Bild Geschäftsberichte

Gigantische Euro-Rettungsschirme und nicht unumstrittene Interventionen der Europäischen Zentralbank haben 2012 vorübergehend zu einer Beruhigung der Euro- und Staatsschuldenkrise geführt. Dennoch setzte sich auch im vergangenen Jahr die Flucht privater Anleger in die Immobilie unverändert fort. Die starke Nachfrage bei geringem Angebot führte zu einem extrem starken Preisanstieg, der in den Medien bereits die Furcht vor einer „Immobilienblase“ wie 2008 in den USA laut werden ließ. Dieses wirtschaftliche Umfeld trug dazu bei, dass HAUS + GRUND MÜNCHEN über 2000 neue Mitglieder gewinnen und das erfolgreichste Jahr in seiner 133jährigen Geschichte verbuchen konnte.

Zahlreiche Gesetzesvorhaben auf Bundes- und Landesebene, insbesondere die aktuelle Reform des Mietrechts, die strafbewehrten Anforderungen an Eigentümer durch die neu eingeführte Trinkwasserverordnung und die Aufhebung des Kaminkehrer-Monopols, verstärkten die auf Seiten der Immobilieneigentümer ohnehin bestehende Verunsicherung. Es verdichteten sich die Befürchtungen, die Bayerische Staatsregierung werde, möglicherweise nicht zuletzt aus wahltaktischen Erwägungen, ein Verbot der Umwandlung von Miethäusern in Wohnungseigentum vorantreiben. HAUS + GRUND MÜNCHEN setzte sich sowohl gegenüber der Politik als auch in den Medien vehement gegen diesen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht zur Wehr und empfahl seinen Mitgliedern, vorsorglich seine Mietshausbestände in Wohnungseigentum aufzuteilen.

Im Einzelnen wurde zu folgenden Themen beraten:

Bei der Vermietung von Wohnraum führte, wie auch in den vorangegangenen Jahren, häufiger Mieterwechsel zu hohem Beratungsbedarf bei Abschluss eines neuen Mietvertrages. Der Wunsch, das Mietverhältnis wegen anschließender Nutzung durch den Vermieter oder seinen Familienangehörigen zu befristen, war abermals rückläufig, da sich die Mitglieder nicht auf einen bestimmten Beendigungstermin festlegen wollten. Die Vereinbarung eines beiderseitigen Verzichts auf das ordentliche Kündigungsrecht spielte in der Praxis, anders als noch im Vorjahr, kaum eine Rolle. Ein Schwerpunkt der Beratung war die wirksame Überwälzung der umlagefähigen Betriebskosten auf den Mieter, gerade aufgrund neu eingeführter Kostenarten, die zu ihrer Umlegung einer ausdrücklichen Vereinbarung im Mietvertrag bedürfen.

Auf großes Interesse stieß die Indexmiete, d.h. die Koppelung der Miethöhe an den Verbraucherpreisindex des Statis­tischen Bundesamtes. Hier spiegelte sich der starke Anstieg der Mieten bei der Neuvermietung wider. Ohne die Vereinbarung einer Index- oder Staffelmiete hätten die Mitglieder aufgrund der sich aus dem Mietspiegel 2011 ergebenden realitätsfremd niedrigen Durchschnittsmiete auf absehbare Zeit keine Möglichkeit mehr, eine Miet­erhöhung auch nur zum Ausgleich des Geldwertverlusts durchzusetzen. Die langfristig angelegte, inhaltlich kaum angreifbare und daher befriedend wirkende Indexmiete verdrängte weitgehend auch die Staffelmiete. Die Mitglieder nahmen bei der Entscheidung für die Indexmiete und der damit verbundenen Unabhängigkeit vom Mietspiegel auch bewusst in Kauf, die Kosten einer „freiwilligen“ energetischen Sanierung des Anwesens nicht auf die Mieter umlegen zu können.

Angesichts einer starken Mieterfluktuation stellte sich regelmäßig die Frage nach der Verpflichtung des Mieters, bei Auszug die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Hier zeigten sich die Mitglieder überwiegend gut informiert, insbesondere über die Unzulässigkeit „starrer“ Renovierungsfristen und der Verpflichtung des Mieters, bei Mietende unabhängig von der Mietdauer die Schönheitsreparaturen durchführen zu müssen. Nachholbedarf der Mitglieder bestand hingegen in Bezug auf die strenge Rechtsprechung zur erforderlichen Transparenz von Klauseln zur zeitanteiligen Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen, zur Unzulässigkeit „starrer“ Abgeltungsquoten in diesen Klauseln, sowie zu so genannten Farbvorgabeklauseln, in denen der Mieter verpflichtet werden soll, die Wohnung nur in bestimmten Farben zu streichen. Die kurze Dauer vieler Mietverhältnisse lässt die höchstrichterlich akzeptierten Renovierungsfristen ins Leere laufen. Dank der hohen Nachfrage nach Mietwohnungen gingen deshalb nicht wenige Vermieter dazu über, die Wohnungen unrenoviert neu zu vermieten oder, statt die Renovierungspflicht auf den Mieter zu übertragen, die ihnen entstehenden Malerkosten von Anfang an in die Miethöhe einzukalkulieren.

Die oft nur wenige Jahre andauernden Mietverhältnisse führten im Ergebnis dazu, dass der für eine Neuvermietung verwendete Mietvertrag regelmäßig auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung war. Entsprechend rückläufig war gegenüber den Vorjahren die Zahl der zu beanstandenden Schönheitsreparaturklauseln.

Weiterer Schwerpunkt mit unverändert hohem Beratungsumfang waren die „Betriebskosten“. Intensive Beratung, regelmäßige Berichterstattung in der Bay­erischen Hausbesitzer-Zeitung, sowie spezielle Betriebskosten-Seminare des Vereins führten bereits zu stark verbesserten Kenntnissen der Mitglieder über die hohen formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine korrekte Betriebskostenabrechnung. Bei vielen neu beigetretenen Mitgliedern, die erstmals eine Eigentumswohnung erworben hatten und sich nun in der Rolle des Vermieters wiederfinden, zeigte sich jedoch noch erheblicher Beratungsbedarf. Hier informierte der Verein über die Abgrenzung umlagefähiger von nicht umlagefähigen Betriebskosten und unterstützte die Mitglieder bei der Anfertigung einer korrekten Betriebskostenabrechnung. Häufig waren die Möglichkeit und die Rechtsfolgen einer Korrektur der Betriebskostenabrechnung während und nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist zu erläutern. Vermehrt bezogen sich die Fragen der Mitglieder auf die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten, nicht zuletzt in technischer Hinsicht. Im Zuge der 2011 neu eingeführten Verpflichtung des Vermieters zur Trinkwasseruntersuchung war regelmäßig darüber zu informieren, ob die wiederkehrenden Untersuchungskosten als Betriebskosten gegenüber dem Mieter abgerechnet werden können, wie diese bei der Gestaltung künftiger Mietverträge zu behandeln sind und auf welchem Weg die einmalig anfallenden Kosten für die Einrichtung der Entnahmestelle für Wasserproben auf den Mieter umgelegt werden können.

Erfreulich war, dass gegenüber den zurückliegenden Berichtsjahren die Härte der Auseinandersetzungen der Vertragsparteien über die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnungen abgenommen hat.

Auch Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558 BGB spielten in der Beratungspraxis eine zentrale Rolle. Die Anzahl der Berechnungen der Durchschnittsmiete nach dem Münchner Mietspiegel 2011 bewegte sich während des gesamten Jahres auf hohem Niveau. Hierzu trugen in der zweiten Jahreshälfte im Rahmen der Diskussion über die Reform des Mietrechts auch die Überlegungen des Gesetzgebers bei, die Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraumes herabzusetzen. In den meisten Fällen zeigte sich jedoch, dass die Bestandsmieten bereits über dem – unrealistisch niedrigen – Mietspiegelniveau lagen und deshalb eine Mieterhöhung nicht möglich war. Soweit der Mietspiegel noch Spielraum ließ, fertigte der Verein für die Mitglieder das vollständige Mieterhöhungsverlangen an. In vielen Wohnungsmietverträgen hatten die Mitglieder bereits eine Indexmiete vereinbart. Hier war die Rechtsabteilung bei der Berechnung der prozentualen Indexveränderung und der Anfertigung des Mieterhöhungsverlangens behilflich.

Häufiger Gegenstand der Beratung war die Möglichkeit, die Kosten der energetischen Sanierung, z.B. des Einbaus von Isolierglasfenstern und der Anbringung einer Fassadendämmung, im Rahmen einer Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß § 559 BGB auf die Mieter umzulegen. Gesteigertes Umweltbewusstsein und staatliche Fördermittel sorgten für die anhaltende Bereitschaft der Vermieter, in die energetische Verbesserung ihrer Anwesen zu investieren. Die von HAUS + GRUND MÜNCHEN zusammen mit dem Mieterverein München erarbeite te „Modernisierungsvereinbarung“, die der Verein auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt, wurde von den Mitgliedern gut angenommen und führte zu einem deutlichen Rückgang oftmals kostenaufwendiger gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Nicht nur, jedoch hauptsächlich nach dem Einbau von Isolierglasfenstern und der Anbringung eines Vollwärmeschutzes an der Fassade beklagten zahlreiche Mieter Feuchtigkeits- und Schimmelbefall in ihren Wohnungen. Die Beratung konzentrierte sich auf die von der Rechtsprechung entwickelte Beweislastverteilung zur Ursachenbestimmung und die sich hieraus ergebende Zuständigkeit für die Mängelbeseitigung. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle war das Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter für die aufgetretenen Mängel verantwortlich. Soweit eine bauliche Ursache vorlag, war die Höhe einer berechtigten Mietminderung zu bestimmen. Weitere Minderungsgründe waren Lärmstörungen durch den Wohnungsnachbarn, sowie lärmintensive Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, insbesondere durch Großbaustellen. Diesbezüglich waren die Mitglieder über die für den Mieter erleichterten Anforderungen an die Genauigkeit der Darlegung der Störungen zu unterrichten.

