Jahreshaupt­versammlung 2018

Wohnraummangel und Mietenanstieg? Sind wirklich die Vermieter schuld? Medienberichterstattung und Wirklichkeit.

Die Bevölkerungszahl in der Bundesrepublik Deutschland wächst und mit ihr der Bedarf an Wohnraum, vor allem in Großstädten wie München oder Berlin. Die Folge sind nicht nur stark steigende Grundstücks- und Wohnungspreise, sondern auch steigende Mietpreise. Die Nachfrage nach Wohnraum hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, dass das Mietenniveau für immer mehr Mieter zu einem finanziellen Problem wird. Doch anstatt den Bau neuer Mietwohnungen stärker als bisher zu fördern und gezielt sozial Schwächere z.B. mit Wohngeld zu unterstützen, verstärkt sich in der Politik, aber auch in den Medien die Bereitschaft, allein Eigentümer und Vermieter für Wohnungsmangel und Mietenanstieg verantwortlich zu machen. Während sich die Politik an gesetzliche Bestimmungen immer weniger gebunden zu fühlen scheint, wird in den Medien eine einseitige, klischeebetonte Stimmungsmache gegen Eigentümer und Vermieter betrieben, mit der von den wirklichen, nachweislichen Ursachen für die bestehende Situation abgelenkt wird. Welche Strategien und Instrumente der Medienwelt hierbei zur Verfügung stehen, illustrierte der ehemalige Chefredakteur des Nachrichtenmagazins Focus, Helmut Markwort, in seinem Vortrag „Die Macht der Medien“ am 16. Mai 2018 im – wie in jedem Jahr – voll besetzten Festsaal des Löwenbräukellers.

Im zweiten Schwerpunkt der Veranstaltung berichtete der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai H. Warnecke, in seinem Vortrag „Die neue Große Koalition: Was Eigentümer erwartet!“ über die Vorhaben der neuen Bundesregierung in der Wohnungs- und Steuerpolitik.

Der Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V. erfreute sich auch im Geschäftsjahr 2017 eines hohen Mitgliederzuwachses. In den vergangenen 10 Jahren traten dem Verein fast so viele neue Mitglieder bei wie in den 30 Jahren davor. Pro Arbeitstag konnte HAUS + GRUND MÜNCHEN 10 bis 12 neue Mitglieder begrüßen. Trotz laufend erweiterter Dienstleistungen konnte der Mitgliederbeitrag auch 2017 im nun 16. Jahr in Folge stabil gehalten werden – die längste Periode unveränderter Mitgliederbeiträge seit 1945.

Für seine Arbeit wurde der Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V. auch 2018 zum 11. Mal in Folge als erfolgreichste Interessenvertretung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ausgezeichnet. Der Mitgliederzuwachs um 1.102 auf insgesamt 32.362 Mitglieder (Stand Dezember 2017) war der stärkste der mehr als 900 Haus- und Grundbesitzervereine im Bundesgebiet.

Auf der am Vormittag vor Vertretern sämtlicher Münchner Tageszeitungen und Wochenblätter, des Bayerischen Rundfunks, Radio Arabella und München TV abgehaltenen Pressekonferenz erläuterte Rechtsanwalt Rudolf Stürzer, Vorsitzender von HAUS + GRUND MÜNCHEN, weitere Ursachen für den wachsenden Zustrom von Mitgliedern.

Neben dem umfangreichen Beratungsangebot und den erweiterten Dienstleistungen ist für immer mehr Haus- und Wohnungseigentümer die eigentumsfeindliche Politik sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und kommunaler Ebene der Anlass für den Beitritt zum Verein. Hierzu befragt, antworteten Mitglieder häufig: „Kennen Sie eine Partei, die sich noch für das Eigentum einsetzt?“ oder „Kennen Sie einen Politiker, der so mutig ist, in der auf den Mieter fokussierten Medienlandschaft die Interessen von Eigentümern zu vertreten?“. „Ihr Verband ist die einzige Stelle, die sich noch um das Eigentum kümmert – deshalb kommen wir zu Ihnen – obwohl wir aktuell keine Dienstleistung benötigen.“

Eine Einschätzung aus leider berechtigtem Anlass, wie – z.B. auf Bundesebene – die eklatante Ungleichbehandlung des privaten Eigentums gegenüber Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zeige. Trotz mehrfacher Hinweise und Urteile des Bundesverfassungsgerichts weigere sich der Gesetzgeber hartnäckig, diese Ungleichbehandlung zu korrigieren. Daher sei auch die Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts verfassungswidrig, so Stürzer.

Auch auf Landesebene werde eine eigentumsfeindliche Politik betrieben. Es sei in höchstem Maße ungerecht, wenn Anlieger durch die Straßenausbaubeitragssatzung mit einem Prozentsatz zwischen 30 % und 50 % für Sanierungskosten an Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen zur Kasse gebeten werden, obwohl ihr Nutzeranteil gegen null gehe. Müsse ein Rentner mit einem kleinen Häuschen für die Straßensanierung vor seinem Haus einen fünfstelligen Betrag bezahlen, könne dies für ihn den Ruin bedeuten. Gleichwohl habe es erst des Volksbegehrens einer kleinen Partei bedurft, um die große Regierungspartei zum Umsteuern zu bewegen – und dies wohl auch nur mit Blick auf die anstehende Landtagswahl, stellte der Vorsitzende von HAUS + GRUND MÜNCHEN fest.

