Bild Geschäftsberichte

Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und das gleichzeitige Aufblähen der in den Wirtschaftskreislauf gepumpten Geldmenge führten im zurückliegenden Jahr zu einer scheinbaren Beruhigung der Euro-Krise. Dass dem Frieden nicht ganz zu trauen war, belegen die vor allem in den bundesdeutschen Ballungsräumen enorm gestiegenen Immobilienpreise. Diese und der Wertzuwachs bei Bestandsimmobilien haben jedoch eine Kehrseite: Für den Normalverdiener ist es jetzt noch schwerer, wenn nicht gar unmöglich geworden, allein aus eigener Kraft vom Mieter zum Wohnungseigentümer zu werden.

Für Immobilieneigentümer hielt das Jahr 2014 ein Feuerwerk an zusätzlicher Reglementierung bereit. Entgegen früherer Beteuerungen beschloss die Bayerische Staatsregierung zum 1. März 2014 gleichsam über Nacht für bestimmte Gebiete das Verbot der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen. Am 1. Mai 2014 führte die neue Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) nicht nur verschärfte Austausch- und Nachrüstpflichten bei Heizungsanlagen ein, sondern verordnete den Eigentümern bei Vermietung und Verkauf eine Inhaltsangabe für die Immobilienanzeige und verpflichtete sie darüber hinaus zur Aushändigung eines meist nicht aussagekräftigen Energieausweises an den Interessenten – im Falle der Nichtbeachtung verbunden mit empfindlichen finanziellen Sanktionen. Mitte Juni 2014 sorgte das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie – das Widerrufsrecht bei Abschluss eines Maklervertrages und bei Mietvertragsänderungen betreffend – für erhebliche Verunsicherung und Unverständnis bei den Mitgliedern.

Umrahmt wurden diese bürokratischen Auswüchse von der in der zweiten Jahreshälfte Fahrt aufnehmenden Diskussion um die Einführung einer so genannten Mietpreisbremse.

Gebremst wurde jedoch erst mal nichts – im Gegenteil. Die Sorge vieler Vermieter, von Mieterhöhungen künftig ausgeschlossen zu sein, und die Ungewissheit über den Zeitpunkt des Inkrafttretens führten zu einer Flut von Mieterhöhungsverlangen, die ohne das schon vor seinem Inkrafttreten höchst umstrittene Projekt „Mietpreisbremse“ in vielen Fällen unterblieben wären.

Im Einzelnen wurde zu folgenden Themen beraten:

Die Vermietung von Wohnraum stand unverändert im Mittelpunkt der Beratung. Angesichts einer Reihe bereits in Kraft getretener und geplanter gesetzlicher Änderungen war besondere Aufmerksamkeit auf die individuelle Ausgestaltung der Mietverträge zu richten. Wie im Vorjahreszeitraum stieß die Befristung von Mietverhältnissen auf geringes Interesse. Im Fokus stand die Umlegung von Betriebskos­ten auf den Mieter, insbesondere der neu eingeführten Kostenpositionen Trinkwasseruntersuchung und Wartung von Rauchwarnmeldern. Bei Neuabschluss von Mietverträgen war die Indexmiete mittlerweile der Normalfall. Bisher war Motivation hierfür, dass der Mietspiegel der Stadt München 2013 circa 30 % unterhalb des Mietpreisniveaus bei Neuvermietungen liegt und Vermieter ohne die Vereinbarung einer Index- oder Staffelmiete auf viele Jahre hinaus keine Möglichkeit haben, die Miete in einem bestehenden Mietverhältnis auf Vergleichsmietenniveau zu erhöhen. Verstärkt wurde dieser Trend durch das Gesetzgebungsverfahren zur so genannten Mietpreisbremse. Die Indexmiete ermöglicht den Vermietern, sich der Deckelung der Miete durch die Mietpreisbremse zu entziehen.

Das Dauerthema Schönheitsreparaturen, durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ständig in Bewegung, war auch 2014 regelmäßig Anlass für Verunsicherung bei den Mitgliedern. Zwar waren den Mitgliedern die wesentlichen Entscheidungen des BGH der jüngsten Zeit bekannt, insbesondere zur Unzulässigkeit starrer Renovierungsfristen, „starrer“ Abgeltungsregelungen oder Farbvorgabeklauseln. Die Sorge, die Schönheitsreparaturklauseln in bestehenden Mietverträgen könnten bereits wieder unwirksam geworden sein, war dennoch weit verbreitet. Nicht selten nahmen die Mitglieder an, dem Mieter könnte die Durchführung der Schönheitsreparaturen gar nicht mehr auferlegt werden. Insgesamt war eine deutliche Frustration der Vermieter hinsichtlich der „rechtlichen Haltbarkeit“ von Verträgen zu beobachten.

Stärker umkämpft als noch im Vorjahreszeitraum waren die Betriebskosten – traditionell das zweite beherrschende Thema in der mietrechtlichen Beratung. Die von den Mitgliedern erstellten Betriebskostenabrechnungen gaben nicht selten Anlass zur Beanstandung.

Vor allem Mitgliedern, die erstmals Eigentümer einer Wohnung geworden sind und diese vermieten, war häufig nicht bewusst, dass die Wohngeldabrechnung der Hausverwaltung meist nicht uneingeschränkt zur Grundlage der Betriebskos­tenabrechnung für den Mieter gemacht werden kann. Deren hohe formale und inhaltliche Anforderungen waren den Mitgliedern nicht in ausreichendem Maß bekannt. Hier leistete der Verein in vielen Fällen aktive Hilfe bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung.

Die Fragen der Mitglieder konzentrierten sich zunehmend auf die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten. Insbesondere aufgrund stark gestiegener Energiepreise waren für das Jahr 2013 oftmals hohe Nachzahlungen zu leisten. Auch die Umstellung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip auf elektronische Heizkostenverteiler führte bei einzelnen Mietern zu hohen Nachzahlungen. Stärker als im Vorjahreszeitraum gingen die Fragen sehr ins Detail und betrafen auch technische Probleme, z.B. bei Heizungsanlagen oder Erfassungsgeräten. Auch Themen, die bisher am Rande angesprochen worden waren, z.B. das Wärmecontracting, die Abrechnung bei Anlagen mit Solarunterstützung oder Holzpellets-Heizungen, gewannen an Bedeutung. Darüber hinaus interessierte die Mitglieder, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen der Heiz- und Warmwasserverbrauch geschätzt oder in sonstiger Weise nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden kann, wenn z.B. die Ablesung nicht möglich, versäumt oder fehlerhaft durchgeführt worden ist.

Schließlich führten neu eingeführte Betriebskos­tenarten, konkret die Kosten der turnusmäßigen Trinkwasseruntersuchung und die Kosten der Rauchwarnmelder-Wartung, zu Unklarheit bei den Mitgliedern, ob diese Kosten in einem bestehenden Mietvertrag auf den Mieter umgelegt werden dürfen und wie deren Umlegung in einem neu abzuschließenden Mietvertrag künftig vereinbart werden könne. In diesem Zusammenhang war bei einem positiven Legionellen-Befund darauf hinzuweisen, dass zwar die Kosten der turnusmäßigen Untersuchung, nicht aber die Kosten der anschließenden anlassbezogenen Nachuntersuchungen auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Bei der Installation von Rauchwarnmeldern in der Wohnung wurden mit Miete und Kauf die unterschiedlichen Bereitstellungsmöglichkeiten und die Berücksichtigung der anfallenden Kosten im Rahmen von Be­triebs­kos­ten­abrech­nung bzw. Mieterhöhung aufgezeigt.

Bei Mieterhöhungsverlangen auf Vergleichsmietenniveau gemäß § 558 BGB war ab der zweiten Jahreshälfte ein geradezu flutartiger Anstieg zu verzeichnen. Die Mitglieder sahen sich in Anbetracht der für Mitte 2015 angekündigten „Mietpreisbremse“ der Bundesregierung veranlasst, vorsorglich die Miete zu erhöhen.

Hierbei wirkte sich die Verunsicherung der Mitglieder hinsichtlich der (Un-)Möglichkeit künftiger Mieterhöhungen und des konkreten Termins des Inkrafttretens der „Mietpreisbremse“ gleichsam als „Mieterhöhungs-Beschleuniger“ aus. In der Mehrzahl der Fälle war ein Mieterhöhungsverlangen berechtigt und wurde von der Rechtsabteilung angefertigt. Bereits die Ankündigung dieses erneuten Eingriffs des Gesetzgebers in den Wohnungsmarkt hatte somit unmittelbare und prompte Wirkung – allerdings in entgegengesetzter Wirkung als von der Bundesregierung gewünscht.

Viele Mitglieder hatten angesichts der sich aus Münchner Mietspiegel 2013 ergebenden unrealistisch niedrigen Durchschnittsmiete und der um circa 30 % höheren Neuvermietungsmieten bereits vor dem Einsetzen der Diskussion über die „Mietpreisbremse“ eine Indexmiete vereinbart. Für diese Mitglieder erstellte der Verein zahlreiche Indexmieterhöhungen unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland.

Die Beratung zu Mieterhöhungen wegen Modernisierung gemäß § 559 BGB bewegte sich zahlenmäßig auf dem Niveau des Vorjahres. Die Bereitschaft der Mitglieder, in den Erhalt und die Modernisierung ihrer Immobilien zu investieren, insbesondere in die energetische Sanierung von Fenstern, Fassade und Dachfläche, war unverändert hoch. Im Einzelnen waren Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 559 BGB von nicht zu einer Mieterhöhung berechtigenden Instandhaltungsmaßnahmen abzugrenzen. Ferner wurden die Mitglieder über die seit 1. Mai 2013 teilweise erleichterten Vorschriften zur Ankündigung von Modernisierungen und den zeitlich begrenzten Wegfall des Rechts zur Mietminderung informiert.

Die Mietminderung wegen Feuchtigkeits- und Schimmelschäden in den Miet­räumen war auch 2014 ein gefragtes Thema in der Rechtsberatung des Vereins. Die vermehrt durchgeführte energetische Sanierung von Wohnhäusern, vor allem der Austausch alter Holzkastenfenster gegen dicht abschließende Isolierglasfenster, stellt an die Wohnungsnutzer veränderte Heiz- und Lüftungsanforderungen, die im Alltag oftmals nicht im erforderlichen Maß erfüllt werden. Auf Mieterseite bestand hier im Allgemeinen wenig Einsicht in eigene Versäumnisse. Die Aufgabe der Rechtsabteilung bestand darin, zum Einen die Beweislastverteilung für die Schimmel­entstehung zu erläutern, zum Anderen praxisgerechte Maßnahmen aufzuzeigen, um kostenträchtige Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zu vermeiden und eine kostenmäßig und bautechnisch interessengerechte Lösung herbeizuführen.

In vielen Fällen war die wahrscheinlichste Ursache der Schimmelentstehung bereits anhand der Heizkostenabrechnung auszumachen. Aufgrund der hohen Energiepreise wurden zahlreiche Wohnungen nur unzureichend beheizt und kaum gelüftet – ein Problem, bei dem sich auch entsprechende Heiz- und Lüftungshinweise im Mietvertrag als wirkungslos erweisen.

Weitere Minderungsgründe waren unverändert Lärmstörungen durch Wohnungsnachbarn und lärmintensive Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück. Hier waren die Mitglieder auf die von der Rechtsprechung gelockerten Anforderungen an die Darlegung der Beeinträchtigungen hinzuweisen.

