundstücke hingegen einen Anteil von 38 %, unbebaute Grundstücke einen Anteil von 13 %.

Die Umsätze bei bebauten Grundstücken mit Gewerbenutzung waren von 1990 bis 2005 mit 1.000 Mio. Euro pro Jahr stabil. Zwischen 2005 und 2007 verdreifachten sich die Umsätze aufgrund steuerlicher Anreize auf 3.200 Mio. Euro pro Jahr, gefolgt von einem starken Rückgang auf das alte Niveau. Zwischen 2009 und 2012 trat eine leichte Erholung auf knapp 3.000 Mio. Euro pro Jahr ein.

Die Preise für Wohnbauland stiegen zwischen 1980 und Anfang 1989 um 45 %. Bereits im Frühjahr 1989 verteuerte sich Wohnbauland stark und behielt dieses Niveau bis 1994, gefolgt von einem Preisrückgang, der bis 2010 anhielt. Ab 2010 erfolgte ein erneuter, explosionsartiger Anstieg, der bis heute anhält. Die Baupreise ebenso wie die Verbraucherpreise blieben deutlich zurück.

Der Goldpreis blieb von der ansteigenden Entwicklung der Wohnbaulandpreise zwischen 1980 und 2000 unberührt. Erst ab dem Jahr 2000 kam es auch hier zu einem enormen Preisanstieg.

Bereinigt um die Entwicklung der Verbraucherpreise erscheine die Entwicklung der Wohnbaulandpreise deutlich gedämpft. Die allgemeine Preisentwicklung werde nämlich erst seit circa drei Jahren nach oben durchbrochen. Die Preise für Geschosswohnbauland stiegen seit 1988 bis heute stärker als die Preise für individuelles Wohnbauland. Seit 2009 habe sich die Preissteigerungsrate für beide Segmente deutlich erhöht. Bei Geschosswohnbauland eile die Steigerungsrate seit 2008 der für individuelles Wohnbauland davon. Dies finde Niederschlag in den Kaufpreisen. Die Preisentwicklung bei neugebauten Eigentumswohnungen im Zeitraum 2006 bis 2012 hänge von den Grundstückpreisen ab. In mittleren und guten Wohnlagen noch bei 3.500 im Jahr 2006, kletterte der Quadratmeterpreis auf 4.000 im Jahr 2010, auf  4.500 im Jahr 2011 und schließlich auf 5.000 im Jahr 2012. Aktuell betrage er 5.400.

Bei Neubau-Appartements in durchschnittlicher Lage stieg der Quadratmeterpreis von 3.500 im Jahr 2008 auf  3.900 im Jahr 2010. 2011 lag er bereits bei 4.450. Aktuell koste der Quadratmeter 5.350. In guten Wohnlagen betrug der Quadratmeterpreis 3.700 im Jahr 2008, 5.000 im Jahr 2010 und 6.950 im Jahr 2011. Aktuell liege er bei 7.150. Der Preisanstieg zwischen 2008 und 2012 betrage in durchschnittlichen Wohnlagen 53 %, in guten Wohnlagen 93 %.

Vergleichbar war die Preisentwicklung bei Neubau-Wohnungen in diesem Zeitraum. Kostete der Quadratmeter in durchschnittlicher Wohnlage noch 3.450 im Jahr 2008, betrug er bereits 3.800 im Jahr 2010, 4.000 im Jahr 2011 und liege aktuell bei 4.800. Dies entspreche einer Steigerung um 39 % innerhalb von fünf Jahren. In guten Wohnlagen war der Quadratmeter im Jahr 2008 noch für 3.900 zu haben. In den Jahren 2010 bzw. 2011 stieg er auf 4.350 bzw. auf 5.050. Gemessen am aktuellen Preis von 5.700 sei dies eine Steigerung um 46 %. In Bestlagen falle der Preisanstieg mit 29 % geringer aus. Von 6.200 im Jahr 2008 kletterte der Quadratmeterpreis auf  6.500 in den Jahren 2010 und 2011 und erreichte mit 8.000 seinen aktuellen Höchststand.

Die Preise für gebrauchte Eigentumswohnungen mit Baujahr 1960–1979 verharrten im Zeitraum 1995–2010 bei  2.300/m², für Eigentumswohnungen mit Baujahr 1980–1989 bei 2.700/m² und für Wohnungen mit Baujahr 1990–1999 bei 3.000/m². Ab 2010 bis Ende 2012 erfolgte bei allen drei Baualtersklassen ein steiler Anstieg auf 3.000/m² (+ 30 %) bzw. 3.400/m² (+ 26 %) und 3.700/m² (+ 23 %).

Auch die Entwicklung der Bodenrichtwerte zwischen Ende 2010 und Ende 2012 sei beeindruckend. Im Bereich der Kaufingerstraße/Neuhauser Straße stieg der Bodenrichtwert von zuvor 60.000/m² auf 80.000/m² Ende 2012. Bei unbebauten Grundstücken in mittleren Lagen lag der Bodenrichtwert zwischen 1996 und 2008 bei 900. Ab 2010 schossen die Bodenrichtwerte innerhalb von zwei Jahren nach oben. Dies gelte auch für gehobene Lagen (+ 131 %), was zwangsläufig eine Vermarktung erst ab 7.000/m² ermögliche.

Das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Bodenrichtwert werde zunehmend extremer. Betroffen seien sowohl Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau als auch für den Geschosswohnungsbau. Hier sei „normaler“ Mietwohnungsbau nicht mehr möglich. Besonders 2012 habe sich die Entwicklung weiter beschleunigt. Die Wertsteigerungen erreichten 16 %–36 % innerhalb eines einzigen Jahres.

Am Beispiel einer 400.000 teuren, 85 m² großen Eigentumswohnung erläuterte Thiele detailliert die Gebäudeabschreibung auf Grundlage der alten und neuen Bodenrichtwerte. Der prozentuale Anteil des Gebäudes sei bei Anwendung der neuen Bodenrichtwerte von 56 % auf 47 % gesunken. Thematisiert wurde insbesondere die Ermittlung des Gebäudesachwertes nach dem neuen Normalherstellungskosten-Verfahren 2010.

Dieses bewirke, dass die aktuellen Baukosten inklusive Baunebenkosten um 11 % niedriger anzusetzen seien als im Normalherstellungskosten-Verfahren 2000, so als wären die Baupreise gesunken. Das neue Verfahren verschlechtere für den Bürger die Abschreibungsmöglichkeiten.

Die aktuellen Quadratmeterpreise für Neubau-Eigentumswohnungen lagen Ende 2012 in durchschnittlichen Wohnlagen im Mittel bei 4.800, in guten Wohnlagen bei 5.700 sowie in Bestlagen bei 8.000. Die Preise für neugebaute Doppelhaushälften bewegten sich Ende 2012 bei 675.000 (2009: 540.000).