Bei der Bayerischen Mietpreisbremseverordnung, die völlig überzogen in nicht weniger als 138 Kommunen gelten sollte und für Juristen leicht erkennbar an schweren Formfehlern in Gestalt der Missachtung bundesgesetzlicher Vorgaben leide, seien mehrere Gerichtsverfahren notwendig gewesen, um die unwirksame Verordnung „einzubremsen“, erklärte Stürzer.

Eigentumsfeindliche Politik werde nicht zuletzt auch auf kommunaler Ebene betrieben. Wer den Münchner Wohnungsmarkt kenne wisse, dass der Münchner Mietspiegel nicht stimme. Obwohl zahlreiche konkrete Hinweise auf Manipulationen insbesondere bei der Datenerhebung vorlägen, wage es kein Politiker, den Mietspiegel kritisch zu hinterfragen. Man stelle sich den umgekehrten Fall vor, nämlich es wären in den Mietspiegel bewusst zu viele teure Mieten eingeschleust worden. Politiker und Medien würden in diesem Fall wohl „etwas anders“ reagieren.

Weiteres Thema der Pressekonferenz waren die aktuell anhängigen Klagen von HAUS + GRUND MÜNCHEN gegen den Münchner Mietspiegel 2017 vor dem Bay­erischen Verwaltungsgericht München.

Bereits im Dezember 2017 habe das Verwaltungsgericht die eingereichte Klage auf Auskunft über die in den Mietspiegel eingeflossenen Mietdaten aus rein formalistischen Gründen abgewiesen. Ohne auf die Begründung der Klage überhaupt einzugehen, vertrat das Gericht die Auffassung, das der Erhebung der Mietdaten zugrunde liegende Bayerische Statistikgesetz aus dem Jahr 1990 verbiete die Offenlegung. Dies sei eine so abwegige Auffassung, erklärte Stürzer, dass sie nicht einmal vom Klagegegner, der Stadt München, vorgetragen worden war. Man müsse sich klarmachen, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1990 die Problematik qualifizierter Mietspiegel, die erst im Jahr 2001 eingeführt wurden, überhaupt nicht berücksichtigen könne.

Qualifizierte Mietspiegel müssten, so die amtliche Begründung des Gesetzgebers aus dem Jahr 2001, wegen ihrer weitreichenden rechtlichen Folgen überprüfbar sein, und zwar nicht nur von den Mietgerichten in jedem Einzelfall, sondern generell auch durch die Verwaltungsgerichte. Um zu dieser Problematik eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen, habe HAUS + GRUND MÜNCHEN daher die Berufung beantragt.

Aufgrund der Abweisung der Klage auf Auskunft habe der Verein eine weitere Klage eingereicht, nämlich die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Qualifizierungsbeschlusses des Münch­ner Stadtrates. Aufgrund der erheblichen Mängel des Münchner Mietspiegels insbesondere bei der Erhebung der Mietdaten hätte der Mietspiegel vom Stadtrat nicht als „qualifiziert“ beschlossen werden dürfen. Offensichtlich habe der Stadtrat der Beteuerung des Sozialreferats, der Mietspiegel sei nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden, blind vertraut. Aktuell liege lediglich die Klageerwiderung der Stadt vor. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung sei vom Verwaltungsgericht München noch nicht anberaumt.

Anschließend erläuterte Rudolf Stürzer einige der „Kunstfehler“, die bei der Datenerhebung gemacht worden seien:


Bei der Vorauswahl der befragten Mieter können in der telefonischen Zufallsstichprobe, wie die Stadt in ihrer Mietspiegeldokumentation erklärt, nur Haushalte mit Festnetzanschluss erreicht werden. Inzwischen verfügten jedoch mehr als 10 % der Bürger über keinen Festnetzanschluss mehr, mit steigender Tendenz gerade bei Jüngeren. Damit werde dieser Teil der Bevölkerung ohne sachlichen Grund von der Befragung ausgeschlossen. Diese Praxis sei mit wissenschaftlichen Grundsätzen nicht vereinbar.


Es seien trotz gegenteiliger Beteuerung der Stadt unzulässiger Weise preisgebundene Wohnungen, z.B. Sozialwohnungen und Staatsbedienstetenwohnungen, in den Mietspiegel eingeflossen. Schreiben von Mitgliedern an den Verein zeigten, dass diese Wohnungen in den telefonischen Vorinterviews nicht zuverlässig herausgefiltert worden seien. In einem Fall hatte z.B. ein Mieter dem Interviewer die Anschrift seines Vermieters mitgeteilt, damit dieser zu den energetischen Merkmalen der Wohnung befragt werden könne. Tatsächlich handelte es sich bei dieser Wohnung um eine geförderte Wohnung. Das überrasche nicht, so Stürzer, denn das Sozialreferat habe gegenüber HAUS + GRUND MÜNCHEN bereits im Jahr 2015 erklärt, der Münchner Wohnungsmarkt bestehe neben freifinanzierten Mietwohnungen eben auch aus Genossenschaftswohnungen und öffentlich gefördertem Wohnraum. Eine wirkliche Übersicht über die üblichen Entgelte biete ein Mietspiegel nur, wenn er all die unterschiedlichen Facetten des örtlichen Wohnungsmarktes einbeziehe, so die Leiterin des Sozialreferats.