Bei der Beendigung von Mietverhältnissen waren gegenüber dem Vorjahreszeitraum Veränderungen zu beobachten. Außerordentlich fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzugs waren deutlich rückläufig. Die Kündigung wegen Nichtzahlung der Mietkaution und wegen wiederholt verspäteter Mietzahlung spielte kaum eine Rolle. Stark angestiegen ist die Zahl der Kündigungen wegen Eigenbedarfs. Unverändert ist den meisten Mitgliedern nicht bewusst, wie substantiiert die Kündigungsbegründung zu sein hat, damit die Kündigung erfolgreich sein kann. Das Angebot des Vereins, das Kündigungsschreiben anzufertigen, wurde daher von den Mitgliedern in hohem Umfang in Anspruch genommen.

Im Zuge der geplanten Veräußerung einer Wohnung oder eines bevorstehenden Mieterwechsels fertigte die Rechtsabteilung zahlreiche Aufhebungsvereinbarungen an, in denen individuelle Regelungen zur konfliktfreien und interessengerechten Beendigung des Mietverhältnisses getroffen wurden. Standen auf Mieterseite mehrere Personen als Vertragspartner und sollte eine davon zum Beispiel aufgrund einer Trennung aus dem Mietverhältnis ausscheiden, wurden vielfach Parteiänderungsvereinbarungen getroffen, in denen die weitest gehende Wahrung der Rechte des Vermieters zu regeln war.

Regelmäßiger Bestandteil der Beratung war das Vorgehen bei Rückgabe der Miet­räume. Im Mittelpunkt standen die rechtliche Bedeutung des Abnahmeprotokolls für die Geltendmachung von Beschädigungen, die Abgrenzung von vertragsgemäßen Abnutzungserscheinungen von zu ersetzenden Schäden, die Erforderlichkeit der Nachfristsetzung bei nicht erfüllten Mieterpflichten, z.B. der Durchführung von Schönheitsreparaturen, sowie die Frist zur Abrechnung der Mietkaution, die Möglichkeit eines Einbehalts wegen zu erwartender Betriebskostennachzahlung und die Verjährung von Schadensersatzansprüchen.

Um seinen Mitgliedern die aussagekräftige Dokumentation des Zustands der Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses zu erleichtern, bot der Verein die professionelle Erstellung des Abnahmeprotokolls durch Architektin Andrea Lange an. Dieser Service erfreute sich großen Zuspruchs.

Fragen zur Vermietung von Geschäftsräumen bewegten sich zahlenmäßig auf Vorjahresniveau. Im Mittelpunkt standen die Befristung des Mietverhältnisses und die Vorabvereinbarung künftiger Mieterhöhungen. Hier waren insbesondere die Voraussetzungen einer wirksamen Wertsicherungsklausel und ihre Funktionsweise zu erläutern. In einzelnen Fällen berechnete die Rechtsabteilung die mögliche Mieterhöhung und erstellte das gesamte Mieterhöhungsverlangen. Bei größeren Mietobjekten mit langer Vertragslaufzeit war für die Mitglieder von besonderem Interesse, die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht möglichst umfassend auf den Mieter zu übertragen. Ferner waren von den Mitgliedern vorformulierte, konkret auf das Objekt bezogene Vertragsklauseln auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen. Fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzugs waren nur vereinzelt auszusprechen. Fälle von Mieterinsolvenz waren deutlich rückläufig.

Das Maklerrecht rückte, den Trend der Vorjahre fortsetzend, im Zuge des starken Anstiegs von Immobilienkäufen zunehmend in den Vordergrund. Verstärkt wurde diese Entwicklung nun in der zweiten Jahreshälfte durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie zum Maklerrecht. Viele als Makler tätige Mitglieder informierten sich über das Widerrufsrecht der Auftraggeber und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung.

Ferner waren die Mitglieder über die seit 1. Mai 2014 geltenden inhaltlichen Anforderungen an ein Inserat zur Vermietung oder zum Verkauf einer Immobilie zu unterrichten, insbesondere die Angabe der Kennwerte des Energieausweises. Zu Verunsicherung sowohl bei Vermietern als auch bei Maklern führte die geplante Einführung des so genannten Besteller-Prinzips, wonach derjenige die Maklerprovision zu bezahlen habe, der den Makler beauftragt habe. Nicht selten waren Mitglieder irrtümlich der Meinung, das Besteller-Prinzip gelte bereits.

Der anhaltende Boom beim Erwerb von Eigentumswohnungen festigte das seit Jahren bedeutende Gewicht des Wohnungseigentumsrechts in der Rechtsberatung des Vereins. Viele neu beigetretene Mitglieder waren erstmals Eigentümer einer Eigentumswohnung geworden und informierten sich umfassend über die rechtlichen Gegebenheiten sowie über ihre Rechte und Pflichten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Rahmen der persönlichen Rechtsberatung und in speziellen Seminarveranstaltungen zum Wohnungseigentumsrecht konnten die Mitglieder grundlegende Kenntnisse auf diesem Gebiet erwerben.

Im Mittelpunkt der Rechtsberatung standen unverändert die Prüfung der formellen und materiellen Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer, die Voraussetzungen für ihre gerichtliche Überprüfung, bei geplanten Instandsetzungsmaßnahmen die Abgrenzung von Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum im Hinblick auf die Kostentragung, die Anwendung des richtigen Schlüssels bei der Verteilung der Bewirtschaftungskosten in der Jahresabrechnung, die Ausweisung des Vermögensstandes der Wohnungseigentümergemeinschaft, die ordnungsgemäße Verbuchung der Instandhaltungsrücklage sowie Vorbereitung und Ablauf einer Wohnungseigentümerversammlung, insbesondere im Hinblick auf den Abstimmungsmodus und die Risiken einer Übertragung des Stimmrechts z.B. auf die Hausverwaltung.

In der Rechtsberatung des Vereins fiel die hohe Zahl baulicher Veränderungen, Sanierungen, modernisierender Instandsetzungen und Modernisierungen auf. Hier lag der Schwerpunkt auf der ordnungsgemäßen Vorbereitung der baulichen Maßnahme und dem konkreten Mehrheitserfordernis bei der Beschlussfassung. Angesichts der mit derartigen Vorhaben verbundenen, meist hohen Kosten waren einzelne Wohnungseigentümer oftmals finanziell überfordert. Auch die Zahl der Wohnungseigentümer, die die monatlichen Wohngeldzahlungen, die nicht selten eine beträchtliche Höhe erreichen, nicht mehr bezahlen konnten, stieg deutlich an. Vermehrt veranlassten Wohnungseigentümergemeinschaften die gerichtliche Beitreibung nicht gezahlten Wohngeldes.

Die laufende Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gab in vielen Fällen Anlass zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen Hausverwaltung und Verwaltungsbeirat. Nicht selten nahm dieser Befugnisse für sich in Anspruch, die ihm von Gesetzes wegen nicht zustehen und ihm auch nicht übertragen werden können. Anhaltend hohe Unzufriedenheit herrschte auch mit der Leistung von Hausverwaltungen. In der Kritik standen insbesondere mangelhafte oder unzureichende Kenntnisse auf wirtschaftlichem und rechtlichem Gebiet. Viele Wohnungseigentümer beklagten mangelndes Engagement oder eine abwehrende Haltung ihrer Hausverwaltung gegenüber dem einzelnen Eigentümer. Dennoch wurde die Abberufung der Hausverwaltung 2014 weniger häufig thematisiert als in den Vorjahren. Viele Wohnungseigentümer beklagten das Fehlen strenger gesetzlicher Vorgaben für die Ausübung des Verwalterberufs, gerade aufgrund der Funktion der Hausverwaltung als Sachwalter für fremdes Vermögen.

Im Einkommensteuerrecht befasste sich die Beratung mit den Themen Vermietung und Verpachtung, gewerblicher Grundstückshandel, Spekulationsgewinne bei der Veräußerung von Immobilien und Zweitwohnungsteuer.

Die zu versteuernden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung standen 2014 stärker im Mittelpunkt der Beratung als im Vorjahreszeitraum. Die Fragen der Mitglieder konzentrierten sich insbesondere auf die Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage bei Neuerwerb vermieteter Immobilien. Die Rechtsabteilung erstellte umfassende Berechnungsmodelle, um gegenüber der Finanzverwaltung die AfA-Bemessungsgrundlage möglichst niedrig zu halten. Die vom Verein mit den Finanz­ämtern geführte Korrespondenz war für die Mitglieder größtenteils erfolgreich. Hoher Beratungsbedarf bestand auch bei der Abgrenzung von Erhaltungsaufwand von nachträglichen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten. Wie in den Vorjahren lag ein Schwerpunkt bei den anschaffungsnahen Aufwendungen. Gerade Investitionen innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb der Immobilie führen oftmals zu nachträglichen Herstellungskosten und werden deshalb von der Finanzverwaltung kritisch geprüft.

Das Angebot des Vereins, die Mitglieder bei der Erstellung der Anlage ‚Vermietung und Verpachtung‘ der jährlichen Einkommensteuererklärung zu unterstützen, wurden in großem Umfang angenommen –Tendenz steigend.

Fragen zum gewerblichen Grundstückshandel sowie zu haushaltsnahen Dienstleistungen waren rückläufig. Beratungen zur steuerpflichtigen Veräußerung von Immobilien bewegten sich zahlenmäßig auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Grunderwerbsteuer wurde 2014 weniger häufig thematisiert. Die Mitglieder informierten sich vielmehr gezielt über die Tatbestände zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Überlassung von Immobilien an nahe Angehörige.

Bei der Beratung zur Umsatzsteuer standen Fragen zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung und zur ordnungsgemäßen Erstellung der Betriebskostenabrechnung bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung im Mittelpunkt. Die Fragestellungen waren umfassend. Soweit erforderlich, erstellte der Verein für die Mitglieder die Betriebskostenabrechnungen.

Die Zweitwohnungsteuer sorgt für hohen, weiter ansteigenden Beratungsbedarf. Die Fragen konzentrierten sich insbesondere auf die Zweitwohnung bei Verheirateten und bei Auseinanderfallen von Heimatort und Ort des Arbeitsplatzes. Der Verein begleitete die Mitglieder in mehreren Widerspruchsverfahren.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Fragen zur vorweggenommenen Erbfolge waren wie in den Vorjahren fester Bestandteil der Mitgliederberatung. Im Zuge der Berechnung der möglichen Erbschaft- und Schenkungsteuer fertigte die Rechtsabteilung zahlreiche umfassende Immobilienbewertungen an und begleitete die Verfahren vor den Finanzämtern.

Die Beratung erstreckte sich auch auf die Gestaltung einer möglichen Überlassung zu Lebzeiten sowie eines Testaments. Hier erstellte der Verein Alternativberechnungen sowie Gesamtkonzepte zur vorweggenommenen Erbfolge.

Der Beratungsbedarf in diesem Bereich steigt seit Jahren kontinuierlich an, zumal Immobilien einen starken Wertzuwachs erfahren haben.

Die Beratung zum Erbrecht beansprucht zunehmend mehr Raum. Themen waren insbesondere die Erstellung eines Testaments sowie die möglichen Regelungen zur Erbeinsetzung, die Ersatzerbenbestimmung, die Anordnung von Vermächtnissen, Teilungsanordnungen und Regelungen zur Testamentsvollstreckung. Starker Beratungsbedarf bestand auch bei Erbengemeinschaften, hier vornehmlich zur Verwaltung und Trennung der Erbengemeinschaft.

Das private Baurecht war angesichts der anhaltenden Entwicklung, Vermögen wieder verstärkt in Immobilien anzulegen – eine Folge des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus und des erwarteten Preisanstiegs bei Immobilien –, auch 2014 fester Bestandteil der Mitgliederberatung. Im Zuge der vielfach durchgeführten Prüfung von Wohnungskaufverträgen waren den Mitgliedern die einzelnen Schritte von der Unterzeichnung des Kaufvertrages bis zur abschließenden Umschreibung des Grundbuches zu erläutern. Die Beratung bezog sich insbesondere auf die Absicherung des Käufers durch eine Auflassungsvormerkung, die Gestaltung der Regelung zum Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Käufer sowie die Einräumung einer so genannten Finanzierungsvollmacht für den Käufer, falls dieser ein Bankdarlehen mit einer Grundschuld auf dem Kaufgrundstück absichern wollte.