Am Beispiel einer 80 m² großen Eigentumswohnung mit einem Kaufpreis von 5.000/m² zzgl. Erwerbsnebenkosten (6 %) 300/m², und einer Nettokaltmiete von  14,00/m² errechnete Thiele eine jährliche Rendite (ohne Finanzierung und Abschreibungen) von 2,70 %. Würde diese Wohnung zu 70 % bei einem Zinssatz von 3,00 % finanziert, beliefe sich die jährliche Rendite (mit Finanzierung und ohne Abschreibungen/Tilgung) auf 0,30 %. Unberücksichtigt seien hier noch die Kosten des Eigentümers und Vermieters, die diesem durch Beschädigungen, Zahlungsrückstände und Rechtsstreitigkeiten vor Gericht entstehen können.

Für die Zukunft sei mit einem weiteren Bevölkerungszuwachs in München zu rechnen. Die Stadt habe zahlreiche Standortvorteile, die Branchenvielfalt werde weiter ausgebaut. Es sei eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Arbeitsmarktes zu erwarten. Auf dem Immobilienmarkt würden die Preise weiter steigen. Ob Immobilien allerdings auch künftig noch als wertgesicherte Anlage gesehen werden können, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorbehaltlos zu bejahen. Zwar sei eine Immobilienblase nicht erkennbar, da Immobilienkäufe meist eigenfinanziert seien. Die Bankenkrise sei bei Gewerbeimmobilien jedoch noch nicht ausgestanden. Diese seien maßgeblich von der wirtschaftlichen Gesamtkonjunktur abhängig. Hinzu kämen ein Überangebot an gewerblichen Neuimmobilien und hohe Leerstände in Bestandsobjekten. Eine genaue Analyse des Objekts sei daher auch in Zukunft wichtig.

Fachseminare 2013

Seminar „Betriebskosten leicht gemacht“ am 14.05.2013; 27.06.2013, 22.10.2013 und am 19.11.2013; Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner

Seminar „Mieterhöhung & Mietminderung“ am 25.06.2013 und am 07.11.2013; Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner

Seminar „Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger und Profis mit aktueller Rechtsprechung“ am 07.06.2013, 24.10.2013 und am 03.12.2013; Referent: RA Detlef L. Sterns

Seminar „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen, Tipps für Vermieter/Verwalter von Wohn- und Geschäftsraummietobjekten“ am 19.03.2013 und am 11.06.2013; Referent: RA Detlef L. Sterns

Seminar „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen, Praxistipps für Vermieter/Verwalter von Wohn- und Geschäftsraummietobjekten“ am 17.04.2013, 11.07.2013 und am 21.11.2013; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann

Seminar „Mietrechtsänderungsgesetz 2013, Aktuelle Brennpunkte des Mietrechts mit neuer Rechtsprechung“ am 12.03.2013, 14.06.2013, 08.10.2013 und am 06.12.2013; Referent: RA Detlef L. Sterns

Seminar „Nachbarschaftsrecht, Praxis­tipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Wohnungseigentumsanlagen“ am 16.04.2013, 09.07.2013 und am 12.11.2013; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann

Seminar „Was Immobilieneigentümer wissen sollten, Praxis­tipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Wohnungseigentumsanlagen“ am 16.07.2013 und am 14.11.13; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann

Abendseminare:

Seminar „Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung“ am 29.01.2013; Referenten: RA Stefan Spangenberg, RA Bernhard Schmid

Seminar „Die Familiengesellschaft“ am 26.02.2013; Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl, RA Bernhard Schmid

Seminar „Erben und Vererben“ am 19.03.2013 in Zusammenarbeit mit SOS Kinderdorf e.V.; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Seminar „Der Überlassungsvertrag“ am 23.04.2013; Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl, RA Bernhard Schmid

Seminar „Die Familiengesellschaft“ am 14.05.2013; Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl, RA Bernhard Schmid

Seminar „Ausschluss ungeliebter Erben“ am 25.06.2013; Referenten: RA Stefan Spangenberg, RA Bernhard Schmid

Seminar „Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung“ am 23.07.2013: Referenten: RA Stefan Spangenberg, RA Bernhard Schmid

Seminar „Erben und Vererben“ am 24.09.2013 in Zusammenarbeit mit SOS Kinderdorf e.V.; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Seminar „Veränderungen am Gemeinschaftseigentum“ am 22.10.2013, Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl, RA Bernhard Schmid

Seminar „Die (energetische) Modernisierung des Mietobjektes und das anschließende Mieterhöhungsverlangen“ am 26.11.2013; Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl, RA Stefan Spangenberg

Seminar „Der Gewerberaummietvertrag“ am 17.12.2013; Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl, RA Stefan Spangenberg

Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit

Presse, Rundfunk und Fernsehen berichteten ausführlich über die Jahreshauptversammlung am 22. April 2013, auf der Dipl.-Ing. (FH) Helmut Thiele, Leiter des Städtischen Bewertungsamts und Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München zum Thema „Superlative München – Neueste Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt“ referierte.

– Sämtliche Münchener Tageszeitungen berichteten über die Auszeichnung des Vereins als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer

– Bei den turnusmäßig stattfindenden Veranstaltungen der Landeshauptstadt München „Attraktive Innenstadt“ und der Arbeitsgruppe „ München für Klimaschutz“ war der Verein durch RA Bernhard Stocker und RAin Birgit Noack vertreten.

– Bei der Münchner Wirtschaftstafel von MdL a. D. Heinrich Traublinger, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, zu der sich Vertreter von führenden Wirtschaftsunternehmen und Verbänden turnusmäßig zu einem Informations- und Gedankenaustausch treffen, war der Verein durch RA Rudolf Stürzer vertreten.

Fachseminare des Vereins zu miet- und steuerrechtlichen, die auch von Nichtmitgliedern besucht werden können, mussten wegen der großen Nachfrage von den Referenten des Vereins mehrmals wiederholt werden.

– In mehreren Münchner Tageszeitungen, in Stadtteilblättern sowie bei regionalen Rundfunk- und Fernsehsendern wurden zahlreiche Spots, Inserate und Anzeigen geschaltet.

– Die Zeitschrift Capital veröffentlicht monatlich auf dem Deckblatt eine Anzeige mit Informationen über die Dienstleis­tungen des Vereins

– Der Immobilienteil der Münchner Wochenanzeiger veröffentlichte unter der Rubrik „Die Expertenrunde“ regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Rechtsfragen

– Die Wochenzeitung Hallo veröffentlichte regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Themen

– In zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen konnte der Verein die Interessen und Belange der Mitglieder nachhaltig zum Ausdruck bringen.