Dementsprechend werde billigend, vielleicht sogar augenzwinkernd in Kauf genommen, dass auch andere preislimitierte Wohnungen in den Mietspiegel einfließen, z.B. Wohnungen in den zahlreichen Erhaltungssatzungsgebieten, deren Mieten durch eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt gedeckelt seien, sowie Ersatzwohnraum für eine Zweckentfremdung oder Wohnraum, für den ein Modernisierungszuschuss gewährt worden sei, kritisierte Stürzer.


In diesen Fällen beruhe die Preisbindung auf einer Vereinbarung zwischen dem Eigentümer bzw. Vermieter und der zuständigen Behörde. Der Mieter sei hierüber regelmäßig nicht informiert und müsse hierüber auch nicht informiert werden. Die Vermieter würden bei der Datenerhebung für den Mietspiegel hierzu nicht befragt. Ferner hätten Mieter i.d.R. keine Kenntnis darüber, ob z.B. bei einer Wohnung der städtischen Gesellschaften GWG und GEWOFAG die Miete aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen der Eigentümer mietpreisgedeckelt sei. Folglich könnten Mieter auch bei entsprechender Befragung keine sachgerechte Auskunft erteilen. Gleiches gelte für so genannte EOF-Wohnungen, d.h. einkommensorientiert geförderte Wohnungen, die für den Mietspiegel ebenfalls nicht relevant seien. Es seien erhebliche Zweifel angebracht, ob Mieter, sofern sie dazu überhaupt befragt werden, wissen, was eine „EOF-Wohnung“ sei bzw. ob es sich bei ihrer Wohnung um eine solche handle.


Ein weiterer Fehler in der Mietdatenerhebung bestehe darin, dass Mietern zahlreiche Fragen gestellt würden, die nur der Vermieter, nicht aber der Mieter zutreffend beantworten könne. Wie solle ein z.B. im Jahr 2012 in die Wohnung eingezogener Mieter wissen, welche Modernisierungen der Vermieter zwischen dem maßgeblichen Jahr 2007 und 2012 vorgenommen habe (Frage 33), in welchem Jahr die Modernisierung abgeschlossen wurde (Frage 34) oder welche Modernisierungen bzw. Instandsetzungen seit 2007 am Gebäude vorgenommen und in welchem Jahr diese angeschlossen wurden (Fragen 35 A und 35 B). Wie solle ein Mieter, in der Regel Laie, wissen, ob das Gebäude eine Wärmedämmung der Außenfassade oder eine Heizanlage mit Kraftwärmepumpe habe oder unter Denkmalschutz stehe (Frage 36).


Wie solle ein z.B. im Jahr 2014 in die Wohnung eingezogener Mieter wissen, in welchen Zimmern seit 2011 eine Modernisierung bzw. Instandsetzung des Fußbodenbelags vorgenommen worden sei.


Falsche und damit das Mietspiegelniveau verfälschende bzw. drückende Antworten seien damit vorprogrammiert, da es sich hierbei um Merkmale handle, mit denen ein Mietzuschlag begründet werden könne.

Das Ergebnis dieser „wissenschaftlichen“ Datenerhebung sei ein Zerrbild der wirklichen Marktsituation: Für mehr als die Hälfte der Wohnungen weise der Mietspiegel 2017 gegenüber dem Mietspiegel 2015 sinkende Mietwerte aus. Bekanntlich sei in München im Zeitraum 2015 bis 2017 keine einzige Wohnung billiger geworden. Für Mieten bei Neuabschluss eines Mietvertrages weise der Mietspiegel 2017 einen Durchschnittswert von 12,51/m² aus. Das vor einigen Monaten erschienene städtische Wohnungsmarktbarometer spreche stattdessen von Neuvertragsmieten von durchschnittlich 18,21/m², d.h. fast 50 % über den Mietspiegelwerten. Auch bei den in den Mietspiegel eingeflossenen, in den letzten vier Jahren erhöhten Bestandsmieten zeige sich ein deutlicher Unterschied zur Realität. Laut Mietspiegel betragen diese im Durchschnitt 10,57/m². Tatsächlich liege der Durchschnitt dieser Bestandsmieten bei 13,50/m², eine Abweichung von fast 30 %.

Bereits vor zwei Jahren lagen die Mieten, die von zwei großen Münchner Tageszeitungen durch eine Umfrage bei 6.700 Lesern erhoben worden waren, mit 13,58/m² um circa 25 % über den Werten des Mietspiegels. Aktuelle Differenz: 30 % bis 35 %.