Weiterer zentraler Bestandteil der Beratungstätigkeit der Rechtsabteilung war die Beendigung von Mietverhältnissen. Fristlose Kündigungen wurden in erster Linie wegen Verzuges mit der Mietzahlung, sowie wegen wiederholt verspäteter Mietzahlungen ausgesprochen. Die Zahl fristloser Kündigungen wegen Zahlungsverzuges lag unter der des Vorjahres. Ordentliche Kündigungen wurden vermieterseits regelmäßig wegen Eigenbedarfs zuguns­ten naher Angehöriger ausgesprochen. Vielen Mitgliedern war trotz intensiver Berichterstattung in den Medien, sowie in der Bayerischen Hausbesitzer-Zeitung nicht bekannt, welch hohe Anforderungen an die inhaltliche Darstellung des die Kündigung begründenden Sachverhaltes gestellt werden. Hier fertigte der Verein für seine Mitglieder in zahlreichen Fällen das vollständige Kündigungsschreiben an. Weit verbreitet ist auch die unzutreffende Annahme, der geplante Verkauf der Immobilie allein rechtfertige die Kündigung des Mietverhältnisses. Trotz der gelockerten Rechtsprechung zur so genannten Verwertungskündigung war auf die beträchtlichen Risiken eines Räumungsrechtsstreites vor Gericht hinzuweisen. Deshalb war meist zu einer Aufhebungsvereinbarung, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung an den Mieter, zu raten. Kein Verständnis hatten die Mitglieder für die oftmals lange Dauer von Räumungsprozessen, insbesondere als Folge der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges. Hier wird große Hoffnung auf die Mietrechtsreform 2013 gesetzt, die eine beschleunigte Bearbeitung dieser Gerichtsverfahren mit sich bringen soll.

Im Zuge der Beendigung eines Mietverhältnisses standen vor allem Fragen zu den Themen Anfertigung und Bedeutung des Abnahmeprotokolls, Abgrenzung vertragsgemäßer Abnutzungserscheinungen von Beschädigungen, Nachfristsetzung bei nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen und baulichen Veränderungen, Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters, sowie korrekte und fristgerechte Abrechnung der Mietkaution im Mittelpunkt der Beratung.

Bei der Vermietung von Geschäftsraum konzentrierten sich die Fragen der Mitglieder auf die Gestaltung der Vertragslaufzeit, die damit verbundenen Möglichkeiten der Mietanpassung, sowie die Übertragung von Instandhaltungspflichten auf den Mieter. Im Rahmen bestehender Mietverhältnisse waren hauptsächlich die einzuhaltenden Kündigungsfristen und, soweit eine Wertsicherungsklausel vereinbart war, eine etwaige Mieterhöhung nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland zu prüfen. Kündigungen wegen Zahlungsverzuges waren lediglich in einzelnen Fällen auszusprechen.

Der starke Anstieg von Immobilienkäufen führte zu deutlich vermehrten Fragen zum Maklerrecht. Hier bestand bei den Mitgliedern großer Beratungsbedarf. Die Fragen bezogen sich in erster Linie auf das Zustandekommen, die inhaltliche Ausgestaltung von Maklerverträgen, die übliche Höhe und Fälligkeit der Maklerprovision, sowie die Wirksamkeit von Reservierungsvereinbarungen.

Der Markt für Eigentumswohnungen erlebte auch 2012 geradezu einen Boom und machte viele Mitglieder, insbesondere die neu beigetretenen, erstmals zu Eigentümern einer Eigentumswohnung. Für sie waren die Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten Neuland. Hier war seitens des Vereins zunächst eine grundlegende Einführung zu leisten, flankiert von speziellen Seminarveranstaltungen. Inhaltlich hatte sich die Rechtsabteilung mit der Prüfung der formellen und materiellen Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft auseinander zu setzen und die Erfolgsaussichten von Beschlussanfechtungsklagen zu beurteilen. Von Bedeutung war in diesem Zusammenhang, dass die Gerichte die Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zunehmend respektieren und pragmatische und inhaltlich wohl begründete, nachvollziehbare Entscheidungen treffen. Regelmäßig zu behandelnde Themen waren ferner die Abgrenzung von Sondereigentum gegenüber Gemeinschaftseigentum, die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung bei bestimmten Vorhaben, sowie die unterschiedlichen Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung über Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Modernisierungen und bauliche Veränderungen.

Nicht selten berichteten Mitglieder über anhaltende Konflikte zwischen ihnen als Eigentümern und der Hausverwaltung. Sie betrafen die Behinderung der Wahrnehmung individueller Eigentümerrechte, z.B. der Belegeinsicht, sowie die pflichtwidrige Nichtaufnahme der Hausverwaltung unangenehmer Tagesordnungspunkte und Beschlussanträge in die Tagesordnung der anstehenden Eigentümerversammlung. Bei der seit mehreren Jahren zu beobach­tenden hohen Unzufriedenheit von Wohnungseigentümern mit ihrer Hausverwaltung war auch 2012 keine Besserung festzustellen. Nicht selten hatten Mitglieder den Eindruck, die Hausverwaltung arbeite bewusst gegen die Interessen der Wohnungseigentümer, teilweise im Zusammenwirken mit dem Verwaltungsbeirat. Entsprechend häufig waren die Voraussetzungen für die außerordentliche Abberufung der Hausverwaltung und die Kündigung des Hausverwaltervertrages zu erörtern. Auch Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsbeirates wurden seitens der Mitglieder kritisch hinterfragt. Vor diesem Hintergrund nahmen die Mitglieder bereits im Vorfeld einer Wohnungseigentümerversammlung zahlreich die Rechtsberatung des Vereins in Anspruch, um sich das rechtliche Rüstzeug für ihr Auftreten und Abstimmungsverhalten anzueignen.

Im Einkommensteuerrecht konzentrierte sich die Beratung auf die Themen „Vermietung und Verpachtung“, „gewerblicher Grundstückshandel“ und „Spekulationsgewinne bei der Veräußerung von Immobilien“. Bei der Vermietung und Verpachtung war, wie in den Vorjahren, abermals ein Anstieg des Beratungsbedarfs festzustellen. Besonders Fragen zum Werbungskostenabzug nahmen deutlich zu. Der Schwerpunkt lag bei der Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im weitesten Sinne. Wie in den Vorjahren waren Erhaltungsaufwand, nachträgliche Herstellungskosten und Anschaffungskos­ten voneinander abzugrenzen. Im Zuge der engmaschigen Überprüfung durch die Finanzverwaltung standen die anschaffungsnahen Aufwendungen im Mittelpunkt der Beratung. Gerade die Investitionen innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb der Immobilie führten oftmals zu nachträglichen Herstellungskosten und wurden daher von der Finanzverwaltung geprüft. Weiterer, vielfach erörterter Beratungsgegenstand war die Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen bei denkmalgeschützten Anwesen.

Wie bereits 2011 nahmen Fragen zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage erneut stark zu. Grund hierfür war der rege Erwerb von Eigentumswohnungen. In der Beratung wurde den Mitgliedern vielfach die Ermittlung des Grund- und Bodenanteils erläutert und dieser berechnet. Möglichen Einwänden der Finanzverwaltung konnte so vielversprechend begegnet werden.

Auch das Angebot des Vereins, die Mitglieder bei der Erstellung der Anlage „Vermietung und Verpachtung“ der jährlichen Einkommensteuerklärung zu unterstützen und zu begleiten, fand großen Anklang.

Fragen zum gewerblichen Grundstückshandel, sowie zu „haushaltsnahen Dienstleistungen“ waren rückläufig.

Konstant hoher Beratungsbedarf bestand beim Thema Grunderwerbsteuer. Der Schwerpunkt lag wie im Vorjahr bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Steuer, insbesondere beim Erwerb unbebauter Grundstücke mit noch zu erstellenden Gebäuden. Ferner waren die Befreiungstatbestände, vor allem bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, zu erörtern. Der Verein fertigte auch in diesem Themenbereich für seine Mitglieder zahlreiche Schreiben an die Finanzämter.

Die Beratung zur Umsatzsteuer beschäftigte sich mit Fragestellungen bei der mehrwertsteuerpflichtigen Vermietung, sowie der ordnungsgemäßen Erstellung von Betriebskostenabrechnungen.

Fragen zur Zweitwohnungsteuer nahmen 2012 stark zu. Insbesondere im Bereich der Gemeinde Wörthsee wurden zahlreiche Zweitwohnungsteuer-Bescheide angegriffen.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschäftigte die Mitglieder in unverändert hohem Maß. Die Rechtsabteilung erstellte vielfältige Immobilienbewertungen und vertrat die Mitglieder gegenüber den Finanzämtern. Die Beratung erstreckte sich auch auf Schenkungen zu Lebzeiten und den Themenbereich der vorweggenommenen Erbfolge und ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Es wurden Alternativberechnungen aufgestellt und so ein Gesamtkonzept zur vorweggenommenen Erbfolge erarbeitet.

Das Erbrecht spielte in der Beratungstätigkeit der Rechtsabteilung wie in den Vorjahren eine nicht unerhebliche Rolle. Im Mittelpunkt standen Fragen rund um die Erstellung eines Testaments, sowie zu möglichen Regelungen hinsichtlich Erbeinsetzung, Ersatzerbenbestimmung, Anordnung von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen und Testamentsvollstreckung. Auch die Erbenfeststellung, die Auslegung von Testamenten, sowie die Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsrechten wurden vielfach erörtert. Die Beratung von Erbengemeinschaften hinsichtlich Entstehung, Verwaltung und Auseinandersetzung derselben beanspruchte in Fortsetzung der Entwicklung der Vorjahre mittlerweile sehr großen Beratungsaufwand. Die Sensibilisierung der Mitglieder für Vorsorgeregelungen, wie z.B. Generalvollmachten, hat gerade bei Immobilieneigentümern zugenommen. Die Anfang 2012 neu angebotene wöchentlich stattfindende „Erbrechtssprechstunde“ stieß bei den Mitgliedern auf positive Resonanz.