Im Einzelnen konzentrierten sich die Fragen der Mitglieder auf die Gewährleis­tungsrechte des Käufers einer neu errichteten Eigentumswohnung, den Beginn der Verjährungsfrist bei unwirksamen Abnahmeklauseln, die Reichweite des Gewährleistungsausschlusses beim Kauf einer sanierten Altbauwohnung sowie die Möglichkeit, gegenüber dem Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Restkaufpreises Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen oder die Aufrechnung zu erklären. Die Mitgliederberatung befasste sich ferner mit Architektenabrechnungen, der Neufassung der HOAI und deren Mindestpreischarakter, der Haftung des Architekten sowie den Auswirkungen einer Insolvenz des Bauträgers.

Im öffentlichen Baurecht war die Rechtsberatung wie in den Vorjahren durch eine große Bandbreite an Themen geprägt. Anlass, die Hilfe des Vereins in Anspruch zu nehmen, war meist ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück oder ein eigenes Bauvorhaben des Mitglieds. Im Vordergrund standen die Bedeutung und die Rechtsfolgen der Nachbarunterschrift auf den Bauplänen des Bauherrn sowie das Abstandsflächenrecht, insbesondere Inhalt, Umfang und Reichweite einer Abstandsflächenübernahme. Hier war darauf hinzuweisen, dass das Abstandsflächenrecht bereits seit 1. Januar 2008 von der Baugenehmigungsbehörde nicht mehr geprüft wird und insoweit eine Anfechtungsklage nicht mehr zulässig ist. Erläutert wurden ferner der Unterschied zwischen Verfahrensfreiheit und Genehmigungsfreiheit, Prüfungsumfang und Wirkung der Baugenehmigung sowie die Folgen des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens. Die Fragen der Mitglieder betrafen zudem die Möglichkeit, eine dem Grundstücksnachbarn erteilte Baugenehmigung anzufechten, sowie einen möglichen Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde bei Verletzung nachbarschützender Normen, die im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr geprüft werden.

Weitere Themen waren:

der Ausgleichsbetrag gemäß § 154 des Baugesetzbuches (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (Westend, Haidhausen), die Auslegung dieser Vorschrift, die Berechnungsgrundsätze sowie das Angebot der Stadt München, bei Verzicht des Eigentümers auf Anfechtung des Beitragsbescheides einen „Nachlass“ zu gewähren

die Änderung der Nutzung als Wohnung in gewerbliche Nutzung, die Erforderlichkeit einer Zweckentfremdungsgenehmigung und ihre Voraussetzungen sowie die bauordnungsrechtlichen Folgen der Nutzungsänderung, insbesondere die Stellplatzablöse

Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot, z.B. durch Vermietung der Wohnung als Ferienwohnung, an Oktoberfest- oder Messebesucher

die Erfordernisse des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren, insbesondere „zweiter Rettungsweg“ und nachträgliche Brandschutzauflagen außerhalb eines Genehmigungsverfahrens unter Durchbrechung des Bestandsschutzes

kommunales Abgabenrecht, Beitragssatzungen nach dem Baugesetzbuch und dem Kommunalabgabengesetz (KAG), die Beitragsbemessungsgrundsätze sowie die Möglichkeiten, Beitragsbescheide anzufechten. Hier lag der Schwerpunkt bei Straßenausbaubeiträgen der Eigentümer von Anliegergrundstücken

verwaltungsgerichtliche Klageverfahren bzw. einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 123 VwGO sowie die nachträgliche Genehmigung von „Schwarzbauten“

Nachbarrechtliche Fragen bewegten sich zahlenmäßig auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres. Im Mittelpunkt standen die Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch überhängende Zweige, die Einhaltung von Grenzabständen bei Bepflanzungen entlang einer gemeinsamen Grundstücksgrenze, die Verjährung eines Anspruchs auf Beseitigung bzw. Rückschnitt sowie die haftungsrechtlichen Anforderungen an den Grundstückseigentümer im Hinblick auf seine Verkehrssicherungspflicht.

Die rechtlichen Beziehungen zwischen Grundstücksnachbarn mit gemeinsamen Grenzwänden im Zuge von Maßnahmen zur Wärmedämmung spielten ebenso wie zu duldende Immissionen von einem Nachbargrundstück kaum eine Rolle.

Die Energieberatung des Vereins erfreute sich auch 2014 großer Nachfrage. Im Themenbereich ‚Energieeinsparverordnung 2014 – Sanierung der Gebäudehülle‘ zeigte der Verein die aktuellen Fördermöglichkeiten auf, erläuterte die bestehenden Nachrüstpflichten gemäß der Energieeinsparverordnung, betreffend insbesondere den Austausch alter Heizkessel, und informierte über lüftungstechnische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Austausch von Fenstern.

Vielfach betrafen die Fragen der Mitglieder auch die Erneuerung einer Heizungsanlage und die Sinnhaftigkeit, eine konventionelle Heizung durch eine alternative Anlage zu ersetzen.

Unverändert häufig aufgeworfen wurden Fragen zu Ursachen der Entstehung von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel sowie den Möglichkeiten, diese Mängel dauerhaft zu beseitigen. Auskünfte zur Trinkwasserverordnung, zur Heizkostenverordnung sowie zum Brandschutz ergänzten das Beratungsspektrum.

Die Zahl der durchgeführten bautechnischen Beratungen bewegte sich auf dem Niveau des Vorjahres. Während Fragen zu geplanten Um- und Ausbauten selbst genutzter oder vermieteter Objekte sowie zu Nutzungsänderungen unverändert häufig gestellt wurden, sanken die Beratungszahlen zu beabsichtigten Instandhaltungsmaßnahmen und anstehenden Modernisierungen geringfügig.

Aufgrund der anhaltenden Diskussion um ein mögliches Umwandlungsverbot nahmen Fragen der Mitglieder zur Aufteilung von Mietshäusern in Wohnungseigentum in den beiden ersten Monaten des Jahres stark zu. Nach Inkrafttreten des Verbots der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten zum 1. März 2014 spielte dieses Thema erwartungsgemäß kaum noch eine Rolle.

Leistungen von Bauträgern, Handwerkern und Planern sowie die Leistungen von Hausverwaltungen im Zusammenhang mit der Behebung von Bauschäden und Mängeln in Wohnanlagen stagnierten. Ein deutlicher Anstieg war hingegen bei Feuchtigkeitsschäden und Schallschutzmängeln zu beobachten.

Die Zahl der Beratungen zum Kauf einer Immobilie sowie zu behördlichen Auflagen blieb unverändert. Fragen zur Wohnflächenberechnung im Zusammenhang mit einer Betriebskostenabrechnung sowie zu bautechnischen Aspekten bei der Beendigung eines Mietverhältnisses bewegten sich zahlenmäßig auf dem Niveau des Vorjahres.

Jahreshauptversammlung

Unter dem Titel „Das grüne Paradoxon – Plädoyer für eine illusionsfreie Klimapolitik“ stellte Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo-instituts und Professor für National­ökonomie und Finanzwissenschaft an der Ludwig-Maximilian-Universität München, die Klimapolitik der Bundesrepublik Deutschland auf den Prüfstand. Die mit ihr verbundenen Maßnahmen seien teuer und belas­teten einseitig Haus- und Wohnungseigentümer. Überhaupt sei fraglich, ob diese Maßnahmen überhaupt zielführend seien.

In sechs Thesen zeigte Professor Sinn die grundlegenden Zusammenhänge auf: Die Energieeinsparverordnung treibe die Baukosten um circa 6–8 % in die Höhe. Die Einsparungen hingegen wögen die Investitionen nicht auf und führten zu finanziellen Verlusten, gleichsam eine „grüne Enteignung“. Grundlegend falsch sei der schrittweise „doppelte Ausstieg“, d.h. aus der Nutzung fossiler Brennstoffe und der Atomenergie. Der Wegfall dieser beiden Energieressourcen und deren Ersetzung durch „grünen Strom“ kämen einer neuen industriellen Revolution gleich. In Sachen Atomausstieg verhalte sich Deutschland wie ein Geisterfahrer. Weltweit seien 380 Atomkraftwerke in Betrieb. Neu gebaut würden 66, Vorplanungen gebe es für 303 Atomkraftwerke. Der Atomausstieg Deutschlands habe nicht zu einer Trendwende bei der Nutzung der Atomenergie geführt. Deutschland stehe damit zusammen mit Belgien weltweit allein.

Haben Wind- und Sonnenstrom das Potenzial, die Energielücke zu schließen? Allein um das Atomkraftwerk Biblis A zu ersetzen, benötige man 6.800 Windräder mit einem Flächenverbrauch, der der leer geräumten Fläche Baden-Württembergs oder Nordrhein-Westfalens entspreche. Selbst für Windräder im Wattenmeer benötigte man dessen 6 ½-fache Fläche. Hinzu kämen die sehr hohen Kosten für Windparks auf See. In Süddeutschland wiederum wäre die Winderzeugung wegen der im Vergleich zu Norddeutschland um 50 % niedrigeren Windstärke unwirtschaftlich. Die Energieausbeute betrüge aus physikalischen Gründen nur ⅛ der im Norden Deutschlands. Die Stromtrassen, um den Strom aus Norddeutschland in den Süden zu transportieren, hätten ebenfalls einen erheblichen Landschaftsverbrauch zur Folge. Als Alternative blieben Stromtrassen in die westlichen und östlichen Nachbarländer, in denen 142 Atomkraftwerke in Betrieb sind. Im Falle einer Atomkatastrophe wäre die Gefährdungslage Deutschlands unverändert. Zudem sei der Import von Atomstrom nicht zu verhindern.

Strom aus Wind und Sonne sei nicht mit konventionell erzeugtem Strom vergleichbar. Es handle sich um „Zappelstrom“. Diese Schwankungen müssten für die Verwendung in der Industrie zunächst „geglättet“ werden. Windenergie mit einer Nennleistung von 35 Gigawatt entspreche der Leistung von 35 Atomkraftwerken. Praktisch stünden jedoch nur 5,37 Gigawatt zur Verfügung, d.h. die Leistung von fünf Atomkraftwerken. Der Anteil „gesicherter Leistung“, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 % zur Verfügung stehe, betrug 2013 bei Windstrom nur 1 % der Nennleistung der Windkraftanlagen.

Noch schlechter sei die Bilanz bei der Energiegewinnung aus Sonne. Hier betrug 2013 die tatsächliche Einspeisung ins Stromnetz nur 1/ 10 der Nennleistung. Der Anteil der „gesicherten Leistung“ lag bei 0%.

Zum „Glätten“ von Wind- und Sonnenstrom benötige man z.B. Speicherkraftwerke. Aktuell existierten in Deutschland 35 Pumpspeicherkraftwerke. Notwendig wären jedoch 3559 Pumpspeicherkraftwerke. Bei aufwandsneutraler Berechnung würde die Leistung von neun Atomkraftwerken erzeugt, abzüglich 25 % Verlust für deren Betrieb. Wollte man die Leistung von fünf Atomkraftwerken mit dem Bau von Pumpspeicherkraftwerken ersetzen, koste dies so viel wie 36 Atomkraftwerke. Die vereinzelt diskutierte Speicherung von „Zappelstrom“ in Elektrofahrzeugen könne aufgrund der hierfür notwendigen, unrealistisch hohen Anzahl von Elektrofahrzeugen nur als Scherz bezeichnet werden.