Presse, Rundfunk und Fernsehen zeigten reges Interesse an der Meinung des Vereins zu den verschiedensten Themen. Dementsprechend nahmen Vorstand und Mitarbeiter in zahlreichen Interviews und Stellungnahmen die Gelegenheit wahr, der Öffentlichkeit die Auffassung des Vereins zu vermitteln.

Im Einzelnen:

2.1.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, welche Anforderungen an den Schallschutz Mieter von Mehrfamilienhäusern stellen können.

3.1.: Das Klimasparbuch München 2013, das mit Unterstützung der Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt herausgegeben wird, veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zur Nachfrage und Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.

5.1.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Stürzer zu den praktischen Auswirkungen der Aufhebung des Kaminkehrermonopols seit 1.1.2013 für Eigentümer und Verwalter.

7.1.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, wie sich Bauherren beim Auftreten von Mängeln handwerklicher Leistungen verhalten sollen.

8.1.: Der Münchner Merkur berichtet über die Verurteilung eines Mietnomaden wegen Betrugs durch das LG München und veröffentlicht dazu ein Interview mit RA Stürzer zu der vom Verein angebotenen Bonitätsprüfung, mit der auch private Vermieter auf die Datenbank der Bertelsmann-Gruppe zugreifen und die Bonität von Mietinteressenten online am PC prüfen können.

9.1.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, was Hauseigentümer nach Aufhebung des Kaminkehrermonopols seit 1.1.2013 beachten sollten.

10.1.: RA Stürzer erläutert im Interview mit dem Münchner Merkur die Gründe für die Ablehnung der Vorschläge der SPD, wonach bei Neuvermietungen die Mieten gedeckelt und Vermieter die Kosten eines eingeschalteten Maklers zahlen sollen .

12.1.: RA Stürzer widerspricht im Interview mit der Wochenzeitung Hallo der Auffassung des Verbraucherschutzvereins Hausgeld-Vergleich e.V., das Mietrechtsänderungsgesetz wäre unausgewogen und würde zu sozialen Härten führen.

14.1.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Wohnräume in gewerbliche Räume, z.B. Büroräume umgewandelt werden können.

15.1.: Die Verbandszeitschrift von Haus + Grund Köln stellt in der Januar-Ausgabe das Vermieter-Lexikon von Stürzer/Koch vor.

16.1.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erörtert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen Mieter Anspruch auf Erstattung von Reparaturkosten haben.

RA Stürzer nimmt im Münchner Merkur und der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts München, wonach Wohnungen in sog. Kerngebieten in Gewerberäume umgewandelt werden dürfen, wenn sie wegen andauernden Partylärms als Wohnungen nicht mehr vermietbar sind.

Die tz berichtet über Fälle von RA Harald Spöth zu Nachbarstreitigkeiten.

17.1.: Das Fachmagazin für Immobilienverwalter DDIV aktuell berichtet über das Referat von RA Michael Koch auf dem 5. Münchner Immobilienforum im Künstlerhaus.

18.1.: RA Harald Spöth erläutert in der Süddeutschen Zeitung, wer für die Kosten der Beseitigung von Ungeziefer in der Wohnung aufkommen muss.

Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Frage, ob ein Grundstückseigentümer Ansprüche gegen seinen Nachbarn geltend machen kann, wenn die Errichtung eines mehrstöckigen Gebäudes auf dem Nachbargrundstück zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner Aussicht führt.

21.1.: Radio Charivari sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, wer für Schäden durch Dachlawinen haftet.

23.1.: Radio Arabella sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, wer für Schäden durch Dachlawinen haftet und welche Sicherheitsmaßnahmen Hauseigentümer ergreifen sollten.

Das Wochenblatt Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Detlef Sterns zur Frage, ob eine fristlose Kündigung auch bei Nichtzahlung von erhöhten Betriebskos­tenvorauszahlungen möglich ist.

25.1.: RA Stürzer erläutert in der tz-Serie „Der Bürgeranwalt“ die Rechte von Vermietern bei Verzug des Mieters mit Mietzahlungen.

26.1.: RA Michael Koch nimmt am 1. Verwaltungsbeiratstag in Kempten teil.

26./27.1.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Stellungnahme von RA Dr. Benjamin Merkel zur Frage, was Bauherren zum Schutz des Rohbaus vor Nässe und Frost veranlassen sollten.

29.1.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht die Kritik von RA Stürzer an der beabsichtigten Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 %.

Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Stürzer zum gleichen Thema.

30.1.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Haftung des Vermieters bei Überlassung eines WLAN-Zuganges an den Mieter.

4.2.: RA Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Gründe für die Verfassungswidrigkeit einer Begrenzung von Neuvertragsmieten auf 10 % über den Mietspiegel.

6.2.: Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den Gründen, die gegen ein gesetzliches Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sprechen.

RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, welche Mindestraumtemperaturen Mieter von Wohnräumen verlangen können.

7.2.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht eine Presseinformation des Vereins zur Frage der Haftung bei Schäden durch Dachlawinen sowie zum Entfallen des Mieterschutzes bei vorübergehender Vermietung von Wohnräumen.

9./10.2.: Münchner Merkur und tz berichten über die Presseinformation des Vereins zur Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes, das die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrages auf 10 % über dem Mietspiegel begrenzt.

13.2.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob und in welchem Umfang Mieter die Kosten von Kleinreparaturen in der Mietwohnung selbst zahlen müssen.

14.2.: Die Verbandszeitung von Haus + Grund Köln berichtet in der Februar-Ausgabe über das Vermieter-Lexikon Stürzer/Koch.

16./17.2.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht in der Wochenendausgabe ein ganzseitiges Exklusivinterview mit RA Stürzer über den Münchner Mietwohnungsmarkt.

19.2.: RA Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung, welche Gegenstände in Garagen gelagert werden dürfen.

Ferner veröffentlicht die Süddeutsche Zeitung eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Frage, wie Hauseigentümer Frostschäden an ihren Anwesen vorbeugen können.

RA Stürzer ist Studiogast in der Sendung „Stadtgespräch“ auf München TV und diskutiert unter Leitung von Chefredakteur Jörg van Hooven mit der Vorsitzenden des Mietervereins RAin Beatrix Zurek über Themen des Münchner Wohnungs- und Grundstücksmarktes.

20.2.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wie Vermieter beim Auftreten von Feuchtigkeit und Schimmelschäden in der Mietwohnung vorgehen sollten.

RA Stürzer nimmt beim Parlamentarischen Abend von Haus & Grund Bayern mit Abgeordneten der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Stellung zu wohnungspolitischen Themen.