Im privaten Baurecht standen beim Kauf neu errichteter Eigentumswohnungen die Mängelgewährleistungsansprüche, beim Kauf sanierter Altbauwohnungen die Reichweite des Gewährleis­tungsausschlusses im Mittelpunkt der Beratung. Hierbei waren auch die Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte gegen den Anspruch des Bauunternehmers auf Zahlung des Restkaufpreises zu erläutern. In einzelnen Fällen wurden Bauträger-Kaufverträge auf etwaige Fallstricke, sowie auf die Absicherung des Käufers gegen die Insolvenz des Bauträgers hin untersucht. Architektenabrechnungen waren nur in wenigen Fällen zu prüfen.

Die stark angestiegenen Käufe bestehender Eigentumswohnungen schlugen sich auch in einer Vielzahl zu prüfender Wohnungskaufverträge nieder. Hier waren den Mitgliedern die notwendigen Bestandteile des Kaufvertrages, sowie die einzelnen grundbuchmäßigen Schritte bis zum Erwerb des Eigentums zu erläutern. Das Augenmerk richtete sich insbesondere auf die Regelung zur Fälligkeit des Kaufpreises, die Gewährleistungsansprüche, sowie die Ausgestaltung der Finanzierungsvollmacht für den Erwerber. Vereinzelt war den Mitgliedern die Bedeutung zu übernehmender Grunddienstbarkeiten, z.B. von Geh- und Fahrtrechten, zu erklären.

Im öffentlichen Baurecht war die Beratung traditionell von sehr vielfältigen Themen geprägt. Anlass der Inanspruchnahme der Beratung war meist ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück. Auf die Bedeutung und die Rechtsfolgen der so genannten Nachbarunterschrift des Mitglieds auf den Bauplänen des Bauherrn war vielfach hinzuweisen. Zu erläutern war in diesem Zusammenhang das Abstandsflächenrecht, insbesondere der Umfang einer Abstandsflächenübernahme, zumal seit Neuregelung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zum 1.1.2008 das Abstandsflächenrecht von der Baugenehmigungsbehörde nicht mehr geprüft wird. Ferner waren die Unterscheidung der bauordnungsrechtlichen Verfahrensfreiheit von der Genehmigungsfreiheit, der Prüfungsumfang und die Wirkung der Baugenehmigung, sowie die Auswirkung des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens zu erläutern.

Auch die Anfechtung von Baugenehmigungen, die dem Grundstücksnachbarn erteilt wurden, sowie ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten der Behörde bei Verletzung von ihr nicht mehr zu prüfender nachbarschützender Normen wurden regelmäßig thematisiert.

Weitere Themen waren:

der Ausgleichsbetrag gemäß § 154 des Baugesetzbuches (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, die Berechnungsgrundsätze, sowie das Angebot der Stadt München auf „Nachlass“ bei Verzicht des Eigentümers auf die Anfechtung des Beitragsbescheides;

die Änderung der Nutzung als Wohnung in gewerbliche Nutzung, die Erforderlichkeit einer Zweckentfremdungsgenehmigung und deren Voraussetzungen, sowie die bauordnungsrechtlichen Folgen der Nutzungsänderung, insbesondere die Stellplatzablöse;

die Erfordernisse des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren, nachträgliche Brandschutzauflagen außerhalb eines Genehmigungsverfahrens unter Durchbrechung des Bestandsschutzes;

kommunales Abgabenrecht, insbesondere Beitragssatzungen nach dem Baugesetzbuch und dem Kommunalabgabengesetz (KAG), die Beitragsbemessungsgrundsätze, sowie die Möglichkeiten, Beitragsbescheide anzufechten. Hier ging es vor allem um Straßenausbaubeiträge der Eigentümer von Anliegergrundstücken;

verwaltungsgerichtliches Klageverfahren bzw. einstweiliger Rechtsschutz, Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt München, Möglichkeiten der nachträglichen Genehmigung von „Schwarzbauten“.

Fragen zum Nachbarrecht bezogen sich hauptsächlich auf die Einhaltung von Abstandsflächen bei Grenzbepflanzungen, sowie die Verjährung von Beseitigungsansprüchen. Vor dem Hintergrund häufiger auftretender Stürme wurde zunehmend auch über die Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers hinsichtlich des auf seinem Grundstück befindlichen Baumbestands informiert. Weiterer Beratungsgegenstand waren die nachbarrechtlichen Beziehungen bei Nachbar- und Grenzwänden. Von Bedeutung war insoweit die neue Regelung gemäß Artikel 46 a AGBGB zur Duldungspflicht bei geringfügigem Überbau infolge nachträglich angebrachter Wärmedämmung. Fragen zu nicht zu duldenden Immissionen vom Nachbargrundstück rundeten das Beratungsspektrum ab. Insgesamt war eine Zunahme nachbarrechtlicher Streitigkeiten zu verzeichnen.

Auch in der von HAUS + GRUND MÜNCHEN angebotenen Energieberatung spielte das Auftreten von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden, ihre Ursachen und Beseitigung, eine maßgebliche Rolle. In einer Vielzahl von Fällen stellte sich dieses Problem im Zusammenhang mit einem vorangegangenen Austausch der Fenster. Fragen im Vorfeld einer Sanierung von Wohngebäuden konzentrierten sich auf die Notwendigkeit, den Umfang, die Kosten, sowie die technische Gestaltung der Maßnahmen, z.B. Austausch der Fenster, Wärmeschutz der Außenwände und Dachsanierung. Hier wurden auch Kos­tenangebote zur Prüfung vorgelegt. Insgesamt waren Fragen zur Sanierung der Gebäudehülle und den damit verbundenen Fördermöglichkeiten leicht rückläufig, während das Interesse an einem Austausch von Heizungsanlagen und Alternativen zu bestehenden Heizungsanlagen zunahm. Schließlich kamen Probleme mit dem Heizkosten-Abrechnungssystem, vereinzelt auch Probleme mit der Effizienz der Heizungsanlage, insbesondere bei Fern- und Nahwärme, zur Sprache.

In der bautechnischen Beratung rückten geplante Instandsetzungsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Objekten wieder in den Vordergrund, während zu energetischen Modernisierungsmaßnahmen deutlich seltener als noch im Vorjahr beraten wurde. Neben geplanten oder bereits vorgenommenen Nutzungsänderungen rückte 2012 vor dem Hintergrund eines befürchteten Umwandlungsverbotes erstmals die Aufteilung von Mietshäusern in Wohnungs- und Teileigentum in den Fokus der bautechnischen Beratung. Leistungen von Bauträgern und Handwerkern traten gegenüber vermehrt zu prüfenden Architektenrechnungen in den Hintergrund. Auch Feuchtigkeitsprobleme in Eigentumswohnungen wurden seltener angesprochen. Ein deutlicher Anstieg war beim Beratungsbedarf zu mangelhafter Tätigkeit von Hausverwaltungen im Zusammenhang mit Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben zu verzeichnen. Fragen zur Baubeschreibung bei beabsichtigtem Kauf eines Objekts vom Bauträger, sowie zu behördlichen Auflagen spielten ebenso wie Wohnflächenberechnungen kaum eine Rolle.

Oberbürgermeister Christian Ude erläuterte unter der Überschrift „Wohnungsmangel, Gentrifizierung, Ausverkauf von Wohnungsbeständen, Flucht ins Betongold“ die Haltung der Landeshauptstadt München zur „Aufwertung alter Stadtviertel“, die das Wohnen für die ursprüngliche Bevölkerung zunehmend unerschwinglich mache. Gentrifizierung werde oft missverstanden. Bei dem durch die lokale Berichterstattung bekannt gewordenen Abriss der Schwabinger Kneipe „Schwabinger 7“, an deren Stelle neue Wohnbebauung mit einem lagebedingt hohen Preisniveau entstehe, verschwinde keineswegs ein schützenswertes Gebäude, sondern eine Behelfsbaracke aus der Nachkriegszeit. Ude forderte, der Neubau von Wohnungen dürfe nicht verhindert werden, auch dann nicht, wenn er in einem höheren Preissegment stattfinde. Auch juristische Aspekte dürften nicht außer Acht gelassen werden. Wenn auf einem Grundstück eine Baulücke bestehe, habe der Eigentümer ein Baurecht, das nicht zur Disposition stehe. Das Argument der Gegner von Wohnungsneubauten, die geplanten Wohnungen seien so teuer, dass die breite Masse der Bevölkerung sie sich nicht leisten könne, ließ Ude nicht gelten. München brauche zwar erschwinglichen Wohnraum gerade für Berufsgruppen mit vergleichsweise niedrigem Einkommen. Wer sich jedoch eine teure Wohnung leisten könne, nehme – würden nicht neue hochpreisige Wohnungen gebaut – gerade diesen Bevölkerungsgruppen günstigeren Wohnraum auf dem Altbau-Wohnungsmarkt weg. Er kritisiere daher die Protestbewegung gegen den Neubau von Wohnungen. Ziel müsse es sein, sowohl den Altbaubestand für die ortsansässige Bevölkerung zu erhalten, als auch neue Wohnungen für neu hinzugezogene und finanzstarke Mieter und Eigentümer zu schaffen.