Wesentlich wirtschaftlicher sei die Speicherung in Form von Methan. Durch die Umwandlung von Strom in Methan und zurück gingen jedoch 75 % der Energie verloren. Hier könnte, so Professor Sinn, Erdgas zum Tragen kommen, nämlich wenn gerade mal kein Wind- oder Sonnenstrom erzeugt werde. Dadurch würde Deutschland noch stärker von russischem Erdgas abhängig. Man müsse sich bewusst machen, dass sich Wind- und Sonnenenergie nur in Verbindung mit der Nutzung von Erdgas wirtschaftlich nutzen ließen. Unabhängigkeit in der Energieversorgung sei nicht erreichbar. Mit der Ener­giewende habe sich Deutschland verwundbar gemacht.

Ohnehin habe sich Deutschland von seinem Klimaziel verabschiedet. Dies könne aus der Endenergie-Verbrauchsstruktur abgeleitet werden.

Leisten wenigstens das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Einspeisevergütungen einen positiven Beitrag zum Klima? Dahinter seien große Fragezeichen zu machen. Sicher sei, dass die Einspeisevergütungen sehr teuer seien. Im Jahr 2012 habe Sonnenstrom 8,9 Mrd. zusätzlich gekostet, Wind- und Sonnenstrom zusammen sogar 15 Mrd. zusätzlich. Schon heute sei Strom in Deutschland doppelt so teuer wie in Frankreich und stelle einen ernstzunehmenden Standortnachteil dar. Das EEG sei nicht nur sehr teuer. Es werde durch den europäischen Emissionshandel sogar neutralisiert. Wer in Eu­ro­pa fossile Brennstoffe verbrauchen wolle, benötige hierzu Emissionszertifikate. Die Vergabe erfolge nicht in Deutschland, sondern zentral in Brüssel. Benötige Deutschland weniger Emissionszertifikate, würden diese von den Unternehmen in anderen europäischen Ländern genutzt. Der Effekt auf die CO2-Einsparung sei Null. Das EEG schütze das Klima nicht, verteuere jedoch den Strom und gehöre abgeschafft.

Professor Sinn kritisierte, es werde im Zusammenhang mit der CO2 -Einsparung einseitig auf die ‚Nachfrage‘ nach Energie abgestellt. Das ‚Angebot‘ an Energie werde völlig ausge­blendet. Entscheidend sei nicht, wo die CO2-Emissionen anfielen, sondern wie viel. Europa habe hier seine Hausaufgaben gemacht. Seit 1990 seien die CO2-Emissionen um 18 %, in Deutschland sogar um 21 % gesunken. Weltweit jedoch sei der CO 2-Ausstoß seit 1990 stark angestiegen. Auch das 1997 geschlossene und 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll sowie der Beginn des Emissionszertifikate-Handels der EU im Jahr 2005 führten nicht einmal zu einem Knick in der steil nach oben zeigenden Kurve des CO2 -Ausstoßes. Der Grund sei, dass die Politik auf Maßnahmen setze, die die Nachfrage nach Energie senken. Richtigerweise komme es aber auf die Angebotsseite an. Wir könnten, so Professor Sinn, Energie sparen so viel wir wollen. All das werde nutzlos sein, wenn andernorts viel Energie nachgefragt werde. Weiterer negativer Nebeneffekt: Je mehr Energie wir sparten, desto stärker sinke der Preis für Energie auf dem Weltmarkt. Dies heize den Energieverbrauch in den USA und in China an. Die Anbieter von Energie müssten ihr Angebot reduzieren, denn alles was gefördert werde, werde anschließend auch verbrannt. Der europäische Klimaschutz sei unwirksam, solange nicht die Besitzer der Energieressourcen reagierten. Die Frage sei, zu welchem Zeitpunkt die Öl exportierenden Staaten ihr Öl verkaufen. Die „grüne Energiepolitik“ wirke auf die Energieanbieter wie ein „grünes Säbelrasseln“ und komme der Ankündigung einer Marktvernichtung gleich. Die nachvollziehbare Reaktion sei, dass diese Länder bestrebt seien, so viel Öl wie möglich zu fördern und auf den Markt zu bringen.

Gerade weil wir grün werden wollen, werde besonders viel gefördert, betonte Professor Sinn. Das „grüne Säbelrasseln“ habe eine 30 Jahre währende Verzögerung des Ölpreisanstiegs verursacht und zu einer Erhöhung der Fördermengen geführt und dadurch den Klimawandel beschleunigt. Dies sei das „grüne Paradoxon“.

Als Lösungsansätze schlug Professor Sinn erstens die Einführung eines weltweiten Emissionshandels zur Mengenbegrenzung bei der Förderung fossiler Energien, zweitens die Erhebung von Quellensteuern auf Kapitalerträge sowie drittens die Aufforstung vor. Deutschland befinde sich auf einem Irrweg. Notwendig sei der Ausstieg aus dem Ausstieg.

Fachseminare 2014

Seminar „Betriebskosten leicht gemacht“ am 08.04.2014; 05.06.2014, 21.10.2014 und am 20.11.2014; Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner

Seminar „Mietminderung & Mieterhöhung“ am 13.11.2014 und am 02.12.2014; Referentinnen: RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner

Seminar „Wohnungseigentumsrecht für Einsteiger und Profis mit aktueller Rechtsprechung“ am 01.10.2014; Referent: RA Detlef L. Sterns

Seminar „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen, Tipps für Vermieter/Verwalter von Wohn- und Geschäftsraummietobjekten“ am 11.03.2014; 10.10.2014 und am 09.12.2014; Referent: RA Detlef L. Sterns

Seminar „Begründung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen, Praxistipps für Vermieter/Verwalter von Wohn- und Geschäftsraummietobjekten“ am 10.04.2014, 26.06.2014 und am 06.11.2014; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann

Seminar „Nachbarschaftsrecht, Praxis­tipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Wohnungseigentumsanlagen“ am 24.06.2014 und am 14.10.2014; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann

Seminar „Was Immobilieneigentümer wissen sollten, Praxistipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien und Wohnungseigentumsanlagen“ am 26.03.2014, 03.06.2014 und am 04.11.2014; Referentinnen: RAin Kathrin Gerber, RAin Andrea Nasemann

Seminar „Sanierung von Wohngebäuden, Praxistipps für Eigentümer, Vermieter, Verwalter von Wohn- und Gewerbe­immobilien und Wohnungseigentumsanlagen“ am 23.10.2014; Referent: Dipl.-Ing. Gerhard Feldmann

Abendseminare:

Seminar „Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung“ am 28.01.2014; Referenten: RAin Cäcilie Küsel, RA Stefan Spangenberg

Seminar „Neues zum Erbschaftsteuerrecht“ am 25.02.2014; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Seminar „Die Patchworkfamilie“ am 25.03.2014; Referentin: RAin Cäcilie Küsel

Seminar „Berliner Testament – ein einfaches Testament mit zahlreichen Fallstricken“ am 29.04.2014; Referenten: RAin Cäcilie Küsel, RA Stefan Spangenberg

Seminar „Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung“ am 27.05.2014; Referenten: RAin Cäcilie Küsel, RA Stefan Spangenberg

Seminar „Die Familiengesellschaft / Der Familienpool“ am 24.06.2014; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Seminar „Lebzeitige Übertragungsmöglichkeiten im Wege des Übergabevertrages“ am 22.07.2014: Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Seminar „Einführung in die steuerliche Bewertung von Immobilienvermögen / Einführung in die Familiengesellschaft“ am 23.09.2014; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Seminar „Einführung in die steuerliche Immobilienbewertung und Erläuterungen zum Übergabevertrag“ am 21.10.2014, Referenten: RAin/StBin Agnes Fischl, RAin Cäcilie Küsel

Seminar „Die Familiengesellschaft / Der Familienpool“ am 25.11.2014; Referentin: RAin/StBin Agnes Fischl

Seminar „Wir sind Erben“ am 16.12.2014; Referenten: RAin Cäcilie Küsel, RA Stefan Spangenberg

Pressewesen und Öffentlichkeitsarbeit

Presse, Rundfunk und Fernsehen berichteten ausführlich über die Jahreshauptversammlung am 14. Mai 2014, auf der Professor Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts und Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der LMU München zum Thema „Das grüne Paradoxon – Plädoyer für eine illusionsfreie Klimapolitik“ referierte.

Sämtliche Münchener Tageszeitungen berichteten über die Auszeichnung des Vereins als bundesweit erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer.

Bei den turnusmäßig stattfindenden Veranstaltungen der Landeshauptstadt München „Attraktive Innenstadt“ war der Verein durch RA Bernhard Stocker vertreten.

Bei der Münchner Wirtschaftstafel von MdL a.D. Heinrich Traublinger, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, zu der sich Vertreter von führenden Wirtschaftsunternehmen und Verbänden turnusmäßig zu einem Informations- und Gedankenaustausch treffen, war der Verein durch RA Rudolf Stürzer vertreten.

Fachseminare des Vereins zu miet- und steuerrechtlichen Themen, die auch von Nichtmitgliedern besucht werden können, mussten wegen der großen Nachfrage von den Referenten des Vereins mehrmals wiederholt werden.

In mehreren Münchner Tageszeitungen, in Stadtteilblättern sowie bei regionalen Rundfunk- und Fernsehsendern wurden zahlreiche Spots, Inserate und Anzeigen geschaltet.

Die Zeitschrift Capital veröffentlicht monatlich auf dem Deckblatt eine Anzeige mit Informationen über die Dienstleistungen des Vereins.

Der Immobilienteil der Münchner Wochenanzeiger veröffentlichte unter der Rubrik „Die Expertenrunde“ regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Rechtsfragen.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlichte regelmäßig Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten des Vereins zu aktuellen Themen.

In zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen konnte der Verein die Interessen und Belange der Mitglieder nachhaltig zum Ausdruck bringen.

Presse, Rundfunk und Fernsehen zeigten reges Interesse an der Meinung des Vereins zu den verschiedensten Themen. Dementsprechend nahmen Vorstand und Mitarbeiter in zahlreichen Interviews und Stellungnahmen die Gelegenheit wahr, der Öffentlichkeit die Auffassung des Vereins zu vermitteln.

Im Einzelnen:

2.1.: RA Detlef Sterns erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wann ein Mieter trotz einer unwirksamen Renovierungsklausel zur Durchführung von Malerarbeiten bei seinem Auszug verpflichtet ist.

Ferner veröffentlichen die Münchner Wochenanzeiger ein Statement von RA Rudolf Stürzer zu einer Neujahrsumfrage.

8.1.: RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob ein Mieter einen Hund oder eine Katze halten darf, wenn dies durch eine Formularklausel im Mietvertrag untersagt ist.

9.1.: Die Verbandszeitschrift von Haus und Grund Köln berichtet in der Januarausgabe über die Neuauflage des Vermieter-Praxishandbuchs Stürzer/Koch/Noack/Westner.

10.1.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht ein Interview mit RAin/StBin Agnes Fischl zu den Vorteilen einer Familiengesellschaft für die vorweggenommene Erbfolge.

Die Bild-Zeitung berichtet über die Auszeichnung des Vereins als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über die Neuauflage des Ratgebers Mietrecht für Vermieter von A-Z von Stürzer/Koch.

11./12.1.: In einem Beitrag des Münchner Merkurs „Was ein Vermieter wissen muss“ erläutert RA Rudolf Stürzer Rechtsfragen aus der mietrechtlichen Praxis.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu einem neuen BGH-Urteil, wonach Mieter beim Auszug generell zur Durchführung von Malerarbeiten verpflichtet sind, wenn sie die Räume in ungewöhnlichen Farbtönen gestrichen hatten.