21.2.: Der Münchner Merkur veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, wer bei Schäden durch Dachlawinen haftet.

22.2.: Der ImmoStar berichtet über die Kritik des Vereins an der beabsichtigten Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 %.

23.2.: Die Bild-Zeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zu den Gründen für die Kritik an der beabsichtigten Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 %.

Ferner berichtet die Bild-Zeitung über eine Presseinformation des Vereins zu den Änderungen im Mietrecht aufgrund der vom Bundestag verabschiedeten Mietrechtsreform.

23./24.2.: RA Stürzer erläutert im Münchner Merkur und tz, welche Versicherungen Hauseigentümer abschließen sollten.

25.2.: RA Stürzer nimmt in der Abendzeitung Stellung zu der Tatsache, dass in München allein infolge des stetig steigenden Wohnflächenverbrauchs jährlich mindestens 5.000 neue Wohnungen gebaut werden müssten.

26.2.: Der Münchner Merkur berichtet über die Kritik des Vereins am neuen Münchner Mietspiegel 2013, wonach die Mieten in München in den letzten zwei Jahren angeblich um lediglich 3,47 % gestiegen seien.

27.2.: RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen Schuldzinsen auch noch nach Verkauf der Immobilie steuermindernd angesetzt werden können.

28.2.: RA Stürzer erläutert in der Wochenzeitung Hallo die Gründe für die Verfassungswidrigkeit einer von Opposition und Mieterverbänden geforderten Neuregelung über eine Mietpreisbegrenzung bei Neuvermietungen.

Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über die Neuauflage des von den RAinnen Birgit Noack und Martina Westner verfassten Buches „Betriebskosten in der Praxis“.

1.3.: Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht in der März-Ausgabe ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter die fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs durch vollständige Nachzahlung der Miete unwirksam machen kann.

2./3.3.: Münchner Merkur und tz berichten über die Empfehlung des Vereins, die Miete beim Neuabschluss eines Mietvertrages an den Lebenshaltungskostenindex zu koppeln, um Nachteile zu vermeiden, die sich für Vermieter aus den unrealistisch niedrigen Werten des Münchner Mietspiegels ergeben.

5.3.: Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den Ansprüchen eines Mieters, dessen Einbauküche durch einen Wasserschaden zerstört wurde.

6.3.: RA Stürzer referiert und diskutiert auf dem Podium des 9. Münchner Mietrechtssymposiums mit Mietrichtern und Vertretern aus der Wohnungswirtschaft über wohnungspolitische Themen.

RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, unter welchen Voraussetzungen Mieter durch Stellung von Nachmietern die Zustimmung des Vermieters zur vorzeitigen Entlassung aus einem Mietvertrag verlangen können.

7.3.: RA Stürzer gibt im Radio Energy Tipps, was Mieter bei der Bewerbung um eine Mietwohnung beachten sollten.

9./10.3.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Presseinformation des Vereins, wonach ein Vergleich der Werte des neuen Mietspiegels 2013 mit den allgemeinen Lebenshaltungskosten ergibt, dass diese in den letzten sechs Jahren stärker gestiegen sind als die Wohnungsmieten in München.

13.3.: RA Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung, was beim Abschluss eines Bauvertrages mit Handwerks- und Baufirmen beachtet werden sollte.

Der Münchner Merkur veröffentlicht im Lokalteil eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den Auswirkungen einer Reduzierung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 %.

Im Wirtschaftsteil des Münchner Merkurs erläutert RA Stürzer, ob und in welchem Umfang Vermieter die Kosten von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieter umlegen können.

RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die mit der Mietrechtsreform eingeführte Neuregelung, wonach Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses auch bei Zahlungsverzug mit der vertraglich vereinbarten Kaution berechtigt sind.

14.3.: Das Fachmagazin für Management Recht und Praxis „ Immobilienwirtschaft“ berichtet in der März-Ausgabe über die Neuauflage des von den RAinnen Birgit Noack und Martina Westner verfassten Buches „Betriebskosten in der Praxis“.

19.3.: Die Zeitschrift DDIV aktuell, das Fachmagazin für den Immobilienverwalter berichtet in der März-Ausgabe über das 9. Münchner Mietrechtssymposium im gro­ßen Festsaal des Künstlerhauses, auf dem RA Stürzer über neue BGH-Urteile referiert und mit Mietrichtern, Rechtsanwälten und Vertretern aus der Immobilienwirtschaft wohnungspolitische Themen diskutiert.

20.3.: RA Stürzer nimmt im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk Stellung zu den diskutierten Liberalisierungen beim Baumschutz und der Verpflichtung von Bauherren zur Schaffung von KFZ-Stellplätzen.

21.3.: RAin Ariane Schlegel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen zulässig ist.

23./24.3.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke nimmt im Münchner Merkur und der tz Stellung zur Frage, ob es für die Größe bestimmter Zimmer, z.B. Kinderzimmer baurechtliche Vorschriften gibt.

25.3.: Radio Arabella sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, ob und in welchem Umfang Hauseigentümer und Mieter aufgrund des langen und kalten Winters mit Heizkostennachzahlungen rechnen müssen.

26.3.: Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zum gleichen Thema.

27.3.: RA Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Gründe für die voraussichtlich erhöhten Heizkosten in diesem Winter.

RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, in welchen Anwesen bis spätestens 31.12.2013 Wärmezähler zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs eingebaut sein müssen.

30./31.3.: In der Reihe „Leser fragen Experten“ erläutert RA Stürzer imMünchner Merkur und der tz, was der Vermieter tun kann, wenn der Mieter das notwendige Besichtigen und Betreten der Wohnung, z.B. zur Durchführung von Reparaturen nicht gestattet.

Ferner gibt RA Stürzer Tipps zur Vermeidung von Frostschäden.

3.4.: Die Abendzeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den am 1.5.2013 in Kraft tretenden Neuregelungen im Mietrecht.

RA Georg Hopfensperger erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, was ein Wohnungseigentümer gegen eine von der Eigentümerversammlung genehmigte, aber unrichtige Jahresabrechnung unternehmen kann.

8.4.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den Auswirkungen des langen und kalten Winters auf die Heizkosten für Eigentümer und Mieter.

10.4.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob ein zur Mietminderung berechtigender Mangel vorliegt, wenn Bauteile der Wohnung (z.B. die Heizkörper) nicht den DIN-Normen entsprechen.

11.4.: Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zum Vorschlag der Münchner Stadtentwässerung, die Fristen für die turnusmäßige Prüfung der Abwasserkanäle ersatzlos zu streichen.

Im ImmoStar sowie im Münchner Immobilienmagazin (MIM), einer Beilage der Süddeutschen Zeitung, erläutert RA Stürzer die Vorteile einer Indexmiete.