Ude sprach ferner den Verkauf großer Wohnungsbestände im Besitz der öffentlichen Hand an private Investoren an, namentlich den Verkauf von circa 9.000 Wohnungen einer Tochtergesellschaft der Bayerischen Landesbank. Derartige Privatisierungen seien nicht grundsätzlich verwerflich. Es könne nicht darum gehen, privaten Immobilienbesitz zu schmähen. Vor den damit verbundenen Risiken dürfe man jedoch nicht die Augen verschließen. Werden Wohnungen an private Investoren verkauft, hätten es die Mieter auf der Vermieterseite künftig nicht mehr mit einzelnen Menschen zu tun, sondern mit anonymen Kapitalgesellschaften, die ihren Anlegern gegenüber zu größtmöglicher Rendite verpflichtet seien. Eine nicht selten langjährige persönliche Beziehung zwischen Mieter und Vermieter werde von der Absicht des Großinvestors, eine maximale Rendite zu erzielen, abgelöst. Während Investitionen in die Instandhaltung zurückgingen, nähmen Mieterhöhungen deutlich zu. Ude befürwortete, den Verkauf von Wohnungsbeständen in öffentlicher Hand an private Investoren zu unterbinden. Wünschenswert sei, große Kommunen als gemeinsam auftretende Kaufinteressenten zu gewinnen, um im Bieterwettbewerb finanziell mithalten zu können. Christian Ude sagte eine weiter steigende Nachfrage nach Wohnungen voraus, bedingt durch das Bevölkerungswachstum in München. Im Zuge der Finanzkrise seien hohe Summen in Münchner Immobilien angelegt worden. Auch in Zukunft seien hier zuverlässige Wertzuwächse zu erwarten. Laut Gutachterausschuss hätten sich in einzelnen Stadtteilen die Grundstückspreise innerhalb eines Kalenderjahres verdoppelt. Die Landeshauptstadt München orientiere sich bei Verkäufen jedoch nicht am Höchstpreis. Entscheidend sei für sie das überzeugendste Konzept des Grundstückserwerbers für die anschließende Grundstücksnutzung. Ude: „Teure Neubauten sind immer noch besser als gar keine Neubauten!“.

Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. , skizzierte in seinem Vortrag „ Die Erneuerung des deutschen Steuerrechts, verfassungsrechtliches und politisches Gebot “ die Grundzüge seines Konzeptes einer umfassenden Reform des Steuerrechts. Das aktuelle Steuerrecht sei für den Bürger schlicht unverständlich. Ein Recht jedoch, das der Bürger nicht verstehe, könne er nicht als gerecht empfinden. In seiner zwölfjährigen Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht habe er, so Kirchhof, die Korrekturen am Steuerrecht gleichsam als Reparaturen an einem Kraftfahrzeug angesehen, das im Grunde nicht fahrtauglich sei. Er habe deshalb zusammen mit sechs Bundesländern während der vergangenen zehn Jahre ein neues, besseres Steuerrecht erarbeitet. Anschließend sei es 12 Wochen lang einem Test in der Realität unterzogen worden – mit Erfolg. Die Akzeptanz des Steuerrechts in der Bevölkerung beginne mit der Frage, weshalb sie Steuern zahlen müsse. Der Staat brauche Geld, um seine Aufgaben zu erfüllen – dies stehe außer Frage. Entscheidend sei, wie der Staat den Griff in die Taschen seiner Bürger rechtfertige. Allein der Umstand, dass ein Bürger über Vermögen verfüge, reiche als Rechtfertigungsgrund nicht aus. Vielmehr sei zu fragen, warum jemand Geld erwerben konnte. Damit scheide eine so genannte Bestandsteuer aus. Der Bürger könne Einkommen erwerben, weil der Staat seinen Beitrag hierzu geleistet habe, z.B. indem er mit Polizei und Militär ein sicheres Lebens­umfeld geschaffen habe. Der Bürger bezahle mit seiner Einkommensteuer einen Teil seiner Einkünfte an den Staat, denn er habe von diesen Rahmenbedingungen profitiert und diese sollen so erhalten bleiben. Diese Argumentation lasse sich übertragen auf das Geldsystem, die private Rechtsordnung oder das Bildungssystem. Wer diese Gemeinschaftsgüter für sich nutze und damit erfolgreich sei, solle einen Teil des Erfolges, an dem der Staat seinen Anteil habe, an eben diesen Staat abgeben. Genauso verhalte es sich mit der Umsatzsteuer. Der Staat habe ein wirtschaftliches Umfeld geschaffen, das es dem Bürger ermögliche, jederzeit alle Güter zu kaufen, wenn er dafür bezahle. Dies sei keine Selbstverständlichkeit, wie ein Vergleich mit Staaten, in denen noch vor wenigen Jahren Planwirtschaft herrschte, zeige.

Die Einkommensteuer unterscheide von Anfang an die verschiedenen Erwerbsarten. Es existiere jedoch kein Grund, die Einkünfte nach ihrer Herkunftsart zu unterscheiden. Tatsächlich aber habe die organisatorische Form, in der das Einkommen erwirtschaftet werde, d.h. ob als Einzelkaufmann oder als Gesellschaft, dramatische Auswirkungen auf die Höhe der Steuerlast. Aus Gründen der Steuerersparnis würden Organisationsformen geschaffen, die den Betrieben eher schadeten als nutzten. Besser wäre es, jede dieser unterschiedlichen Organisationsformen steuerrechtlich gleich zu behandeln und die Ausschüttungen steuerfrei zu stellen.

Weiteres Merkmal des neuen Steuermodells sei, die 132 Lenkungs- und Privilegierungstatbestände abzuschaffen. Dies entspräche im Ergebnis einem Spitzensteuersatz von 25 %. Dieser müsse, und dies sei machbar, aufkommensneutral sein. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung solle unterstellt werden, 60 % der Miete seien „Aufwand“. Die verbleibenden 40 % würden mit einem Steuersatz von 25 % belegt. Im Ergebnis betrage die Steuer 10 % der Miete. Bei Kapitaleinkünften liege der Steuersatz schon jetzt bei 25 %, bei Einkünften aus Arbeit hingegen bei 45 %. Wäre den Bürgern diese Ungleichbehandlung bewusst, würden sie sie nicht akzeptieren.

Die Praxis der Umsatzsteuer sei ebenfalls reformbedürftig. Bei jeder Leistung an einen anderen Unternehmer falle Umsatzsteuer an, die der Unternehmer, der die Leistung empfange, im Ergebnis zurück erhalte. Es sei daher sinnvoll, wenn Umsatzsteuer nur noch auf der letzten Stufe anfalle. Leistungen von Unternehmer an Unternehmer sollen nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig sein. Auf diese Weise entfielen 82 % der Umsatzsteuer-Fälle.

Das neue Erbschaftsteuer-Modell enthalte hohe Freibeträge. Ein Erbfall zwischen Ehegatten solle nicht mehr steuerpflichtig sein. Deren bisheriger Lebensstandard solle erhalten bleiben. Sei das Erbe hoch, jedoch wie z.B. bei Unternehmen nicht ohne weiteres aufteilbar, solle der Erbe über einen Zeitraum von 10 Jahren Anspruch auf Stundung der Erbschaftsteuer in Höhe von 1 % pro Jahr haben. Aktuell bringe die Erbschaftsteuer dem Staat Einnahmen in Höhe von vier Milliarden Euro. Das neue Modell führe dem gegenüber zu Einnahmen in Höhe von neun Milliarden Euro.

Würde das neue Steuermodell Realität, benötigte der Steuerzahler zur Anfertigung der Steuererklärung nicht mehr als 20 Minuten. Das aktuelle Steuerrecht sei, so Kirchhof, lediglich „geltende Ordnung“, aber nicht „Recht“. Er zeigte sich überzeugt, den Erfolg seiner Ideen noch während seiner aktiven Zeit an der Universität Heidelberg zu erleben.

Fachseminare 2012

Seminar „Betriebskosten professionell abrechnen“ am 29.3.2012, 26.6.2012, 25.10.2012 und am 6.12.2012; Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner

Seminar „Mieterhöhung & Mietminderung“ am 26.4.2012 und am 22.11.2012; Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner

Seminar „Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger und Profis mit aktueller Rechtsprechung“ am 20.4.2012, 14.9.2012 und am 6.11.2012; Referent: RA Detlef L. Sterns

Seminar „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen, Tipps für Vermieter/Verwalter von Wohn- und Geschäftsraummietobjekten“ am 17.4.2012, 13.6.2012 und am 9.11.2012; Referent: RA Detlef L. Sterns

Seminar „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen, Praxistipps für Vermieter/Verwalter von Wohn- und Geschäftsraummietobjekten“ am 3.7.2012 und am 15.11.2012; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann

Seminar „Mietrechtsänderungsgesetz 2012, Aktuelle Brennpunkte des Mietrechts mit neuer Rechtsprechung“ am 24.4.2012 und am 25.9.2012; Referent: RA Detlef L. Sterns

Seminar „Nachbarschaftsrecht, Praxis­tipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Wohnungseigentumsanlagen“ am 5.7.2012 und am 13.11.2012; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann

Seminar „Neue jährliche Prüfpflicht für das Trinkwasser in Wohn- und Geschäftsgebäuden ab 1.11.2011“ am 23.1.2012; Referenten: Dipl.-Ing. (FH) Robert Priller, RAin Birgit Noack

Abendseminare:

Seminar „Der Erbrecht-TÜV“ am 24.1.2012; Referenten: RA Stefan Spangenberg, RA Bernhard Schmid

Seminar „Der Übergabevertrag“ am 28.2.2012; Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl, RA Bernhard Schmid

Seminar „Erben und Vererben“ am 20.3.2012 in Zusammenarbeit mit SOS Kinderdorf e.V.; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Seminar „Die Familiengesellschaft“ am 24.4.2012; Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl, RA Bernhard Schmid

Seminar „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ am 26.6.2012; Referenten: RA Stefan Spangenberg, RA Bernhard Schmid

Seminar „Das Berliner Testament“ am 24.7.2011; Referenten: RA Stefan Spangenberg, RA Bernhard Schmid

Seminar „Erben und Vererben“ am 25.9.2012 in Zusammenarbeit mit SOS Kinderdorf e.V.; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Seminar „Die Familiengesellschaft“ am 23.10.2012, Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl, RA Bernhard Schmid

Seminar „Der Überlassungsvertrag“ am 27.11.2012, Referent: RA Bernhard Schmid

Seminar „Neues zur Erbschaftsteuer“ am 18.12.2012; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit

Presse, Rundfunk und Fernsehen berichteten ausführlich über die Jahreshauptversammlung am 25. April 2012, auf der Oberbürgermeister Christian Ude zu den Themen „Wohnungsmangel, Gentrifizierung, Ausverkauf von Wohnungsbeständen, Flucht ins Betongold“ und Professor Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D. zum Thema „Die Erneuerung des deutschen Steuerrechts, ein verfassungsrechtliches und politisches Gebot“ referierten.