Abschließend berichtete der Vorsitzende von HAUS + GRUND MÜNCHEN von dem soeben als qualifiziert verabschiedeten Mietspiegel der vor den Toren Münchens gelegenen Stadt Garching. Dieser weise eine Durchschnittsmiete von 11,68/m² aus, der Münchner Mietspiegel 2017 nur eine Durchschnittsmiete von 11,23/m². Wem Garching also zu teuer sei, resümierte Stürzer, sollte nach München umziehen.

Kommunale Mietspiegel erlangten ihre Bedeutung nicht allein als Begründungsmittel zur Erhöhung der Miete in bestehenden Mietverhältnissen. Erheblich an Bedeutung gewonnen hätten sie mit der Einführung der so genannten Mietpreisbremse, wonach die Miete bei Neuvermietung einer Wohnung maximal 10 % über der ortsüblichen Miete liegen dürfe, die sich wiederum i.d.R. nach dem örtlichen Mietspiegel bestimme. Mietrecht sei Bundesrecht und deshalb müssten mietrechtliche Sachverhalte bundeseinheitlich geregelt sein.

Dies sei bundeseinheitlich durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgegeben. Gleiches müsste folglich auch für das Verfahren zur Bestimmung der Miete bei Neuvermietungen und Mieterhöhungen gelten. Die Formalien seien zwar ebenfalls im BGB geregelt. Die Bemessungsgrundlage, d.h. der örtliche Mietspiegel, werde jedoch von den Städten und Gemeinden erstellt – nach eigenem Gutdünken und in jeder Kommune nach anderen Verfahren und Methoden. Keiner der zahlreichen Mietspiegel im Bundesgebiet könne hinsichtlich des Verfahrens zur Datenerhebung und zur Datenauswertung mit einem der anderen Mietspiegel verglichen werden. Der politischen Einflussnahme auf den kommunalen Mietspiegel sei damit Tür und Tor geöffnet. Anlässlich der Einführung qualifizierter Mietspiegel im Jahr 2001 sprach der bekannte Bayreuther Jura-Professor Dr. Volker Emmerich in einem Beitrag in der Fachzeitschrift Deutsche Wohnwirtschaft von einer „Schreckensvision kommunaler Mietpreiskommissare“. Den Kommunen werde mit dem qualifizierten Mietspiegel eine „Waffe in die Hand gegeben“, mit der sie die Mietpreise in ihrem Gebiet hoheitlich regeln könnten und dabei immer das Verfahren wählen würden, von dem sie sich die größte mietpreisdämpfende Wirkung versprächen.

Nachdem Mietspiegel nunmehr nicht nur für Mieterhöhungen, sondern auch für Neuvermietungen gelten sollen, sehe sich der Gesetzgeber auch aus verfassungsrechtlichen Gründen veranlasst, die Verfahren zur Erstellung von Mietspiegeln zu vereinheitlichen, erläuterte Stürzer. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition sei vorgesehen, die Gestaltung qualifizierter Mietspiegel gesetzlich zu standardisieren. Die Mietspiegel-Kommission der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) werde Richtlinien zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel erarbeiten. Diese sollen bereits in diesem Jahr veröffentlicht und anschließend regelmäßig überarbeitet werden. Prof. Dr. Steffen Sebastian vom Lehrstuhl für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg und als Vorsitzender der Mietspiegel-Kommission Leiter des Projekts habe hierzu dezidiert Stellung genommen: In einem Rechtsstaat sei es allererste Anforderung an eine Statistik, dass diese unabhängig von politischer Einflussnahme erstellt werde. Bereits jetzt führe die Einflussnahme der Vertreter der Mieter und Vermieter sowie der Kommunalpolitik dazu, dass der Mietspiegel in manchen Gemeinden nicht hinreichend objektiv sei. Zwar sei das Primat der Politik bei der Gestaltung der Wohnungspolitik anzuerkennen. Diese dürfe jedoch nicht über eine Beeinflussung der Statistik erfolgen. Politische Entscheider sollten ihre Weichenstellungen in der Wohnungspolitik auf der Grundlage korrekter Daten vornehmen. Würden Daten politisch beeinflusst, lasse sich nicht mehr zwischen Information und wohnungspolitischen Steuerungsinstrumenten unterscheiden (Pressemitteilung der gif vom 13.2.2018).

Um eine „zuverlässige Datengrundlage“ zu erreichen, sei es aus Sicht der gif erforderlich, dass die Teilnahme an der Datenerhebung für Mieter und Vermieter verpflichtend werde. Die Datenqualität werde dadurch erheblich verbessert und die Kosten der Datenerhebung für die Kommunen würden deutlich gesenkt. Noch besser und preisgünstiger wäre eine Kombination mit einer national zentrierten, internetbasierten Vollerhebung von Neuvermietungen. Damit würde eine zuverlässige Datenbasis für die tatsächliche Mietenentwicklung in ganz Deutschland geschaffen.