12.4.: RA Stürzer erläutert in der tz, wer zur Beseitigung von Schimmelschäden in der Mietwohnung verpflichtet ist.

13.4.: RA Stürzer diskutiert auf dem Podium der Münchner Immobilien Messe (MIM) mit Vertretern aus der Immobilienwirtschaft über das neue, am 1.5.2013 in Kraft tretende Mietrecht.

13./14.4.: Die Abendzeitung berichtet zum Thema „Was beim Immobilienkauf zu beachten ist“ über die Teilnahme von RA Stürzer an der Podiumsdiskussion auf der Münchner Immobilien Messe.

16.4.: RA Stürzer referiert und diskutiert auf dem Podium einer Fortbildungsveranstaltung der IHK-Akademie mit Architekten, Bauingenieuren, Rechtsanwälten, Richtern und Sachverständigen über Kosten und Wirtschaftlichkeit von energiesparenden Maßnahmen an Gebäuden.

17.4.: RA Detlef Sterns erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Rechtslage, wenn ein Mieter bei seinem Auszug Gemeinschaftseigentum, z.B. den Lift beschädigt.

20.4.: Stiftung Warentest online berichtet über die Kritik des Vereins an der Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 % und die Stellungnahme von RA Stürzer zu den Auswirkungen in der Praxis.

23.4.: Süddeutsche Zeitung , Münchner Merkur, tz, Abendzeitung und Bild München berichten über die Themen der Pressekonferenz des Vereins anlässlich der Jahreshauptversammlung:

– Mietervertreters Märchenstunde;

Die populärsten Irrtümer über den Münchner Wohnungsmarkt;

Was Politiker den Bürgern alles verschweigen

– Senkung der Kappungsgrenze;

Boom bei Mieterhöhungen und Indexmieten

– Neuvertragsmieten;

Warum eine gesetzliche Begrenzung verfassungswidrig wäre

Der Bayerische Rundfunk und Radio Arabella senden Interviews mit RA Stürzer zu den Themen der Pressekonferenz.

RA Stürzer diskutiert auf dem Podium des münchner immobilien fokus mit der Vorsitzenden des Mietervereins RAin Beatrix Zurek und Vertretern der Immobilienwirtschaft über die Forderung von Politikern und Mieterverbänden über ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

24.4.: RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung untersagen dürfen.

Die Wochenzeitung Hallo berichtet ausführlich über die Themen der Pressekonferenz des Vereins.

25.4.: RA Stürzer erläutert auf Pro 7 in der Sendung „Galileo“ die Gründe für die hohen Wohnungsmieten in München.

27.4.: München TV sendet einen Bericht über die Jahreshauptversammlung des Vereins und ein Interview mit RA Stürzer zu den Themen der Pressekonferenz.

27./28.4.: Münchner Merkur und tz berichten über die Kritik des Vereins an der Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 % und die Stellungnahme von RA Stürzer zu den Auswirkungen in der Praxis.

27.4./30.4.: Der Füssener Kreisbote und die Allgäuer Zeitung berichten über den Landesverbandstag von Haus & Grund Bayern in Füssen mit Innenminister Joachim Herrmann und den Ausführungen von RA Stürzer auf der Pressekonferenz von Haus & Grund Bayern.

RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob Mieter ihre Wohnung vorübergehend an Touristen vermieten dürfen.

8.5.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wer die Beseitigung von Ungeziefer in der Mietwohnung übernehmen muss.

15.5.: RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob Wohnungseigentümer Anspruch auf Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte, z.B. über die Neuwahl des Beirats oder die Höhe der Hausmeistervergütung in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung haben.

16.5.: Süddeutsche Zeitung und Abendzeitung veröffentlichen eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Höhe der üblichen Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie im Großraum München.

18./19.5.: Münchner Merkur und tz berichten über die Empfehlung des Vereins, vor Abschluss eines Mietvertrages eine Mieter-Bonitätsprüfung durchzuführen.

22.5.: RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die steuerliche Situation bei der Vererbung eines selbst genutzten Einfamilienhauses an Ehefrau und Kinder.

25./26.5.: Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Entwicklung der Bebauung in den sog. Gartenstädten am Münchner Stadtrand.

29.5.: RA Stocker erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Aufgaben des Verwaltungsbeirats in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

5.6.: In der Süddeutschen Zeitung (Lokalteil) erläutert RA Stürzer die Gründe für die Kritik des Vereins an der derzeit diskutierten Deckelung der Neuvertragsmieten.

In der Süddeutschen Zeitung (Immobilienteil) erläutert RA Stürzer, was beim Kauf einer vermieteten Immobilie zu beachten ist.

RAin/StBin Agnes Fischl erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechtslage bei Beteiligung eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft am Bau eines Hauses.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Harald Spöth zu Streitigkeiten unter Nachbarn.

10.6.: RA Stürzer erläutert im Interview mit der Zeitschrift Lichtblick die Rechtslage zur Tierhaltung in Mietwohnungen aufgrund des neuen BGH-Urteils vom 20.3.2013.

12.6.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Kathrin Gerber zur Frage der Zulässigkeit des Grillens im Garten und auf dem Balkon.

15./16.6.: Die Abendzeitung berichtet über die Neuauflage (13. Auflage) des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch.

19.6.: RAin Andrea Nasemann gibt im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern Tipps, wie man an einen Schrebergarten kommt und welche Bedingungen bzw. gesetzliche Regelungen dabei zu beachten sind.

21.6.: Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Michael Koch zur Frage, was ein Hauseigentümer gegen das nächtliche Anstrahlen durch Straßenlaternen unternehmen kann.

22./23.6.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RAin Claudia Ziegelmayer über die steuerlichen Vorteile von denkmalgeschützten Immobilien.

26.6.: Die Münchner Wochenanzeiger berichten über die Neuauflage (13. Auflage) des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch.

Das Wochenblatt Hallo veröffentlicht ein Interview von RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke zur Frage, ob Mieter ihre Fahrräder im Treppenhaus abstellen dürfen.

28.6.: RA Michael Koch erläutert in der tz die Vorgehensweise bei Streitigkeiten von Mietern untereinander.

Im ImmoStar erscheint ein mehrseitiger Beitrag des Vereins „Mietervertreters Märchenstunde“ zu den populärsten Irrtümern über dem Münchner Wohnungsmarkt.

29.6.: Die Bild-Zeitung berichtet zum gleichen Thema.

Ferner berichtet die Bild-Zeitung über die Neuauflage (13. Auflage) des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch.

3.7.: In der Süddeutschen Zeitung erscheint der ganzseitige Beitrag des Vereins „Mietervertreters Märchenstunde“ zu den populärsten Irrtümern auf dem Münchner Wohnungsmarkt.