Sämtliche Münchener Tageszeitungen berichteten über die Auszeichnung des Vereins als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

Bei den turnusmäßig stattfindenden Veranstaltungen der Landeshauptstadt München „Attraktive Innenstadt“ und der Arbeitsgruppe „München für Klimaschutz“ war der Verein durch RA Bernhard Stocker und RAin Birgit Noack vertreten.

Bei der Münchner Wirtschaftstafel von MdL a.D. Heinrich Traublinger, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, zu der sich Vertreter von führenden Wirtschaftsunternehmen und Verbänden turnusmäßig zu einem Informations- und Gedankenaustausch treffen, war der Verein durch RA Rudolf Stürzer vertreten.

Fachseminare des Vereins zu miet- und steuerrechtlichen, die auch von Nichtmitgliedern besucht werden können, mussten wegen der großen Nachfrage von den Referenten des Vereins mehrmals wiederholt werden.

In mehreren Münchner Tageszeitungen, in Stadtteilblättern, sowie bei regionalen Rundfunk- und Fernsehsendern wurden zahlreiche Spots, Inserate und Anzeigen geschaltet.

Die Zeitschrift Capital veröffentlicht monatlich auf dem Deckblatt eine Anzeige mit Informationen über die Dienstleis­tungen des Vereins.

Der Immobilienteil der Münchner Wochenanzeiger veröffentlichte unter der Rubrik „Die Expertenrunde“ regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Rechtsfragen.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlichte regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Themen.

In zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen konnte der Verein die Interessen und Belange der Mitglieder nachhaltig zum Ausdruck bringen.

Presse, Rundfunk und Fernsehen zeigten reges Interesse an der Meinung des Vereins zu den verschiedensten Themen. Dementsprechend nahmen Vorstand und Mitarbeiter in zahlreichen Interviews und Stellungnahmen die Gelegenheit wahr, der Öffentlichkeit die Auffassung des Vereins zu vermitteln.

Im Einzelnen:

4.1.: RAin Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wer für Schäden durch Dachlawinen haftet.

9.1.: Die Zeitschrift der Landesbausparkasse (LBS) Das Haus veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, ob sich energetische Modernisierungsmaßnahmen für Vermieter lohnen.

10.1.: Im Klimasparbuch München 2012, das mit Unterstützung der Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt herausgegeben wird, erläutert RA Stürzer die zwischen HAUS + GRUND MÜNCHEN und dem Münchner Mieterverein erstellte Münchner Modernisierungsvereinbarung.

11.1.: RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob vor Wiederbestellung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage Vergleichsangebote eingeholt werden müssen.

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Harald Spöth zum Recht des Vermieters, die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete umzulegen.

12.1.: Die Fachzeitschrift Immobilienwirtschaft stellt in der Ausgabe Januar 2012 die Neuauflagen des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch, sowie des Vermieter Praxishandbuchs Stürzer/Koch/Noack/Westner vor.

13.1.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Frage, wie sich Wohnungskäufer vor Problemen durch Bauverzögerungen schützen können.

Ferner erläutert RA Stürzer in der Süddeutschen Zeitung, was Wohnungseigentümer bei der Vermietung ihrer Eigentumswohnung beachten müssen, um Probleme mit der Wohnungseigentümer-gemeinschaft zu vermeiden.

18.1.: RA Stürzer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wer anlässlich der Abschaltung des analogen Satellitenfernsehens am 30.4.2012 für die notwendige Umrüstung bzw. Erneuerung von Antenne und Empfänger aufkommen muss.

21./22.1.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Frage, wie der Vermieter gegen einen gekündigten, aber nicht auszugbereiten Mieter vorgehen kann.

24.1.: RA Stürzer vertritt den Verein beim Neujahrsempfang des IVD-Süd.

25.1.: Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Stellungnahme von RAin Birgit Noack zur Diskussion über eine evtl. Verlängerung der turnusmäßigen Überprüfungspflichten des Trinkwassers in der am 1.11.2011 in Kraft getretenen Neufassung der Trinkwasserverordnung.

RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, was beim Kauf einer Eigentumswohnung zu beachten ist.

Ferner veröffentlichen die Münchner Wochenanzeiger eine Presseinformation des Vereins zur Frage der Haftung für Schäden durch Dachlawinen.

27.1.: Der Newsletter der Firma Baywobau Januar 2012 veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den Anforderungen an eine Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs.

28./29.1.: In der Abendzeitung, sowie im Münchner Merkur und der tz erscheint ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, wer für Schäden durch Dachlawinen haftet und welche Vorsorgemaßnahmen Hauseigentümer ergreifen sollten.

Ferner veröffentlichen Münchner Merkur und tz eine Presseinformation des Vereins zur Frage, wer für die Kosten aufzukommen hat, die in Folge der Abschaltung des analogen Satellitenfernsehens am 30.4.2012 entstehen.

1.2.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, welche Raumtemperaturen Mieter verlangen können.

4./5.2.: Der Bayernkurier veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zu den Kosten von energetischen Sanierungsmaßnahmen, den Einsparmöglichkeiten sowie der Umlagefähigkeit der Kosten auf die Mieter.

8.2.: RAin Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo was Vermieter beachten müssen, wenn sie den Mieter vertraglich zur Übernahme von Gartenpflegearbeiten verpflichten wollen.

Ferner berichtet Hallo über die Seminare zum Erbrecht, die der Verein in Kooperation mit der Kanzlei Convocat anbietet.

11./12.2.: Im Münchner Merkur und der tz erläutert RA Detlef Sterns, welche Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie anfallen.

RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Münchner Merkur und der tz, welche Bedeutung die Bauabnahme bei einem Neubau hat.

Ferner veröffentlichen Münchner Merkur und tz ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, was Vermieter bei einer Verwahrlosung der vermieteten Wohnung unternehmen können.

13.2.: Die Verbandszeitschrift von Haus + Grund Köln berichtet in der Feb­ruar-Ausgabe über die Neuauflage des Vermieter-Praxishandbuchs Stürzer/Koch/Noack/Westner, sowie über das neue Buch „Eigentumswohnung – Professionell kaufen, versichern, verwalten, vererben, veräußern“, das von RAin/StBin Agnes Fischl und Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende von Haus & Grund Bayern mitverfasst wurde.

15.2.: Radio Charivari sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Frage der Haftung bei Schäden durch Dachlawinen.

RA Harald Spöth erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstückseigentümer die Beseitigung von Leitungen des Nachbarn verlangen kann, die durch sein Grundstück verlaufen und welche Verjährungsfristen dabei zu beachten sind.

16.2.: RA Stürzer nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zu den Ursachen für das Auftreten von Frostschäden an Wasserleitungen.

17.2.: RA Stürzer beantwortet im Münchner Merkur Fragen zur Räum- und Streupflicht.

22.2.: RA Stürzer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo ein aktuelles BGH-Urteil, wonach die Möglichkeit, über eine Parabolantenne Fernsehprogramme in HD-Qualität zu empfangen, den Mieter nicht zur Montage einer Parabolantenne, z.B. auf dem Balkon berechtigt, wenn über das vorhandene Breitbandkabel Programme in ausreichender Anzahl und Qualität empfangen werden können.

23.2.: RA Georg Hopfensperger nimmt in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung Stellung zu einem Rechtsstreit vor dem LG München über einen großen Wasserschaden in einem Mietshaus und zur Frage, welche Pflichten ein Mieter nach Bemerken von Undichtigkeiten einer wasserführenden Leitung hat.

24.2.: Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Makler Ersatz von Aufwendungen beanspruchen können, wenn kein Kaufvertrag über die Immobilie zustande gekommen ist.

25.2.: RA Stürzer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, unter welchen Voraussetzungen ein Grundstücksnachbar nach den neuen seit 1.1.2012 geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Überbau auf sein Grundstück dulden muss, der durch die Anbringung einer Wärmedämmung am Nachbargebäude entstanden ist.

25./26.2.: Im Münchner Merkur und der tz gibt RA Stürzer Tipps zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung.

29.2.: RA Stürzer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen Nachbarn nach den neuen seit 1.1.2012 geltenden Bestimmungen einen durch die Anbringung einer Wärmedämmung entstandenen Überbau dulden müssen.

1.3.: Die Zeitschrift Das Haus veröffentlicht in der März-Ausgabe ein Inter-view mit RAin Kathrin Gerber zu Themen aus dem Wohnungseigentumsrecht.

Die Wochenzeitung Hallo berichtet über die Seminare zum Erbrecht, die der Verein in Kooperation mit der Kanzlei Convocat veranstaltet.

2.3.: RA Stürzer erläutert im Münchner Merkur, unter welchen Voraussetzungen Mieter bei ständigen Beeinträchtigungen durch Lärm zur Minderung der Miete berechtigt sind.

3./4.3.: RA Stürzer erläutert im Münchner Merkur und der tz, wie Vermieter die Bonität von Mietinteressenten prüfen und sich vor zahlungsunfähigen Mietern und Mietnomaden schützen können.

5.3.: Die WirtschaftsWoche veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den Strukturen und zur Entwicklung des Münchner Wohnungsmarktes.

Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht in der März-Ausgabe ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, wer für Schäden aufkommen muss, die durch einen Wohnungseinbruch verursacht werden.

6.3.: RA Stürzer referiert und diskutiert auf dem Podium des 8. Münchner Mietrechtssymposiums mit Mietrichtern und Vertretern aus der Wohnungswirtschaft über die Zulässigkeit von Bonitätsprüfungen und Fragen, die der Vermieter an einen Mietinteressenten stellen darf.

7.3.: Das Fachmagazin für Management Recht und Praxis „ Immobilienwirtschaft“ stellt in der März-Ausgabe das von den RAen Stürzer und Koch verfasste Buch „Mietrecht für Vermieter von A–Z“ vor.

RA Dr. Benjamin Merkel erörtert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage der Zulässigkeit eines Rauchverbots in der Mietwohnung.

8.3.: Das Magazin derIndustrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zu dem neuen Service des Vereins, mit dem Vermieter die Bonität von Mietinteressenten durch Abfrage am eigenen PC prüfen können.