HAUS + GRUND MÜNCHEN begrüße dieses Vorhaben, betonte Rudolf Stürzer. Mietspiegel seien, sofern sie korrekt erstellt seien, sinnvoll und notwendig, da es andernfalls – dies zeige sich in Kommunen ohne Mietspiegel – mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sei, die ortsübliche Miete für eine bestimmte Wohnung festzustellen.

Abschließendes Thema der Pressekonferenz war die Mietpreisbremse. Dass die Mietpreisbremse gescheitert sei, habe auch Bundeskanzlerin Angela Merkel im vergangenen Jahr auf einer Wahlveranstaltung in Koblenz festgestellt. Besser sei es, so die Bundeskanzlerin, neue Wohnungen zu bauen. Diese Erkenntnis, erklärte Stürzer, decke sich mit den Erfahrungen aller Bundesländer. Eine Erfahrung, die zahlreiche europäische Nachbarländer bereits vor Jahren gemacht und die Mietpreisbremse in ihren Ländern wieder abgeschafft haben. Auch Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hätten die Abschaffung beschlossen.

Anders in Bayern: Hier sei die Mietpreisbremse nicht an der politischen Vernunft gescheitert, sondern an juristischen Hürden. Weil die Bayerische Staatsregierung die strengen Vorgaben des Bundesgesetzgebers für den Erlass einer solchen Verordnung missachtet habe, haben sowohl das AG München als auch das LG München I die Verordnung für nicht anwendbar erklärt.

Nachdem zuvor auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof die mangelhafte Begründung der Verordnung gerügt hatte, habe die Bayerische Staatsregierung mit der „Bekanntmachung der ergänzenden Begründung vom 24.07.2017 zur Mieterschutzverordnung“ eine neue Begründung für die Verordnung nachgeschoben, mit der die vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof gerügten Mängel behoben werden sollten.

Ein von HAUS + GRUND MÜNCHEN eingeholtes umfangreiches Rechtsgutachten habe hingegen bestätigt, dass die „Reparatur“ der missglückten Verordnung erfolglos gewesen sei. Nur der vollständige Neuerlass von Verordnung und Begründung hätte zur Rechtswirksamkeit führen können. Die nachgeschobene Begründung habe die Verordnung nicht heilen können.

Jetzt existiere zwar eine möglicherweise ausreichende Begründung, aber keine Rechtsnorm, so Prof. Dr. Christoph Brüning, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der Universität Kiel und Richter am Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein, in seinem ausführlichen Gutachten. Dieser Auffassung hätten sich inzwischen führende Kommentatoren angeschlossen. In Bayern existiere daher derzeit keine Mietpreisbremse, konstatierte Rudolf Stürzer.

Darüber, weshalb die Bayerische Staatsregierung nicht den sicheren Weg über den Neuerlass von Verordnung und Begründung gewählt, sondern sich auf juristisches Glatteis begeben habe, könne nur spekuliert werden. Möglicherweise spielten gewisse Eitelkeiten eine Rolle: Bei einem Neuerlass hätte sie indirekt Fehler eingeräumt. Bei der nachgeschobenen Begründung könne argumentiert werden, die ursprüngliche Begründung sei durchaus ausreichend gewesen, es habe lediglich an der Pingeligkeit der Gerichte gelegen.

Mit dem Erlass einer neuen Verordnung zur Einführung der Mietpreisbremse sei nach Angaben des Bayerischen Justizministers Winfried Bausback im November dieses Jahres zu rechnen.

Hauptthema der am Abend abgehaltenen Jahreshauptversammlung von HAUS + GRUND MÜNCHEN waren die Bedeutung und die Rolle der Medien für die öffentliche Wahrnehmung von Problemen in gesellschaftlichen Debatten.

Im voll besetzten Festsaal des Löwenbräukellers stellte der Vorsitzende Rudolf Stürzer die Frage, warum in der aufgeheizten Debatte um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und das hohe Mietpreisniveau in München in den Medien regelmäßig die Eigentümer und Vermieter als Übeltäter und Schuldige bezeichnet würden. Wie komme eine derart einseitige und unzutreffende Darstellung zustande, wo doch objektive und nachprüfbare Tatsachen klar das Gegenteil belegten? Die Mechanismen aufzuzeigen, die hinter dieser Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung stecken, war daher das Thema des Referates Die Macht der Medien von Helmut Markwort, des ehemaligen Chefredakteurs des Nachrichtenmagazins Focus.

Zunächst müsse man erkennen, so Markwort in seiner Einleitung, dass es Objektivität im Journalismus nicht gebe. Die Meinung des Redakteurs präge stets die Berichterstattung. Hinsichtlich der Themen, über die berichtet werde, habe ein Redakteur eine „Selektionshoheit“.

Diese Machtstellung hätten Politiker erkannt und eine Gegenmacht hierzu aufgebaut. Eine Maßnahme sei z.B., Journalisten „auf die andere Seite“ zu holen und als Pressesprecher von Politikern zu gewinnen.