Ferner berichtet die Süddeutsche Zeitung über die erneute Auszeichnung des Vereins als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

RA Detlef Sterns erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Erleichterungen bei der Durchführung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen durch die am 1.5.2013 in Kraft getretene Mietrechtsreform.

4.7.: Auf dem 4. Münchener Mietgerichtstag mit der Bayerischen Justizminis­terin Dr. Beate Merk und OB Christian Ude referiert und diskutiert RA Stürzer mit Miet­richtern, Rechtsanwälten und Vertretern der Wohnungswirtschaft zum Thema Klimaschutz in der Mietpraxis und nimmt Stellung zu den entsprechenden neuen Bestimmungen im Mietrechtsänderungsgesetz.

Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu einem neuen BGH-Urteil über die Anforderungen an sog. qualifizierte Mietspiegel.

10.7.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob Mieter berechtigt sind, bestimmte Positionen der Betriebskostenabrechnung, z.B. die Hausmeisterkosten zu kürzen, wenn diese über den Werten eines überregionalen Betriebskostenspiegels liegen.

12.7.: RA Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung die praktischen Auswirkungen des neuen BGH-Urteils zu mietvertraglichen Formularklauseln über ein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung.

15.7.: IMMO PROFESSIONAL , die offizielle Fachzeitschrift des Immobilien-verbandes Deutschland IVD-Süd e.V. berichtet über die Neuauflage des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch.

17.7.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters bei Verzug des Mieters mit der Zahlung der vereinbarten Kaution.

18.7.: Die Verbandszeitschriften vonHaus + Grund Köln und Haus + Grund Kassel berichten in der Ausgabe Juli/August über die Neuauflage des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch.

24.7.: Die Tageszeitung Main Echo veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur fristlosen Kündigung eines starken Rauchers.

RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Rechtslage bei Aufnahme eines Lebensgefährten in die Mietwohnung.

31.7.: Die Münchner Wochenanzeiger berichten über das Sommergespräch zum Thema Wohnen, bei dem RA Stürzer mit der Vorsitzenden des Mietervereins RAin Beatrix Zurek, dem wohnungspolitischen Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion Andreas Lotte und betroffenen Mietern über die Situation auf dem Münchner Mietwohnungsmarkt diskutiert.

RA Simon Koch erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob und in welchem Umfang ein Wohnungsmieter zur gewerblichen Nutzung der Wohnung, z.B. zur Erteilung von Musikunterricht berechtigt ist.

1.8.: Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu einem Urteil des AG Düsseldorf, das einen starken Raucher wegen Belästigung der Mitmieter zur Räumung der Wohnung verurteilt hat.

Die Fachzeitschrift Deutsche Wohnungswirtschaft (DWW) stellt in der Ausgabe Juli/August die Neuauflage des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch vor.

3./4.8.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit demMünchner Merkur und der tz, was beim gemeinschaftlichen Bauen eines Hauses durch mehrere Personen zu beachten ist.

7.8.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs verpflichtet ist, dem gekündigten Mieter Ersatzwohnraum anzubieten.

8.8.: Die Verbandszeitschrift von Haus + Grund Köln berichtet in der August-Ausgabe über die Neuauflage des Vermieter-Praxishandbuchs von Stürzer/Koch/Noack/Westner.

13.8.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu einem Urteil des AG München, wonach eine Wohnungseigentümerin eine Strafzahlung von  3.000 leisten muss, nachdem sie wiederholt Zigarettenkippen und Asche auf dem Balkon der darunter liegenden Eigentumswohnung entsorgt hat.

14.8.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob und in welcher Höhe Vermieter bei Auszug des Mieters einen Teil der vom Mieter gezahlten Kaution für mögliche Betriebskostennachzahlungen einbehalten dürfen.

18.8.: In der Welt am Sonntag erläutert RA Stürzer die Probleme, die bei der Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung auftreten können.

19.8.: RA Stürzer diskutiert anlässlich des Besuches von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Staatsminister Martin Zeil bei Haus & Grund Bayern über die praktischen Auswirkungen des neuen Mietrechts und die negativen Folgen von weiteren Mietpreisbegrenzungen auf den Wohnungsbau.

20.8.: Die Fachzeitschrift des Deutschen Mieterbundes (DMB) Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) stellt in der Ausgabe August 2013 die Neuauflage des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch vor.

21.8.: RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob bei Wohnungseigentumsanlagen die Eigentümer von Tiefgaragenstellplätzen auch dann zur Eigentümer-versammlung eingeladen werden müssen, wenn sie bei bestimmten Tagesordnungspunkten nicht stimmberechtigt sind.

27.8.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu einem Urteil des AG München, mit dem einem Wohnungseigentümer verboten wurde, seinen Wohnungsnachbarn, durch den er sich gestört fühlt, mittels Aufhängen von Zetteln mit beleidigendem Inhalt im Treppenhaus zu diffamieren.

28.8.: RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob Baumaßnahmen an sel­bst genutzten Wohnungen und Häusern als
außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden können.

4.9.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Vermieter vom Mieter die Anpassung der monatlichen Betriebskos­tenvorauszahlungen verlangen können.

6.9.: Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Mieter weitere Personen in die Mietwohnung aufnehmen darf.

9.9.: München TV sendet anlässlich des Leerstandes von zwei Villen des ehemaligen syrischen Machthabers Gaddafi ein Interview mit RA Stürzer zur Frage der Zweckentfremdung von Wohnraum bei längerem Leerstand.

10.9.: Münchner Merkur (Lokalteil) und tz veröffentlichen einen ganzseitigen Beitrag des Vereins zu den populärsten Irrtümern über den Münchner Mietwohnungsmarkt.

Ferner berichten Münchner Merkur und tz über die Auszeichnung des Vereins als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

Im Münchner Merkur (Wirtschaftsteil) erläutert RA Stürzer, was bei der Einräumung eines Wegerechts zu beachten ist.

11.9.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, ob Mieter ihre Wohnung zur Oktoberfestzeit an Touristen überlassen dürfen.

RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob die Hausverwaltung einer Wohnungseigentumsanlage verpflichtet ist, bei einem Eigentümerwechsel eine Zwischen­ablesung und -abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vorzunehmen.

12.9.: Die Verbandszeitschrift von Haus + Grund Köln stellt in der September-Ausgabe die Neuauflage des Buches „Mietrecht für Vermieter von A–Z“ von Stürzer/Koch vor.

14./15.9.: Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Frage, ob einem Mieter das Rauchen auf dem Balkon oder der Terrasse verboten werden kann.