Die Zeitschrift Immobilien vermieten & verwalten kündigt in der März-Ausgabe das vom Verein angebotene Seminar „Betriebskosten professionell abrechnen“ an (Referentinnen: RAinnen Birgit Noack und Martina Westner).

9.3.: RA Stürzer erläutert im Münchner Merkur, welche Maßnahmen Hauseigentümer zur Behebung evtl. Frostschäden an ihren Anwesen und zur Vermeidung von Folgeschäden durchführen sollten.

10./11.3.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RAin Birgit Noack zu den Vor- und Nachteilen von Neubauten und Bestandsimmobilien.

14.3.: RA Stürzer ist Ehrengast bei der Eröffnung der Handwerksmesse.

RAin Ariane Schlegel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechte des Vermieters bei laufend unpünktlichen Mietzahlungen durch den Mieter.

In der Wochenzeitung Hallo informiert RA Stürzer über die am 1.1.2012 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen des Nachbarrechts, wonach Nachbarn unter bestimmten Voraussetzungen einen Überbau auf ihrem Grundstück dulden müssen, der durch die Montage einer Wärmedämmung entstanden ist.

17./18.3.: RA Stürzer erläutert im Interview mit Münchner Merkur und tz, was beim Kauf einer gebrauchten Immobilie beachtet werden sollte.

In der Rubrik „Leser fragen Experten“ beantwortet Stürzer in der tz Fragen zur Abschaltung des analogen Satellitenfernsehens am 30.4.2012.

21.3.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, zu welchen Zeiten und in welchem Umfang Mieter zur Musikausübung in der Mietwohnung berechtigt sind.

23.3.: RA Stürzer nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Frage, wer bei Abschaltung des analogen Satellitenfernsehens am 30.4.2012 für die evtl. erforderlichen Kosten der Umrüstung der Empfangsanlage bzw. der Endgeräte aufkommen muss.

28.3.: RA Georg Hopfensperger erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, was ein Wohnungseigentümer gegen die Genehmigung einer fehlerhaften Wohngeldabrechnung durch die Eigentümergemeinschaft unternehmen kann.

30.3.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Beteiligung des Vereins an der Aktion der Stadt „Vermieter mit Herz“.

4.4.: Der Münchner Merkur berichtet zum gleichen Thema .

RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wie nach einem Mieterwechsel die Betriebskosten zwischen altem und neuem Mieter zu verteilen sind und wer die Kosten der Zwischenablesung der Zählerstände tragen muss.

7./8./9.4.: RA Michael Koch erläutert in der Süddeutschen Zeitung, ob und unter welchen Voraussetzungen Mieter zur Nutzung eines Gartens berechtigt und zur Pflege verpflichtet sind.

Münchner Merkur und tz veröffentlichen in der Rubrik „Leser fragen – Experten antworten“ ein Interview mit RA Stürzer zu Fragen des Nachbarrechts.

11.4.: RA Detlef Sterns erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechtslage bei der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum durch einen Mieter der Eigentumswohnanlage.

12.4.: Die Verbandszeitschrift von Haus und Grund Köln berichtet in der April-Ausgabe über die Neuauflage des Vermieter-Praxishandbuchs Stürzer/Koch/Noack/Westner.

Die Zeitschrift Immobilien vermieten & verwalten veröffentlicht die Termine der vom Verein angebotenen Seminare „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen“, „Mietrechtsänderungsgesetz 2012“ und „Mieterhöhung & Mietminderung“.

13.4.: RA Stürzer erläutert im Interview mit dem Münchner Merkur die praktischen Auswirkungen eines Entwurfs des Bundesbauministeriums über die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV), wonach Neubauten künftig mit einer 3-fach-Verglasung und einer Dämmung der Kellerdecke ausgestattet werden müssen.

Die tz veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zum gleichen Thema.

18.4.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Simon Koch zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Wohnungseigentümer zur Installierung einer Videokamera im Klingeltableau der Wohnanlage berechtigt sind.

20.4.: Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über die Neuauflage des Ratgebers „Mietrecht für Vermieter von A–Z“ von Stürzer/Koch.

In Münchens Immobilienmagazin (MIM), einer Beilage der Süddeutschen Zeitung, erläutert RA Stürzer den neuen Mitgliederservice „Mieterbonitätsprüfung online“, über den Mitglieder in wenigen Minuten Auskunft über die Bonität von Mietinteressenten erhalten.

Ferner veröffentlicht das MIM eine Presseinformation des Vereins über eine gesetzliche Neuregelung, wonach Nachbarn einen durch das Anbringen einer Wärmedämmung verursachten Überbau dulden müssen.

25.4.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob und unter welchen Voraussetzungen Mieter ihre Mietwohnung an Touristen vermieten dürfen.

26.4.: Abendzeitung,Münchner Merkur, Süddeutsche Zeitung und tz berichten über die Themen der Pressekonferenz des Vereins anlässlich der Jahreshauptversammlung:

Münchner Mietwohnungsmarkt
31.000 Wohnungen fehlen.
Bis zu 100 Bewerber für eine Mietwohnung.
Warum sind Flächen für 60.000 Wohnungen unbebaut?

Aufteilung von Mietshäusern in Wohnungseigentum.
Jetzt oder nie wieder?
Nur wer umgewandelt hat muss ein Verbot nicht fürchten.

Boom bei Indexmieten Folge des unrealistischen Münchner Mietspiegels.

27.4.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Vortrag von OB Christian Ude auf der Jahreshauptversammlung des Vereins.

RA Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung den Unterschied zwischen formularvertraglichen und individuellen Vereinbarungen in Mietverträgen.

28./29.4.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen von RA Georg Hopfensperger erfolgreich geführten Prozess zur Frage, ob Käufer einer Eigentumswohnung wegen querulatorischer Nachbarn zur Minderung des Kaufpreises berechtigt sind.

Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RA Stürzer zur Entwicklung des Münchner Mietwohnungsmarktes und zu den Vorteilen einer Indexmiete für Vermieter.

2.5.: Die Wochenzeitung Hallo berichtet über die Dienstleistungen und den rasanten Mitgliederzuwachs des Vereins.

RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, unter welchen Voraussetzungen Vermieter zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges berechtigt sind und unter welchen Voraussetzungen Mieter diese Kündigung durch Nachzahlung der Miete unwirksam machen können.

3.5.: Die Zeitschrift Immobilien vermieten & verwalten kündigt in der Mai-Ausgabe die vom Verein angebotenen Seminare „Mietrechtsänderungsgesetz 2012“ und „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen“ an.

7.5.: München TV berichtet über die Jahreshauptversammlung des Vereins und sendet ein Interview mit RA Stürzer zu den Themen der Pressekonferenz.

9.5.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Ankündigungspflicht des Vermieters bei beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen.

12./13.5.: RA Stürzer erläutert im Münchner Merkur und der tz in der Rubrik „Leser fragen Experten“ die rechtlichen Möglichkeiten des Vermieters, wenn der Mieter trotz begründetem Anlass den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert.

16.5.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, welche Fristen Mieter bei Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung einhalten müssen.

18.5.: RA Stürzer nimmt im ImmoStar Stellung zu der politischen Diskussion über ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und erläutert die nachteiligen Auswirkungen eines Umwandlungsverbots auf den Wohnungsmarkt.

19./20.5.: RA Stürzer erläutert im Münchner Merkur und der tz, was Kauf-interessenten vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung prüfen und beachten sollten.

In der Rubrik „Leser fragen Experten“ von Münchner Merkur und tz erläutert RA Stürzer, ob und unter welchen Voraussetzungen Mieter die Miete wegen Baulärm mindern können.

20.5.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Stürzer zur energetischen Sanierung von Altbauten.

23.5.: RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungseigentümer die Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung verlangen kann

30.5.: RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, was bei Mietverträgen mit nahen Angehörigen zu beachten ist, damit das Finanzamt den vollen Werbungskosten-abzug anerkennt.

31.5.: Die Zeitschrift des Bayerischen Kaminkehrerhandwerks veröffentlicht in der Mai-Ausgabe einen Beitrag von RAin Andrea Nasemann zum neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetz.

1.6.: Die tz veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Vererbung von Immobilien.

6.6.: Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht in der Juni-Ausgabe ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Mieter zur Pflege eines mitvermieteten Gartens verpflichtet sind.

RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Aufgaben des Verwaltungsbeirats in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

9.6.: RA Stürzer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, warum Vermieter beim Neuabschluss von Wohnungsmietverträgen immer häufiger Indexmieten vereinbaren.

9./10.6.: RA Stürzer erläutert im Münchner Merkur und der tz in der Rubrik „Leser fragen Experten“, wann eine monatlich zu zahlende Miete beim Vermieter eingegangen sein muss.

12.6.: Die Zeitschrift Immobilien vermieten & verwalten kündigt in der Ausgabe Juni 2012 die vom Verein angebotenen Seminare „Mietrechtsänderungsgesetz 2012“, „Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger und Profis“, „Betriebskosten professionell abrechnen“ und „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen“ an.

13.6.: RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Modernisierungsmieterhöhung trotz fehlender Ankündigung geltend gemacht werden kann.

16./17.6.: RA Stürzer erläutert im Interview mit der Abendzeitung die nachteiligen Auswirkungen eines Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf den Wohnungsmarkt.

RA Detlef Sterns erläutert im Münchner Merkur und der tz, welche Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie anfallen.

In der Rubrik „Leser fragen Experten“ erläutert RA Stürzer im Münchner Merkur und der tz die neuen Vorschriften des Bay­erischen Nachbarrechts, wonach Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen das Betreten ihres Grundstücks zum Zwecke der Montage einer Wärmedämmung am Nachbargebäude dulden müssen.

20.6.: RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob und unter welchen Voraussetzungen Mieter im Garten bzw. auf dem Balkon grillen dürfen.

22.6.: RA Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Voraussetzungen für die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs.

RA Georg Hopfensperger nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Frage, welche Punkte der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft in die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung aufnehmen muss und unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanwalt als Berater an einer Eigentümerversammlung zugelassen werden kann.