14.1.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Abendzeitung Stellung zum Fall eines Mietnomaden und erläutert im Interview mit der Abendzeitung, wie sich Vermieter vor Mietnomaden schützen können.

15.1.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechte des Vermieters, wenn der Mieter die gemieteten Wohnräume zu gewerblichen Zwecken nutzt.

17.1.: RA Rudolf Stürzer gibt in der tz Tipps zur Einsparung von Heizkosten.

20.1.: RA Rudolf Stürzer nimmt als Vertreter des Vereins am Neujahrsempfang des IVD Süd teil.

22.1.: RA Detlef Sterns erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, was Eigentümer und Vermieter bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen beachten müssen.

25./26.1.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz, bei welchen Gebäuden Eigentümer zur Nachdämmung der obersten Geschossdecke verpflichtet sind.

Ferner erläutert RA Rudolf Stürzer unter welchen Voraussetzungen Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs mit der Miete berechtigt sind.

Im Immobilienteil veröffentlichen Münchner Merkur und tz eine Presseinformation des Vereins zur Frage, ob Mieter auch bei Mängeln, die bei Vertragsabschluss bekannt waren, zur Minderung der Miete berechtigt sind sowie eine Presseinformation des Vereins zur Haftung der Erben für Ansprüche des Vermieters bei Tod des Mieters.

29.1.: RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob Mieter nach ihrem Auszug aus der Mietwohnung noch für Mietschulden des in der Wohnung verbleibenden Mieters haften.

RA Rudolf Stürzer nimmt in der Wochenzeitung Hallo Stellung zur Frage, in welchen Fällen Mieter bei einem feuchten Keller zur Minderung der Miete berechtigt sind.

Ferner erläutert RA Rudolf Stürzer, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter vom Mieter bei dessen Auszug aus der Wohnung die Durchführung von Malerarbeiten verlangen kann.

31.1.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung, wie Hauseigentümer die Räum- und Streupflicht wirksam auf die Mieter des Hauses übertragen können.

In der tz nimmt RA Rudolf Stürzer in der Reihe „Der Bürgeranwalt“ Stellung zur Frage, ob Anwohner gegen störendes Licht durch gemeindliche Straßenlaternen vorgehen können.

1./2.2.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen Presseinformationen des Vereins zur Begrenzung der Instandhaltungspflichten des Vermieters sowie zu den Kündigungsrechten bei Zahlungsverzug mit der Miete.

Die Fachzeitschrift „Das Grundeigentum“ berichtet über die Neuauflage des Vermieter-Praxishandbuchs von Stürzer/Koch/Noack/Westner.

4.2.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz Stellung zur Frage, warum ältere Menschen schwerer eine neue Mietwohnung finden als jüngere.

Ferner veröffentlicht die tz eine Presseinformation des Vereins zu den Möglichkeiten der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses trotz Umwandlungsverbotes.

5.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Wochenzeitung Hallo, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Montage einer Parabolantenne hat.

RAin/StBin Agnes Fischl erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wie ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sicherstellen kann, dass er im Falle der Trennung seine Geldleistung, mit der er sich am Bau eines Hauses beteiligt hat, zurück erhält.

7.2.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz Stellung zur Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft Beschränkungen der Tierhaltung, z.B. Verbot bestimmter Rassen oder Leinenzwang, mit Mehrheit beschließen kann.

11.2.: RA Rudolf Stürzer nimmt im Münchner Merkur Stellung zur Rechtslage bei der Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnung durch Eigentümer und Mieter.

12.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern ein neues BGH-Urteil, wonach Mieter nicht zur Minderung der Miete berechtigt sind, wenn die Heizungsanlage des Hauses aufgrund ihres Alters hohe Heizkosten produziert; im Übrigen aber fehlerfrei arbeitet.

15.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert in einer Serie der Abendzeitung über aktuelle Urteile ein neues Urteil des BGH, wonach der Mieter nach Erlöschen einer befristeten Erlaubnis zur Untervermietung die Räumung der Wohnung durch den Untermieter betreiben muss.

19.2.: RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wie eine selbst genutzte Immobilie steuerfrei bzw. steuergünstig vererbt werden kann.

Ferner veröffentlicht die Wochenzeitung Hallo ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob Mieter bei Feuchtigkeit im Keller zur Minderung der Miete berechtigt sind.

21.2.: Der Immostar veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu einem neuen BGH-Urteil, wonach Vermieter auch bei überdurchschnittlich hohen Heizkosten des Mieters nicht zur Erneuerung der Heizungsanlage verpflichtet sind.

Ferner veröffentlicht der Immostar eine Presseinformation des Vereins zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Hauseigentümer trotz des am 1.3. in Kraft tretenden Umwandlungsverbotes für Anwesen in Erhaltungssatzungsgebieten einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Aufteilung haben.

22./23.2.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit dem Münchner Merkur und der tz, wie sich Bauherren beim Auftreten von Baumängeln verhalten sollen und wie sie sich vor Baumängeln schützen können.

Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Mieter bei Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten zur Minderung der Miete berechtigt sind.

26.2.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen der Mieter in der Mietwohnung einen Hund halten darf.

1./2.3.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Hauseigentümer trotz des am 1.3. in Kraft getretenen Umwandlungsverbotes für Anwesen in Erhaltungssatzungsgebieten einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Aufteilung haben.

3.3.: RA Rudolf Stürzer kritisiert in der WirtschaftsWoche die unrealistisch niedrigen Mietwerte des Münchner Mietspiegels und nimmt Stellung zu den Gründen für die starke Zunahme von Indexmieten.

4.3.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Michael Koch zur Frage, ob eine Hausverwaltung die Auszahlung eines Guthabens aus einer Jahresabrechnung verweigern darf, wenn diese wegen strittiger Heizkosten von einem Wohnungseigentümer angefochten wurde.

5.3.: Die Zeitschrift der Landesbausparkasse (LBS) DAS HAUS veröffentlicht in dem Beitrag der März-Ausgabe „Die Rechte der Renovierer“ ein Interview mit RA Georg Hopfensperger zur Frage, welche Mehrheiten für Beschlüsse über ener­getische Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in einer Wohnungseigentumsanlage erforderlich sind. RA Rudolf Stürzer erläutert in diesem Beitrag, was gegenüber dem Mieter bei Ankündigung und Durchführung solcher Maßnahmen beachtet werden muss.

RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die neue gesetzliche Regelung, wonach Vermieter nicht nur bei Zahlungsverzug mit der Miete, sondern auch bei Verzug des Mieters mit Zahlung der vereinbarten Kaution zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt sind.

Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen Presseinformationen des Vereins zu neuen höchstrichterlichen Urteilen zu Eigenbedarf und Mietminderung.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu einem neuen BGH-Urteil, wonach Mieter nicht zur Minderung berechtigt sind, wenn die Heizungsanlage des Hauses aufgrund ihres Alters hohe Heizkosten produziert; im Übrigen aber fehlerfrei arbeitet.

6.3.: Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht in der März-Ausgabe ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu einem neuen BGH-Urteil, wonach Mieter unabhängig von der Wirksamkeit einer vertraglichen Renovierungsklausel zu Malerarbeiten bei Auszug verpflichtet sind, wenn sie die Wohnung in ungewöhnlichen Farbtönen gestrichen haben.

7.3.: RAin Claudia Ziegelmayer nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Frage, ob ein Mieter bereits vor Einzug in die Mietwohnung zur Kündigung des bereits abgeschlossenen Mietvertrags berechtigt ist.

8./9.3.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit der Abendzeitung die Frage, ob Mieter zur Prüfung ihrer Heizkos­tenabrechnung einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verbrauchsdaten aller Nutzer des Anwesens haben.

12.3.: RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wer nach dem Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung während des laufenden Kalenderjahres zur Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter verpflichtet ist.

Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Vorteilen, die der lokale Einzelhandel seinen Kunden bietet.

13.3.: Die münchner immobilien nachrichten veröffentlichen in der März-Ausgabe eine Presseinformation des Vereins zu den Änderungen aufgrund der am 1.5.2014 in Kraft tretenden Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV).

14.3.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zu den Gründen für die Zunahme von Indexmietvereinbarungen.

15./16.3.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu aktuellen Urteilen über die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs.

19.3.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob ein Mieter zur Erteilung von Klavierunterricht in der Mietwohnung berechtigt ist.

21.3.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu den Auswirkungen einer gesetzlichen Begrenzung von Neuvertragsmieten auf den Wohnungsbau.

RA Georg Hopfensperger erläutert in der Süddeutschen Zeitung, welche Maßnahmen in Wohnungseigentumsanlagen mit welchen Mehrheiten beschlossen werden können.

RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit der tz die Gründe gegen die Einführung einer gesetzlichen Begrenzung von Neuvertragsmieten sowie einer gesetzlichen Regelung über die Zahlung von Maklerprovisionen.

Ferner veröffentlicht die tz eine Presseinformation des Vereins zur Frage der Fälligkeit von Mietzahlungen und zur Wirksamkeit von vertraglichen Fälligkeitsklauseln.

22./23.3.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Verkehrssicherungspflichten des Vermieters bei der Vermietung von Garagen und Stellplätzen.

26.3.: RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wie durch eine sog. Kettenschenkung bei der Übertragung von Immobilien Schenkungsteuer gespart werden kann.

27.3.: In der Sendung Radiowelt des Bayerischen Rundfunks erläutert RA Rudolf Stürzer die Gründe für den Leerstand von Mietwohnungen in München.

27.3.: Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zu den ab 1.5.2014 geltenden Neuregelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV).

28.3.: RA Rudolf Stürzer beantwortet in der tz Leserfragen, u.a. ob ein Grundstückseigentümer zur Fällung eines Baumes verpflichtet werden kann, wenn dieser das Nachbargrundstück verschattet und was man tun kann, wenn ein Mieter spurlos verschwunden ist und keine Mieten mehr eingehen.

Münchens Immobilienmagazin (MIM), eine Beilage der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht in der März-Ausgabe ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob Hauseigentümer trotz des seit 1.3.2014 geltenden Umwandlungsverbots einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Aufteilung in Eigentumswohnungen haben.

29./30.3.: Das IHK-Magazin für München und Oberbayern sowie die Bild-Zeitung veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zum gleichen Thema.

Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein ausführliches Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den zahlreichen Vorteilen einer eigenen Immobilie.

In der Abendzeitung erläutert RA Rudolf Stürzer ein Urteil des AG München, wonach Mieter zur Entfernung von Kondenswasser an Fensterscheiben verpflichtet sind.

2.4.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und in welcher Höhe ein Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Teil der vom Mieter geleisteten Kaution wegen evtl. Nachzahlungen aus einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung einbehalten darf.

5./6.4.: Die Abendzeitung veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zur Verschärfung der energetischen Anforderungen an Immobilien ab 1.5.2014 durch die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Ferner veröffentlicht die Abendzeitung ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Voraussetzungen einer Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht in ihrer Wochenendausgabe ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu neuen Urteilen, wonach der Mieter nicht zu einer Mietmin­derung berechtigt ist, wenn er mit Störungen (z.B. durch Baulärm) rechnen muss­te, z.B. weil die Wohnung in der Innenstadt liegt und absehbar war, dass bei Vertragsschluss vorhandene Baulücken geschlossen werden.

9.4.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur anteiligen Zahlung von Kosten für Malerarbeiten verpflichtet sind, wenn die vertraglichen Renovierungsfristen noch nicht abgelaufen sind.

11.4.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Argumente von RA Rudolf Stürzer auf der Podiumsdiskussion des Münchner Immobilien Fokus über die Einführung einer Mietpreisbremse.

In der tz erläutert RA Rudolf Stürzer die ab 1.5. geltende Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf und Vermietung einer Immobilie.