18.9.: RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Möglichkeiten eines Schuldzinsenabzuges bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach dem Verkauf der Immobilie.

25.9.: RA Florian Wies erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob der Vermieter einer erst vor kurzer Zeit vermieteten Wohnung wegen Eigenbedarfs für einen Angehörigen kündigen darf.

1.10.: Im Münchner Merkur nimmt RA Stürzer Stellung zu einem Urteil des AG München und erläutert den Unterschied zwischen einer Untervermietung und einer Weitervermietung der Wohnung mit den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen.

2.10.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zu den Anforderungen an die Wärmedämmung und den Feuchtigkeitsschutz in älteren Anwesen.

Ferner erläutert RA Stürzer, welche Gegenstände in Garagen gelagert werden dürfen.

RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Rechtsprechung des BGH, wonach Vermieter grundsätzlich nicht zur Nachbesserung der Trittschalldämmung eines Gebäudes verpflichtet sind.

4.10.: Die tz veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zu verschiedenen Fragen des Nachbarrechts.

5.10.: Im Bayernkurier erscheint ein Beitrag von RA Stürzer zur Entwicklung der Lebenshaltungskosten, der Löhne und Gehälter sowie der Mieten in München in den letzten 20 Jahren.

RA Stürzer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo ein neues BGH-Urteil zur Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs.

5./6.10.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Forderungen des Vereins an die neue Bayerische Staatsregierung.

Im Münchner Merkur und der tz erläutert RA Stürzer, was bei der Anschaffung einer Immobilie zur Altersvorsorge beachtet werden sollte.

8.10.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den Änderungen, die sich für Hauseigentümer durch die Abschaffung des Kaminkehrermonopols zum Jahresanfang ergeben haben.

9.10.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, in welchen Gebäuden das Trinkwasser bis spätestens 31.12.2013 nach der neuen Trinkwasserverordnung auf Legionellen untersucht werden muss.

10.10.: Die Fränkische Hausbesitzer-Zeitung stellt in der Oktober-Ausgabe die Neuauflage des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch vor.

15.10.: Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Umlage der Kosten einer Erneuerung des Heizkessels auf die Mieter nach der Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV).

16.10.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob der Vermieter dem Mieter Kosten von Reparaturen an mitvermieteten Gegenständen, z.B. einer Einbauküche erstatten muss, die der Mieter in Auftrag gegeben hat.

21.10.: Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über das neu erschienene Buch zum Mietrechtsänderungsgesetz von RA Detlef Sterns und RAin Melanie Sterns-Kolbeck.

22.10.: Im IHK-Magazin für München und Oberbayern erläutert RA Stürzer die Änderungen für Mieter und Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien durch das Mietrechtsänderungsgesetz.

23.10.: RA Stürzer ist Gast beim „Olympia-Stammtisch“ der Münchner Wochenanzeiger und diskutiert mit Politikern, Sportlern und Unternehmern über die Auswirkungen einer Olympiade 2022 für die Landeshauptstadt München.

RAin Martina Westner erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob und auf welche Art und Weise Vermieter neu entstehende Betriebskos­ten, z.B. für Rauchmelder oder einen Lift auf die Mieter des Anwesens umlegen können.

26.10.: Das Samstagsblatt berichtet über die Ausführungen von RA Stürzer beim Olympia-Stammtisch der Münchner Wochenanzeiger zu den Vorteilen einer Olympiade 2022 für den Münchner Wohnungsmarkt.

25./27.10.: RA Stürzer gibt im Interview mit dem Münchner Merkur und der tz Tipps zu Vorkehrungen, die Hauseigentümer vor dem Winter zur Vermeidung von Frost- und Feuchtigkeitsschäden an ihren Anwesen treffen sollten.

30.10.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zur Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt und zur Frage, ob sich der Kauf einer Immobilie auch jetzt noch lohnt.

RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer mietvertraglichen Kleinreparaturklausel, wonach der Mieter dem Vermieter die Kosten von Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag erstatten muss.

Antenne Bayern sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, ob der Kauf des neuen Ordinariatsgebäudes im Jahre 2006 und der derzeitige Umbau durch das Erzbischöfliche Ordinariat sinnvoll waren

Die Münchner Kirchennachrichten (mkn) berichten über das Interview mit RA Stürzer.

2.11.: Die Fachzeitschrift „Das Grundeigentum“ stellt die Bücher „Vermieter-Lexikon“ und „Mietrecht für Vermieter von A–Z“ von Stürzer/Koch vor.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zur neuen Rechtsprechung des BGH über die Zulässigkeit einer Tierhaltung in Mietwohnungen.

6.11.: Süddeutsche Zeitung , Münchner Merkur, Abendzeitung und tz berichten über die Kritik und die Gründe für die ablehnende Haltung von Haus + Grund München an den Plänen von CDU/CSU und SPD, Wohnungsmieten beim Neuabschluss von Mietverträgen auf 10 % über dem Mietspiegelwert zu begrenzen.

RA Stürzer diskutiert mit Vertretern der CSU-Fraktion im Rathaus wohnungspolitische Themen.

RAin Ariane Schlegel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob Mieter wegen einer erhöhten Verkehrsbelas­tung durch eine vorübergehende Baustelle zur Minderung der Miete berechtigt sind.

7.11.: Der Bayerische Rundfunk sendet im Mittagsmagazin sowie im Bayernmagazin ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, ob ein Anstieg von Baumängeln zu verzeichnen ist und wie sich Bauherren davor schützen können.

11.11.: Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über das neue Buch „Trinkwasserverordnung für Vermieter und Verwalter“ von RAin Birgit Noack.

13.11.: In der Sendung „Kontrovers“ des Bayerischen Fernsehens nimmt RA Stürzer Stellung zu den Gründen für die Zunahme von Baumängeln.

RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob der Vermieter auch wegen Nichtzahlung der vereinbarten Mietkaution zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist.

14.11.: Der Baye­rische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Zulässigkeit von Reservierungsgebühren in Maklerverträgen.

15.11.: RA Michael Koch nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Rechtslage, wenn eine Garage zusammen mit einer Wohnung vermietet wird.

16./17.11.: In der Abendzeitung sowie im Münchner Merkur und der tz erläutert RA Stürzer, was Vermieter anlässlich der Umstellung auf das SEPA-Zahlungsverfahren ab 1.2.2014 tun sollten.

20.11.: Die tz veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, ob trotz der stark gestiegenen Immobilienpreise ein Kauf derzeit noch empfehlenswert ist.

RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Haftung von privaten Umzugshelfern für verursachte Schäden.

21.11.: Der Münchner Merkur veröffentlicht im Wirtschaftsteil eine Presseinformation des Vereins zur Frage, was Vermieter bei der SEPA-Umstellung beachten müssen.