Viele Menschen dächten, die Tagesschau-Nachrichten seien eine objektive Darstellung der Realität. Richtig sei vielmehr, dass die Redakteure der Tagesschau aus circa 700 Meldungen täglich circa 15 Nachrichten auswählten, deren Informationsgehalt einer Druckseite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung entspreche. Hierbei könnten ARD und ZDF auf ein sehr dichtes Netz von Auslandskorrespondenten zurückgreifen. Aufgrund der faktischen Machtstellung der Redakteure bei der Auswahl von Themen legten Politiker, die berufsbedingt ein starkes Interesse daran hätten, in den Medien erwähnt zu werden, großen Wert auf ein freundliches Verhältnis zur Presse. Schlimmer als von der Presse „totgeschrieben“ zu werden sei, „totgeschwiegen“ zu werden. Politiker hätten daher eigene Strategien entwickelt, um in den Medien Gehör zu finden.

Damit tue sich ein weiteres Problemfeld auf, nämlich das Spannungsverhältnis zwischen Nähe und Distanz zwischen Presse und Politik. Eines der Instrumente, Nähe zu Journalisten herzustellen, sei z.B. das Zuspielen von Informationen an diese oder die Einladung zu Hintergrundgesprächen. Journalisten würden durchaus auch benutzt, um ein politisch heikles Gesetzesvorhaben an der eigenen Partei vorbei direkt in die öffentliche Diskussion einzuschleusen, um ein frühzeitiges Zerreden des Vorhabens in den eigenen Parteistrukturen zu verhindern. Die Versuche, Nähe zwischen Politik und Presse herzustellen, gingen im Übrigen nicht nur von Politikern, sondern auch von den Journalisten selbst aus.

Um dieses Verhalten von Politikern besser verstehen zu können, müsse man deren Situation berücksichtigen. In der Politik sei es schwierig, den Beruf bzw. die Arbeitsstelle zu wechseln. Die Mitgliedschaft in einer Partei könne den Handlungsspielraum eines Politikers insoweit stark einschränken. Gleichzeitig bestünden in Parteien häufig Rivalitäten der Funktionsträger untereinander. Politiker bedienten sich daher in innerparteilichen Konkurrenzkämpfen auch der Medien, um sich gegen Rivalen in der eigenen Partei durchzusetzen.

Negativ auf die Möglichkeiten eines Zeitungslesers, sich ein objektives Bild vom realen Geschehen zu verschaffen, wirke sich auch der Rückgang der Informationsvielfalt in Deutschland aus. München stehe hier verglichen mit anderen deutschen Städten allerdings noch am besten da. Das Problem bestehe darin, dass sich viele Zeitungen wirtschaftlich in einer Hand befänden und daher keine echte Informationsvielfalt gegeben sei.

Oftmals sei ein Verlag Herausgeber von 4–5 Zeitungen. Die ermöglichen den Verlagen, ihre Kosten zu senken, z.B. indem ein Korrespondent nicht nur für eine Zeitung, sondern für 4–5 Blätter schreibe. Und wenn ein Verlag über keinen eigenen Korrespondenten verfüge, verwende er eben Agenturmeldungen, z.B. die der Deutschen Presseagentur dpa.

Von der Problematik der Beeinflussung der öffentlichen Meinung sei in ähnlicher Weise auch das Fernsehen betroffen. Die zentrale Frage sei: „Wie schaffe ich es, in eine politische Talkshow eingeladen zu werden?“. Die Antwort auf diese Frage sei so bedeutsam, weil – anders als früher – Debatten im Bundestag im Fernsehen von den Zuschauern kaum noch verfolgt würden. Politiker sähen sich mit Blick auf ihre Wiederwahlchancen daher gezwungen, sich auf andere Weise in der breiteren Öffentlichkeit zu profilieren. Auch hier müsse man sich von Anfang an die Machtstellung der Redakteure einer Talkshow klarmachen. Diese legten die Zusammensetzung der Talkshow-Gäste fest. Die Auswahl der Teilnehmer folge einer Rollenverteilung, die nicht selten der eines Kasperltheaters ähnle, so Markwort. Meist werde dem Vertreter der Wirtschaft die Rolle des Krokodils, also des Bösewichts, zugewiesen. Dies führe im Ergebnis dazu, dass immer weniger Vertreter der Wirtschaft bereit seien, ihre Positionen in einer Talkshow zu vertreten. Sie sähen sich in einer Minderheitenposition mit der Kräfteverteilung „Einer gegen Fünf“ und würden für ihren Auftritt anschließend sogar von den eigenen Kollegen aus der Wirtschaft kritisiert.

Jedoch nicht nur in Talkshows, sondern z.B. auch in Fernsehkrimis würden wirklichkeitsverfälschende Klischees zur Beeinflussung von Meinungen verbreitet. Gerne würden Wohlhabende, die in guten Wohngegenden lebten, als Verdächtige dargestellt. Im Gegensatz zum Fernsehkrimi würden Morde im wirklichen Leben jedoch nicht in der Oberschicht am häufigsten begangen, betonte Markwort. Die Beeinflussung durch gesellschaftliche Klischees sei bei derartigen Sendungen noch subtiler als in Nachrichtensendungen. Kritisch äußerte er sich ferner im Hinblick auf die Art der Medienberichterstattung zur Flüchtlingskrise sowie zu den Einbruchserien der letzten Jahre. Markwort stellte im Anschluss hieran jedoch unmissverständlich klar, in Deutschland gebe es keine „Gleichschaltung“ der Presse, wohl aber eine Gleichförmigkeit im Denken.