12./13.4.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, wer für Wartung und Funktionsprüfung von Rauchmeldern zuständig ist.

16.4.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Münchner Merkur anlässlich eines Streits zwischen dem Mieter einer Eigentumswohnung und der Eigentümergemeinschaft über eine bunt gemalte Balkontrennwand, was Mieter auf ihren Balkonen machen dürfen und was nicht.

Die Immowelt veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu den Vorteilen einer Indexmiete.

RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wann die Kosten von Baumaßnahmen an selbst genutzten Immobilien steuermindernd geltend gemacht werden können.

19./20.4.: Das Samstagsblatt der Münchner Wochenanzeiger veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Schwierigkeiten von Wohnungssuchenden mit lediglich befristeten Arbeitsverträgen.

In der Abendzeitung erläutert RA Rudolf Stürzer, wann sich Vermieter und Mieter bei einer unberechtigten Kündigung des Mietverhältnisses schadenersatzpflichtig machen.

23.4.: RAin/StBin Agnes Fischl erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wann ein Veräußerungsgewinn, der beim Verkauf einer Immobilie erzielt worden ist, steuerpflichtig ist.

RA Rudolf Stürzer nimmt in der Wochenzeitung Hallo Stellung zur Frage, ob Vermieter von Tiefgaragenstellplätzen, die nicht für den öffentlichen Verkehr geöffnet sind, zur Ausstattung des Einfahrtstores mit Lichtschranke und Sensorleiste verpflichtet sind.

26./27.4.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob eine Einfachverglasung, die nicht die aktuellen Wärme- und Schallschutzbestimmungen erfüllt, einen Mangel der Mietsache darstellt und den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.

30.4.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Bernhard Stocker zur Frage, ob der Hausverwalter beim Verkauf einer Eigentumswohnung die anteilige Berechnung und Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten auf alten und neuen Eigentümer veranlassen muss.

2.5.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz Stellung zur Rechtslage bei Beeinträchtigungen durch starken Laubfall und nächtliches Hundegebell.

3./4.5.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu Immobilien als Kapitalanlage.

RA Rudolf Stürzer erläutert in der Abendzeitung ein neues BGH-Urteil zur Frage, wann Mietverträge über Wohnung und Garage rechtlich selbstständig sind und die Garage daher nicht dem Kündigungsschutz für Wohnungen unterliegt.

Das Samstagsblatt berichtet über die Kritik von RA Rudolf Stürzer und RAin/StBin Agnes Fischl an der geplanten Mietpreisbremse bei der Podiumsdiskussion des Münchner Immobilien Fokus im Literaturhaus.

5.5.: Die Fachzeitschrift Immobilienwirtschaft empfiehlt zur Information über die neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 1.5.2014 das von RA Georg Hopfensperger und Architekt Stefan Onischke verfasste Buch „Renovieren und Modernisieren – Pflichten und Chancen nach der neuen EnEV“.

6.5.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Abendzeitung Stellung zu Abmah-nungen, die seit 1. Mai von unseriösen Abmahnern an Makler verschickt werden, die Immobilien ohne energetische Angaben anbieten.

7.5.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen die Miete für eine Garage erhöht werden kann, die zusammen mit einer Wohnung vermietet wurde.

8.5.: In der Immobilienzeitung – Fachzeitung für die Immobilienwirtschaft – nimmt RA Rudolf Stürzer Stellung zu den Auswirkungen des geplanten Bestellerprinzips auf den Wohnungsmarkt und die Haus- und Grundbesitzervereine.

10./11.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Abendzeitung die Rechtsprechung zur Frage, ob und in welchem Umfang eine Mieterin in der Mietwohnung eine Tagespflege für Kleinkinder betreiben darf.

Der Eichstätter Kurier berichtet über den Landesverbandstag und die Kritik von RA Rudolf Stürzer an der geplanten Mietpreisbremse bei der Pressekonferenz von Haus & Grund Bayern.

14.5.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu den Vorteilen einer Dachbegrünung und deren Förderung durch die Stadt München.

RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wer für die Beseitigung von Ungeziefer in der Mietwohnung zuständig ist.

15.5.: Süddeutsche Zeitung, Abendzeitung, Münchner Merkur und tz berichten über die Themen der Pressekonferenz des Vereins anlässlich der Jahreshauptversammlung.

Wie Staat und Fiskus an den hohen Münchner Mieten kräftig mitverdienen – aber beim Wohngeld für bedürftige Mieter und beim Baugeld für Investoren knausern.

Betriebskostenbremse statt Mietpreisbremse

Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit 1.5.2014

16.5.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Kritik der Abfallwirt-schaftswerke München (AWM) am Vorwurf des Vereins, auch die Müllgebühren gehören zu den Preistreibern bei den Wohnkosten.

17./18.5.: Das Samstagsblatt veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu dem Thema der Pressekonferenz anlässlich der Jahreshauptversammlung „Wie Staat und Fiskus an den hohen Münchner Mieten kräftig mitverdienen“.

München TV berichtet über die Jahreshauptversammlung des Vereins mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn als Hauptredner und sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den Themen der Pressekonferenz des Vereins.

Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob die unerlaubte Überlassung der Wohnung an volljährige Kinder den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.

19.5.: Der Münchner Merkur berichtet über die Kritik des Vereins an der geplanten Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnungen.

21.5.: Die Münchner Wochenanzeiger berichten über die rasante Steigerung der Mitgliederzahlen bei Haus und Grund München in den letzten Jahren.

RAin Andrea Nasemann erörtert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob es zulässig ist, dass sich ein Wohnungseigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung vertreten lässt.

23.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz, für welche Immobilien kein Energieausweis erforderlich ist und dementsprechend auch keine energetischen Angaben in Vermietungs- und Verkaufsanzeigen erforderlich sind.

Der Immostar berichtet über die Themen der Pressekonferenz des Vereins anlässlich der Jahreshauptversammlung und die rasante Entwicklung der Mitgliederzahlen des Vereins.

24./25.5.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Abendzeitung ein Urteil des BGH, wonach der Mieter zwar eine fristlose Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs mit der Miete durch vollständige Nachzahlung der Mieten unwirksam machen kann; nicht jedoch eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche, d.h. fristgemäße Kündigung des Vermieters.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht den ersten Teil eines ausführlichen Interviews mit RA Rudolf Stürzer über die Entwicklung des Vereins, die Auszeichnung des Vereins durch den Bundesverband als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet sowie zu aktuellen Themen, wie Mietpreisbremse und Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnungen.

28.5.: RAin Ariane Schlegel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob Mieter wegen eines erhöhten Lärmpegels durch den Straßenverkehr zur Minderung der Miete berechtigt sind.

30.5.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz Stellung zur Frage der Verjährung von rückständigen Mieten sowie zum Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Berechnung von Warmwasserkos­ten.

Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über die Neuauflage des Praxishandbuchs Wohnungseigentum Stürzer/Koch/Hopfensperger/Sterns-Kolbeck/Sterns/Ziegelmayer.

31.5./1.6.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht den zweiten Teil des Interviews mit RA Rudolf Stürzer.

In der Abendzeitung erläutert RA Rudolf Stürzer bei welchen eigenmächtigen, vom Vermieter ungenehmigten baulichen Änderungen durch den Mieter der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist.

Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Presseinformation des Vereins zu einem neuen Urteil des BGH, wonach ein Mieter bei Verlust von Wohnungsschlüsseln die Kosten für den Austausch der Schließanlage zahlen muss.

4.6.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die seit 1. Mai geltenden neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), wonach Vermieter und Verkäufer einer Immobilie spätestens bei der Besichtigung durch einen Interessenten einen Energieausweis vorlegen oder aushändigen müssen.

6.6.: RAin Kathrin Gerber nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Frage, ob und in welchem Umfang Hauseigentümer zum Abschneiden von Wurzeln und überhängenden Ästen eines Baumes des Nachbargrundstücks berechtigt sind.

Der Münchner Merkur berichtet über die Forderung von HAUS + GRUND MÜNCHEN nach einer steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus sowie über die Kritik des Vereins an der geplanten Mietpreisbremse.

Der Immostar veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Eigenbedarf des Vermieters und zu den Anforderungen an das Kündigungsschreiben.

7./8.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit der Abendzeitung neue Urteile zur Abrechnung von Betriebskosten.

Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Presseinformation des Vereins zu den seit 1. Mai geltenden Bestimmungen über den Energieausweis.

10.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Lichtblick aktuelle Urteile zum Mietrecht.

11.6.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und auf welche Weise neue Betriebskosten, die durch Einbau eines Lifts oder durch Rauchmelder entstehen, auf die Mieter umgelegt werden können.

14./15.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit der Abendzeitung ein neues Urteil des BGH, wonach der Verkäufer einer vermieteten Immobilie den Käufer zu einer Mieterhöhung bereits vor dessen Eintragung im Grundbuch ermächtigen kann.

16.6.: Das Eichstätter Journal berichtet über den Landesverbandstag von Haus und Grund Bayern in Eichstätt und die Kritik von RA Rudolf Stürzer an der geplanten Mietpreisbremse.

17.6.: RA Rudolf Stürzer referiert bei einer Kundenveranstaltung der Hausbank München über die Details der geplanten Mietpreisbremse und beantwortet zahlreiche Fragen der Gäste.

18.6.: RAin Martina Westner erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die neuen Bestimmungen des Mietrechtsänderungsgesetzes, wonach Mieter bei energetischen Sanierungsmaßnahmen nicht zu einer Mietminderung (z.B. wegen Lärm und Schmutz durch Baumaßnahmen) berechtigt sind.

21./22.6.: Die Abendzeitung veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, wann Vermieter bei Vermietung einer Wohnung die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachten müssen.

23.6.: RA Rudolf Stürzer nimmt im Münchner Merkur Stellung zum Widerrufsrecht des Mieters, wenn der Mietvertrag ohne Besichtigung des Mietobjekts abgeschlossen oder eine Änderung oder Aufhebung des Mietvertrages in der Wohnung des Mieters vereinbart wurde.

25.6.: RAin Andrea Nasemann erörtert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Haftung von privaten Umzugshelfern für Schäden beim Umzug.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu einem neuen BGH-Urteil zum Thema Mieterhöhung.

28./29.6.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Abendzeitung ein neues BGH-Urteil, wonach Käufer einer Immobilie bei erheblicher Überschreitung der Bauzeit und des vertraglichen Fertigstellungstermins vom Bauträger die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung verlangen können.

Ferner veröffentlicht die Abendzeitung eine Presseinformation des Vereins zum Thema „Wie Staat und Fiskus an den hohen Münchner Wohnungsmieten kräftig mitverdienen – aber beim Wohngeld für bedürftige Mieter und beim Baugeld für Investoren knausern“.

Die Bild-Zeitung berichtet über die Auszeichnung von HAUS + GRUND MÜNCHEN durch den Bundesverband als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

2.7.: Die Süddeutsche Zeitung sowie die Wochenzeitung Hallo berichten über die Auszeichnung des Vereins als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechtsfolgen einer unzutreffenden Wohnflächenangabe in Vermietungsanzeigen.

5./6.7.: RA Michael Koch erläutert im Münchner Merkur und tz das Erbbaurecht als Alternative zum Kauf und gibt Tipps, was dabei zu beachten ist.

RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke nimmt im Münchner Merkur und der tz Stellung zur Frage, welche Kosten zum Hausgeld bei Eigentumswohnungen zählen.

9.7.: Der Bayerische Rundfunk sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, ob die Untervermietung einer Wohnung als Ferienwohnung zulässig ist und welche Konsequenzen eine unberechtigte Untervermietung für den Mieter hat.