22.11.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet zum gleichen Thema und informiert über das Musterschreiben des Vereins zur Umstellung des Mieteneinzugs auf das SEPA-Verfahren.

Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Frage der Zulässigkeit eines Katzennetzes in einer Wohnungseigentumsanlage.

27.11.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, was Vermieter beachten sollten, wenn sie Mietern einen WLAN-Anschluss zur Verfügung stellen.

Ferner veröffentlicht die Wochenzeitung Hallo eine Presseinformation des Vereins zur Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

29.11.: In der Süddeutschen Zeitung erläutert RA Stürzer in einem ganzseitigen Beitrag die Kritik und die Argumente von Haus + Grund München gegen die von CDU/CSU und SPD beabsichtigte Beschränkung von Neuvertragsmieten.

Der ImmoStar veröffentlicht Informationen des Vereins zur Frage, was Vermieter bei der Einführung des SEPA-Zahlungsverfahrens ab 1.2.2014 beachten müssen sowie einen Beitrag des Vereins zur Räum- und Streupflicht von Eigentümern und Mietern.

Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über die Neuauflage des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch.

30.11.: In Bild München erläutert RA Stürzer die Kritik und die Argumente des Vereins gegen die von CDU/CSU und SPD beabsichtigte Beschränkung der Neuvertragsmieten.

30.11: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zum gleichen Thema.

30.11./1.12.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, wie Bauherren bei Vorliegen von Baumängeln vorgehen sollten und wie sie sich davor schützen können.

3.12.: Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht in der Dezember-Ausgabe ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, welche Kosten Mieter bei der Umstellung von der hauseigenen Zentralheizung auf gewerbliche Wärmelieferung (Contracting) gem. der am 1.7. in Kraft getretenen Wärmelieferverordnung zahlen müssen.

4.12.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, was Vermieter vor Einführung des SEPA-Zahlungsverfahrens am 1.2.2014 veranlassen sollten.

Im Münchner Merkur erläutert RA Stürzer die Gründe für die veränderten Eigentumsverhältnisse an Immobilien in der Münchner Innenstadt.

5.12.: Die Immobilien Zeitung berichtet in der Dezember-Ausgabe über die Neuauflage des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch.

7./8.12.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zur Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

Das IHK-Magazin für München und Oberbayern „Wirtschaft“ veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, was Vermieter veranlassen müssen, damit der Einzug von Mieten und Betriebskosten auch nach Umstellung auf das europaweite SEPA-Verfahren ab 1.2.2014 sicher gestellt ist.

11.12.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, in welchen Anwesen bis spätes­tens 31.12.2013 Wärmezähler zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs eingebaut sein müssen.

12.12.: Die Fachzeitschrift des Deutschen Mieterbundes (DMB) Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) berichtet in der Dezember-Ausgabe über die Neuauflage des Vermieter-Praxishandbuchs Stürzer/Koch/Noack/Westner.

13.12.: Die Fachzeitschrift Immobilienwirtschaft berichtet in der Ausgabe Dezember 2013/Januar 2014 über die Neuauflage des Praxishandbuchs Wohnungseigentum von Stürzer/Koch/Ziegelmayer/Hopfensperger/Sterns/Sterns-Kolbeck sowie über das neu erschienene Buch zum Mietrechtsänderungsgesetz, das von RA Detlef Sterns und RAin Mela-nie Sterns-Kolbeck verfasst wurde.

14./15.12.: RA Stürzer informiert im Interview mit der Abendzeitung über die Erhöhung der Verwaltungs- und Instandhaltungskostenpauschalen bei Sozialwohnungen ab 1.1.2014.

18.12.: RA Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung unter welchen Voraussetzungen Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Erteilung einer behördlichen Genehmigung zur Fällung eines Baumes nach der Baumschutzverordnung haben.

RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn die Zahlung einer sog. Laubrente als Ausgleich für die übermäßige Beeinträchtigung seines Grundstücks durch Laubfall und die dadurch laufend entstehenden Kosten verlangen kann.

19.12.: Der ImmoStar veröffentlicht in der Dezember-Ausgabe ein Interview mit RA Stürzer zur Kritik von Haus + Grund an der von der Großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD beabsichtigten Mietpreisbremse, der sich jetzt auch die Deutsche Bundesbank und die Wirtschaftsweisen angeschlossen haben.

27.12.: Die Abendzeitung veröffentlicht im Jahresrückblick 2013 das Interview mit RA Stürzer zum gleichen Thema.

28.12.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob Mieter zur Minderung der Miete berechtigt sind, wenn die Heizkörper der Wohnung nicht den DIN-Normen entsprechen.

Kassenwesen

Das Beitragssoll für 2013 errechnet sich mit EUR 2.884.608. Hiervon waren am Jahresende beglichen EUR 2.857.933, sodass im Berichtsjahr ein Beitragsrückstand von EUR 26.675 (Vj. EUR 29.021) angefallen ist.

Von den Beitragsrückständen der Jahre vor 2013, die zu Beginn desselben EUR 62.352 betrugen, konnten unter Berücksichtigung einiger Beitragsberichtigungen und Außersollstellungen EUR 33.150 bereinigt werden. EUR 29.202 stehen noch offen. Zum 31.12.2013 errechnet sich ein Gesamtrückstand von EUR 55.877 (Vj. EUR 62.352), um dessen Ausgleichung die Geschäftsleitung unter Heranziehung aller gebotenen Möglichkeiten bemüht ist. Nach Abzug der Mehrwertsteuer ergibt sich für die Einnahmen- und Ausgabenrechnung ein Gesamteingangssoll von Beiträgen für 2013 in Höhe von EUR 2.798.192.

Geschäftsstelle

Der Verein beschäftigte 23 Angestellte und 9 freie Mitarbeiter. Die Nachfrage bei Drucksachen, Merkblättern und Broschüren war unverändert hoch. Mietverträge und Musterschreiben sind jetzt auch online über das Internet erhältlich.

Unsere Vergleichsmietensammlung wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert. Sie umfasst inzwischen ca. 7.260 Wohnungen und erfreute sich reger Nachfrage.

Gleiches gilt auch für die Grundstücks- und Mietrechtsschutzversicherung.

Dank an Mitglieder und Mitarbeiter

Die Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 2013 gibt der Geschäftsleitung Anlass, allen Mitgliedern für ihren Zusammenhalt und allen ehrenamtlichen sowie hauptberuflichen Mitarbeitern für ihre erfolgreich geleistete Arbeit Dank und Anerkennung auszusprechen.

HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN
München und Umgebung e. V.
RA Rudolf Stürzer
Vorsitzender