Als Problem betrachtete Markwort auch die Funktionsweise von Suchmaschinen im Internet. Durch die Suchvorschläge von Algorithmen könnten unbeabsichtigt unbescholtene Bürger mit rufschädigenden Sachverhalten in Zusammenhang gebracht werden, ohne dass hierfür irgendein realer Hintergrund bestehe. Hierdurch könne den Betroffenen enormer Schaden entstehen.

Große Verantwortung von Journalisten sah der Referent auch im Hinblick auf die Überprüfung der Echtheit von Leserbriefen, denn im Internet würden Leserkommentare oftmals nur unter einem Pseudo­nym abgegeben.

Anschließend schilderte Markwort am Beispiel mehrerer Prominenter, wie ein zuvor bestehendes Wohlwollen der Presse diesen gegenüber zerbrechen und sich die öffentliche Stimmung anschließend gegen die betreffenden Personen wenden könne.

Nicht glücklich war der Referent auch hinsichtlich einer Eigenart von Online-Medien. Diese unterlägen anderen Regeln als Print-Medien. Online-Töchter von Printmedien seien in ihrer Berichterstattung oftmals reißerischer und gewöhnlicher als ihr Mutter-Medium. Die Meldungen über die Resonanz eines Artikels lägen bereits nach circa 30 Minuten vor. Bei Online-Medien seien die Klickzahlen außerordentlich wichtig. Denn: Um beim Ranking in einer Suchmaschine auf den vordersten Plätzen zu erscheinen, müsse der betreffende Artikel von möglichst vielen Lesern angeklickt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bleibe die Qualität eines Beitrags nicht selten auf der Strecke, beklagte Markwort.

Im Anschluss hieran berichtete der Präsident des Zentralverbands Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai H. War­necke, in seinem Referat „Die neue Große Koalition: Was Eigentümer erwartet!“ von den Vorhaben der neuen Bundesregierung. Aufgrund der langwierigen Koalitionsverhandlungen sei Bundeskanzlerin Angela Merkels dritte Große Koalition – praktisch gesehen – erst seit wenigen Wochen „im Amt“. Echte Arbeitsergebnisse gebe es daher noch nicht. Als positiv sei immerhin zu bewerten, dass die Zuständigkeit für Bauen und Wohnen nicht mehr wie bisher beim Umweltminis­terium, sondern in dem von Horst Seehofer geführten, um den Bereich Heimat erweiterten Innenministerium angesiedelt sei.

Dr. Warnecke warnte davor, den Begriff Heimat lächerlich zu machen. Er dürfe auch nicht als politischer Begriff wahrgenommen werden. Vielmehr sollte er im Sinne von „zu Hause“ verstanden werden.

Die Belange der Eigentümer und Vermieter seien im Innenministerium an der richtigen Stelle angesiedelt, denn Eigentümer und Vermieter gäben Anderen ein Zuhause und somit Heimat.

Der Koalitionsvertrag sehe eine so genannte „kleine“ Modernisierungsmieterhöhung vor, die sich an „kleine“ Vermieter richte.

Formalien und Aufwand sollen so reduziert werden, dass Mieterhöhungen wegen Modernisierung deutlich einfacher als bisher durchgeführt werden können. Die Umsetzung dieses Vorhabens sei noch vor der Sommerpause des Bundestags angepeilt. Dies sei nun Aufgabe der neuen Justizministerin. Woran ihr Vorgänger Heiko Maas gescheitert sei, soll nun ihr gelingen. Dr. Warnecke zeigte sich diesbezüglich optimistisch, da Katarina Barley im Vergleich zu Heiko Maas deutlich praxisorientierter sei und die Menschen einbinde.

Aktuell sei es schlicht nicht möglich vorherzusagen, was die Große Koalition plane, denn die Koalitionspartner wüssten es selbst nicht. Union und SPD verträten oft voneinander abweichende Standpunkte. Um einen Konsens herbeizuführen sei ein Dritter, z.B. die Bundeskanzlerin, nötig, der einen die beiden Standpunkte überwölbenden Vorschlag mache, der selbst wiederum mehrdeutig sei. Fordere z.B. die Justizministerin eine Verschärfung der Mietpreisbremse, kontere die Union mit dem Inhalt des Koalitionsvertrags, der lediglich eine Überprüfung der Mietpreisbremse vorsehe. Man müsse, so der Referent, abwarten, wer sich am Ende durchsetze.