RA Rudolf Stürzer erläutert in der Wochenzeitung Hallo die Rechtslage, wenn dem Mieter Räume oder Flächen, z.B. zum Abstellen eines Pkw oder von Fahrrädern überlassen werden, die im Mietvertrag nicht aufgeführt sind.

RA Simon Koch erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und unter welchen Voraussetzungen der Mieter zur Haltung eines Hundes in der Mietwohnung berechtigt ist.

Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen Presseinformationen des Vereins zu neuen mietrechtlichen Urteilen, u.a. zur Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs und zur Rechtslage bei Auszug eines Ehepartners aus der Mietwohnung.

10.7.: Auf dem 5. Münchener Mietgerichtstag mit dem Bayerischen Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback im Jus­tizpalast diskutiert RA Rudolf Stürzer mit Mietrichtern, Rechtsanwälten und Vertretern der Wohnungswirtschaft zu den Themen energetische Sanierungen und Mietpreisbremse.

16.7.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, wann der Vermieter nach einer Mieterhöhung von einer stillschweigenden Zustimmung des Mieters ausgehen kann.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Auszeichnung des Vereins durch den Dachverband Haus & Grund Deutschland als erfolgreichste Vertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet und veröffentlicht den Beitrag des Vereins „Wie Staat und Fiskus an den hohen Münchner Wohnungsmieten kräftig mitverdienen – aber beim Wohngeld für bedürftige Mieter und beim Baugeld für Investoren knausern“.

17.7.: Das IHK-Magazin für München und Oberbayern berichtet über die Auszeichnung des Vereins durch den Dachverband Haus & Grund Deutschland als erfolgreichste Vertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

18.7.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der tz die Rechtslage zu verschiedenen Themen, u.a. unter welchen Voraussetzungen Mieter einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung haben, welche Rechtsfolgen ein nur mündlich abgeschlossener Mietvertrag hat und wie sich die Rechtslage bei Überlassung von Räumen und Flächen darstellt, wenn diese nicht im Mietvertrag angeführt sind.

Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zu aktuellen mietrechtlichen Urteilen.

23.7.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob auch Wohnungseigentumsgemeinschaften von der gesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung des Trinkwassers auf Legionellen betroffen sind.

24.7.: Die Verbandszeitschrift von Haus + Grund Köln berichtet in der Ausgabe Juli/August 2014 über die Neuauflage des Praxishandbuchs Wohnungseigentum von Stürzer/Koch/Hopfensperger/Sterns-Kolbeck/Sterns/Ziegelmayer und über das neue Buch „Renovieren und Modernisieren“ von RA Georg Hopfensperger und Architekt Stefan Onischke.

25.7.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der Süddeutschen Zeitung Stellung zur Frage, ob Mieter bei übermäßiger Aufheizung der Mieträume infolge sommerlicher Außentemperaturen Anspruch auf Montage eines Sonnenschutzes durch den Vermieter haben.

30.7.: RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, ob und in welchen Fällen der Vermieter einem Mieter mit ausländischer Staatsangehörigkeit die Montage einer Parabolantenne gestatten muss.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu einem aktuellen BGH-Urteil, wonach bei einer verhaltensbedingten Kündigung des Mieters durch den Vermieter auch ein u.U. provozierendes Verhalten des Vermieters berücksichtigt werden muss.

1.8.: Der Immostar veröffentlicht mehrere Presseinformationen des Vereins zu aktuellen mietrechtlichen Urteilen.

6.8.: Der Münchner Merkur veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zur Entwicklung der Nachfrage nach Studentenwohnungen und zur Rendite für Anleger in Studentenwohnheimen.

RAin Andrea Nasemann erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Frage, ob sich die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung durch den Verwalter vertreten lassen können.

9./10.8.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen Presseinformationen des Vereins zu aktuellen mietrechtlichen Urteilen.

13.8.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechtslage nach dem Tod eines alleinstehenden Mieters.

14.8.: Der Immostar veröffentlicht eine Presseinformation des Vereins zu einem neuen Urteil des VGH München, wonach Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Erteilung einer Fällungsgenehmigung haben, wenn ihre Solaranlage von hohen Bäumen verschattet und dadurch in ihrer Leistung beeinträchtigt wird.

18.8.: Die Fachzeitschrift des Deutschen Mieterbundes (DMB) Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM) stellt in der August-Ausgabe das neu erschienene Buch „Renovieren und Modernisieren“ vor, das von RA Georg Hopfensperger und Architekt Stefan Onischke verfasst wurde.

20.8.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Süddeutschen Zeitung die Gründe für die unterschiedlichen Leerstandsquoten im Bundesgebiet und gibt Tipps, wie Eigentümer in strukturschwachen Regionen Leerstand vermeiden können.

RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wie bei der Übertragung von Immobilien mittels einer sog. Kettenschenkung Schenkungsteuer gespart bzw. vermieden werden kann.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht eine Presseinformation des Vereins zur Rechtsprechung bei der Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs.

21.8.: Die Zeitschrift Lichtblick veröffentlicht in der Ausgabe August 2014 ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu aktuellen mietrechtlichen Urteilen.

27.8.: RAin/StBin Agnes Fischl erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern den Unterschied zwischen dem Verkehrswert und dem Steuerwert einer Immobilie.

29.8.: Auf Immowelt.de kritisiert RA Rudolf Stürzer die auf 15% gesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in zahlreichen Städten und Gemeinden und nimmt Stellung zu den Erfahrungen in Bayern.

Im Immostar erläutert RA Rudolf Stürzer ein aktuelles Urteil des BGH, wonach der Verkäufer eines mangelhaften Parkettbodens auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der Verantwortlichkeit für die Mängel bezahlen muss.

30.8.: Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu einem neuen BGH-Urteil zum gleichen Thema.

2.9.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Münchner Merkur die Umlagefähigkeit von Kosten für die Erneuerung veralteter Heizkessel und Heizöfen auf die Miete.

3.9.: RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wer beim Verkauf einer Eigentumswohnung während des laufenden Kalenderjahres zur Abrechnung der Betriebskos­ten­vorauszahlungen des Mieters verpflichtet ist.

6 ./7.9.: Münchner Merkur und tz veröffentlichen eine Presseinformation des Vereins zu einem neuen BGH-Urteil zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstückseigentümer zur Duldung von unterirdischen Leitungen aus dem Nachbargrundstück verpflichtet ist, die durch sein Grundstück verlegt wurden.

10.9.: RA Martin Sauer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob Mieter ihre Wohnung während des Oktoberfestes an Touristen untervermieten dürfen.

Ferner veröffentlichen die Münchner Wochenanzeiger Presseinformationen des Vereins zu einem neuen Urteil des BGH zur Zulässigkeit der Untervermietung von Wohnräumen sowie zur Instandhaltungspflicht des Vermieters.

12.9.: Der Immostar veröffentlicht eine Presseinformation des Vereins zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Anpflanzungen des Mieters, z.B. im Garten des gemieteten Hauses wesentlicher Bestandteil des Grundstücks werden und damit in das Eigentum des Vermieters übergehen.

Die Verbandszeitschrift von Haus + Grund Köln berichtet in der September-Ausgabe über die Neuauflage des Praxishandbuchs Wohnungseigentum von Stürzer/Koch/Hopfensperger/Sterns-Kolbeck/Sterns/Ziegelmayer.

17.9.: RAin/StBin Agnes Fischl erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wann Veräußerungsgewinne, die beim Verkauf einer oder mehrerer Immobilien erzielt werden, steuerpflichtig sind.

Ferner veröffentlicht die Wochenzeitung Hallo eine Presseinformation des Vereins zu einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts München, wonach Grundstückseigentümer grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Fällung von Bäumen haben, wenn diese zu einer Verschattung und damit Leistungsreduzierung der Solaranlage führen.

20./21.9.: Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Bernhard Stocker zur Unzulässigkeit einer nicht genehmigten Untervermietung der Mietwohnung an Touristen.

24.9.: RA Rudolf Stürzer kritisiert im Münchner Merkur die geplante Mietpreisbremse bei Neuvermietungen und erläutert die negativen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt.

Im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern erläutert RA Rudolf Stürzer die neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), wonach in Immobilienanzeigen der Energiebedarf bzw. -verbrauch der angebotenen Immobilie angegeben werden muss.

26.9.: Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen des Vereins über neue Urteile zur Frage, ob Mieter berechtigt sind, zur Erhöhung des Wohnkomforts Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen.

27./28.9.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit dem Münchner Merkur und der tz die ab 1.10.2014 geltenden neuen Bestimmungen der Grundbuchordnung (GBO), wonach Haus- und Wohnungseigentümer vom Grundbuchamt Auskunft darüber verlangen können, wer in das Grundbuch ihrer Immobilie Einsicht genommen hat.

Die Wochenzeitung Hallo veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, welche Heizungsanlagen und Einzelraumheizungen nach dem 31.12.2014 nicht mehr betrieben werden dürfen und vom Eigentümer erneuert bzw. nachgebessert werden müssen.

In der Bild-Zeitung kritisiert RA Rudolf Stürzer die geplante Mietpreisbremse und erläutert die negativen Auswirkungen auf den Wohnungsbestand.

30.9.: Münchner Merkur und tz berichten über die Auszeichnung des Vereins durch den Dachverband Haus & Grund Deutschland als erfolgreichste Vertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet und veröffentlichen den Beitrag des Vereins „Wie Staat und Fiskus an den hohen Münchner Wohnungsmieten kräftig mitverdienen – aber beim Wohngeld für bedürftige Mieter und beim Baugeld für Investoren knausern“.

1.10.: RA Detlef Sterns erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Schadenersatzpflicht des Mieters, wenn er die Wohnung bei Auszug mit farbig gestrichenen Wänden übergibt.

2.10.: Die Bayerische Staatszeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu den Fördermitteln bei energetischen Sanierungen.

6.10.: Das Magazin der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), wonach ältere Heizungsanlagen und Einzelraumheizungen nur noch bis 31.12.2014 betrieben werden dürfen und vom Hauseigentümer modernisiert oder erneuert werden müssen.

8.10.: Die Wochenzeitung Hallo sowie die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Neufassung von § 12 Abs. 4 Grundbuchordnung, wonach Grundstücks­eigentümer vom Grundbuchamt Auskunft darüber verlangen können, wer in das Grundbuch ihres Grundstücks Einsicht genommen hat.

RA Bernhard Stocker erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Rechtslage, wenn ein Mieter aus einem gemeinsamen, z.B. mit dem Lebensgefährten begründeten Mietverhältnis ausscheiden will.

9.10.: Die Neuauflage des Merkblattes über „Hinweise zum Energiesparen“, das vom Bayerischen Wirtschaftsminis­terium in Zusammenarbeit mit der Obersten Baubehörde herausgegeben wird, enthält die Münchner Modernisierungsvereinbarung, die der Verein gemeinsam mit dem Münchner Mieterverein erarbeitet hat.

15.10.: RA Rudolf Stürzer kritisiert in der Süddeutschen Zeitung ein neues Urteil des AG München, wonach Wohnungseigentümer ihre Wohnung auch gegen den Willen der Eigentümergemeinschaft an laufend wechselnde Mieter, z.B. Touristen vermieten dürfen.

RA Martin Sauer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, ob und auf welche Weise die Miete für eine mit der Wohnung mitvermietete Garage erhöht werden kann.

23.10.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, zu welchen Tageszeiten nach der Münchner Hausarbeits- und Musiklärmverordnung Gartengeräte und sonstige lärmerzeugende Maschinen benutzt werden dürfen.

In der Wochenzeitung Hallo erläutert RA Rudolf Stürzer, was Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten nach dem gesetzlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten müssen; sowie die Rechtslage bei Feuchtigkeitsschäden in der Mietwohnung.