23./24.6.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Stellungnahme von RAin Claudia Ziegelmayer zu den Vorteilen einer langfristigen Zinsbindung bei der Finanzierung einer Immobilie und zu den Vorteilen der eigenen Immobilie beim Eintritt ins Rentenalter.

27.6.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts des Vermieters bei Vermietung einer Wohnung in einem Zwei-Familien-Haus.

2.7.: Das Magazin der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern veröffentlicht in der Juli-Ausgabe ein Interview mit RA Stürzer zu den nachteiligen Auswirkungen eines gesetzlichen Verbotes der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf den Wohnungsmarkt.

4.7.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern den Ablauf einer Wohnungszwangsräumung nach dem sog. Berliner Modell.

5.7.: RA Stürzer referiert und diskutiert auf dem Podium der vom Bayerischen Innenministerium veranstalteten Wohnungsbaukonferenz mit Innenminister Joachim Herrmann, Stadtbaurätin Dr. Elisabeth Merk und Vertretern der Wohnungswirtschaft über Möglichkeiten zur Förderung des Wohnungsbaus.

6.7.: Münchner Merkur und Süddeutsche Zeitung berichten über die Ausführungen von RA Stürzer auf der Wohnungsbaukonferenz des Bayerischen Innenministeriums.

11.7.: RA Stürzer ist Ehrengast beim Sommerempfang der Handwerkskammer für München und Oberbayern.

RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob Vermieter beim Abschluss eines neuen Mietvertrages dem Mieter die genaue Wohnfläche der Wohnung mitteilen müssen.

13.7.: RA Michael Koch nimmt im Münchner Merkur Stellung zur Wirksamkeit von Tierhaltungsklauseln in Wohnungsmietverträgen.

18.7.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob Mieter zur Kürzung von Betriebskosten berechtigt sind, wenn überregionale Betriebskostenspiegel niedrigere Betriebskosten ausweisen.

25.7.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Vor- und Nachteile beim Abschluss eines separaten Garagenmietvertrages.

27.7.: Auf dem 3. Münchner Mietgerichtstag mit der Bayerischen Justizminis­terin Dr. Beate Merk und OB Christian Ude referiert und diskutiert RA Stürzer mit Miet­richtern, Rechtsanwälten und Vertretern der Wohnungswirtschaft über die Auswirkungen des Münchner Mietspiegels auf den Münchner Mietwohnungsmarkt.

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den Gründen gegen ein Umwandlungsverbot und dessen nachteiligen Auswirkungen auf den Mietwohnungsmarkt.

Der ImmoStar berichtet über die Auszeichnung des Vereins als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

28./29.7.: RA Stürzer erläutert im Interview mit dem Münchner Merkur und der tz die vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen im Mietrecht.

Die Bild-Zeitung berichtet über die erneute Auszeichnung des Vereins als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

31.7.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet ebenfalls über die Auszeichnung des Vereins.

Der Münchner Merkur berichtet über die Kritik des Vereins an der Forderung von OB Christian Ude nach einer Senkung der Kappungsgrenze und des Modernisierungszuschlages, sowie einem Verbot der Aufteilung von Miet- in Eigentumswohnungen.

1.8.: RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, was bei Instandhaltungsmaßnahmen an einem vermieteten Mehrfamilienhaus aus steuerlicher Sicht zu beachten ist.

2.8.: Das Deutsche Architektenblatt berichtet über die Teilnahme von RA Stürzer an der vom Bayerischen Innenministerium veranstalteten Wohnungsbaukonferenz mit Innenminister Joachim Herrmann, Stadtbaurätin Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk, dem Präsidenten der Bayerischen Architektenkammer Lutz Heese, sowie Vertretern der Wohnungswirtschaft.

4./5.8.: RAin/StBin Agnes Fischl erläutert im Interview mit Münchner Merkur und tz, wie bei der Übergabe von Immobilien an die nächste Generation Erbschaftsteuer vermieden werden kann und welche Möglichkeiten der Absicherung für den Schenker bestehen.

8.8.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Klingeltableau der Wohnanlage mit einer Videoanlage nachrüsten darf.

9.8.: RA Stürzer widerspricht in der tz der Forderung des Deutschen Mieterbundes nach einer gesetzlichen Begrenzung von Neuvertragsmieten und erläutert, wann der Vermieter zur Erhöhung der Miete berechtigt ist und was er dabei beachten muss.

14.8.: Die Wochenzeitung Hallo berichtet über die Teilnahme von RA Stürzer am 3. Münchner Mietgerichtstag mit Justizministerin Dr. Beate Merk, OB Christian Ude, Miet­richtern des Amtsgerichts und des Landgerichts München, sowie Vertretern der Wohnungswirtschaft.

16.8.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Rundschau ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, ob Eigentümer von Altbauten zu energetischen Nachbesserungen gesetzlich verpflichtet sind.

RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Folgen der Abschaffung des Schornsteinfegermonopols ab 1.1.2013 für Haus- und Wohnungseigentümer.

17.8.: Das Bayerische Fernsehen sendet in der Abendschau ein Interview mit RA Stürzer zum Vorschlag einer Abwrackprämie für alte Heizungsanlagen.

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RAin Birgit Noack zur Umlagefähigkeit der Wartungskosten von Rauchmeldern auf den Mieter.

22.8.: RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Rechte von Grundstückseigentümern bei Verletzung der gesetzlichen Grenzabstände von Pflanzen durch den Nachbarn.

23.8.: Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Insolvenz der Drogeriekette Schlecker und den Folgen für die betroffenen Vermieter.

29.8.: RA Detlef Sterns erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs mit der Miete oder Betriebskosten.

München TV sendet ein Interview mit RA Michael Koch zur Frage, wer für Schäden haftet, die durch die kontrollierte Sprengung einer Fliegerbombe im Stadtteil Schwabing entstanden sind.

30.8.: RA Michael Koch nimmt im Münchner Merkur Stellung zum gleichen Thema.

31.8.: Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht in der August-Ausgabe ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, wer für Reparaturen an einer Einbauküche oder sonstigen Gegenständen zuständig ist, die ein Mieter von seinem Mietvorgänger übernommen hat.

1./2.9.: RA Stürzer kritisiert in der Süddeutschen Zeitung das Vorhaben von Bezirksausschüssen, Mieter über Bauanträge des Eigentümers ohne dessen Zustimmung zu informieren als Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

5.9.: RA Stürzer nimmt im Münchner Merkur Stellung zu den Auswirkungen einer turnusmäßigen Prüfungspflicht für Abwasserkanäle.

RA Stürzer erläutert in der Wochenzeitung Hallo die Mieterbonitätsprüfung, einen neuen Service für Mitglieder des Vereins, mit dem auch private Vermieter auf die Datenbank der Bertelsmann-Gruppe zugreifen und online am eigenen PC die Bonität von Mietinteressenten überprüfen können.

6.9.: Ferner veröffentlicht Hallo eine Presseinformation des Vereins zum Ergebnis einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, wonach der vom Verein empfohlene kostengünstige Verbrauchsausweis hinsichtlich des Energiebedarfs eines Gebäudes aussagekräftiger und weniger fehleranfällig ist, als der teure Bedarfsausweis.

10.9.: Die Verbandszeitschrift von Haus + Grund Köln stellt in der Septem-ber-Ausgabe die Neuauflage des Vermieter-Lexikons Stürzer/Koch, sowie das neue Handbuch Immobilieneigentum (Autorinnen: RAinnen Kathrin Gerber und Andrea Nasemann) vor.

12.9.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob Mieter Fahrräder auf Gemeinschaftsflächen, z.B. im Treppenhaus abstellen dürfen.

13.9.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer u.a. zur Entwicklung der Nachfrage und der Preise auf dem Münchner Immobilienmarkt.

15./16.9.: Die Abendzeitung berichtet über die Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet und veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zu den Vorteilen einer Indexmiete für Vermieter.

17.9.: RA Stürzer bewertet im Interview mit dem Münchner Merkur die Vorschläge der Stadt und der politischen Parteien zur Schaffung von neuem Wohnraum.

Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Stürzer zu Fragen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung von Wohnungen.

19.9.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wer zur Beseitigung von Laub auf Bürgersteigen verpflichtet ist und für evtl. Sach- und Personenschäden haftet.

22./23.9.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Presseinformation des Vereins zu den Vorteilen einer Indexmiete für Vermieter.

24.9.: Münchner Merkur und tz berichten über die Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

Ferner veröffentlichen Münchner Merkur und tz einen Beitrag von RA Stürzer zu den Gründen gegen ein gesetzliches Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und dessen nachteiligen Auswirkungen auf den Mietwohnungsmarkt.

25.9.: Die Zeitschrift Immobilien vermieten & verwalten kündigt in der September-Ausgabe die Seminare des Vereins „Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger und Profis“ und „Mietrechtsänderungsgesetz 2012“ (Referent: RA Detlef Sterns) an.

26.9.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen Mieter zur Aufnahme von Lebensgefährten in die Mietwohnung berechtigt sind.

28.9.: Die Abendzeitung berichtet über eine Presseinformation des Vereins, wonach in München inzwischen bei jeder dritten Neuvermietung einer Wohnung eine Indexmiete vereinbart wird.

29.9.: Bild München veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zu den Gründen gegen ein gesetzliches Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

2.10.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke zu den Rechtsfolgen beim Tod des Mieters.

4.10.: Die Welt veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zur Entwicklung der Indexmieten in München.

5.10.: Who is Who, das Supplementwerk der biographischen Enzyklopädie führender Frauen und Männer in Deutschland veröffentlicht in der Neuauflage 2012 eine Biographie von RA Stürzer.

6./7.10.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RA Stürzer zum Thema „Mietminderung wegen Lärm“.

10.10.: RA Dr. Benjamin Merkel erörtert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs dem gekündig­ten Mieter freien oder frei werdenden Ersatzwohnraum anbieten muss.