Auf jeden Fall habe die Mietpreisbremse mittlerweile juristische und gesellschaftliche Folgen, die nicht mehr tragbar seien, warnte Dr. Warnecke. In rechtlicher Hinsicht führe sie zu absurden Ergebnissen. Für den Vermieter einer Wohnung solle die Mietpreisbremse zugunsten des Mieters gelten. Vermiete der Mieter jedoch seine gemietete Wohnung unter, soll nach der Entscheidung eines Berliner Gerichts für den untervermietenden Mieter die Mietpreisbremse nicht gelten. Dieser dürfe seine gemietete Wohnung also mit einer Miete oberhalb der Mietpreisbremse gewinnbringend untervermieten.

In gesellschaftlicher Hinsicht sei immer stärker zu beobachten, dass Eigentümer und Vermieter in einer Art „Schwarzem-Peter“-Spiel zu den Schuldigen für die steigenden Wohnkosten erklärt würden. Diese seien aber nicht den Eigentümern anzulasten, sondern seien die Folge steigender Betriebskosten sowie steigender Grundstücks- und Baupreise. Die Mietpreisbremse befeuere die Entwicklung, Vermieter als solche zu verteufeln, kritisierte Dr. Warnecke. Der Zentralverband Haus & Grund Deutschland setze sich daher, auch auf dem Rechtsweg, gegen die Mietpreisbremse zur Wehr.

In diesem Zusammenhang dankte er ausdrücklich für den von HAUS + GRUND MÜNCHEN angestrengten, erfolgreichen Prozess gegen die Mietpreisbremse in Bayern. Diesem sei zu verdanken, dass es in Bayern aktuell keine Mietpreisbremse gebe.

Weiteres Thema des Referates war die anstehende Reform der Grundsteuer. In den vergangenen 10 Jahren habe sich die Grundsteuer verdoppelt. Gleichwohl komme der Staat seiner Verpflichtung gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die Grundlagenbewertung regelmäßig zu überprüfen, nicht nach. Wenn man, so der Präsident von Haus & Grund Deutschland, die Bewertung laut Gericht alle sechs Jahre durchführen solle, dies aber über 60 Jahre hinweg nicht tue, sei die hierauf gestützte Grundsteuer verfassungswidrig. Eine regelmäßige Bewertung von 35 Millionen Grundstücken im Abstand von fünf Jahren könne vor diesem Hintergrund nicht funktionieren. Haus & Grund Deutschland befürworte stattdessen ein für den Bürger einfach zu handhabendes, flächenbezogenes System. Dem Gegenmodell, der Bewertung nach dem Bodenrichtwert, erteilt er eine harsche Absage. Wer dies wolle, habe schlicht einen Geldabfluss nach Norddeutschland zum Ziel. Dies sei der einzige Grund für eine Bewertung nach dem Bodenrichtwert.

Eine klare Absage wurde auch einer so genannten Baulandsteuer erteilt, mit der Eigentümer zum Bebauen von Grund­stücken animiert werden sollen, statt sie zum Zweck der Wertsteigerung ungenutzt vorzuhalten. Diese Steuer habe schon 1962/1963 bewiesen, dass sie nicht funktioniere und das Realisieren von Spekulationsgewinnen nicht verhindern könne.

In der Klima- und Umweltpolitik verwahrte sich Dr. Warnecke dagegen, Eigentümer als „Klimaverweigerer“ oder „Klimakiller“ zu bezeichnen: Wenn z.B. für die Dämmung von Häusern mit dem Argument geworben werde, dies führe zu mehr „Behaglichkeit“, und technisch die Dämmung mit einer Dauerlüftung verbunden sein müsse, die wiederum zu Zugluft in den Wohnräumen führe, und die Mietgerichte anschließend dem Mieter wegen eines Mietmangels das Recht zur Minderung der Miete zugestehen und die betreffende Bautechnik als unzulänglich bezeichnen, habe niemand das Recht, Eigentümer und Vermieter als „Klimaverweigerer“ bezeichnen.

Deutlicher Kritik begegnete auch die geplante Einführung so genannter Smartmeter ab 2020. Ein Smartmeter zeige mittels eines Signals auf dem Mobiltelefon den Stromverbrauch an. Der „Vorteil“ für den Verbraucher solle darin bestehen, dass Haushaltsgeräte dann eingeschaltet würden, wenn Strom im Stromnetz gerade besonders günstig zu beziehen sei. Der Nachteil sei allerdings, dass diese Geräte dreimal so teuer seien wie herkömmliche Stromzähler. Zwar sei geplant, den Preis von Smartmetern auf den Preis herkömmlicher Geräte zu deckeln. Es brauche aber nicht viel Phantasie sich vorzustellen, dass die Stromversorger, die diese Geräte bereitstellten, die Kostendifferenz über eine Erhöhung des Strompreises, der nicht gedeckelt sei, wieder hereinholen würden. Ohnehin seien in technischer Hinsicht Zweifel an der Gebrauchstauglichkeit der aktuellen Gerätegeneration angebracht.

Es sei bereits beobachtet worden, dass die von Smartmetern ermittelten Stromverbräuche um bis zu 58 % überhöht waren. Grund genug, schloss Dr. Warnecke seinen Vortrag, solche Geräte nicht einzuführen.