29.10.: RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, unter welchen Voraussetzungen ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn wegen starken Laubfalls auf sein Grundstück eine sog. Laubrente verlangen kann.

1.11.: Das Samstagsblatt veröffentlicht den Beitrag von RA Rudolf Stürzer „31. Dezember 2014 – Das Aus für Oldtimerheizungen“ zur Frage, welche Heizungsanlagen und Einzelöfen nur noch bis Jahresende betrieben werden dürfen.

5.11.: RA Simon Koch erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, unter welchen Voraussetzungen Mieter zur Untervermietung berechtigt sind.

Ferner veröffentlichen die Münchner Wochenanzeiger einen Beitrag des Vereins zur Frage, ob Bepflanzungen des Mieters bei Beendigung des Mietverhältnisses in das Eigentum des Vermieters übergehen.

In der Wochenzeitung Hallo erläutert RA Rudolf Stürzer, unter welchen Voraussetzungen Mieter mit ausländischer Staatsangehörigkeit vom Vermieter die Zustimmung zur Montage einer Parabolantenne verlangen können.

7.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Immostar, zu welchen Zeiten im Stadtgebiet München Laubbläser betrieben werden dürfen.

Ferner veröffentlicht der Immostar den Beitrag von RA Rudolf Stürzer „31. Dezember 2014 – Das Aus für Oldtimerheizungen“.

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu der Frage, wann Vermieter eine Erlaubnis zur Montage einer Parabolantenne durch Mieter mit ausländischer Staatsangehörigkeit verweigern können.

8./9.11.: RAin Claudia Ziegelmayer erläutert im Interview mit demMünchner Merkur und der tz die verschiedenen Verfahren zur Bewertung einer Immobilie und was Hauseigentümer dabei beachten sollten.

10.11.: Der Spiegel berichtet über die Auszeichnung des Vereins als größte und erfolgreichste Interessenvertretung der Haus- und Wohnungseigentümer im Bundesgebiet.

12.11.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo, wann eine gewerbliche Nutzung von vermieteten Wohnräumen vorliegt und wie Vermieter dagegen vorgehen können.

In der Süddeutschen Zeitung erscheint eine Anzeige über die Dienstleistungen des Vereins.

14.11.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz Stellung zur Frage, ob ein Grundstücks­eigentümer Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, die zur Entfernung des Laubs eines Baumes des Nachbarn aufgewendet werden müssen.

15./16.11.: In der Welt am Sonntag erläutert RA Rudolf Stürzer, was bei der Begrünung von Dächern beachtet werden sollte.

RAin Birgit Noack beantwortet im Interview mit Münchner Merkur und der tz die häufigsten Fragen zur Trinkwasserverordnung.

RA Rudolf Stürzer erläutert im Münchner Merkur und der tz die gesetzlichen Abrechnungsfristen für Betriebskosten, wonach dem Mieter über die Betriebskostenvorauszahlungen des Kalenderjahres 2013 spätestens am 31.12.2014 eine Abrechnung zugehen muss.

17.11.: RA Rudolf Stürzer ist Ehrengast bei der Verabschiedung von Handwerkskammerpräsident Heinrich Traublinger.

18.11.: Die Verbandszeitschrift von Haus + Grund Köln berichtet in der Ausgabe November 2014 über das von den RAinnen Birgit Noack und Martina Westner verfasste Buch „Mietminderung und Mietmängel“.

19.11.: RAin Anna-Lena Kretschmer-Tonke erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern, was Grundstückseigentümer gegen überhängende Äste von Bäumen des Nachbargrundstücks unternehmen können.

21.11.: Der Immostar veröffentlicht Presseinformationen des Vereins zur aktuellen Rechtsprechung aus dem Immobilienrecht.

22./23.11.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Samstagsblatt ein neues BGH-Urteil zur Frage, wann die Schenkung einer Immobilie wegen groben Undanks widerrufen werden kann.

Anlässlich des „Tages der Hausmusik“ berichtet die Süddeutsche Zeitung über die vom Verein zu diesem Thema zusammengestellten Gerichtsentscheidungen und veröffentlicht eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer.

24.11.: Das von der Landeshauptstadt München herausgegebene Klimasparbuch München 2015 veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, welche Heizungsanlagen und Einzelöfen ab 31.12.2014 nicht mehr betrieben werden dürfen und welche Förderungen und Zuschüsse es für Hauseigentümer bei Erneuerung von Heizungen und Öfen gibt.

26.11.: RAin Birgit Noack erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), wonach bei Vermietung und Verkauf einer Wohnung oder eines Gebäudes ein Energieausweis vorgelegt werden muss.

28.11.: RA Rudolf Stürzer nimmt in der tz Stellung zur Verpflichtung von Hausverwaltungen, vor Vergabe größerer Renovierungsaufträge mehrere Angebote von Handwerksfirmen einzuholen.

29./30.11.: Im Münchner Merkur, der tz sowie in der Wochenzeitung Hallo erläutert RA Rudolf Stürzer ein neues BGH-Urteil zur Frage, wann die Schenkung einer Immobilie wegen groben Undanks widerrufen werden kann.

Münchner Merkur und tz veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zu den neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), wonach ältere Heizungsanlagen und Einzelöfen nur noch bis 31.12.2014 betrieben werden dürfen.

Ferner veröffentlichen Münchner Merkur und tz eine Stellungnahme von RA Rudolf Stürzer zu den Auswirkungen der geplanten Mietpreisbremse bei Neuvermietungen, die derzeit zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Mieterhöhungen führt.

2.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Lichtblick aktuelle Urteile aus dem Mietrecht.

3.12.: RA Rudolf Stürzer diskutiert mit der CSU-Fraktion im Münchner Rathaus aktuelle wohnungspolitische Themen.

Auf einer Kundenveranstaltung der Hausbank München referiert RA Rudolf Stürzer über den aktuellen Stand der Diskussion über die Mietpreisbremse und beantwortet zahlreiche Fragen der Gäste.

Das Magazin der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern veröffentlicht in der Dezember-Ausgabe ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

RA Dr. Benjamin Merkel erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Frage, ob Mieter bei Verlust eines Wohnungsschlüssels nur zur Zahlung der Kosten für einen Ersatzschlüssel oder der gesamten Schließanlage verpflichtet sind.

5.12.: Der Immostar veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Verfassungswidrigkeit der geplanten Mietpreisbremse sowie eine Presseinformation des Vereins zu einem neuen Urteil des BGH zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine an die Kinder verschenkte Immobilie wegen groben Undanks zurückgefordert werden kann.

Ferner veröffentlicht der Immostar unter der Rubrik „Notizen und Tipps für Eigentümer und Mieter“ Presseinformationen des Vereins zu neuen Urteilen über die Rechte des Grundstückskäufers bei Mangelhaftigkeit der gekauften Immobilie sowie zur Begrenzung der Instandhaltungspflicht des Vermieters.

10.12.: RA Kathrin Gerber erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo die Haftung des Mitmieters für Mietschulden nach seinem Auszug aus der Mietwohnung.

12.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit der tz die Rechte des Auftraggebers, z.B. des Hauseigentümers bei mangelhaft durchgeführten handwerklichen Leistungen.

13./14.12.: tz und Münchner Merkur veröffentlichen ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in München ab 1.1.2015.

Ferner nimmt RA Rudolf Stürzer im Münchner Merkur und der tz Stellung zu den Auswirkungen des sog. Bestellerprinzips bei Beauftragung eines Maklers.

14.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert in der Welt am Sonntag die Gründe für die Zunahme von Nachbarstreitigkeiten und die hohe Erfolgsquote bei Schlichtungen durch den Verein.

17.12.: RA Rudolf Stürzer berichtet im Interview mit dem Immostar über die neueste Rechtsprechung zur Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern und Mietern.

Ferner veröffentlicht der Immostar eine Presseinformation des Vereins zu einem neuen BGH-Urteil zur Rechtslage bei Verursachung von Brandschäden durch fahrlässiges Verhalten des Mieters.

Die Münchner Wochenanzeiger veröffentlichen ein Interview mit RAin Birgit Noack zu den Themen Mieterhöhung, Kappungsgrenze und Mietpreisbremse.

19.12.: Das Amtsblatt der Landeshauptstadt München berichtet über das neue Buch „Mietminderung und Mietmängel“ das von den RAinnen Birgit Noack und Martina Westner verfasst wurde.

20./21.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Münchner Merkur und der tz ein neues BGH-Urteil, wonach Mieter, die über die Betriebskosten die (anteiligen) Kosten der Brandversicherung für das Anwesen zahlen müssen, für Brandschäden in der Mietwohnung oder am Anwesen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.

22.12.: Der Münchner Merkur veröffentlicht ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Zulässigkeit der Tierhaltung in der Mietwohnung und zur Haftung des Mieters für Schäden durch Haustiere.

24.12.: RA Rudolf Stürzer erläutert im Interview mit der Wochenzeitung Hallo ein neues BGH-Urteil, wonach Mieter auch bei überdurchschnittlich hohen Heizkos­ten keinen Anspruch auf Erneuerung oder Modernisierung der Heizungsanlage haben.

30.12.: Radio Arabella sendet ein Interview mit RA Rudolf Stürzer zur Frage, was Hauseigentümer und Mieter veranlassen müssen, wenn sie an der Durchführung der Räum- und Streupflicht bei Eis- und Schneeglätte, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit verhindert sind.

RAin Kathrin Gerber erläutert im Interview mit den Münchner Wochenanzeigern die Instandhaltungspflichten sowie die Haftung von Wohnungseigentümern für Wasserschäden in einer Eigentumswohnung aufgrund undichter Dachabdichtung.

Kassenwesen

Das Beitragssoll für 2014 errechnet sich mit EUR 3.033.474. Hiervon waren am Jahresende beglichen EUR 3.001.466, sodass im Berichtsjahr ein Beitragsrückstand von EUR 32.008 (Vj. EUR 26.675) angefallen ist.

Von den Beitragsrückständen der Jahre vor 2014, die zu Beginn desselben EUR 55.877 betrugen, konnten unter Berücksichtigung einiger Beitragsberichtigungen und Außersollstellungen EUR 22.683 bereinigt werden. EUR 33.194 stehen noch offen. Zum 31.12.2014 errechnet sich ein Gesamtrückstand von EUR 65.202 (Vj. EUR 55.877), um dessen Ausgleichung die Geschäftsleitung unter Heranziehung aller gebotenen Möglichkeiten bemüht ist. Nach Abzug der Mehrwertsteuer ergibt sich für die Einnahmen- und Ausgabenrechnung ein Gesamteingangssoll von Beiträgen für 2014 in Höhe von EUR 2.942.717.

Geschäftsstelle

Der Verein beschäftigte 24 Angestellte und 9 freie Mitarbeiter. Die Nachfrage bei Drucksachen, Merkblättern und Broschüren war unverändert hoch. Mietverträge und Musterschreiben sind jetzt auch online über das Internet erhältlich.

Unsere ­Vergleichsmietensammlung wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert. Sie umfasst inzwischen ca. 7.260 Wohnungen und erfreute sich reger Nachfrage.

Gleiches gilt auch für die Grundstücks- und Mietrechtsschutzversicherung.

Dank an Mitglieder und Mitarbeiter

Die Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für das Kalenderjahr 2014 gibt der Geschäftsleitung Anlass, allen Mitgliedern für ihren Zusammenhalt und allen ehrenamtlichen sowie hauptberuflichen Mitarbeitern für ihre erfolgreich geleistete Arbeit Dank und Anerkennung auszusprechen.

HAUS- UND GRUNDBESITZERVEREIN
München und Umgebung e. V.
RA Rudolf Stürzer
Vorsitzender