11.10.: Das Magazin der IHK für München und Oberbayern berichtet über die Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

Ferner veröffentlicht das IHK-Magazin ein Interview mit RA Stürzer zu den Gründen gegen ein gesetzliches Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

13.10.: RA Stürzer diskutiert auf einer Veranstaltung der Abendzeitung mit Stadträten, Mietern und Betroffenen über den Münchner Wohnungsmarkt und das Thema Gentrifizierung.

13./14.10.: Im Münchner Merkur und der tz erläutert RA Stürzer die Aufgaben und Bedeutung der städtischen Gutachterausschüsse.

15.10.: Die Abendzeitung berichtet über die Veranstaltung zum Thema „Wohnen in München und Gentrifizierung“ und die Diskussionsbeiträge von RA Stürzer

Radio Arabella sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, wer für die Beseitigung von Laub auf Gehwegen, Straßen oder dem Nachbargrundstück zuständig ist.

17.10.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wann der Vermieter spätestens über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters abrechnen muss und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter diese Vorauszahlungen erhöhen kann.

20./21.10.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, welche Regelungen ein Bauvertrag enthalten sollte und auf welche Punkte Bauherren besonders achten sollten.

23.10.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht einen Beitrag von RA Stürzer zu den Gründen, die gegen ein gesetzliches Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sprechen.

24.10.: Radio Arabella sendet ein Interview mit RA Stürzer zum gleichen Thema .

RAin Melanie Sterns-Kolbeck erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechtsfolgen einer unterlassenen Einladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung.

25.10.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert in der tz unter welchen Voraussetzungen Grundstückseigentümer zur Duldung von öffentlichen Wasser- und sonstigen Versorgungsleitungen in ihrem Grundstück und zur Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit im Grundbuch verpflichtet sind.

RA Stürzer spricht sich im Interview mit der Abendzeitung gegen eine neue gesetzliche Regelung aus, wonach bei einer Wohnungsvermietung künftig der Vermieter als Auftraggeber die Maklerprovision zahlen soll.

26.10.: RAin Melanie Sterns-Kolbeck nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Frage, wer für Reparaturen an Haushaltsgeräten in der Mietwohnung zuständig ist.

30.10.: RA Stürzer ist Gast in der Redaktion der Abendzeitung und diskutiert mit den Redakteuren der Abendzeitung über den Münchner Wohnungsmarkt.

31.10.: RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, was zu beachten ist, wenn bei einer vermieteten Immobilie Instandhaltungskosten sofort in voller Höhe steuerlich in Ansatz gebracht werden sollen.

2.11.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zur Entwicklung des Münchner Mietwohnungsmarktes und den Gründen für die steigenden Preise.

3./4.11.: Der Münchner Merkur veröffentlicht ein Interview mit RA Stürzer zu den Gründen gegen eine gesetzliche Neuregelung, wonach bei Wohnungsvermietungen Vermieter die Maklerprovision bezahlen sollen.

7.11.: RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Umständen der Abschluss eines befristeten Wohnungsmietvertrages zulässig und empfehlenswert ist.

8.11.: Die Wochenzeitung Hallo berichtet über eine Presseinformation des Vereins zu einem neuen Urteil des BGH, wonach sich auch Erdgeschossmieter an den Kosten des Aufzugs beteiligen müssen; ferner über eine Presseinformation des Vereins zu den Voraussetzungen für das Entfallen des Mieterschutzes bei nur vorübergehender Vermietung von Wohnräumen.

9.11.: RA Stürzer ist Studiogast in der Sendung „Bayernmagazin“ des Bayerischen Rundfunks zum Thema Baumängel. Er erläutert, wie sich Bauherren bei Mängeln von handwerklichen Leistungen verhalten sollen und beantwortet anschließend am Servicetelefon des BR zahlreiche Hörerfragen.

12.11.: RA Harald Spöth nimmt in der Titelgeschichte des Focus „Rechte und Pflichten von Mietern“ Stellung zu einem von ihm erstrittenen neuen BGH-Urteil über die Voraussetzungen einer Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs mit der Miete.

14.11.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet ausführlich über die Dienstleis­tungen des Vereins.

RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob der Vermieter einer vermieteten Eigentumswohnung bei der Betriebskostenabrechnung gegenüber seinem Mieter den Verteilerschlüssel aus der Verwalterabrechnung (Miteigentumsanteile) übernehmen muss oder auch nach der Wohnfläche abrechnen darf.

17./18.11.: RA Stürzer erläutert im Münchner Merkur und der tz, wann und in welchem Umfang Hauseigentümer bei Schnee und Eis zum Räumen und Streuen verpflichtet sind und wie diese Verpflichtung auf die Mieter des Anwesens übertragen werden kann.

21.11.: Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Kathrin Gerber zu Fragen der Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

28.11.: RA Stürzer ist Ehrengast bei der Eröffnung der Messe Heim + Handwerk.

RA Stürzer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Neuregelungen im Nachbarrecht, wonach Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen Überbau dulden müssen, der durch das Anbringen einer Wärmedämmung an einer auf der Grundstücksgrenze stehenden Außenmauer des Nachbargebäudes entstanden ist.

29.11.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht eine Presseinformation des Vereins zur Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

1./2.12.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Münchner Merkur und der tz Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Verpflichtung zur Installierung von Rauchmeldern in Wohnräumen.

4.12.: Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht in der Dezember-Ausgabe ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsmieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu der von ihm gewünschten Untervermietung verweigert.

5.12.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern bei der Abrechnung der Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters.

7.12.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Stürzer zur geplanten Neuregelung der Energieeinsparverordnung (EnEV), wonach Verkäufer bzw. Vermieter einer Immobilie verpflichtet sind, Käufern bzw. Mietern einen Energieausweis auszuhändigen.

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den Vorteilen für den Vermieter bei Vereinbarung einer Indexmiete.

10.12.: RA Stürzer erläutert im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk die praktischen Auswirkungen des Wegfalls des Kaminkehrermonopols für Eigentümer und Verwalter ab 1.1.2013.

SAT 1 sendet ein Interview mit RA Stürzer zur Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

RA Stürzer ist Studiogast in der Abendschau des Bayerischen Fernsehens und nimmt Stellung zu einem Strafverfahren gegen einen Hauseigentümer wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung aufgrund einer Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht.

11.12.: RA Stürzer ist Studiogast in der Sendung „Bayernmagazin“ des Bayerischen Rundfunks mit Thomas Giebelhausen. Er erläutert die Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern und beantwortet anschließend am Ser­vice­telefon des BR zahlreiche Hörerfragen.

12.12.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, unter welchen Voraussetzungen Mieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters verpflichtet sind.

Der Bayerische Rundfunk sendet im Notizbuch auf Bayern 2 ein Interview mit RA Stürzer zur Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

13.12.: RA Stürzer kritisiert im Münchner Merkur die beabsichtigte Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % durch das Mietrechtsreformgesetz, weil dadurch gerade diejenigen Vermieter „bestraft“ werden, die lange Zeit auf eine Mieterhöhung verzichtet hatten.

14.12.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zum gleichen Thema.

15./16.12.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RA Stürzer zur Frage, in welchem Umfang der Vermieter die Versorgung der Mietwohnung mit Warmwasser gewährleisten muss.

Ferner erläutert RA Stürzer, wer für Personen- und Sachschäden durch Dachlawinen haftbar ist.

Im Münchner Merkur nimmt RA Stürzer Stellung zu den vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Mietrecht.

19.12.: Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Stürzer zu den Auswirkungen einer Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf die Entwicklung der Wohnungsmieten.

RAin Martina Westner erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen Vermieter zur Anpassung von Betriebskos­tenvorauszahlungen berechtigt sind.

27.12.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RAin Birgit Noack zu den häufigsten Fragen, die von Eigentümern und Hausverwaltern zur Neufassung der Trinkwasserverordnung gestellt werden.

Ferner berichtet die Abendzeitung über die Dienstleistungen des Vereins.

RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wer für Schäden haftet, die auf dem Nachbargrundstück durch einen infolge eines Sturms umgestürzten Baumes entstanden sind.

29./30.12.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit dem Münchner Merkur und der tz die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der erneuten Änderung der Trinkwasserverordnung.

Kassenwesen

Das Beitragssoll für 2012 errechnet sich mit EUR 2.743.729. Hiervon waren am Jahresende beglichen EUR 2.714.708, sodass im Berichtsjahr ein Beitragsrückstand von EUR 29.021 (Vj. EUR 26.141) angefallen ist.

Von den Beitragsrückständen der Jahre vor 2012, die zu Beginn desselben EUR 56.717 betrugen, konnten unter Berücksichtigung einiger Beitragsberichtigungen und Außersollstellungen EUR 23.386 bereinigt werden. EUR 33.331 stehen noch offen. Zum 31.12.2012 errechnet sich ein Gesamtrückstand von EUR 62.352 (Vj. EUR 56.717), um dessen Ausgleichung die Geschäftsleitung unter Heranziehung aller gebotenen Möglichkeiten bemüht ist. Nach Abzug der Mehrwertsteuer ergibt sich für die Einnahmen- und Ausgabenrechnung ein Gesamteingangssoll von Beiträgen für 2012 in Höhe von EUR 2.661.667.

Geschäftsstelle

Der Verein beschäftigte 21 Angestellte und 8 freie Mitarbeiter. Die Nachfrage bei Drucksachen, Merkblättern und Broschüren war unverändert hoch. Mietverträge und Musterschreiben sind jetzt auch online über das Internet erhältlich.

Unsere Vergleichsmietensammlung wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert. Sie umfasst inzwischen ca. 7.250 Wohnungen und erfreute sich reger Nachfrage.

Gleiches gilt auch für die Grundstücks- und Mietrechtsschutzversicherung.

Dank an Mitglieder und Mitarbeiter

Die Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 2012 gibt der Geschäftsleitung Anlass, allen Mitgliedern für ihren Zusammenhalt und allen ehrenamtlichen, sowie hauptberuflichen Mitarbeitern für ihre erfolgreich geleistete Arbeit Dank und Anerkennung auszusprechen.

HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN
München und Umgebung e. V.
RA Rudolf Stürzer
Vorsitzender